Neue Regelungen für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt durch die Verordnung (EU) 2025/351 sind veröffentlicht.
Wir stellen hier die wichtigsten Änderungen der EU-Verordnungen zu Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff vor.Dazu gehören Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.
Wichtige Klarstellungen betreffen die Definitionen und Anforderungen an Kunststoffe, die Einführung von „UVCB-Stoffen“, Reinheitsanforderungen, Vorschriften zur Wiederaufbereitung und Recycling, neue Kennzeichnungsvorschriften und erweiterte Konformitätserklärungen. Zudem werden Regeln zur Konformitätsprüfung und Übergangsfristen präzisiert.
- Änderungen an bestehenden Kunststoffverordnungen:
- Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008.
- Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.
- Klarstellungen und Präzisierungen:
- Definitionen und Anforderungen an die Zusammensetzung von Kunststoffen wurden präzisiert.
- Einführung des Begriffs „UVCB-Stoffe“ (Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung).
- Umfang und Art der Belege zum Nachweis der Konformität und zur Zusammensetzung der Ausgangsstoffe auf jeder Stufe des Herstellunsprozesses
- Reinheitsanforderungen:
- Festlegung hoher Reinheitsgrade für Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden.
- Spezifische Vorschriften für die Reinheit von Stoffen natürlichen Ursprungs.
- Wiederaufbereitung und Recycling:
- Vorschriften für die Wiederaufbereitung von Kunststoffnebenprodukten.
- Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme in Recyclinganlagen.
- Kennzeichnung und Konformitätserklärung:
- Neue Kennzeichnungsvorschriften für wiederverwendbare Lebensmittelkontaktgegenstände.
- Erweiterte Anforderungen an die Konformitätserklärung, einschließlich Informationen über unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe (NIAS)
- Prüfungen
- Regeln Konformitätsprüfung und Bewertung der Einhaltung von Grenzwerten präzisiert
- Kriterien für die Bewertung der Stabilität von Mehrwegmaterialien und Gegenstände
- Übergangsfristen:
- 18 Monate erstmaliges Inverkehrbringen
- Neun Monate vor dem Ablauf der Übergangsfrist wird der Abnehmer daher informiert, sofern die entsprechenden Vorgaben bis dahin noch nicht eingehalten worden sind.
Die Kunststoffverordnung finden Sie hier: Verordnung – EU – 2025/351 – EN – EUR-Lex
Kontakt: Heike Schwertke
Häufige Fragen zur Verordnung (EU) 2025/351
Welche Regelwerke ändert die Verordnung (EU) 2025/351?
Drei: die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe unter Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 sowie die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.
Was sind UVCB-Stoffe?
Die Verordnung führt diesen Begriff für Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung ein.
Welche weiteren Punkte sind neu?
Präzisierte Definitionen und Anforderungen an die Zusammensetzung von Kunststoffen, Reinheitsanforderungen für die eingesetzten Stoffe, Vorschriften zur Wiederaufbereitung und zum Recycling, neue Kennzeichnungsvorschriften sowie erweiterte Konformitätserklärungen. Zusätzlich werden die Regeln zur Konformitätsprüfung und die Übergangsfristen präzisiert.
Welche Nachweise verlangt die Verordnung?
Geregelt sind Umfang und Art der Belege zum Nachweis der Konformität und zur Zusammensetzung der Ausgangsstoffe – und zwar auf jeder Stufe des Herstellungsprozesses.

