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Konformitätsarbeit


Lebensmittelrechtliche Konformität – Konformitätsprüfung für Lebensmittelkontaktmaterialien

Lebensmittelrechtliche Konformität bedeutet, dass Verpackungen und andere Lebensmittelkontaktmaterialien die geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllen und für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Die Konformitätsprüfung stellt sicher, dass vom Lebensmittelkontaktmaterial keine Stoffe in Mengen auf ein Lebensmittel übergehen können, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen und weder Zusammensetzung, Geruch noch Geschmack des Lebensmittels verändert werden. Grundlage sind EU‑Vorschriften wie die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie materialspezifische Regelungen, zum Beispiel die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffe. Im Rahmen der Konformitätsprüfung werden die bereitgestellten Dokumente wie z. B. die Konformitätserklärungen der Rohstoffe oder Prüfberichte gesichtet und ermittelt ob die Bestätigungen, Ergebnisse von Migrationstests, NIAS‑Bewertungen, sensorische Prüfungen etc. ausreichen, um die Konformität zu belegen. Ein Lebensmittelkontaktmaterial gilt als konform, wenn alle Prüfungen erfolgreich sind und eine vollständige Konformitätserklärung vorliegt.

Konformitätsarbeit – Rechtskonforme Verpackungen für Lebensmittel

Die Konformitätsarbeit umfasst die systematische Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien auf Kunststoffbasis, insbesondere von Verpackungen, im Hinblick auf ihre lebensmittelrechtliche Konformität. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Materialien für den bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Gebrauch geeignet sind.

Die Überprüfung der Rechtskonformität erfolgt vorrangig durch Dokumentenprüfungen nach aktuellem EU‑Lebensmittelrecht. Dabei werden vorhandene Unterlagen auf Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit und Plausibilität geprüft. Die Konformitätsdokumentation muss so aufgebaut sein, dass sie im Streitfall – beispielsweise bei Lieferanten‑ oder Herstelleranfragen oder gegenüber Überwachungsbehörden – belastbare und nachvollziehbare Aussagen zur Beschaffenheit und Eignung der Lebensmittelkontaktmaterialien ermöglicht.

Für die Bewertung der Konformität können unterschiedliche Vorgehensweisen berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Worst‑Case‑Berechnungen zur Abschätzung möglicher Stoffübergänge sowie analytische Prüfungen, etwa Migrationsuntersuchungen oder NIAS‑Screenings. Aufbauend auf der Analyse der vorliegenden Dokumente unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines individuellen Prüfplanes, bei Bedarf bei der Ausarbeitung eines Konformitätsgutachtens sowie bei der Erstellung oder Anpassung von Entwürfen für Konformitätserklärungen auf Basis einer lückenlosen und strukturierten Konformitätsdokumentation.

Der Konformitätsstatus stellt eine zusammenfassende Bewertung aller vorliegenden Informationen zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung des jeweiligen Bedarfsgegenstandes dar. Er zeigt auf, ob die Verpackung aktuell als rechtskonform einzustufen ist, und macht zugleich noch offene Punkte oder weiteren Handlungsbedarf innerhalb der Konformitätsarbeit transparent.

Auf Wunsch treten wir zudem als neutraler Datentreuhänder auf. In dieser Rolle können wir vertrauliche Rezeptur‑, Stoff‑ und Materialinformationen direkt bei Ihren Lieferanten anfordern, abgesichert durch Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs). Diese sensiblen Daten werden von uns vertraulich bewertet und in die Konformitätsprüfung einbezogen, ohne dass sie an Sie oder Dritte weitergegeben werden. So ermöglichen wir eine fundierte Konformitätsbewertung auch bei komplexen Lieferketten – unter Wahrung des Schutzes geistigen Eigentums aller Beteiligten.

Mit diesem Angebot unterstützen wir mittelständische Lebensmittel- und Verpackungshersteller sowie Hersteller von anderen Lebemittelkontaktmaterialien bei der Erfüllung der aktuellen lebensmittelrechtlichen Vorgaben in der EU

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Heike Schwertke

Heike Schwertke


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