Die Europäische Kommission hat Ende Oktober einen Entwurf einer EU-Verordnung zu Styrol (Styrene) veröffentlicht.
Hintergrund
Die Europäische Kommission plant eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt. Betroffen ist der Stoff Styrol (FCM Nr. 193), der unter anderem zur Herstellung von Polystyrol-Verpackungen verwendet wird.
Warum die Änderung?
- Styrol war bislang ohne spezifischen Migrationsgrenzwert (SML) in der Unionsliste aufgeführt.
- Die International Agency for Research on Cancer (IARC) stufte Styrol 2020 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ ein.
- Daraufhin beauftragte die Kommission die EFSA mit einer Neubewertung der Sicherheit von Styrol in Lebensmittelkontaktmaterialien.
Ergebnisse der EFSA-Bewertung
- In der Bewertung aus dem Jahr 2020 konnte die EFSA gesundheitliche Risiken bei unbegrenzter Migration nicht ausschließen.
- In einer erneuten Bewertung von 2025 kam die EFSA zu dem Schluss, dass keine Hinweise auf eine genotoxische Wirkung bei oraler Aufnahme vorliegen.
- Die Verwendung von Styrol wird als sicher angesehen, wenn die Migration in Lebensmittel unter 0,05 mg/kg Lebensmittel bleibt.
Geplante Änderung
Für Styrol soll künftig ein spezifischer Migrationsgrenzwert (SML) von 0,05 mg/kg Lebensmittel eingeführt werden. Hersteller von Kunststoffverpackungen müssen nachweisen können, dass dieser Wert eingehalten wird.
Prüfanforderungen
- Die Einhaltung des neuen Grenzwertes kann durch Prüfungen im Lebensmittel oder in Lebensmittelsimulanzien überprüft werden.
- Da Prüfungen in Simulanzien teilweise stark überschätzend sind, kann die Nichtkonformität in der Regel nur durch eine Überprüfung im realen Lebensmittel bestätigt werden.
- Besonders fetthaltige Lebensmittel gelten als kritisch, da dort höhere Styrolmigrationen auftreten können.
Übergangsfristen
- Nach derzeitiger Rechtslage konforme Produkte dürfen noch 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung erstmals in Verkehr gebracht werden.
- Danach dürfen vorhandene Bestände weiterhin verkauft werden, bis sie aufgebraucht sind.
- Für Vorprodukte gelten besondere Kennzeichnungspflichten während der Übergangszeit.
Bedeutung für die Verpackungsindustrie
Für Hersteller von Polystyrol-Verpackungen bedeutet der Entwurf vor allem:
- Einführung eines verbindlichen Migrationsgrenzwerts für Styrol.
- Aufbau bzw. Erweiterung von Prüf- und Nachweissystemen.
- Anpassung von Konformitätserklärungen und Qualitätskontrollen.
- Übergangsfrist von 18 Monaten zur Umsetzung. (EU-Entwurf als PDF)
Fazit: Die EU plant kein Verbot von Styrol in Lebensmittelkontaktmaterialien. Stattdessen wird erstmals ein verbindlicher Grenzwert von 0,05 mg/kg Lebensmittel festgelegt, um die Verbrauchersicherheit zu erhöhen und die Verwendung von Styrol rechtlich klarer zu regeln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die spezifische Migration von Styrol.

