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Heike Schwertke über Konformität und Verordnungen
Heike Schwertke wurde an den Staatl. Schulen des Landkreises Waldeck-Frankenberg zur Staatlich geprüften Umweltschutztechnikerin mit Schwerpunkt Labortechnik ausgebildet. Sie startete ihren beruflichen Werdegang 1987 bei der Firma BRANOpac. Nach Tätigkeiten im Umweltbereich, in der Qualitätskontrolle, Forschung + Entwicklung und im Produktmanagement übernahm sie 2003 die Leitung des Betriebslabors. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreute sie u. a. die Produktgruppe BRANOfol (Korrosionsschutzfolien), war für die Auswahl und Qualifizierung von Extrudeuren (international) sowie für die Vereinbarung und Umsetzung von Kundenspezifikationen verantwortlich. Seit 2007 unterstützt sie den Testservice von Innoform. Zu ihren Hauptaufgaben zählen die Kundenbetreuung im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Konformität von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sowie die Bewertung dieser Materialien. Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum? Die EU-Kommission hat einige Leitfäden veröffentlicht, in denen die Auslegungen der rechtlichen Vorgaben konkretisiert werden. Derzeit nutze ich z. B. den „Leitfaden der Union zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in Bezug auf Informationen in der Lieferkette“ regelmäßig, um Kunden zu erklären, welche Informationen eine Konformitätserklärung enthalten sollte. Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden? Für die Konformitätsbewertung von Verpackungen gibt es eine Vielzahl an Regelungen, die meiner Meinung nach einerseits zu wenig bekannt sind und andererseits manchmal nur sehr rudimentär umgesetzt werden. Weitere Regelungen führen nicht unbedingt zu einer Verbesserung der Umsetzung, da gerade kleine Firmen mit der Vielzahl an Anforderungen überfordert sind. Daher wäre eine engmaschigere Aufklärung, z. B. durch die Überwachungsbehörden, sehr hilfreich. Natürlich gibt es viele Themen, zu denen ich mir persönlich Einzelmaßnahmen auf EU-Ebene wünschen würde, um zu vermeiden, dass immer mehr einzelstaatliche Regelungen verabschiedet werden. Das wären zum einen z. B. eine Druckfarbenverordnung oder klarere Regelungen für die Verantwortlichkeit für die Bewertung von Verunreinigungen und Abbauprodukten (NIAS – non intentionally added substances). Gerade am Anfang der Lieferkette fehlen oft Informationen zu Abbauprodukten, die erst im Verarbeitungsprozess entstehen. Allerdings macht die Bewertung an dieser Stelle am meisten Sinn, um Überschneidungen zu vermeiden und die Kosten so gering wie möglich zu halten. Daher wäre eine Koordinierung von Risikobewertungen an zentraler Stelle, wie z. B. bei der EFSA, aus meiner Sicht wünschenswert. Die Kosten dieser Studien könnten auf alle Unternehmen, die mit diesen Stoffen Geld verdienen, umgelegt werden. Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf? In einer Konformitätserklärung für Kunststoffverpackungen muss unter anderem bestätigt werden, dass Reaktionszwischenprodukte, Abbau- oder Reaktionsprodukte den einschlägigen Anforderungen der Rahmenverordnung genügen und dass gemäß Artikel 19 der Kunststoff-Verordnung eine Risikobewertung durchgeführt worden ist. Dieser Punkt ist einigen Firmen noch nicht bewusst, so dass ich eine Analyse der Produkte auf Verunreinigungen und Abbauprodukte (NIAS – non intentionally added substances) sowie deren Bewertung als notwendig ansehe. Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein? Grenzwerte sind aus meiner Sicht wichtig für Substanzen, von denen ein Risiko für den Verbraucher ausgeht. Mit Sicherheit gibt es in der Verordnung auch einige Grenzwerte, die man überdenken kann. Dies wären z. B. Beschränkungen für sehr flüchtige Monomere, die sich, sofern noch Spuren vorhanden sind, in der Regel bei der Extrusion verflüchtigen. Da wäre es vielleicht hilfreicher, anstatt Grenzwerte für die Substanzen Verarbeitungsbedingungen zu definieren, bei denen die Stoffe in der Regel nicht mehr nachweisbar sind, um Kosten für Untersuchungen zu minimieren. Sie referieren über “Umsetzung von Anforderungen des Handels auf Grund von Forderungen und Bewertungen von Verbraucherorganisationen”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang? Unsere Welt wird immer schnelllebiger. Durch die gute Vernetzung unserer Medien verbreiten sich Informationen rasant und können Verbraucher verunsichern, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, die Angaben zu bewerten. Der Handel reagiert daher sehr zeitnah auf negative Bewertungen in Veröffentlichungen, wie z. B. über migrierfähige Stoffe aus Verpackungsmaterialien. Das führt dazu, dass Stellungnahmen zur „Substanz des Monats“ in kürzester Zeit erforderlich sind, egal ob diese Sinn machen oder nicht. Besonders bewegt mich an dieser Thematik die manchmal mangelnde Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Eine umfangreiche Recherche über das Vorkommen der Stoffe in der gesamte Prozesskette, deren toxikologische Bewertungen sowie die Gefahr der Migration auf ein Lebensmittel würden helfen, das Risiko besser einzuschätzen und die Verbraucher umfassend zu informieren. Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben? Im Sommer genieße ich Bewegung im Freien, wie z. B. beim Inline-Skaten oder Radfahren. Eine weitere große Leidenschaft sind Fernreisen, durch die ich einige andere Kulturkreise kennenlernen durfte, beeindruckende Kulturschätze besichtigt und überwältigende Landschaften erwandert habe. Durch die eigene Organisation vor Ort bin ich oftmals in Kontakt mit der ortsansässigen Bevölkerung gekommen. Diese Begegnungen führen immer wieder dazu, die eigene Lebensweise erneut zu bewerten. -

Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der Konformitätsarbeit?
Herr Dr. Martin W. Wesch hat sich als Fachanwelt für Medizinrecht spezialisiert. Er ist speziell im Produkthaftungsrecht und aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pharmaverbandes im Bereich des Pharmarechts tätig. Auf der Innoform-Sommertagung referiert er über das Haftungsrisiko von Mitarbeitern, Führungspersonal und Geschäftsführung. Hier bekommen Sie schon einmal einen Vorgeschmack auf seinen spannenden Vortrag zu diesem trockenen, aber wichtigen Thema: Eine sachkundige Person nach § 14 AMG (sachkundige Person, qualified person, QP) hat im Pharmabetrieb eine exponierte Stellung, da sie für die Herstellung und Prüfung der Arzneimittel verantwortlich (vgl. § AMG 19) ist. Bei diesen komplexen Vorgängen können Fehler und Abweichungen auftreten, insbesondere sogenannte OOS-Ergebnisse. Werden diese nicht beachtet, widerspricht das der Guten Herstellungspraxis (GMP). Die Arzneimittel könnten nicht unerheblich in ihrer Qualität gemindert sein. Kommt jemand deswegen zu Schaden, könnte die sachkundige Person selbst zivil- und strafrechtlich haftbar sein. Ob und inwieweit dergleichen Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert sind, wird im nachfolgenden Beitrag untersucht. -

Aktualisierte Stellungnahme zu Gehalten an Styrol-Oligomeren in Lebensmittelsimulanzien
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (bfr) hält gesundheitliche Risiken durch die gemessenen Gehalte an Styrol-Oligomeren in Lebensmittelsimulanzien für unwahrscheinlich. Dieses geht aus einer aktualisierten Stellungnahme 023/2016 vom 21. April 2016 hervor. Polystyrole sind Kunststoffe, die auch für Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackungen oder Geschirr eingesetzt werden. Bei der Herstellung entstehen neben Polystyrol auch kleinere Moleküle (Styrol-Oligomere), die aus dem Material in das Lebensmittel übergehen können. Von einem Labor der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde ein Übergang (Migra-tion) von Styrol-Oligomeren bis zu 51 Mikrogramm je Kilogramm Lebensmittelsimulanz (μg/kg) gemessen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bewertet, ob von diesen Übergängen ein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht. Insgesamt ergibt sich auf Grundlage von publizierten toxikologischen Daten, dass bei Übergängen von Styrol-Oligomeren in der gemessenen Höhe auf Lebensmittel keine gesundheitlichen Wirkungen anzunehmen sind. Auf seiner Website hat das bfr das Risikoprofil der gemessenen Styrol-Oligomer-Gehalte in Lebensmittelsimulanzien veröffentlicht, um das beschriebene Risiko zu visualisieren. Es ist nicht dazu gedacht, Risikovergleiche anzustellen und soll nur in Zusammenhang mit der Stellungnahme gelesen werden. -

Beispielbericht Folienaufbau und Materialcharakterisierung
Haben Sie Verarbeitungsprobleme bei der Herstellung oder Verarbeitung einer Folie? Benötigen Sie eine analytische Untersuchung des Schichtaufbaus oder Materialeinsatzes einer Folie? Dazu bieten wir verschiedene Einzeluntersuchungen/Analysenpakete an, zugeschnitten auf die von Ihnen benötigte Informationstiefe. 1 Einzelanalysen (auch mehrere in Kombination) zum FESTPREIS 1.1 Beispiel: Siegelkurve in Kombination mit DSC-Screening Anwendungsbeispiel: Bei der Verarbeitung einer Folie treten Siegelprobleme auf. Nach Chargenwechsel der Folie konnten auf der Abpackmaschine wieder einwandfreie Packungen hergestellt werden. Als Fehlerursache wird der sporadische Ausfall der Dosiereinheit der Extrusionsanlage während der Folienherstellung vermutet. Herangehensweise: Objektiver Vergleich der Siegeleigenschaften beider Folienmuster (i. O. Packung und schadhafte Packung) im akkreditierten Laborversuch durch Erstellung temperaturvariierter Siegelkurven und vergleichende Untersuchung der Siegelschichten mittels Thermoanalyse/DSC-Screening.- Die DSC-Analyse nutzt die thermischen Eigenschaften der Polymere, wie z. B. Kristallitschmelzpunkt Tpm, Kristallisationsverhalten Tc, Oxydationsstabilität, Glasübergang Tg etc. zur qualitativen und, unter gewissen Voraussetzungen, quantitativen Materialcharakterisierung.
- So können z. B. bei Polyolefinfolien Blends von PE-LD und PE-LLD nachgewiesen und charakterisiert werden, Unterscheidungen von A-PET und G-PET sind möglich, Untersuchungen der Oxydationsstabilität erlauben Rückschlüsse auf die Thermostabilisierung …
Zusammenfassung der Ergebnisse: Die Siegelkurven der beiden Muster bestätigen die an der Verpackungsmaschine beobachteten Abweichungen der Siegeleigenschaften (siehe Grafik). Die Untersuchung der Siegelschichten mittels DSC zeigt abweichende Intensitäten der beiden Hauptpeaks für Muster 2 (grün) und Muster 1 (orange). Darüber hinaus ist bei Muster 2 (grün) das PE- Plastomer („zusätzlicher Schmelzpeak“), welches für die niedrigere Siegelstarttemperatur (siehe Pfeil) verantwortlich zeichnet, deutlich nachweisbar, bei Muster 1 (orange) fehlt dieser Peak. Beurteilung der Ergebnisse: Die Vermutung, dass die bei der Folienverarbeitung beobachteten Siegelprobleme auf unterschiedliche Siegeleigenschaften der Folien zurückzuführen sind, konnte anhand der Laborsiegelversuche bestätigt werden. Die ergänzend durchgeführten DSC-Messungen geben zudem eindeutige Belege für Abweichungen in den Materialzusammensetzungen. Insbesondere die für die Siegeleigenschaften maßgebliche PE- Plastomerkomponente scheint bei Muster 1 (orange) völlig zu fehlen bzw. nur in sehr geringer Menge enthalten zu sein. 1.2 Beispiel 2: Mikrotomschnittbild Anwendungsbeispiele: Überprüfung der Schichtdickenverteilung einer coextrudierten Mehrschichtfolie, z. B. zum Abgleich mit Vorgaben aus einer Folienspezifikation Herangehensweise Es wird ein Mikrotomschnitt des Folienquerschnittes angefertigt, bei Raumtemperatur mikroskopiert und fotografiert. Die sichtbaren Schichten (Einschränkung: Coexschichten transparenter Folien sind bisweilen ohne Einsatz ergänzender Methoden nicht immer erkennbar) werden gemäß unserer akkreditierten Methode vermaßt. Bei unbekannten Folien erhalten Sie so einen ersten Überblick der vorliegenden Folienstruktur, z. B. als Entscheidungsgrundlage für weitergehende Untersuchungen, siehe dazu Pkte. 2, 3 und 4. Ergebnisse: Mikrotomquerschnitt und tabellarische Zusammenfassung des Schichtaufbaus

2 Analysenpakete zum FESTPREIS
2.1 Folienaufbau-Werkstoffcharakterisierung
Die tiefergehende analytische Charakterisierung einer Folienkonstruktion ist nur durch Kombination mehrerer Analysenmethoden abgesichert möglich. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen haben wir unter Kosten-/Nutzenaspekten ein Paket geschnürt, das geeignet ist, häufig gestellte Fragen zum Folienaufbau zu beantworteten und zudem eine ausgezeichnete Basis für gezielte ergänzende Analysen zur Beantwortung sehr spezieller Fragestellungen darstellt.
Anwendungsbeispiele:
Überprüfung von Materialvorgaben aus Folienspezifikationen für Mehrschichtfolie, Benchmarking, Schadensanalysen, Patentverfahren …
Untersuchungsprogramm:
- Mikrotomquerschnitt der Folie, mikroskopische Untersuchung und Vermessung inkl. Thermomikroskopie
- DSC-Screening (-20 – 300°C/2 Heizläufe) der Gesamtfolie
- FTIR-spektroskopische Bestimmung der Werkstoffklassen (z. B. PE, PP, PA, PET; EVOH) aller Einzelschichten; ausgenommen der IR- Mikroskopie nicht zugänglicher sehr dünner Schichten, wie Kleber, Lacke, Haftvermittler, Bedampfungen.
Ergebnis: Tabellarische Zusammenfassung des Schichtaufbaus
3 Ergänzende Analysen zu „Folienaufbau-Werkstoffcharakterisierung“
In enger Absprache mit Ihnen bzgl. der Machbarkeit und entstehender Kosten können ergänzend genau die Informationen ermittelt werden, die Sie interessieren.
So ist es z. B. oft von Interesse, die Zusammensetzung der Einzelschichten in Coexstrukturen aus Polyolefinen genauer zu beschreiben, was in unten stehendem Beispiel mittels gezielter DSC-Messungen erledigt wurde.
Diverse Additive und Zusätze, wie z. B. Gleitmittel, VA- Anteil bei E/VA- Copolymeren, Antiblockmittel, Weißpigmente können qualitativ und quantitativ bestimmt werden. Sprechen Sie uns an, wir diskutieren gern mit Ihnen die Möglichkeiten!
Zusammenfassung und Interpretation der Ergebnisse zur Beantwortung der individuellen Fragestellung
4 Stippen-Einschlussanalyse
Stippen in Folien stellen in sensiblen Anwendungen häufig eine nicht mehr akzeptierte Qualitätsabweichung dar.
Anwendungsbeispiele:
Eine Stippe führt zu optischen Fehlern in der Bedruckung. Es bildet sich ein unbedruckter Hof um den „Stippenberg“.
Fragestellung: Handelt es sich um einen Druckfehler oder ist die Qualitätsabweichung auf die eingesetzte Folie zurückzuführen? Wenn ja, was ist die Ursache?
Untersuchungsprogramm:
Die analytische Untersuchung derartiger Einschlüsse in dünnen Folien ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Erfahrung in der analytischen Bearbeitung sowie Kenntnisse der technologischen und materialspezifischen Zusammenhänge voraussetzt. Über viele Jahre haben wir eine bewährte Systematik zur Aufklärung derartiger Fragestellungen entwickelt.
- Gezielter Mikrotomquerschnitt der Folie im Stippenbereich, mikroskopische Lokalisierung von Lage und Größe des Einschlusses innerhalb der Folienstruktur inkl. Bedruckung
- Untersuchung mit Thermomikroskopie
- DSC- Screening (-20 – 300°C/2 Heizläufe) der Gesamtfolie
- FTIR-spektroskopische Untersuchung des Einschlusses sowie angrenzender Bereiche mit FTIR-Mikroskopie
- Kurze Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse
Mikrotomquerschnitt zur Bestimmung der Lage der Stippe
Thermomikroskopie
Zusammenfassung der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen:
Die Ursache für die optisch erkennbare Qualitätsabweichung stellt ein transparenter Einschluss in der weiß eingefärbten Folie dar. Dieser ist vollkommen vom E/VA-Copolymer + PE-LLD-basierten Folienmaterial (Schmelzbereich ca. 103- 122 °C) umhüllt. Der transparente Einschluss besteht im Wesentlichen aus PE-LLD (Schmelzpunkt ca. 122 °C) mit einem kleinen Stippenkern auf Basis eines Fluorpolymers (Schmelzpunkt >> 300 °C).
Unsere Interpretation der Ergebnisse:
Die optisch erkennbare Qualitätsabweichung wurde eindeutig durch eine Stippe in der eingesetzten Folie und nicht durch einen Druckfehler verursacht.
Die Stippenbildung selbst ist unserer Ansicht nach sehr wahrscheinlich auf Einsatz einer mit Fluorpolymer (z. B. PTFE) kontaminierten PE- LLD- Charge zurückzuführen.
Möglicherweise ist der fluorpolymerbasierte Stippenkern auf Abrieb von Antihaftbeschichtungen, z. B. aus Rohrleitungen bei der Polymerherstellung oder an der Extrusionsmaschine selbst, zurückzuführen.
Bekanntlich werden Fluorpolymere in Form von Fluorelastomeren auch als Verarbeitungshilfsmittel bei der Extrusion von PE-LLD eingesetzt. Diese weisen allerdings nach unserem Kenntnisstand Schmelzpunkte von < 200 °C auf und scheiden daher nach unserer Auffassung als Fehlerursache aus.
Für Prüfungen zum Folienaufbau beim Testservice klicken Sie hier, Prüfungen zur Materialcharakterisierung finden Sie hier.
Oldenburg, November 2015
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Beispielbericht Spezifikationsvergleich Abfallsäcke
Angaben und Zahlen im Bericht sind fiktiv. Sie erhalten die Ergebnisse zu Ihrem Auftrag vom 01.01.01. Wir erhielten am 02.01.01 den Auftrag, folgende Muster zu untersuchen.
Die Muster sollen aufgrund einer europaweiten Ausschreibung für Abfallsäcke
gemäß beigefügter Spezifikation „Abfallsäcke XYZ“ entsprechend „Punkt 1.1 Eigenschaften“ geprüft werden.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Muster A: Es liegen alle Messergebnisse innerhalb der in der Spezifikation geforderten Werte.
Muster B: Die sensorischen Eigenschaften sowie die Reißkraft, die Durchstoßfestigkeit (ASTM F 1306), die Durchsticharbeit Wges (ASTM F1306), die Schädigungskraft (DIN 53373) und der Durchreißwiderstand in Querrichtung liegen außerhalb der in der Spezifikation geforderten Werte.
Muster C: Die Foliendicke, das Flächengewicht, die Reißkraft, die Bruchdehnung sowie die Kennwerte der Durchstoßfestigkeiten nach ASTM F 1306 und nach DIN 53373 liegen außerhalb der in der Spezifikation geforderten Werte.
1 Prüfung auf Geruchsabweichung nach DIN 10 955
1.1 Durchführung:
Kreisausschnitte mit einer Fläche von je 1 dm² werden in 1000 ml Weithalsglasflaschen mit Kegelschliffstopfen gegeben. Damit die gesamte Fläche des Probenmaterials der umgebenden Luft zugänglich ist, werden die Kreisausschnitte mittig gefaltet und locker in das Glas gegeben. Die Lagerung der Proben erfolgt in den verschlossenen Gefäßen bei 23°C für 20±2 h im Dunkeln. Nach der Lagerung werden die Flaschen geöffnet und von den Probanden berochen.
1.2 Ergebnisse:
Note 0= keine wahrnehmbare Geruchsabweichung
Note 1= gerade wahrnehmbare Geruchsabweichung (noch schwer definierbar)
Note 2= schwache Geruchsabweichung
Note 3= deutliche Geruchsabweichung
Note 4= starke Geruchsabweichung
2 Mechanische Prüfungen









