Kategorie: Neuigkeiten

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  • IFS Leitfaden Lebensmittelverpackungen jetzt auch auf Deutsch verfügbar

    IFS Leitfaden Lebensmittelverpackungen jetzt auch auf Deutsch verfügbar

    Der bereits 2024 veröffentlichte IFS Packaging Guideline (Version 2.1) steht nun auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Leitfaden erleichtert deutschsprachigen Unternehmen den Zugang zu wichtigen Informationen und praxisnahen Empfehlungen rund um die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die IFS Packaging Guideline v2.1 ist ab sofort auch auf Deutsch verfügbar.
    • Sie richtet sich in erster Linie an Lebensmittelhersteller und stärkt die Zusammenarbeit entlang der Lieferkette.
    • Grundlage ist IFS Food Version 8; für Verpackungshersteller ist zusätzlich IFS PACsecure maßgeblich.
    • Fokus auf die europäische Gesetzgebung – nationale Vorschriften sind ergänzend zu beachten.
    • Innoform hat den Leitfaden mit fachlichen Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen unterstützt.

    An wen richtet sich der Leitfaden?

    Wie bereits in der Einleitung beschrieben, richtet sich die Veröffentlichung in erster Linie an Lebensmittelhersteller. Ziel ist es, die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette zu stärken, die Bereitstellung sicherer Produkte zu unterstützen und Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette transparenter zu gestalten.

    Die Anforderungen in IFS Food Version 8 sowie dieses Leitfadens betreffen Hersteller von Verpackungsmaterialien in erster Linie indirekt. Für Verpackungshersteller ist insbesondere der IFS PACsecure maßgeblich. Dennoch wurden wesentliche Inhalte und grundlegende Anforderungen daraus in den vorliegenden Leitfaden integriert, um ein einheitliches Verständnis innerhalb der Lieferkette zu fördern.

    Worauf konzentriert sich der Leitfaden?

    Der Leitfaden konzentriert sich auf die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung. Darüber hinaus können in einzelnen EU-Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Vorschriften gelten, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Auch Unternehmen außerhalb der Europäischen Union können den Leitfaden als wertvolle Orientierungshilfe nutzen. Maßgeblich bleibt jedoch stets die jeweils geltende nationale Gesetzgebung.

    👉 Der Leitfaden bietet Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie eine praxisnahe Hilfestellung zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen und zur Förderung einer sicheren und transparenten Lieferkette.

    Innoform hat die Erstellung des IFS Leitfadens aktiv begleitet und konnte seine langjährige Expertise durch fachliche Beiträge und Kommentare in die Entwicklung einbringen.

    Häufige Fragen zum IFS Leitfaden

    Was ist die IFS Packaging Guideline?

    Die IFS Packaging Guideline (aktuell Version 2.1) ist ein von IFS herausgegebener Leitfaden, der praxisnahe Empfehlungen und Anforderungen rund um die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen bündelt. Er hilft Unternehmen, regulatorische Anforderungen entlang der Lieferkette einheitlich umzusetzen. Seit 2024 verfügbar, steht er nun auch auf Deutsch bereit.

    An wen richtet sich der Leitfaden?

    In erster Linie an Lebensmittelhersteller. Ziel ist es, die Zusammenarbeit in der Lieferkette zu stärken, die Bereitstellung sicherer Produkte zu unterstützen und Verantwortlichkeiten transparenter zu machen. Hersteller von Verpackungsmaterialien sind meist indirekt betroffen.

    Was ist der Unterschied zwischen IFS Food Version 8 und IFS PACsecure?

    IFS Food Version 8 ist der Standard für Lebensmittelhersteller und betrifft Verpackungsmaterialhersteller nur indirekt. Für Verpackungshersteller selbst ist der IFS PACsecure maßgeblich. Wesentliche Inhalte aus PACsecure wurden in den Leitfaden integriert, um ein einheitliches Verständnis innerhalb der Lieferkette zu fördern.

    Welche gesetzlichen Anforderungen deckt der Leitfaden ab?

    Er konzentriert sich auf die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung zu Lebensmittelkontaktmaterialien. Zusätzlich können in einzelnen EU-Mitgliedstaaten nationale Vorschriften gelten, die ergänzend zu berücksichtigen sind.

    Ist der Leitfaden auch außerhalb der EU nutzbar?

    Ja. Auch Unternehmen außerhalb der Europäischen Union können den Leitfaden als wertvolle Orientierungshilfe nutzen. Maßgeblich bleibt jedoch stets die jeweils geltende nationale Gesetzgebung.

    Wo erhalte ich die deutsche Fassung des Leitfadens?

    Die IFS Packaging Guideline v2.1 steht auf der Website von IFS als PDF – jetzt auch in deutscher Sprache – zum Download bereit. Den direkten Link finden Sie oben in diesem Beitrag.

    Welche Rolle hatte Innoform bei dem Leitfaden?

    Innoform hat die Erstellung des Leitfadens aktiv begleitet und langjährige Expertise durch fachliche Beiträge und Kommentare eingebracht. Der Innoform Testservice unterstützt Unternehmen zudem bei Konformitätsprüfungen an Lebensmittelkontaktmaterialien.

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    Kuratiertes Flexpack-Wissen: media.innoform.de bündelt geprüftes Verpackungswissen per KI

    media.innoform.de – Kuratiertes Flexpack-Wissen von Innoform

    Mit media.innoform.de startet Innoform eine Initiative für kuratiertes Flexpack-Wissen: eine übergreifende Suche, die modernste KI-Technologie mit einer klaren Regel verbindet – sie greift ausschließlich auf Inhalte zurück, die von Innoform geschrieben und/oder fachlich geprüft wurden. Kein Rauschen aus dem offenen Netz, keine erfundenen Quellen: nur belastbares Fachwissen zu flexiblen Verpackungen.

    Das Wichtigste in Kürze

    • KI-Suche, die nur von Innoform verfasste oder geprüfte Fachbeiträge und Podcasts nutzt – keine Fremdquellen, keine Halluzinationen.
    • Große, konsolidierte Datenbasis aus Fachbeiträgen und Veranstaltungen (auch über search.innoform.eu zugänglich), täglich automatisch aktualisiert.
    • Neutral und datenbasiert – fundiert durch Prüfergebnisse aus dem akkreditierten Innoform-Testservice in Oldenburg.
    • Praktischer Nutzen für die gesamte europäische flexible Verpackungsindustrie (PPWR, PFAS, Rezyklate, Migration, Barriere u. v. m.).

    Warum kuratiertes Wissen?

    Allgemeine KI-Assistenten beantworten Fragen aus dem gesamten Web – inklusive veralteter, werblicher oder schlicht falscher Quellen. Für regulatorisch und technisch anspruchsvolle Themen der Verpackungsentwicklung ist das riskant. Innoform geht bewusst den umgekehrten Weg: Die KI arbeitet nur mit einem geschlossenen, gepflegten Bestand – Fachbeiträge, Tagungsinhalte und Podcasts, die aus der eigenen Labor- und Seminarpraxis stammen und redaktionell geprüft sind.

    media.innoform.de: übergreifende Suche mit moderner KI

    Zusätzlich bildet unsere Plattform Flexpack.news eine wesentliche Grundlage für die Qualität und Aktualität der Suchergebnisse. Dort sichten, kuratieren und prüfen wir fortlaufend Fachwissen aus ganz Europa – von wissenschaftlichen Veröffentlichungen über Branchenmeldungen bis hin zu Best-Practice-Berichten aus der Verpackungsindustrie. Dieses kontinuierlich aufbereitete und fachlich bewertete Wissen verbindet sich in unseren Suchlösungen mit den eigenen Fachartikeln, Prüfberichten und Expertenbeiträgen der Innoform Prüfexperten aus Oldenburg. So entsteht eine einzigartige Wissensbasis, die nicht nur Informationen sammelt, sondern diese auch einordnet, verifiziert und für die tägliche Praxis der Flexpack-Branche nutzbar macht.

    Stellen Sie Ihre Frage direkt hier in natürlicher Sprache – etwa zu Rezyklateinsatz, PFAS oder Barriereeigenschaften. Die semantische KI-Suche findet die passenden Fachbeiträge und Podcast-Folgen und fasst sie kurz zusammen. Fragen Sie auf Deutsch, erhalten Sie deutschsprachige Inhalte; in jeder anderen Sprache antwortet der Assistent in Ihrer Sprache und zeigt die englischsprachigen Beiträge.

    Und die Chats stehen auch auf vielen unserer web-sites direkt unten rechts in der Ecke zur Verfügung

    Eine große, geprüfte Datenbasis – täglich aktualisiert

    Die Wissensbasis ist umfangreich: Sie bündelt hunderte Fachbeiträge und die Inhalte unserer Veranstaltungen, die auch über die Event-Suche search.innoform.eu zugänglich sind. Beide Quellen wurden in media konsolidiert und werden täglich automatisch aktualisiert – neue Beiträge, Podcast-Folgen und Veranstaltungen fließen laufend ein.

    Hier finden Sie neben den Fachbeiträgen auch passende Weiterbildungsangebote von Innoform Coaching. Sie können direkt hier im Widget der Suchseite mit unserem KI-Bot chatten und wertvolle Insights sofort lesen oder sich sogar vorlesen lassen.

    Neutral und datenbasiert: das Fundament aus Oldenburg

    Das Fundament ist neutrales, datenbasiertes Wissen. Ein großer Teil der Inhalte stützt sich auf Messungen und Prüfergebnisse aus dem akkreditierten Innoform-Testservice in Oldenburg – von Migration & Sensorik über Permeation (OTR/WVTR) bis zu mechanischen Eigenschaften und Materialcharakterisierung. So entstehen Aussagen, die nicht auf Marketing, sondern auf reproduzierbaren Daten beruhen.

    Nutzen für die europäische Verpackungsindustrie

    Für Entwicklerinnen, Einkäufer sowie Qualitäts- und Regulierungsverantwortliche in ganz Europa bedeutet das: schneller Zugang zu belastbarem Wissen genau dann, wenn regulatorischer Druck (PPWR, PFAS-Beschränkungen, Rezyklatquoten) und technische Fragen zusammentreffen. Statt sich durch verstreute Quellen zu arbeiten, erhalten Sie kuratierte, überprüfbare Antworten aus einer Hand – ein neutraler Wissensdienst für die flexible Verpackung.

    Häufige Fragen

    Was ist media.innoform.de?

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    Woher stammen die Inhalte – und wie neutral sind sie?

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    Welche Themen deckt das Flexpack-Wissen ab?

    Das Spektrum reicht von PPWR und Recyclingfähigkeit über PFAS, Rezyklate, Migration und Lebensmittelkontakt bis zu Barriere/Permeation, Siegel- und Folienprüfung sowie Abpack- und Verarbeitungsprozessen.

    Bietet Innoform auch Laborprüfungen zu diesen Themen an?

    Ja. Der Innoform Testservice prüft und analysiert flexible Verpackungen im akkreditierten Labor in Oldenburg – von Migration und Sensorik über Permeation bis zu mechanischen Eigenschaften und Materialcharakterisierung.

    Setzen Sie ein Lesezeichen für diese beidenLinks!

    Geben Sie uns gerne Feedback und Verbesserungs-Potenziale – gerne auch hier in den Kommentaren.

    Weiterführende Links

  • Lebensmittelrecht und PPWR im Wandel

    Lebensmittelrecht und PPWR im Wandel

    Was Hersteller von Lebensmittelverpackungen wissen sollten

    Die regulatorischen Anforderungen an Lebensmittelverpackungen nehmen kontinuierlich zu. Neben den etablierten Vorgaben des europäischen Lebensmittelrechts rücken durch die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) zunehmend Nachhaltigkeit, Recyclingfähigkeit und kritische Stoffgruppen wie PFAS in den Fokus. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Konformitätserklärungen, Migrationsprüfungen und die Bewertung von NIAS (Non Intentionally Added Substances).

    Im Innoform Podcast diskutierten Karsten Schröder und Heike Schwertke, Prokuristin und Leiterin des Bereichs Konformitätsarbeit beim Innoform Testservice, die wichtigsten Entwicklungen und Herausforderungen für Verpackungshersteller, Verarbeiter und Inverkehrbringer von Lebensmittelkontaktmaterialien.

    Die europäische Gesetzgebung für Lebensmittelkontaktmaterialien

    Die rechtliche Grundlage für Lebensmittelkontaktmaterialien bildet die europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Sie gilt für sämtliche Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen – unabhängig davon, ob es sich um Kunststoffe, Papier, Glas, Metall oder andere Werkstoffe handelt.

    Ziel ist es sicherzustellen, dass keine Stoffe in Mengen auf Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit gefährden oder die Eigenschaften des Lebensmittels unzulässig verändern.

    Für Kunststoffe existiert mit der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 eine detaillierte Einzelmaßnahme. Sie regelt unter anderem:

    • Welche Stoffe eingesetzt werden dürfen
    • Welche Grenzwerte einzuhalten sind
    • Wie Migrationsprüfungen durchzuführen sind
    • Welche Informationen entlang der Lieferkette weitergegeben werden müssen

    Kunststoffe gehören damit zu den am umfassendsten geregelten Verpackungsmaterialien im Lebensmittelkontakt. Anders sieht dies bei anderen Werkstoffgruppen wie Druckfarben oder Papier aus, für die häufig nationale Regelungen herangezogen werden müssen.

    Konformitätserklärungen: Das Rückgrat der Lieferkette

    Eine Konformitätserklärung ist weit mehr als ein formales Dokument. Sie dient dazu, Informationen über eingesetzte Stoffe, Grenzwerte und Verwendungsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette weiterzugeben.

    Der Rohstoffhersteller informiert den Polymerhersteller, dieser den Folienhersteller und schließlich den Verpackungshersteller. Erst dadurch kann der Lebensmittelproduzent beurteilen, ob ein Material für seinen Anwendungsfall geeignet ist.

    Besonders wichtig sind dabei Angaben zu:

    • spezifisch reglementierten Substanzen
    • zulässigen Temperaturbereichen
    • Kontaktdauer
    • Lebensmittelarten
    • durchgeführten Prüfungen und Berechnungen

    Eine Konformitätserklärung ersetzt jedoch keine Prüfungen. Sie muss jederzeit durch technische Unterlagen und belastbare Nachweise belegt werden können. Behörden können entsprechende Dokumentationen anfordern.

    Migration: Der entscheidende Nachweis

    Die zentrale Frage bei Lebensmittelkontaktmaterialien lautet:

    Welche Stoffe können tatsächlich in das Lebensmittel übergehen?

    Zur Beantwortung werden unterschiedliche Prüfansätze eingesetzt.

    Gesamtmigration

    Die Gesamtmigration bestimmt die gesamte Stoffmenge, die aus einem Material auf das Lebensmittel übergehen kann. Sie dient vor allem als Maß für die allgemeine Inertheit des Verpackungsmaterials.

    Spezifische Migration

    Hier werden einzelne Stoffe gezielt untersucht. Dies betrifft insbesondere Stoffe mit toxikologischer Relevanz oder festgelegten Grenzwerten. Die Prüfung dient dem Nachweis, dass diese Stoffe die zulässigen Übergangsmengen nicht überschreiten.

    Zusätzlich kommen heute zunehmend Modellrechnungen zum Einsatz, um auf Basis von Stoffeigenschaften und Materialdaten das Migrationsverhalten vorherzusagen.

    NIAS: Die oft unterschätzte Herausforderung

    Besondere Aufmerksamkeit gilt inzwischen den sogenannten NIAS (Non Intentionally Added Substances). Hierbei handelt es sich um Stoffe, die nicht absichtlich eingesetzt werden, sondern beispielsweise als:

    • Verunreinigungen
    • Abbauprodukte
    • Reaktionsprodukte
    • Oligomere

    im Material enthalten sind oder während der Herstellung entstehen.

    Während bekannte Rohstoffe und Additive häufig gut dokumentiert sind, stellen NIAS die Risikobewertung vor besondere Herausforderungen. Viele dieser Stoffe lassen sich nicht allein aus Rohstofflisten ableiten.

    Deshalb gewinnen umfassende Screening-Untersuchungen an Bedeutung. Beim Innoform Testservice werden hierfür beispielsweise GC-MS-Verfahren eingesetzt, mit denen auch unbekannte Stoffe identifiziert und bewertet werden können.

    Bisphenol A und die Neubewertung kritischer Stoffe

    Ein aktuelles Beispiel für die Dynamik der Regulierung ist Bisphenol A (BPA). Die Europäische Union hat die absichtliche Verwendung von BPA in den meisten Lebensmittelkontaktmaterialien inzwischen untersagt.

    Grundlage solcher Entscheidungen sind umfangreiche toxikologische Bewertungen durch Institutionen wie:

    • die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
    • das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    Die Entwicklung zeigt, dass Hersteller ihre eingesetzten Stoffe kontinuierlich beobachten und regulatorische Veränderungen frühzeitig berücksichtigen müssen.

    PPWR: Nachhaltigkeit trifft Produktsicherheit

    Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) entsteht eine zusätzliche regulatorische Ebene. Während das klassische Lebensmittelrecht vor allem den Verbraucherschutz adressiert, stehen bei der PPWR Aspekte wie:

    • Recyclingfähigkeit
    • Rezyklatgehalt
    • Ressourcenschonung
    • Stoffverbote
    • Kreislaufwirtschaft

    im Vordergrund.

    Besonders intensiv diskutiert werden derzeit PFAS. Diese Stoffgruppe wird häufig auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, da viele Vertreter in der Umwelt nur sehr schwer abbaubar sind. Die PPWR enthält bereits erste Beschränkungen und Anforderungen zur Deklaration entsprechender Stoffe.

    Darüber hinaus wird künftig eine zusätzliche Konformitätserklärung gefordert, die Informationen zu Recyclingfähigkeit, PFAS-Gehalten, Schwermetallen und weiteren umweltrelevanten Aspekten enthalten soll.

    Wo Unternehmen heute die größten Risiken haben

    Aus Sicht der Praxis zeigen sich derzeit vor allem drei kritische Bereiche:

    1. Importierte Materialien

    Importeure übernehmen rechtlich die Herstellerverantwortung. Konformitätserklärungen allein reichen nicht aus. Erforderlich sind belastbare technische Unterlagen und Prüfberichte, die die enthaltenen Aussagen belegen.

    2. Unzureichende Rohstoffinformationen

    Gerade bei Stoffen mit technischen Reinheiten von beispielsweise 80–90 % fehlen häufig Informationen über Nebenbestandteile, Verunreinigungen oder Reaktionsprodukte. Diese Daten werden aber zunehmend für die NIAS-Bewertung benötigt.

    3. Rezyklate im Lebensmittelkontakt

    Mit den steigenden Anforderungen der PPWR werden Recyclingmaterialien an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig stellen sie die Risikobewertung vor neue Herausforderungen, da zusätzliche NIAS, Additive und unerwartete Kontaminationen auftreten können.

    Paperization ist keine einfache Lösung

    Parallel zum Kunststoffrecycling wächst der Trend zur sogenannten „Paperization“, also zum Ersatz von Kunststoffanteilen durch papierbasierte Lösungen.

    Doch Papier löst die regulatorischen Herausforderungen nicht automatisch. Papier enthält ebenfalls Zusatzstoffe, Bindemittel, Druckfarben und funktionelle Beschichtungen. Zudem existiert bislang keine europaweite Einzelmaßnahme für Papier im Lebensmittelkontakt. Die Bewertung erfolgt häufig auf Basis nationaler Empfehlungen und Regelwerke.

    Hinzu kommt, dass Papier aufgrund seiner höheren Diffusionsoffenheit migrationsrelevante Fragestellungen teilweise sogar verstärken kann. Auch hier werden in den nächsten Jahren weitere Prüf- und Bewertungsverfahren erforderlich sein.

    Fazit

    Die Anforderungen an Lebensmittelverpackungen wachsen weiterhin. Klassische Themen wie Konformitätserklärungen, Migrationsprüfungen und Stoffbewertungen bleiben unverzichtbar. Gleichzeitig entstehen durch PPWR, PFAS-Regulierung, Recyclingquoten und Rezyklate neue Herausforderungen.

    Für Hersteller bedeutet dies vor allem eines:

    Transparente Lieferketten, belastbare Dokumentation und fundierte Prüfungen werden künftig noch wichtiger als heute.

    Nur wer seine Materialien, Rohstoffe und potenziellen Risiken kennt, wird langfristig sichere und rechtskonforme Verpackungslösungen anbieten können.

  • Innoform Testservice für 67 genormte Prüfungen akkreditiert

    Innoform Testservice für 67 genormte Prüfungen akkreditiert


    Der Innoform Testservice verfügt aktuell über 67 akkreditierte Prüfverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018. Damit zählt das Labor zu den umfassendsten spezialisierten Prüfstellen für folienbasierte und flexible Verpackungen in Europa.

    Nutzen einer Akkreditierung und warum Kunden darauf bestehen sollten

    Eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 bestätigt die technische Kompetenz eines Prüflabors und stellt sicher, dass Prüfungen mit validierten, international anerkannten Verfahren durchgeführt werden. Für Kunden bedeutet dies präzise und reproduzierbare Ergebnisse, die weltweit akzeptiert werden und regulatorischen Anforderungen entsprechen. Akkreditierte Labore unterliegen einer regelmäßigen externen Überwachung, was eine dauerhaft hohe Datenqualität sicherstellt. Dadurch sinkt das Risiko fehlerhafter oder nicht vergleichbarer Prüfberichte erheblich. Insbesondere in globalen Lieferketten, bei Konformitätsbewertungen und bei Produktsicherheitsfragen profitieren Unternehmen von der Rechtssicherheit, die nur akkreditierte Prüfberichte bieten.

    Leistungsumfang der Akkreditierung

    Die akkreditierten Methoden decken zentrale Bereiche der Flexpack‑Analytik ab:

    • Mechanische Eigenschaften
    • Permeations- und Barrierekennwerte
    • Siegel- und Öffnungskräfte
    • Migration und Lebensmittelkontakt
    • Sensorik
    • Materialanalyse sowie ergänzende Innoform‑Hausverfahren

    Auswahl bekannter und häufig angefragter Normen

    Mechanik

    • ASTM D 882 – Zugeigenschaften dünner Kunststofffolien
    • ASTM D 1709 – Schlagfestigkeit (Freifall-Dart)
    • DIN EN ISO 527-3 – Zugversuch für Folien und Tafeln
    • DIN EN 14477 – Durchstoßfestigkeit

    Permeation

    • ASTM F 1249 – Wasserdampfdurchlässigkeit (IR-Sensor)
    • ASTM D 3985 – Sauerstoffdurchlässigkeit (coulometrisch)
    • DIN EN ISO 15106-2 – WVTR-Messung (IR-Verfahren)

    Siegelnaht & Öffnungskräfte

    • ASTM F 88 – Siegelnahtfestigkeit
    • DIN 55529 – Siegelnahtfestigkeit
    • DIN 55409‑1/2 – Öffnungskräfte peelbarer Verpackungen

    Lebensmittelkontakt & Migration

    • DIN EN 1186‑1/2/3/13 – Gesamtmigration
    • DIN EN 13130‑1 – Spezifische Migration

    Sensorik

    • DIN 10955 – Sensorische Prüfung
    • DIN EN ISO 4120 – Dreieckstest
    • ISO 13302 – Geschmacksübertragung aus Packstoffen

    Einordnung

    Die Breite der Akkreditierung ermöglicht eine vollständige Bewertung flexibler Verpackungen über alle relevanten Prüfdisziplinen hinweg. Mit 67 akkreditierten Normen gehört der Innoform Testservice zu den führenden spezialisierten Flexpack-Prüflaboren in Europa und bietet seinen Kunden ein hohes Maß an Sicherheit, Vergleichbarkeit und fachlicher Tiefe.

    Dank der Akkreditierung sind Kunden-Audits überflüssig geworden und schon seit Jahren unüblich. Das senkt nicht nur Kosten und Aufwand, sondern gewährleistet auch eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung durch externe Auditoren mit Weitblick und Sachverstand. Davon profitieren letztlich alle Innoform-Kunden.

  • Partikel- und Fremdkörperanalysen

    Partikel- und Fremdkörperanalysen

    Präzise Charakterisierung für Qualität, Sicherheit und Ursachenklärung 

    Partikel und unerwünschte Fremdkörper stellen in der Herstellung und Verarbeitung flexibler Verpackungen ein erhebliches Qualitäts- und Risikopotenzial dar. Insbesondere bei polymerbasierten Materialien, Mehrschichtsystemen oder funktionellen Beschichtungen führen selbst kleinste Verunreinigungen zu Funktionsstörungen, optischen Beeinträchtigungen oder regulatorischen Beanstandungen. Die systematische Analyse solcher Auffälligkeiten ist daher ein zentraler Bestandteil moderner Qualitätssicherung und Schadensaufklärung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

    Definition: Partikel- vs. Fremdkörperanalyse

    Partikelanalysen untersuchen Größe, Form, Anzahl und Materialeigenschaften kleinster Teilchen auf oder innerhalb eines Produkts. Die Fremdkörperanalyse geht darüber hinaus: Sie identifiziert Stoffe, die nicht zur vorgesehenen Materialzusammensetzung gehören. Ziel ist es, die Beschaffenheit der Partikel eindeutig zu charakterisieren und ihre Herkunft präzise zu bestimmen. Auf dieser Basis lassen sich Ursachen eingrenzen, Prozessschritte optimieren und zukünftige Abweichungen vermeiden.

    Systematische Mikroskopie bei Innoform

    Bei Innoform erfolgen Partikel- und Fremdkörperanalysen mit hochwertigen lichtmikroskopischen Systemen, die eine differenzierte Beurteilung ermöglichen. Jede Untersuchung beginnt mit einer systematischen Bilddokumentation. Zunächst werden Übersichtsaufnahmen erstellt, um die Lage, Verteilung und Einbettungssituation der Auffälligkeit im Gesamtkontext zu erfassen. Anschließend folgt die detaillierte mikroskopische Untersuchung mit höherer Vergrößerung. Diese zweistufige Herangehensweise gewährleistet sowohl die Einordnung in die Probenmatrix als auch die präzise Analyse morphologischer Details.

    Präparation von Verbundmaterialien und Querschnitten

    Ein besonderer Stellenwert kommt der Probenpräparation zu. Befinden sich Partikel eingeschlossen in der Matrix – beispielsweise in einer Kunststofffolie, einer Beschichtung oder einem komplexen Verbundmaterial – ist oft die Herstellung eines Querschnitts erforderlich. Durch gezielte Schnitttechnik oder mikromechanische Präparation wird die Einbettungssituation freigelegt. Grenzflächen, Haftungszustände und mögliche Wechselwirkungen zwischen Matrix und Fremdkörper werden so beurteilbar. Gerade bei Mehrschichtsystemen liefert der Querschnitt wertvolle Hinweise darauf, in welcher Prozessstufe (z. B. Extrusion oder Kaschierung) eine Kontamination eingebracht wurde.

    Fremdkörper in flexiblen Verpackungen und Beschichtungen
    Mikroskopaufnahme eines Fremdkörpers

    Materialidentifikation mittels IR-Spektroskopie

    Die morphologische Betrachtung ist häufig nur der erste Schritt. Für die Identifikation der Materialzusammensetzung nutzen wir unter anderem die Infrarotspektroskopie (IR). Sie erlaubt die Bestimmung molekularer Strukturen anhand charakteristischer Schwingungsbanden. Innoform setzt die IR-Analytik sowohl im Auflicht- als auch im Durchlichtmodus ein. Die Wahl der Technik hängt von der Beschaffenheit und Transparenz des Partikels ab. Durch den Abgleich mit Referenzdatenbanken lassen sich organische Materialien – wie Polymere, Klebstoffe, Beschichtungsbestandteile oder externe Verunreinigungen – eindeutig identifizieren.

    Komplementäre Verfahren: Raman und Thermik

    Ergänzend kann die Raman-Spektroskopie eingesetzt werden. Sie bietet eine hohe laterale Auflösung für kleinste Partikel und erlaubt oft die Analyse direkt im eingebetteten Zustand. Die Kombination aus IR- und Raman-Spektroskopie erhöht die Identifikationssicherheit erheblich. In speziellen Fragestellungen liefern zudem thermische Verfahren wie die Differenzkalorimetrie (DSC) zusätzliche Erkenntnisse zum Schmelzverhalten oder zur thermischen Stabilität. Dies hilft besonders bei polymeren Fremdkörpern, Werkstoffe voneinander abzugrenzen oder Hinweise auf Additive zu erhalten.

    Fazit: Prozesssicherheit für Verarbeiter und Abfüller

    Die Stärke einer fundierten Analyse liegt in der systematischen Verknüpfung aller Informationen. Morphologie, Chemie und thermisches Verhalten ergeben ein schlüssiges Gesamtbild. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf potenzielle Eintragsquellen – etwa Abrieb von Maschinenkomponenten, Verunreinigungen aus Rohstoffen oder Rückstände aus Reinigungsprozessen. Für Unternehmen bietet dies entscheidende Vorteile: Reklamationen lassen sich sachlich bewerten und regulatorische Anforderungen, etwa für Lebensmittelkontaktmaterialien, sicher dokumentieren. Die professionelle Analytik ist somit ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung der Produktintegrität.

  • Primäre aromatische Amine (paA) – Neue Diskussionen zur Nachweisgrenze

    Primäre aromatische Amine (paA) – Neue Diskussionen zur Nachweisgrenze

    Nachdem die gesetzliche Vorgabe zur Nachweisgrenze für kritische paA auf 2 ppb (2 µg/kg) gesenkt wurde, hat sich die Analytik weiter verbessert. Einige Labore erreichen inzwischen deutlich niedrigere Nachweisgrenzen. Die Frage ist nun: Was bedeutet das für die Konformitätsbewertung?

    Herkunft und Risiken

    Primäre aromatische Amine kommen häufig als Verunreinigungen oder Abbauprodukte in Farbstoffen (z. B. Azo-Pigmente) vor. Außerdem können sie aus Isocyanaten in Polyurethan-Klebstoffen oder andere PU‑Systemen durch Hydrolyse entstehen. Einige paA gelten als krebserzeugend oder erbgutschädigend, weshalb ihre Migration in Lebensmittel problematisch ist.

    Messung / Analytik

    Für Migrationsuntersuchungen werden oft 3 % Essigsäure oder Wasser als Simulanz eingesetzt. Neue Studien zeigen, dass manche paA in Essigsäure unter Standardbedingungen instabil sind, während sie in Wasser stabiler bleiben. Allerdings ist der Einfluss der Simulanz auf die Protonierung (relevant z. B. bei paA aus Kaschierklebern) oft noch nicht ausreichend erforscht.

    Zur Analyse der Migrate wird meist Flüssigkeitschromatografie eingesetzt:

    • HPLC mit Diode‑Array-Detektor (HPLC-DAD)
    • HPLC gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometrie (HPLC-MS/MS)

    Die photometrische Summenmethode (§ 64 LFGB, Methode L 00.00‑6) wird teils noch in der Industrie verwendet – sie kann aber nur zur groben Abschätzung der Einhaltung des Summengrenzwertes von 0,01 mg/kg dienen und ist nicht für Konformitätsprüfungen geeignet, weil sie keine ausreichende Wiederfindung für alle möglichen Amine liefert.

    Regulatorische Anforderungen und Bewertungen

    In verschiedenen Regelwerken (z. B. Kunststoffverordnung, Bedarfsgegenständeverordnung und BfR-Empfehlungen) gelten ähnliche Bestimmungen:

    • Primäre aromatische Amine, die als krebserzeugend gelten (CLP Kategorie 1A/1B), dürfen, sofern kein spezifischer Migrationswert (SML) existiert, nicht nachweisbar sein.
    • Nach Artikel 11 (4) der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 gilt für solche paA eine Nachweisgrenze von 0,002 mg/kg je Einzelsubstanz.
    • Die Summe nicht gelisteter und nicht krebserzeugend paA darf 0,01 mg/kg nicht überschreiten.

    Das BfR empfiehlt die Anwendung des ALARA-Prinzips (As Low As Reasonably Achievable „so niedrig wie technologisch möglich“).

    Geplante Anpassung & Diskussion

    Im Protokoll der 34. Sitzung der BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände ist dokumentiert, dass das BfR plant, eine neue Fußnote in seine Empfehlungen aufzunehmen: Bei krebserzeugenden paA soll ein Übergang über 0,15 µg/kg Lebensmittel nicht nachweisbar sein. Gleichzeitig soll die maximal zulässige Nachweisgrenze weiterhin bei 2 µg/kg Lebensmittel bleiben.

    Daraus folgt: Messwerte über 0,15 µg/kg würden als nicht akzeptabel / nicht konform gelten.

    Als Grund wird aufgeführt, dass manche Labore niedrige Nachweisgrenzen erreichen können, als die derzeit geltende Nachweisgrenze von 2 ppb. Der Umgang mit der Messunsicherheit, analytische Umsetzungen und ggf. stufenweise Näherungen an den Zielwert von 0,15 µg/kg Lebensmittel müssen geprüft und in detaillierte Konzepte umgesetzt werden.  

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die Bestimmung von primären aromatischen Amine

    Prüfungen zu paA können Sie hier finden.

    Ein Artikel von Heike Schwertke

  • PFAS in Flexpack – Herausforderungen und Lösungen

    PFAS in Flexpack – Herausforderungen und Lösungen

    Hinter der Abkürzung „PFAS“ verstecken sich sogenannte per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances). Dies ist eine große Gruppe von mehreren tausend Chemikalien (ca. 5 Tsd. – 15 Tsd. je nach Quelle der Informationen), die seit Jahrzehnten aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen industriellen und verbrauchernahen Anwendungen eingesetzt werden. Besonders häufig finden sie sich in papierbasierten Lebensmittelverpackungen – etwa in Fast-Food-Verpackungen, Pizzakartons oder Mikrowellenpopcorntüten. Bei Lebensmittelkontaktmaterialien ist der wohl bekannteste Vertreter dieser Gruppe das Polytetrafluorethylen, welches unter dem Handelsnamen „Teflon®“ für Antihaftbeschichtungen von z.B. Kochutensilien (Töpfe, Pfannen) zum Einsatz kommt.

    PFAS

    Spätestens seit Inkrafttreten der „PPWR“ (Packaging and Packaging Waste Regulation – Verordnung (EU) 2025/40) ist das Thema PFAS in aller Munde und führt bei vielen zu Unsicherheiten, wie mit diesen Stoffen umgegangen werden soll.

    Dieser Artikel gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Informationen zum Thema PFAS und beantwortet die Frage, ob und wie sie als Hersteller/Verwender von Lebensmittelverpackungen tätigen werden sollten.

    Migration aus Verpackungen in Lebensmittel

    PFAS sind besonders problematisch, da sie chemisch extrem stabil sind, d.h. sie widerstehen biologischem Abbau, Hitze, Licht und Chemikalien. Sie werden häufig in papierbasierten Lebensmittelverpackungen verwendet, um Feuchtigkeits- und Fettbeständigkeit zu gewährleisten, aber auch in flexiblen Folienverpackungen kommen sie als Extrusions-Hilfsmittel bzw. Prozessadditive zum Einsatz. Diese „forever chemicals“ können dann aus (beschichteten) Verpackungen in Lebensmittel migrieren, vor allem bei Kontakt mit heißen, fettigen oder flüssigen Speisen. Studien zeigen, dass Lebensmittel aus PFAS-beschichteten Verpackungen signifikante Mengen dieser Substanzen bzw. deren Reaktionsprodukte aufnehmen können.

    Ein wichtiger Aspekt: Auch als „kompostierbar“ oder „nachhaltig“ deklarierte Verpackungen, beispielsweise aus geformtem Zellstoff, enthalten oft PFAS, um die notwendigen Barriereeigenschaften gegen Fett und Feuchtigkeit zu erzielen. Solche Materialien können bei der Kompostierung PFAS freisetzen, die dann erneut in die Umwelt und somit potenziell zurück in die Nahrungskette über Böden, Pflanzen oder Tierfutter gelangen.

    Gesundheitliche Risiken und Alternativen

    PFAS sind extrem persistent und bioakkumulativ, sie reichern sich vor allem in Blut, Leber und Lunge an. Der Großteil der menschlichen Exposition erfolgt über die Ernährung, laut Schätzungen rund zwei Drittel, sowie über Trinkwasser und Hausstaub. Die chronische Aufnahme von PFAS über kontaminierte Lebensmittel stellt ein immer größer werdendes Risiko dar. Die gesundheitlichen Risiken sind mittlerweile gut dokumentiert, insbesondere langkettige PFAS (z.B. PFOA, PFOS) sind mit gesundheitlichen Problemen wie Fortpflanzungsstörungen, Immunsuppression und Tumorbildung verbunden. Aber auch neuere, kurzkettige Alternativen wie GenX  (benannt nach dem Herstellungsprozess) oder PFBS weisen toxikologische Effekte auf und werden aufgrund ihrer hohen Mobilität und Umweltpersistenz kritisch bewertet. (G. Glenn et al. Per‑ and polyfluoroalkyl substances and their alternatives in paper food packaging. Comprehensive Reviews in Food Science and Food Safety, 2021)

    Angesichts der bekannten Risiken besteht ein wachsender Bedarf an PFAS-freien, funktional gleichwertigen aber gleichzeitig auch biologisch abbaubaren Verpackungslösungen. Derzeit getestete Alternativen, etwa auf Basis von Polysacchariden (z. B. Stärke, Chitosan), Proteinen oder Polymilchsäure (PLA), erreichen bisher nur begrenzt die gewünschten Fett- und Feuchtigkeitsbarriere-Eigenschaften.

    Analytische Herausforderungen

    Die Herausforderung bei der PFAS-Analyse liegt in ihrer strukturellen Vielfalt und der niedrigen Konzentration, in der sie vorkommen. Moderne Analysenmethoden wie Flüssigchromatographie gekoppelt mit hochauflösender Massenspektrometrie (LC-QTOF, LC-MS/MS) ermöglichen den Nachweis selbst kleinster Mengen in verschiedenen Matrices, einschließlich Lebensmitteln und Umweltproben. Diese Systeme erlauben auch die Identifikation bisher unbekannter PFAS oder Abbauprodukte – eine wichtige Voraussetzung für Regulierungen und Risikoabschätzungen. Mit diesen Methoden kann allerdings nicht sichergestellt werden, dass alle PFAS detektiert und quantifiziert werden, so dass häufig der Gesamtfluorgehalt mittels Veraschung in der Sauerstoffbombe und Ionenchromatografie bestimmt wird. Allerdings lassen sich damit anorganische und organische Fluoride nicht trennen, so dass Fehlinterpretationen möglich sind.

    PPWR: Ein regulatorischer Wendepunkt

    Die Verordnung (EU) 2025/40, eine zentrale Initiative der EU zur Kreislaufwirtschaft, sieht umfassende Regelungen für Verpackungen vor, mit dem Ziel, Verpackungsmüll bis 2040 deutlich zu reduzieren und Materialien sicher und recyclingfähig zu gestalten. Besonders relevant: Die PPWR enthält klare Anforderungen an die Sicherheit von Materialien mit Lebensmittelkontakt.

    Im aktuellen Verordnungstext wird explizit auf die Reduktion „besorgniserregender Stoffe“ in Verpackungen abgezielt – PFAS stehen dabei im Fokus. Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Verpackungen frei von persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Stoffen wie PFAS sind. So dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist am 12.08.2026 Lebensmittelverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS in folgenden Konzentrationen enthalten:

    • 25 ppb für jedes gezielt analysierte PFAS (ohne polymere PFAS)
    • 250 ppb für die Summe der PFAS, gemessen als Summe aus gezielter Analyse und ggf. Abbau von Vorläuferverbindungen (ohne polymere PFAS)
    • 50 ppm für PFAS (einschließlich polymere PFAS); bei einem Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg muss der Erzeuger oder Importeur auf Verlangen Nachweise über die Menge des gemessenen Fluors vorlegen.

    Diese Regelungen sind besonders relevant für Hersteller von Lebensmittelverpackungen,  die mit der Messung des Gesamtfluorgehaltes schon jetzt prüfen können, ob Handlungsbedarf besteht.  

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die Bestimmung des Gesamtfluorgehaltes.

    Prüfungen zu PFAS können Sie hier finden.

    Ein Artikel von Dr. Tim Schlüter

    Tim Schlüter

    Häufige Fragen zu PFAS in flexiblen Verpackungen

    Was sind PFAS?

    Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – eine große Gruppe von mehreren tausend Chemikalien (je nach Quelle etwa 5.000 bis 15.000), die seit Jahrzehnten wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften eingesetzt werden.

    Wo kommen PFAS in Lebensmittelverpackungen typischerweise vor?

    Besonders häufig in papierbasierten Lebensmittelverpackungen – etwa in Fast-Food-Verpackungen, Pizzakartons oder Mikrowellenpopcorntüten. Der bekannteste Vertreter bei Lebensmittelkontaktmaterialien ist Polytetrafluorethylen, bekannt als Antihaftbeschichtung.

    Warum gelten PFAS als besonders problematisch?

    Weil sie chemisch extrem stabil sind: Sie widerstehen biologischem Abbau, Hitze, Licht und Chemikalien.

    Warum ist das Thema jetzt aktuell?

    Spätestens seit Inkrafttreten der PPWR – Verordnung (EU) 2025/40 – ist PFAS in aller Munde und führt bei vielen Herstellern und Verwendern zu Unsicherheit im Umgang mit diesen Stoffen.

  • 19. Kunststoffverordnung änderung (EU) Nr. 10/2011

    19. Kunststoffverordnung änderung (EU) Nr. 10/2011

    Neue Regelungen für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt durch die Verordnung (EU) 2025/351 sind veröffentlicht.

    Wir stellen hier die wichtigsten Änderungen der EU-Verordnungen zu Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff vor.Dazu gehören Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.

    Wichtige Klarstellungen betreffen die Definitionen und Anforderungen an Kunststoffe, die Einführung von „UVCB-Stoffen“, Reinheitsanforderungen, Vorschriften zur Wiederaufbereitung und Recycling, neue Kennzeichnungsvorschriften und erweiterte Konformitätserklärungen. Zudem werden Regeln zur Konformitätsprüfung und Übergangsfristen präzisiert.

    1. Änderungen an bestehenden Kunststoffverordnungen:
      • Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
      • Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008.
      • Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.
    1. Klarstellungen und Präzisierungen:
      • Definitionen und Anforderungen an die Zusammensetzung von Kunststoffen wurden präzisiert.
      • Einführung des Begriffs „UVCB-Stoffe“ (Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung).
      • Umfang und Art der Belege zum Nachweis der Konformität und zur Zusammensetzung der Ausgangsstoffe auf jeder Stufe des Herstellunsprozesses
    1. Reinheitsanforderungen:
      • Festlegung hoher Reinheitsgrade für Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden.
      • Spezifische Vorschriften für die Reinheit von Stoffen natürlichen Ursprungs.
    2. Wiederaufbereitung und Recycling:
      • Vorschriften für die Wiederaufbereitung von Kunststoffnebenprodukten.
      • Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme in Recyclinganlagen.
    3. Kennzeichnung und Konformitätserklärung:
      • Neue Kennzeichnungsvorschriften für wiederverwendbare Lebensmittelkontaktgegenstände.
      • Erweiterte Anforderungen an die Konformitätserklärung, einschließlich Informationen über unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe (NIAS)
    4. Prüfungen
      • Regeln Konformitätsprüfung und Bewertung der Einhaltung von Grenzwerten präzisiert
      • Kriterien für die Bewertung der Stabilität von Mehrwegmaterialien und Gegenstände
    5. Übergangsfristen:
      • 18 Monate erstmaliges Inverkehrbringen
      • Neun Monate vor dem Ablauf der Übergangsfrist wird der Abnehmer daher informiert, sofern die entsprechenden Vorgaben bis dahin noch nicht eingehalten worden sind.

    Die Kunststoffverordnung finden Sie hier: Verordnung – EU – 2025/351 – EN – EUR-Lex

    Kontakt: Heike Schwertke

    Häufige Fragen zur Verordnung (EU) 2025/351

    Welche Regelwerke ändert die Verordnung (EU) 2025/351?

    Drei: die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe unter Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 sowie die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.

    Was sind UVCB-Stoffe?

    Die Verordnung führt diesen Begriff für Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung ein.

    Welche weiteren Punkte sind neu?

    Präzisierte Definitionen und Anforderungen an die Zusammensetzung von Kunststoffen, Reinheitsanforderungen für die eingesetzten Stoffe, Vorschriften zur Wiederaufbereitung und zum Recycling, neue Kennzeichnungsvorschriften sowie erweiterte Konformitätserklärungen. Zusätzlich werden die Regeln zur Konformitätsprüfung und die Übergangsfristen präzisiert.

    Welche Nachweise verlangt die Verordnung?

    Geregelt sind Umfang und Art der Belege zum Nachweis der Konformität und zur Zusammensetzung der Ausgangsstoffe – und zwar auf jeder Stufe des Herstellungsprozesses.

  • Leitlinien zum Rezyklateinsatz bei Lebensmittelverpackungen

    Leitlinien zum Rezyklateinsatz bei Lebensmittelverpackungen

    Verbände drängen auf Freigabe von Rezyklaten im direkten Kontakt mit Lebensmitteln. Angeblich seien rund 42 % aller Kunststoffverpackungen für die Verpackung von Lebensmitteln bestimmt. Und somit sei der Effekt für eine CO2-Reduktion durch den Einsatz von Rezyklaten für Lebensmittelverpackungen notwendig.

    EU-weit gelten seit dem 10. Oktober 2022 neue Regeln für den Einsatz von recycelten Kunststoffen im Kontakt mit Lebensmitteln, z. B. Lebensmittelverpackungen. Zwar gelten bis Mitte 2023 noch gewisse Übergangsfristen, dennoch müssen sich viele Kunststoff-Recycler und -Verarbeiter schon jetzt auf die neuen Vorgaben einstellen. Dabei helfen ihnen gemeinsame Leitlinien der Verbände der kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV und seine Trägerverbände) und der Kunststoff-Recycler (BDE, bvse), die heute veröffentlicht wurden.

    Der Einsatz von recycelten Kunststoffen stellt einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft dar, denn er verringert CO2-Emissionen bei der Produktherstellung und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Rezyklate sind auch für Produkte im Kontakt mit Lebensmitteln, z. B. PET-Getränkeflaschen, heute schon unersetzlich und werden immer wichtiger, erläutert Dr. Andreas Bruckschen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE e.V.

    Mit den Leitlinien wollen Kunststoff-Verbände die Anwendung der neuen Regelungen für Kunststoff- Recycler und -Verarbeiter erleichtern und Mittel und Wege aufzeigen, die teilweise sehr komplizierten Regelungen umzusetzen, erklärt Herbert Snell, Vizepräsident des Fachverbands Kunststoffrecycling im bvse. Gemeinsam appellieren die drei Verbände an die EU-Kommission, ihre Ankündigung umzusetzen und die mittlerweile über 230 als sicher bewerteten PET-Recycling-Verfahren endlich zuzulassen und damit Rechtssicherheit für die Industrie zu schaffen.

    Die Broschüre ist kostenfrei abrufbar auf den Seiten der Verbände.

    Kontakte für Rückfragen:
    Dr. Martin Engelmann, m.engelmann@kunststoffverpackungen.de, Tel.: 06172-9266 76,
    Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg

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  • Konformitätsarbeit leichter gemacht

    Konformitätsarbeit leichter gemacht

    Die Übereinstimmung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff mit den gesetzlichen Forderungen kann nur gewährleistet werden, wenn entlang der Lieferkette einschlägige Informationen zwischen Lieferanten und Kunden ausgetauscht werden. Doch haben sie immer an alles gedacht, alles gecheckt und dokumentiert? Wir haben uns dafür eine Checkliste angelegt.

    Denn der Artikel 15 der Verordnung (EU) 10/2011 gibt vor, dass für jene Materialien Konformitätserklärungen zu erstellen sind, die dem Anhang IV entsprechen. Damit sichergestellt wird, dass diese Erklärungen alle erforderlichen Informationen enthalten, haben wir eine Checkliste entwickelt. Man kann diese benutzen um eigene Erklärungen zu kontrollieren und zu optimieren, aber natürlich auch um Dokumente der Lieferanten zu überprüfen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann können Sie die Checkliste hier kostenlos anfordern.

    Wir senden Ihnen dann kostenlos die Checkliste zu und freuen uns, damit einen kleinen Beitrag zur Verpackungssicherhiet beizutragen.

    mailto: ks@innoform.de
    Stichwort: Konfomritäts-Checkliste

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