Konformitäts-
arbeit

Migrationsprüfungen

Material-
charaktersierung

Mechanische Eigenschaften

Permeation

PPWR/ Recycling

Migrationsprüfungen / Sensorik


Migration in Lebensmitteln – Prüfung von Stoffübergängen

Der Begriff der Migration beschreibt im Kontext das Übergehen von Substanzen aus Lebensmittelkontaktmaterialien wie z. B. Verpackungen auf Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanzien. Beim Kontakt einer Verpackung, die das Lebensmittel schützt und die Handhabung erleichtert, können Substanzen auf das Lebensmittel übergehen. Die Gesamtmenge, die das Lebensmittel in der Zusammensetzung verändern kann, bezeichnet man als Gesamt- oder Globalmigration. Bei Kunststoffen darf die Gesamtmigration einen Grenzwert von 10 mg/dm² nicht überschreiten. Ist ein Material für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen, die ausschließlich von Kleinkinder und Säuglingen verzehrt werden, gelten bezüglich der Gesamtmigration Grenzwerte von 60 mg/kg Lebensmittel. Die Prüfung erfolgt mit sogenannten Simulanzien, also Lösungsmittel, Säure oder pflanzliches Öl, die die unterschiedlichen Lebensmittel simulieren. Da die Migration abhängig von der Kontaktzeit und Temperatur ist, werden die Prüfbedingungen z. B. gemäß der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 ausgewählt.

Spezifische Migrationsprüfung / Restgehaltsbestimmungen

Die Spezifische Migration beschreibt den Übergang einzelner chemischer Stoffe aus Lebensmittelkontaktmaterialien auf Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanzien. Im Rahmen der EU‑Verordnungen, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffe, wird festgelegt, welche Stoffe verwendet werden dürfen und wie viel davon maximal auf ein Lebensmittel migrieren darf. Dieser Grenzwert wird als SML‑Wert (Specific Migration Limit) bezeichnet und dient dem Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die spezifische Migration wird ebenfalls unter festgelegten Prüfbedingungen gemessen, die den realen Kontakt zwischen Lebensmittelkontaktmaterial und Lebensmittel simulieren. Für einige Stoffe kann der Übergang auch direkt im Lebensmittel bestimmt werden. Für bestimmte Stoffgruppen wie Metalle, primäre aromatische Amine, Mineralöle (MOSH/POSH und MOAH), Photoinitiatoren, Restlösemittel etc. werden Multimethoden verwendet, mit denen gleichzeitig eine Reihe an Stoffen bestimmt werden. Liegen die gemessenen Werte unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte , gilt das Material als konform, also für den Lebensmittelkontakt geeignet.

Organoleptische Prüfungen (Sensorik)

Sensorische Test bei Lebensmittelverpackungen dienen dazu, sicherzustellen, dass Verpackungsmaterialien den Geruch, Geschmack oder das Aussehen von Lebensmitteln nicht verändern. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Stoffe aus der Verpackung auf das Lebensmittel übergehen und dort sensorisch wahrnehmbar sind. Solche Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil der lebensmittelrechtlichen Bewertung, auch wenn sie in den EU‑Verordnungen – wie der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 – nicht mit festen Grenzwerten geregelt sind. Sensorische Prüfungen werden durch geschulte Prüfpersonen mit Prüflebensmittel durchgeführt, die ebenfalls den realen Kontakt zwischen Lebensmittelkontaktmaterial und Lebensmittel simulieren. Eine Verpackung gilt als sensorisch unauffällig, wenn das Lebensmittel nach dem Kontakt keinen fremden Geruch, kein Fremdaroma oder Fehlgeschmack und keine verändertes Aussehen zeigt.

10 ppb- bzw. NIAS- Screening

NIAS‑Screening bezeichnet die gezielte Untersuchung des Übergangs von nicht absichtlich zugesetzten Stoffen (NIAS – Non Intentionally Added Substances) aus Lebensmittelkontaktmaterialien auf Lebensmittel. Diese Stoffe entstehen unbeabsichtigt, zum Beispiel als Nebenprodukte der Herstellung, durch Abbauprozesse z. B. durch Hitzeeinwirkung, durch Wechselwirkungen zwischen Materialien oder sind als sind Verunreinigungen im Material bereits vorhanden. Im Sinne der EU‑Vorgaben, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, dürfen diese NIAS ebenfalls nicht in Mengen auf Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit gefährden – selbst wenn sie nicht ausdrücklich gelistet sind. Beim NIAS‑Screening handelt es sich daher um ein Non-Target Screening, bei dem moderne analytische Methoden eingesetzt werden, um unbekannte oder nicht deklarierte Stoffe zu identifizieren und ihr potenzielles Risiko zu ermitteln. Die Analyse erfolgt z. B. mittels Gaschromatographie gekoppelt mit unterschiedlichen Detektoren wie ein Massenspektrometer oder ein Flammenionisationsdetektor (GC-MS/FID) zur Identifizierung und Quantifizierung der Substanzen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass von der Verpackung keine gesundheitliche Gefahr ausgeht und die Lebensmittelsicherheit jederzeit gewährleistet bleibt

Mikrobiologische Prüfungen

Die Mikrobiologie bei Lebensmittelkontaktmaterialien befasst sich mit der Frage, ob Lebensmittelkontaktmaterialien mit Mikroorganismen wie Bakterien, Hefen oder Schimmel bereits verunreinigt sind. Grundsätzlich müssen Verpackungen so beschaffen sein, dass sie Lebensmittel nicht mikrobiologisch verderben oder verunreinigen. Sind Verpackungen gezielt entwickelt, dass sie mikrobielles Wachstum hemmen oder die Haltbarkeit verlängern, etwa durch antimikrobielle Wirkstoffe oder feuchtigkeitsregulierende Systeme, handelt es sich um sogenannte aktive Verpackungen. Für aktive Materialien gelten besondere Vorschriften. Die mikrobiologische Prüfung stellt sicher, dass sowohl konventionelle als auch aktive Verpackungen Lebensmittel schützen, ohne neue Risiken zu schaffen.

Nur wenn alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden – und das sind noch viel mehr als diese hier –, sind Verpackungen für Lebensmittel auch wirklich verkehrsfähig. Wir helfen Ihnen bei der Bewertung.

Quicksearch


Ihr Ansprechpartner

Heike Schwertke

Heike Schwertke


Top Prüfungen in diesem Bereich