Kategorie: Neuigkeiten

Neuigketien aus der Verpackungswelt und Innoform

  • Neuer Rechner für die Abschätzung beschleunigter Lagerung online verfügbar

    Neuer Rechner für die Abschätzung beschleunigter Lagerung online verfügbar

    Neben dem mittlerweile beliebten Permeationsrechner zur Abschätzung der Barrierewirkung üblicher Verbundfolien auf der Innoform Web-Site, gibt es nun einen zweiten, nützlichen Rechner zur Abschätzung der beschleunigten Alterung, wie es die Fachleute nennen. Was ist das? Eine beschleunigte Alterung für Folienverpackungen mit Füllgut ist ein Standardtest, um die Verträglichkeit der Verpackung mit dem Füllgut, aber auch beispielsweise die Gewichtsverluste von verpackten Füllgütern (z.B. Feuchttüchern) zu prüfen. Damit man aber bei lange haltbaren Füllgütern nicht so lange warten und testen muss, empfiehlt sich oft eine beschleunigte Prüfung bei erhöhter Temperatur. Dazu macht man sich den Grundsatz zu Nutze, dass u.a. chemisch-physikalische Prozesse bei einer Temperaturerhöhung von 10 Grad rund doppelt so schnell ablaufen. Um diese Beschleunigung bei den drei Variablen – Lagertemperatur, – zu simulierende Dauer – Versuchstemperatur auszurechnen, haben wir diesen Rechner hier online gestellt.
  • Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen – so geht es (Teil 1)

    Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen – so geht es (Teil 1)

    Welchen Inhalt eine Konformitätserklärung haben muss, kann man dem Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entnehmen. Welche Angaben im Detail erforderlich sind und auf welcher Grundlage diese erfolgen müssen, ist leider nicht so einfach aus den Vorschriften abzuleiten. Dies ist der erste Teil einer Reihe von INNO-LETTERN, in der die erforderlichen Maßnahmen und Prüfungen für die Erstellung von Konformitätserklärungen Schritt für Schritt erklärt werden. Mehr:

    1            Konformitätsarbeit

      Basis für die Erstellung einer Konformitätserklärung ist die Konformitätsarbeit. Wenn man sich einen Baum vorstellt, so ist die Konformitätsarbeit die Wurzel, ohne die der Baum nicht existieren kann. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Belegen, mit denen der Ersteller der Erklärung nachweisen kann, dass sein Produkt den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht. Für den fertigen Bedarfsgegenstand muss die Konformitätsarbeit in allen Punkten abgeschlossen sein. Dafür werden die Informationen zur Konformität aller verwendeter Rohstoffe zusammengeführt. Für Produkte einer frühen Herstellungsstufe wird in der Regel ein großer Teil der Konformitätsarbeit delegiert. Dies ist aber nur möglich, wenn konkrete Maßnahmen, z.B. welche Stoffe zu überprüfen sind, weitergegeben werden. Für alle nicht delegierten Aspekte, die relevant für die Beurteilung der lebensmittelrechtlichen Konformität des Produktes sind, trägt der Lieferant die Verantwortung. Der Käufer eines Produktes kann nur die Verantwortung für die Maßnahmen übernehmen, die an ihn delegiert worden sind.  

    1.1         Welche Belege sind erforderlich?

    Grundlage für die Konformitätsarbeit ist die Zusammensetzung des zu beurteilenden Bedarfsgegenstandes (Materialaufbau), die Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität und die vorgesehene Anwendung. Aus diesen Daten lassen sich die erforderlichen Prüfungen, Berechnungen oder sonstige Maßnahmen ableiten, die die Konformität des Bedarfsgegenstandes belegen.   Der Materialaufbau sollte nicht nur alle Kunststoffschichten enthalten, sondern auch Klebestoffe, Haftvermittler, Druckfarben etc. Für jede Komponente muss ein Dokument zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität vorliegen. Diese Dokumente sind unter verschiedenen Begriffen im Umlauf, wie z.B. Konformitätserklärung, Unbedenklichkeitserklärung, Unbedenklichkeitsnachweis, Zertifikat, Hinweis zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen usw.   Die Beschreibung der Anwendung sollte z.B. folgende Punkte abdecken:
    • Verwendung (Verpackungsmaterial, Maschinenteil, …)
    • Füllgut (Art, pH-Wert, vorgesehen für Säuglinge und Kleinkinder?)
    • Abfülltemperatur
    • Wärmebehandlung (Temperatur und Dauer)
    • Lagertemperatur
    • Haltbarkeit / Lagerzeit
    • Zubereitung in der Verpackung
    • Oberfläche / Volumen-Verhältnis
      Durch folgende Belege kann aufgezeigt werden, dass der Bedarfsgegenstand den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht:
    • Ergebnisse von Prüfungen (z.B. Migrationsprüfungen)
    • Ergebnisse von Berechnungen, einschließlich Modellberechnungen
    • sonstige Analysen (z.B. Sensorik, Farblässigkeit)
    • Unbedenklichkeitsnachweise
    • wissenschaftliche Belege oder Begründungen
     

    1.2         Wer muss die Belege zusammenstellen?

    Der Hersteller oder Importeure der Rohstoffe, Zwischenprodukte oder Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen können, verwendet werden, müssen auf jeder Stufe der Herstellung entsprechende Belege bereitstellen.  

    1.3          Wer bekommt die Belege?

    Diese Unterlagen werden in der Regel nicht an Kunden gegeben. Oftmals enthalten sie vertrauliche Angaben, wie z.B. Rezepturen, Bezeichnungen von Rohstoffen und deren Lieferanten, die als Firmen Know-how nicht nach außen gegeben werden. Die Belege sind auf Anfrage den nationalen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen von IFS-Audits können diese Belege ebenfalls überprüft werden.  

    1.4         Wie oft müssen die Belege überarbeitet werden

    Bleiben die Rezepturen bzw. Formulierungen sowie die Verarbeitungsbedingungen im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems konstant und ändert sich nichts an den rechtlichen Bewertungsgrundlagen, ist keine Überarbeitung notwendig.   Um sicher zu stellen, dass die Angaben vom Zulieferer aktuell sind, empfehlen wir in regelmäßigen Abständen überarbeitete Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität anzufordern und zu überprüfen. Gegebenenfalls ist auch der Abschluss einer Vereinbarung mit den Lieferanten möglich, dass diese automatisch über Änderungen informieren.  

    Beispiel

    Wir bei Innoform haben dafür ein festgelegtes Verfahren in unserer EDV programmiert, mit dessen Hilfe wir die Konformitätsarbeit strukturiert und systematisiert haben. Dieser Prozess ist so sicher, dass wir Ihnen den größten Teil der Konformitätsarbeit abnehmen können und möchten. Und das funktioniert so: 1)    Sie schicken uns ihren Materialaufbau, Informationen zur Anwendung des Bedarfsgegenstandes, die vorliegenden Konformitätserklärungen aller Inhaltsstoffe und sofern bekannt, die Ansprechpartner ihrer Lieferanten. 2)    Wir werten die Daten aus, fragen, falls gewünscht, die fehlenden Informationen bei ihren Lieferanten an und erstellen Ihnen einen Maßnahmenplan:  
    Abbildung 1: Beispiel eines Maßnahmenplan aus einem Innoform-Konformitätsstatus
      3)    Bei Bedarf erhalten Sie ein Angebot für die erforderlichen Analysen 4)    Sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung ihrer Konformitätserklärung oder erstellen ein Konformitätsgutachten Interesse? Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot!   Der nächste INNOLETTER wird sich mit der Auswertung der Daten beschäftigen.   Testservice: Im Testservice Inno-Letter veröffentlichen wir News rund um Prüfungen für Folienverpackungen insbesondere die, die wir selber anbieten: http://www.innoform-testservice.de/tpages/benefit/qualitycontrol.php  
  • Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Am 03.03.2014 ist die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 geändert worden: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:062:0013:0015:DE:PDF In erster Linie wurde die Unionsliste im Anhang 1 überarbeitet. Folgende Stoffe wurden neu aufgenommen oder die Eintragungen verändert:
    • FCM 872: 2-Phenyl-3,3-bis(4-hydroxyphenyl) phthalimidin (CAS 0006607-41-6)
    • FCM 988: 1,3-Bis(isocyanatomethyl)benzol (CAS 0003634-83-1)
    • FCM 340:  Dicyandiamid (CAS 0000461-58-5)
    • FCM 421: 1,3-Benzoldimethanamin (CAS 0001477-55-0)
    Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer sollten Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden und der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen, noch bis zum 24. März 2015 in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie sollten bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben dürfen.  
  • Union Guidelines on Regulation (EU) No 10/2011 – Allgemeine Aspekte der Kunststoffverordnung

    “Union Guidelines on Regulation (EU) No 10/2011 on plastic materials and articles intended to come into contact with food” wurde am 21.02.2014 in englischer Sprache veröffentlicht: http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/foodcontact/docs/10-2011_plastic_guidance_en.pdf Dieser Leitfaden enthält allgemeine Aspekte der Kunststoffverordnung. Er enthält insbesondere:
    • Erklärungen zum Anwendungsbereich der Kunststoffverordnung,
    • Definitionen relevanter Begriffe im Zusammenhang mit Lebensmittelkontaktmaterialien und Artikeln,
    • Erläuterungen zu Substanzen, die in der EU-Liste enthalten sind,
    • Ausnahmen für Stoffe, die nicht in der Unions-Liste enthalten sind
    • Informationen zu Additiven und Hilfsstoffen bei der Herstellung von Kunststoffen (PPA = polymer production aids),
    • Erklärungen, warum Substanzen von der Aufnahme in die Unionsliste ausgenommen sind
    • Angaben zu den geltenden Bestimmungen der Union für Stoffe, die von der Aufnahme in die Unionsliste ausgenommen sind
    • Status von Bioziden in Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien und Artikel,
    • Erläuterungen zu Dual-Use-Additiven und einer indikativen Liste der Dual-Use-Additive,
    • Erklärungen zu den Übergangsbestimmungen
    Detaillierte Informationen zu „Compliance-Tests“ werden in einem separaten Leitfaden für die Migrationsprüfung veröffentlicht.  
  • Rückblick und Vorschau – Kaschierklebstoffe für Lebensmittelverpackungen

    von Manfred Römer Ohne moderne Kaschiertechnik keine flexiblen Verpackungen, ohne flexible Verpackungen keine globale Distribution hochempfindlicher Güter. Vor allem der Schutz von Lebensmitteln vor Verderb ist im Hinblick auf die fortschreitende Urbanisierung der Weltbevölkerung und die damit verbundenen bekannten Verknappungs- und Verteilungsszenarien eine der vorrangigen Aufgaben unserer Zeit. Die Aufgabe der Kaschierung ist die Kombination der Materialeigenschaften einzelner Folien zu einem neuen Werkstoff mit herausragenden Eigenschaften. Das Ergebnis sind maßgeschneiderte Verbundfolien für die Herstellung flexibler Verpackungen mit hoher Schutzfunktion, die auf das jeweilige Anforderungsprofil zugeschnitten sind.  

    Leistungsvermögen und Definition

    Flexible Verpackungen sollen das Produkt schützen, Informations- und Marketingaufgaben erfüllen und dem Konsumenten einen leichten und sicheren Umgang gewährleisten. Zu deren Herstellung stehen Verpackungsfolien (Verbundfolien) mit »maßgeschneiderten« Eigenschaften zur Verfügung. Dazu zählt die Barrierefunktion gegen Licht, Gase (z.B. Stickstoff, Kohlendioxid) und Wasserdampf; gute Optik (Wechselspiel von Druckfarbe und Klebstoff); Festigkeit (Flächenhaftung und Siegelnaht); Siegelbarkeit (Verschlusssicherheit), Peelbarkeit (kontrollierte Öffnungskraft der Versiegelung). Bei den Kaschierfolien handelt es sich um mehrere Substratlagen (z.B. Kunststoff- und Aluminiumfolien, Papiere), die entweder inline oder durch einen separaten Arbeitsschritt mittels Klebstoffauftrag miteinander verbunden werden. So haben beispielsweise derart hergestellte Folienverbunde deutlich andere Eigenschaften als Coex-Folien. Dabei ist, für das fehlerfreie Herstellen von Verbundfolien, der verwendete Klebstoff von entscheidender Bedeutung.    

    Ein Blick zurück

    Die Entwicklung moderner Kaschierklebstoffe begann in den 1960er Jahren. Sie ging einher mit der zunehmenden Internationalisierung der Märkte (Wegfall von Handelsbarrieren) und der damit verbundenen zunehmenden Bedeutung der flexiblen Verpackung für den Schutz und die Verteilung von Lebensmitteln und anderen Gütern. Die damaligen Anforderungen konzentrierten sich im Wesentlichen auf relativ einfache Duplexverbunde. Neben anderen möglichen Variationen, wurden häufig Zellglas gegen siegelfähig beschichtetes Zellglas oder gegen die Siegelschicht Polyethylen laminiert.  

    Erste Wahl

    Stetig steigende Anforderungen an die mechanischen Festigkeiten und Barriereeigenschaften führten zu einer rasanten Entwicklung unterschiedlichster Foliensubstrate und Siegelschichten. Im Zuge dessen wurde auch die Leistungsfähigkeit der Kaschierklebstoffe verbessert, und massiv in moderne Kaschier- und Druckmaschinentechnologie sowie in die technische Peripherie investiert. Die Polyurethanchemie hat sich in diesen Jahren als erste Wahl qualifiziert. Mit ihr ließen sich Klebstoffe mit unterschiedlichsten Eigenschaften für eine große Anwendungsbreite herstellen. Bis heute erreicht keine andere Klebstoffchemie einen solch hohen Standard. Polyurethan-Klebstoffe waren zunächst ausschließlich lösemittelbasiert. Das Vehikel Lösemittel erlaubte eine einfache Verarbeitung dieser Klebstoffe auf den Kaschiermaschinen. Dabei muss das Lösemittel des in organischen Lösemitteln gelösten Klebstoffs nach der Applikation auf das Foliensubstrat im Trockenkanal entfernt werden. Bei der Zusammenführung der Substratbahnen im Kaschierwerk liegt also eine »trockene« Klebstoffschicht vor. Im Kaschierwerk wird schließlich unter Druck und Wärme aus der Folie mit dem »trockenen « Klebstoff und der zulaufenden Bahn ein Verbund (Laminat) hergestellt. Dieses Verfahren ist bekannt unter der Bezeichnung Trockenkaschierung. Die Nachbehandlung der lösemittelangereicherten Luft nach dem Trocknungsvorgang war damals noch kein Thema. Die Lösemittelgase wurden einfach mit der Umgebungsluft »verdünnt«,
    Prinzip einer LF-Kaschieranlage
     
    Prinzip einer LH-Kaschieranlage
     
      die über den Kamin ins Freie gelangten. Doch ein verstärktes ökologisches Bewusstsein in weiten Teilen der Bevölkerung führte zu strengen gesetzlichen Umweltauflagen (u.a. Bundes- Immissionsschutzverordnung (BImSchV)). In der Folge mussten die Druck- und Kaschierbetriebe beim Einsatz organischer Lösemittel Nachverbrennungs- oder Lösemittelrückgewinnungsanlagen installieren.  

    Ohne schädliche Lösemittel

    Die erste Ölkrise im Jahr 1973 (Rohölverknappung) und zusätzliche Kosten durch die Lösemittelnachbehandlung forcierten die Entwicklung lösemittelfreier Polyurethan- Kaschierklebstoffe. Doch der Kaschierer an der Maschine musste sich bei diesem Klebstoffsystem auf neue und schwierige Verarbeitungsbedingungen einstellen: Zentrale Herausforderungen waren dabei die völlig andere Rheologie und das Auftragen sehr dünner Schichten. Damit die bedruckten Folien mit guter Optik kaschiert werden konnten, mussten die Druckfarben diesen Kaschierklebstoffen angepasst werden. Nach wie vor arbeiten Zulieferer und Verarbeiter gemeinsam an weiteren Optimierungen der gesamten Peripherie, um die diffizilen Bedingungen für die Verarbeitung des lösemittelfreien Polyurethan-Klebstoffsystems weiter zu optimieren.  

    Alternativen

    Als Alternative zu den verwendeten organischen Lösemitteln, war man zumindest eine Zeitlang davon überzeugt, dass Wasser die ideale Lösung sei. Mit wasserverdünnbaren Polyurethan-Klebstoffen sollten die Umwelt- und Kostenprobleme der lösemittelbasierten Klebstoffe gelöst werden. Trotz beeindruckender Kaschierergebnisse fristet dieser Klebstoff im Vergleich zu lösemittelfreien und lösemittelhaltigen Klebstoffen bei der Herstellung von Verbundfolien nur ein Nischendasein. Eine weitere Alternative sind z.B. Klebstoffe auf Acrylatbasis (Dispersionen), die in der Folienkaschierung jedoch nicht den hohen Standard von Polyurethan- Klebstoffen erreichen.  

    Möglichkeiten zur Herstellung von Verbundfolien

    Es gibt vielfältige Möglichkeiten zur Herstellung von Verbundfolien. Es sind dies, wie vorstehend bereits beschrieben, die Kaschierung (LF = lösemittelfrei und LH = lösemittelhaltig); Mehrlagenextrusion (Adhäsions-Promoter); LH-Primer (z.B. PU-Klebstoff); wässrige Primer (EAA-Dispersionen); Primer aus der Schmelze (EAA) sowie Maleinsäure. Bei der Kaschierung wird in zwei wesentliche Verfahrenstechniken unterschieden: Lösemittelhaltige Kaschierung: – Glattwalzenauftrag (Schöpfwalze/ Auftragswalze) – Rasterwalzenauftrag (Schöpfwalze/ Rakel) – Rasterwalzenauftrag (Kammerrakel) Lösemittelfreie Kaschierung: – Dreiwalzenauftrag [Stahl – Gummi – Stahl – (Presseur)] – Vierwalzenauftrag [Stahl – Stahl – Gummi – Stahl – (Presseur)].  

    Mögliche Kaschiertechniken

    • Nasskaschierung Beispielsweise bei Dispersions-, Kasein- oder Dextrin-Klebstoffen ist Wasser das Vehikel, welches aus dem kaschierten Verbund (z.B. Aluminium/Papier- Verbund für Suppenbeutel) »verdampft«. Solche Klebstoffsysteme können auch Vernetzungsmechanismen besitzen, so dass sie wasserfest werden. Im Gegensatz zur Trockenkaschierung erfolgt bei der Nasskaschierung das Laminieren unmittelbar nach dem Klebstoffauftrag, also ohne Zwischentrocknung. Bei den eingesetzten Klebstoffen handelt es sich um physikalisch trocknende aber auch vernetzende Systeme. Die Bindekraft beruht auf physikalischen Prozessen, das heißt auf der Trocknung des Klebstoffs nach Verdunsten des Lösemittels bzw. des Wassers. Bei der Kaschierung von Folien mit saugfähigen Substraten, wie Papier, Pappe, Filz oder Textil- Bahnen, dominiert die Anwendung von Dispersionen. • Trockenkaschierung Ein Präpolymer ist in einem Lösemittel gelöst, das nach dem Auftragen des Klebstoffs verdunstet. Anschließend wird im Kaschierwerk ein Verbund mittels zulaufender Bahn hergestellt. Diese lösemittelhaltigen Klebstoffsysteme werden entweder als Ein – oder Zweikomponentenkleber verarbeitet. • Extrusionskaschierung Hierbei werden spezielle thermoplastische Polymere als »Klebstoff« zwischen zwei andere Substrate extrudiert und über ein Walzensystem mittels Druck vereint. Bei der Extrusionskaschierung bestimmter Folienverbunde kann es notwendig sein, Haftvermittler entweder offline oder inline aufzutragen. • LF-Kaschierung Bei der lösemittelfreien Kaschierung sind keine Vehikel zum Verarbeiten des Klebstoffs notwendig. Der Klebstoff wird mit 100% Festkörper ausgeliefert d.h. dem Kaschierer zur Verfügung gestellt. Mittels intelligenter Temperaturführung – vom Dosierwerk oder Mischgerät bis zur Auftragswalze – wird der Klebstoff auf das Substrat gebracht. Die LF-Klebstoffsysteme kommen als Ein- oder Zweikomponenten- Kleber auf den Markt.  

    Definition der Leistungsbereiche

    Das Leistungsvermögen (Performance) von Kaschierklebstoffen lässt sich in drei Kategorien einteilen, die sich nicht immer eindeutig voneinander abgrenzen lassen, sondern oft fließend sind. Die breitgefächerte Performance lösemittelhaltiger Polyurethan-Klebstoffe erstreckt sich dabei über alle drei Bereiche:
    1. Genereller Gebrauch → (trockene Füllgüter) (GP = General Purpose);
    2. Mittleres Leistungssegment → (flüssige Füllgüter) (MP = Medium Performance);
    3. Hohes Leistungssegment → (sterilisierfest) (HP = High Performance).
    Die erste und gleichzeitig größte Kategorie bilden die qualitativ soliden Duplex-Kaschierfolien. Flexible Verpackungen, die aus diesen Verbundfolien hergestellt wurden, werden für das Abfüllen trockener Güter eingesetzt. Aus Triplex- Kaschierfolien (auch mit Aluminium- Folie) hergestellte flexible Verpackungen gehören zum mittleren Qualitätssegment. Sie kommen bei flüssigen, pastösen sowie sterilisierbaren Füllgütern zur Anwendung. Ein sehr hohes Leistungsvermögen besitzen Triplex- oder Quadroplex- Laminate, die sich besonders für aggressive Verpackungsgüter mit höchsten Barriereanforderungen eignen. Solche Verbunde erfordern oft auch Sterilisierfestigkeit bis 135 °C. Die Trockenauftragsgewichte lösemittelhaltiger Kaschierklebstoffe variieren zwischen 2,5 g/m2 (GP) und 5 g/m2 (HP).   Demgegenüber schwanken die Auftragsgewichte lösemittelfreier Klebstoffe zwischen 1,0 g/m2 (GP) und 3,0 g/m2 (MP). Bei der Produktion von GP – Laminaten dominieren die lösemittelfreien Klebstoffe. Beim Vergleich der Kaschierkleberkosten (Cent/ m2) liegt dieser Kaschierkleber-Typ deutlich unter dem der lösemittelhaltigen Klebstoffe. Mit modernen LF-Klebern ist die Produktion von Mehrlagenverbunden ohne weiteres möglich. Selbst mit Aluminiumfolie aufgebaute Verbunde lassen sich bis 135 °C sterilisieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei LF- und LH-Klebstoffen, die auf der Basis aromatischer Isocyanate aufgebaut sind, beginnend ab 105 °C und steigend bis 135 °C Sterilisationszeit, die Hydrolyse der vernetzten Klebstoffschicht einsetzt und es zur Neubildung von primären aromatischen Aminen (PAA) kommt. Selbstverständlich spielt bei diesen Vorgängen die Sterilisationszeit eine entscheidende Rolle.  

    Gute Aussichten und nicht ersetzbar

    LF- und LH-Kaschierkleber bieten durchaus Spielraum für weitere Optimierungen. Dabei müssen die Kaschierfolien für zukünftige Neuentwicklungen bei flexiblen Verpackungen den sich schnell verändernden Anforderungen im globalen Markt Rechnung tragen. Ein gutes Beispiel hierfür sind die modernen LH- und LF-Kaschierklebstoffe auf Basis aliphatischer Isocyanate. Sie sind auch bei hohen Temperaturen sterilisierbar (bis 135 °C) und zeigen eine überragende Füllgutbeständigkeit. Können Extrusionskaschierung oder Blasfolienextrusion (z.B. Triple- Bubble) die klassische LH- oder LF-Kaschierung ersetzen? Dies ist eine häufig diskutierte Frage. Die Antwort darauf fällt eindeutig aus: In absehbarer Zeit wird dies nicht geschehen. Zwar lassen sich zum Beispiel Aluminiumverbunde mit der Extrusionskaschierung herstellen, doch wirtschaftlich sinnvoll ist dies nur bei entsprechenden Losgrößen. Zudem lassen sich Hochbarriereverbunde aus mit Siliziumoxid (SiOx) oder Aluminiumoxid (AlOx) bedampften Folien nicht mit Extrusionskaschierung oder Blasfolienextrusion herstellen. Außerdem ist der Kaschiervorgang mit LH – oder LF–Klebstoffen sehr flexibel, da sie die Produktion unterschiedlichster Substratverbunde ermöglichen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Investition in eine Kaschiermaschine sehr viel günstiger ist, als die in eine Anlage für Extrusionskaschierung oder Blasfolienextrusion.   Testservice: Im Testservice Inno-Letter veröffentlichen wir News rund um Prüfungen für Folienverpackungen insbesondere die, die wir selber anbieten: http://www.innoform-testservice.de/tpages/benefit/qualitycontrol.php      
  • Barriere-Verbundfolien – so gut wie nötig oder so gut wie möglich?

    Am 11./12. September 2013 veranstaltet Innoform in Zusammenarbeit mit dem SKZ die Barriere-Verbundfolien-Tagung in Würzburg. Barrierefolien werden immer leistungsstärker und die Anforderungen des Handels nach längeren Lieferzeiten immer höher. Was können Verbundfolien heute hinsichtlich Sperrwirkung leisten? Auch in diesem Jahr stellen wir wieder einige Neuerungen vor. Aber der Trend zur Standardisierung und Kostensenkung hält an. Wie viel Barriere braucht ein Füllgut, und wie kann man Kosten sparen oder Sicherheit gewinnen, wenn das Barrieresystem optimiert ist? Welche organischen und anorganischen Systeme sind etabliert und werden für welche Füllgüter eingesetzt? Welche Barriere braucht welches Lebensmittel? Wie kann ich Barriere berechnen – gibt es neue, handhabbare Tools? Wo gibt es Kosteneinsparpotenziale für Folienhersteller und Abpacker? Das sind nur einige Fragen, auf die kompetente Referenten Antworten geben werden. Ziel ist es, Trends möglichst frühzeitig zu erkennen und Ihnen damit die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig die “richtigen” Barriereverpackungen auf den Markt zu bringen. Nutzen Sie diesen Expertentreff im Zwei-Jahres-Rhythmus, um sich auf den neuesten Stand des Wissens zu bringen, Kontakte zu knüpfen und mit der Fachwelt ins Gespräch zu kommen. Infos zur Barriere-Verbundfolien-Tagung in Würzburg (Mittwoch/Donnerstag, 11. / 12. September 2013) finden Sie unter folgendem Link: http://sp.innoform.de Weitere Innoform-Veranstaltungen finden Sie hier. Innoform Testservice GmbH Industriehof 3 26133 Oldenburg www.innoform.de TS@innoform.de  
  • Suche Temperierkammer mit oder ohne mechanischer Universalprüfmaschine

    Ich suche eine Temperierkammer (einzeln oder auch als Kombination mit einer Prüfmaschnine, Arbeitsbereich z.B. – 30°C bis 130°C ), die man an eine Universalprüfmaschine z.B. von Zwick ankoppeln kann, um mechanische Prüfungen wie z.B. Zugversuche durchführen zu können. Kennt jemand Hersteller oder jemanden, der eine Temperierkammer, gerne auch gebraucht, abzugeben hat? Bei Rückfragen können Sie sich gerne direkt an mich wenden, auch gerne auf XING unter http://bit.ly/nXKjQ9 Herzliche Grüße Matthias Bösel
  • Suche OTR Permeationsmessgerät z.B. OX-TRAN ® 2/61

    Ich bin auf der Suche nach einem Permeationsmessgerät OX-TRAN ® 2/61, mit dem man auch Packungen messen kann. Wer ein entsprechendes Gerät besitzt und sich davon trennen möchte, kann sich gerne bei mir melden. Herzliche Grüße Matthias Bösel
  • Innoform Testservice Leistungen ab jetzt vollständig online verfügbar

    Ab sofort können Interessenten unter http://www.innoform-testservice.de/tpages/checkmethod/start.php alle Prüfmethoden, die bei Innoform verfügbar sind, online einsehen, durchsuchen, Normen nachschlagen und natürlich eine Kurzbeschreibung lesen.
  • Innoform hat sein Wissen um Thermoform/Tiefzieh-Prozesse erweitert

    Mit Dr. Manfred Reichert bietet die Firma Innoform, Hasbergen ein einzigartiges Seminar zum Thema Thermoformen an. Ausgehend von Materialien die insbesondere in der Milch, Käse und Wurstindustrie eingesetzt werden, behandelt dieses Seminar alle Prozess-Schritte bis hin zu fertigen Verpackung. Teile des Inhaltes hat Dr. Reichert in seiner Funktion als InnoNET-Partner in 4 Inno-Lettern ausführlich abgefasst.
    Diese Inno-Letter sind unter dem Link: http://www.innoform-coaching.de/pages/company/publication.php?source=il&year=all&sei_fieldchange_list= abrufbar und wurden auch schon in einigen Fachzeitschriften abgedruckt.
    Details zu diesem und angrenzenden Seminaren finden Sie unter: http://www.innoform-coaching.de/pages/event/event_list.php?interest=27

Datenschutz