Kategorie: Migration, Wechselwirkungen Verpackungen/Lebensmittel + Sensorik

Migration, Geruchs- und Geschmacksbeeinflussung durch Verpackungen

  • Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH)

    Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH)

    Am 23./24. Oktober 2019 ist das Steigenberger Hotel Remarque wieder Veranstaltungsort für die im zweijährigen Rhythmus stattfindende Innoform-Tagung Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH).

    Die Teilnehmer erfahren Hintergrundinformationen zu Gesetzes-Neuerungen aus der EU, Deutschland und der Schweiz, aber auch zu Regelwerken rund um den Globus und “rechtliche” Anforderungen religiöser Gruppen an Lebensmittelverpackungen.

    Im Fokus des Expertentreffs stehen die

    • Risikobewertung nicht gelisteter Substanzen
    • Screening-Methoden, auch von NIAS (non-intentionally added substance)
    • MOSH/POSH und MOAH
    • Bewertung von Maschinen und Anlagenteilen in Kontakt mit Lebensmitteln
    • Packmittel-Sensorik und ihre Aussagekraft
    • theoretische und prüftechnische Bewertung der Eignung von Packmitteln für Lebensmittel

    Weitere Themen sind neben den Anforderungen an lebensmitteltaugliche Recyclingpapiere, Barrieren und papierbasierte MMML sowie Regenerate und ihre Herausforderungen bei der Konformitätserklärung auch die Produktsicherheit für die Verwendung von Druckfarben für Lebensmittelverpackungen sowie die Klebstoffbewertung und -prüfung.

    Diese Tagung ist für mehr Sicherheit bei Folienverpackungen konzipiert worden und bietet Raum für Kontaktpflege und individuelle Gespräche.

    Das detaillierte Programm finden Sie hier. Sie benötigen weitere Informationen oder möchten sich anmelden? Rufen Sie uns an unter +49 5405 80767-0 oder schicken Sie eine E-Mail an coaching@innoform.de.

  • Neue Orientierungswerte für die Bewertung von Oligomeren aus PA6- und PA66-haltigen (Folien-)Verpackungen

    Neue Orientierungswerte für die Bewertung von Oligomeren aus PA6- und PA66-haltigen (Folien-)Verpackungen

    Die Oligomere des Polyamid 6 (aus Caprolactam) und aus Polyamid 66 (aus Hexamethylendiamin und Adipinsäure) sind nicht in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 gelistet. Dementsprechend gibt es bisher auch keinen Grenzwert.

    Laut 21. Sitzung der BfR-Kommission (in Deutschland) für Bedarfsgegenstände (wie Verpackungen) wird die Bewertung von Polyamid-Oligomeren der Stellungnahme Nr. 014/2018 des BfR vom 30. Mai 2018 überarbeitet.

    Aufgrund vorliegender Studien zur Genotoxizität sowie zur akuten, subakuten und subchronischen Toxizität einzelner Oligomere bzw. von Mischungen verschiedener Oligomere ist die folgende Höchstmenge für eine Migration als toxikologisch akzeptabel einzustufen: 5 mg/kg Lebensmittel(-simulanz) als Summe der Migrationswerte der zyklischen PA 6-Oligomere (n = 2 bis 8, also Dimer bis Octamer) sowie der zyklischen PA 6,6-Oligomere (n = 1 bis 4, also „Monomer“ bis Tetramer). Vorher lag der angenommene Orientierungswert bei 0,09 mg/kg Lebensmittel(-simulanz). Es ergibt sich somit für einige, früher gemessene Grenzwertüberschreitungen eine Entschärfung.

    Die vollständige Veröffentlichung (Protokoll vom 7. November 2018) finden Sie hier: https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/21-sitzung-der-bfr-kommission-fuer-bedarfsgegenstaende.pdf

  • Vorhersage-Tool zur Bewertung MOSH/MOAH relevanter Beiträge

    Vorhersage-Tool zur Bewertung MOSH/MOAH relevanter Beiträge

    11.03.2019: Das Bemühen der Lebensmittelwirtschaft und ihrer Zulieferbranchen, geeignete Lebensmittelverpackungen einzusetzen, deren Beschaffenheit den potentiellen Übergang von Mineralölsubstanzen (MOSH und MOAH) oder Analogen auf die verpackten Lebensmittel nicht zulässt, war der Hintergrund für ein Projekt der Gemeinschaftsforschung auf der Plattform des Forschungskreises der Deutschen Ernährungsindustrie (FEI).

    In drei Jahren intensiver Mess-, Modellierungs- und Zusammenarbeit haben das Fraunhofer Institut für Verpackung und Verfahrenstechnik (IVV) Freising und das Institut für Systemverfahrenstechnik der TU München unter Federführung des BLL und des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) eine Technische Leitlinie zur Vermeidung von Mineralöeinträgen an relevanten Stellen entwickelt.

    Mit Hilfe des Tools lassen sic MOSH/MOAH-relevante Beiträge bezüglich ihrer Eignung bewerten und Maßnahmen zur Minimierung oder Vermeidung der Produktbelastung durch neue Verpackungslösungen (wie Barriereschichten, Innenbeutel, Adsorberlösungen, Frischfaserverpackungen) von bereits eingesetzten Lebensmittel-Verpackungslösungen beurteilen.

    In einer gestuften Vorgehensweise können Unternehmen ohne Messungen auf dem mathematischen „Modelling“ beruhende Annahmen zum MOAH-Übergang berechnen und Freigabeentscheidungen treffen. So können Mineralöleinträge an relevanten Stellen vermieden werden.

    Bei komplexeren Fragestellungen sind Migrationsmessungen nach den im Projekt angewandten Methoden bei IVV erforderlich . Die 52seitige Leitlinie steht Interessierten kostenfrei als Druckfassung oder als Download-Version zur Verfügung.

    Auch dieses Thema wird bei unserer Tagung rund um Lebensmittelrecht
    http://le.innoform.de diskutiert werden.

  • These der Woche 4: Verpackungen emittieren Mikroplastik

    These der Woche 4: Verpackungen emittieren Mikroplastik

    Mikroplastik ist nicht nur in aller Munde, sondern auch in jeder Kunststoffverpackung zu finden. So oder so ähnlich lauten viele aktuelle Schlagzeilen rund um das Thema Vermüllung (Littering) der Meere, Wälder und auch der Lebensmittel.

    Hinzu kommen Bemühungen verschiedener NGO’s, Umweltorganisationen, Medien und auch der Politik, das Thema Mikroplastik für das Verdrängen von Plastik insgesamt aus unserem Leben zu instrumentalisieren.

    Was ist Mikroplastik eigentlich?

    Aber was ist denn nun eigentlich Mikroplastik, wie gefährlich ist es und wo kommt es her? Leider werden hier oft viele Sachverhalte in einen Topf geworfen und durcheinander gebracht. So hat die schwimmende Rewe-Tüte im Rhein erst einmal keinen Einfluss auf Mikroplastik. Dafür muss diese erst einmal über einen langen Zeitraum durch Sonne und Bewegung zu solchen kleinen Teilchen von 1 – 500 µm Durchmesser zermahlen werden. Zum Vergleich: Die Dicke eines menschlichen Haars  wird im Durchschnitt mit rund 80 µm beschrieben. Mikroplastik ist also mikroskopisch klein, aber gut nachweisbar. Die Schwierigkeit bei der Analyse besteht eher darin, den s. g. Blindwert – also einen Messwert für “Null”- für den Gehalt von Mikroplastik in einer Probe sicher zu bestimmen, da praktisch überall in der Luft, im Wasser und im Boden Mikroplastik allgegenwärtig zu finden ist.

    Man unterscheidet somit zwei Arten von Mikroplastik: Typ A, welcher als Mikroplastik benutzt wird (z. B. in Cremes) und Typ B, der bei Gebrauch, Verbrauch und Entsorgung von Plastik entsteht.

    Bei Typ B wird dann noch in 2 Untergruppen unterschieden: primär (durch Abrieb oder beim Gebrauch anfallend) und sekundär (zermahlen und Zerfall durch chemische und physikalische Zerfallsprozesse, u. a. durch UV-Licht).

    Wo kommt Mikroplastik her?

    Heute kennen wir viele Quellen von Mikroplastik. Eine Liste der häufigsten Quellen findet sich hier.

    Unter den Topp 5 Quellen tauchen Verpackungen bisher gar nicht auf. Die Liste wird angeführt von:

    • Reifenabrieb
    • Emissionen bei der Abfallentsorgung
    • Abrieb von Polymeren und Bitumen in Asphalt

    Das Fraunhofer Umsicht Institut kommt somit zu dem Schluss:

    Primäres Mikroplastik vom Typ B (beim Gebrauch entstehendes Mikroplastik) ist in Bezug auf die emittierte Menge relevanter als Typ A; Elastomere machen den größten Teil des Mikroplastiks aus;
    Verkehr, Infrastruktur und Gebäude emittieren die größten Mengen.

    Wo kommt Mikroplastik vor und wie gefährlich ist es?

    Grundsätzlich findet sich nahezu überall Mikroplastik. Egal, ob man Wasser, Luft, Fische, Muscheln oder einen Ackerboden analysiert, Mikroplastik lässt sich fast immer nachweisen. Auch hier gilt, je kleiner ein Partikel ist, desto eher kann er vom menschlichen Organsimus aufgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für Partikel kleiner als 50 µm. Da die Forschung hier noch am Anfang ist, lässt sich überhaupt noch keine toxikologische Bewertung durchführen. Hier liegt viel Arbeit bei den zuständigen Labors. Der Volksmund würde sagen – “Gut ist das wohl eher nicht…”

    Welchen Einfluss haben Verpackungen auf Mikroplastik im Lebensmittel?

    Man weiß heute, das z. B. Muscheln mit Mikroplastik angereichert sind. Ob dadurch eine Gefahr ausgeht, ist unklar. Klar hingegen ist: der Plastikpartikelgehalt aus den Muscheln ist verschwindend gering (123 Partikel/Jahr), im Vergleich zu dem, was durch die Luft auf jede Mahlzeit gelangt (bis zu 114 Mikroplastikpartikel pro Mahlzeit).

    In einer Studie des Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe wurden verschiedene verpackte Mineralwasser untersucht.

    Es wurde Mineralwasser aus 22 verschiedenen Mehrwegflaschen und Einwegflaschen aus PET untersucht, aus 3 Getränkekartons und 9 verschiedenen Glasflaschen. Dabei wurde in allen Verpackungsarten Mikroplastik im kleinen (50 – 500 µm) und sehr kleinen (1 – 50 µm) Größenbereich gefunden. Ca. 80 % aller identifizierten Partikel gehörten dem kleinsten untersuchten Größenbereich von 5-20 µm an.

    • In PET-Mehrwegflaschen fand man  118 ± 88 Mikroplastikpartikel/L (MPP/L).
    • In PET-Einwegflaschen wurden lediglich 14 ± 14 MPP/L gefunden.
    • Und in Getränkekartons wurden sogar nur 11 ± 8 MPP/L gefunden.

    Hier scheinen also die Einwegflasche und der Getränkekarton deutlich vorteilhafter zu sein.

    Erkenntnislage heute

    Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die menschliche oder tierische Gesundheit durch Mikroplastik gefährdet wird. Mikroplastik kann Giftstoffe absorbieren und im Körper abgeben, auch wenn es selber wieder ausgeschieden wird. Mikroplastik in Lebensmitteln ist im Vergleich zur Kontamination beim Essen selbst durch die Luft deutlich kleiner. Einweg-PET-Flaschen sind weniger mit Mikroplastik verunreinigt als Mehrwegflaschen. Kunststoffverpackungen bringen auch immer Mikroplastik in die Umwelt und ins Lebensmittel ein. Plastik in der Umwelt summiert sich Jahr für Jahr auf und kann dadurch zur Zeitbombe werden. Die Kontamination der Luft durch Verkehr und bei der Abfallentsorgung muss vorrangig bei der Bekämpfung von Mikroplastik in den Fokus rücken.

    Quellen:

    https://www.cvua-mel.de/index.php/aktuell/138-untersuchung-von-mikroplastik-in-lebensmitteln-und-kosmetika

    http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0043135417309272

    http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0043135417309272

    https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikationen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf

    von Karsten Schröder

  • 11. Änderung der EU-Kunststoff-Verordnung veröffentlicht

    11. Änderung der EU-Kunststoff-Verordnung veröffentlicht

    Mit der 11. Änderungsverordnung wurden 2 neue Substanzen in die Stoffliste im Anhang I aufgenommen, und die spezifischen Migrationsgrenzwerte für 2 gelistete Stoffe (Perchlorsäure, Salze, FCM 822 und Phosphorige Säure, gemischte 2,4-Bis(1,1-dimethylpropyl)phenyl- und 4-(1,1-Dimethylpropyl) phenyltriester, FCM 974) wurden geändert.

    Es gibt eine Übergangsfrist für den Abbau von Beständen. Materialien und Gegenstände aus Kunststoff (z. B. Verpackungen), die der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 in der vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung gültigen Fassung entsprechen, dürfen bis zum 26. Juni 2019 in Verkehr gebracht werden.

    Die Verordnung in europäischen Sprachen finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018R0831

     

  • Neue Herausforderungen und Chancen für SUP´s (Stand-up Pouches)

    Neue Herausforderungen und Chancen für SUP´s (Stand-up Pouches)

    Gemeinsam mit Henno Hensen organisieren wir die 6. Europäische Standbeutelkonferenz. Eines der Schwerpunktthemen in diesem Jahr wird die Kreislaufwirtschaft sein. Hier finden Sie ein interessantes Statement von Henno zu einem seiner Babys – dem Mono-Material SUP.

    Einer für alles – Beutellösung zu 100% aus Polypropylen 

    Eine der prioritären Forderungen an zukunftsfähige Verpackungskonzepte aus Kunststoff lautet: Die Lösung sollte aus einem sortenreinen Werkstoff bestehen. Spätestens mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetz (KrWG) am 01.01.2019 erhalten Faktoren wie Recyclingfähigkeit, Wiederverwertbarkeit und ein darauf bereits zuvor ausgelegtes Verpackungsdesign höchste Bedeutung. Neue, wiederverschließbare Beutelverpackungen aus 100 % PP erfüllen diese Kriterien ebenso wie sie die nicht minder gewichtigen Eigenschaften optimalen Produktschutzes, gesicherter Transporteigenschaften wie auch erforderlicher Informationswiedergabe für Verbraucher aufweisen.

    Hensen Consult hat mit versierten Partnern die gesamte Prozesskette für diese Monomaterialverpackung entwickelt und zur Marktreife geführt. Damit entsprechen die PP-Beutel, die dezidiert für den Einsatz als Lebensmittelverpackung, auch für flüssige Produkte, konzipiert sind, den Vorgaben des KrWG: Sie sind derart gestaltet, dass sie mit bestehender Sortier- und Recyclingtechnik der Wiederverwertung zugeführt werden können. Ein Zertifikat von Interseroh bezogen auf diese Beutel bestätigt die optimale Auslegung im Sinne der Recyclingfähigkeit. Folienmaterial, Verschluss und Beutelkonfektionierung sind nach langen Versuchsreihen nun zu einer funktionierenden Einheit zusammengefügt.

    Erste Muster dieser Entwicklung für einen 130 ml-Beutel zeigen wir auf der Standbeutelkonferenz in Berlin. In Kürze werden auch Beutel mit Inhalten bis 750 ml zur Verfügung stehen. Mit diesem Monomaterial-Beutel wird Markenartikelherstellern eine Verpackungslösung zur Verfügung gestellt, die Verpackungsabfall vermeidet und die Wiederverwendung im Sinn der Kreislaufwirtschaft  ermöglicht.

     

    Bremen im April 2018

    Henno Hensen

     

    HENSEN CONSULT

    Consultant for flexible packaging

    Buergermeister-Spitta-Alle-58F

    D-28329 Bremen 
Germany

    fon:  +49 421 23 33 90

    fax:   +49 421 23 33 53

    mobil: +49 171 1977 188

    e-mail: henno@hensen.de

     

  • Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Verordnung (EU) 2018/213 der Kommission vom 12. Februar 2018 über die Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Verwendung dieses Stoffes in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (Text von Bedeutung für den EWR.) 

    Der Stoff 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan (CAS-Nr. 0000080-05-7), gemeinhin bekannt als Bisphenol A (BPA), wird für die Herstellung einiger Materialien und Gegenstände verwendet, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, etwa Polycarbonate und Epoxidharze, die in Lacken und Beschichtungen eingesetzt werden. BPA kann von dem Material oder Gegenstand, mit dem das Lebensmittel in Berührung ist, in das Lebensmittel übergehen, so dass es zu einer BPA-Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher kommt, die solche Lebensmittel verzehren.

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte 2014 ein Gutachten, nach dem der gegenwärtige SML für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff an den neuen t-TDI-Wert (Temporary Tolarable Daily Intake) von 4 µg/kg Körpergewicht pro Tag angepasst werden soll.

    Auf der Grundlage des t-TDI-Wertes, des Allokationsfaktors und der Expositionsannahme wurde daher für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff ein SML von 0,05 mg BPA je Kilogramm Lebensmittel (mg/kg) festgelegt.

    Außer in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff wird BPA in beträchtlichem Umfang in Epoxidharzen für Lacke und Beschichtungen verwendet, insbesondere für die Aufbringung auf die Innenflächen von Lebensmittelkonserven. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sicherzustellen, wird der für BPA in Kunststoffmaterialien und -gegenständen festgelegte SML auch für Lacke und Beschichtungen auf Materialien und Gegenständen gelten, wenn diese Lacke bzw. Beschichtungen mit BPA hergestellt worden sind.

    Die Verordnung gilt ab dem 6. September 2018. Lackierte oder beschichtete Materialien und Gegenstände sowie Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die vor dem 6. September 2018 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben.

    Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0213&from=DE

  • Mineralöbestandteile in Lebensmitteln – Fragen und Antworten

    Mineralöbestandteile in Lebensmitteln – Fragen und Antworten

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 12. Dezember 2017 seine Stellungnahme zu Mineralöbestandteilen aktualisiert und eine Einschätzung vorgenommen, ob von Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln ein gesundheitliches Risiko ausgeht.

    Der Übergang von Mineralölbestandteilen aus recycelten Kartons auf Lebensmittel ist möglich und zu erwarten, da für die Herstellung unter anderem bedrucktes Altpapier verwendet wird, das Mineralölbestandteile aus Zeitungsdruckfarben enthalten kann. Der Übergang dieser Substanzen wurde bisher insbesondere bei trockenen Lebensmitteln mit großer Oberfläche, beispielsweise Reis oder Gries, nachgewiesen.

    Die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Mineralölbestandteilen aus Verpackungen ist unerwünscht.

    Hier hat das BfR häufig gestellte Fragen und Antworten zu Mineralölbestandteilen zusammengefasst, die aus Verpackungen in Lebensmittel übergehen können.

     

  • EU veröffentlicht Kunststoff-Strategie

    EU veröffentlicht Kunststoff-Strategie

    Die Kunststoff-Strategie, mit der die EU-Kommission das Recycling und die Nachfrage nach Sekundärkunststoffen fördern und damit vor allem die Einträge von Kunststoffabfällen in die Weltmeere eindämmen will, ist brandaktuell und wird heiß diskutiert. Bis zum Jahr 2030 sollen alle Kunststoffverpackungen recycelfähig oder mehrmals verwendbar sein. Das ist eine der zentralen Forderungen der EU.

    Details zu diesem Themenkomplex gibt es beim 16. Inno-Meeting 2018 http://im.innoform.de

    und unter: http://ec.europa.eu/environment/waste/plastic_waste.htm

  • Innoform Testservice sucht Verstärkung

    Innoform Testservice sucht Verstärkung

    Schon zu Beginn des neuen Jahres sucht der Innoform Testservice in Oldenburg Verstärkung.

    Für mehr Informationen klicken Sie auf: LaborantIn mit Erfahrung in der instrumentellen Analytik

    Interessenten können sich direkt an Klaus.Behringer@innoform.de wenden.

    _MG_8153 _MG_8579

Datenschutz