Mit der neuen europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) herrscht in vielen Unternehmen der Verpackungsindustrie noch Unsicherheit. Besonders betroffen: Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder, die tagtäglich für den sicheren Warentransport eingesetzt werden.
Ein delegierter Beschluss der EU‑Kommission bringt nun wichtige Klarheit – und Entlastung für Anwender flexibler Verpackungen.
Worum geht es konkret?
Die PPWR sieht für Transportverpackungen langfristig ambitionierte Wiederverwendungsziele vor. Für bestimmte Anwendungsfälle war sogar eine hundertprozentige Wiederverwendbarkeit vorgesehen – etwa beim innerbetrieblichen Transport oder zwischen Unternehmen im selben Mitgliedstaat.
Genau hier setzt der Delegierte Beschluss (EU) 2026/429 an:
Er nimmt Palettenumhüllungen (z. B. Stretchfolien) und Umreifungsbänder, die zur Sicherung palettierter Waren eingesetzt werden, von dieser 100‑%‑Wiederverwendungspflicht aus.
Die wichtigsten Aussagen des Beschlusses – kurz erklärt
Für Unternehmen der flexiblen Verpackungsindustrie bedeuten die neuen Regelungen vor allem eines: Realismus statt Pauschalvorgaben.
- Keine Pflicht zu 100 % Mehrweg bei Palettenfolien
Stretchfolien und Umreifungsbänder dürfen weiterhin als Einweg‑Lösungen eingesetzt werden, auch im innerbetrieblichen oder nationalen Transport. - Anerkennung technischer und wirtschaftlicher Grenzen
Die EU‑Kommission stellt klar, dass eine vollständige Umstellung auf wiederverwendbare Palettenumhüllungen derzeit mit unverhältnismäßig hohen Kosten, fehlender Marktreife automatisierter Systeme und möglichen Störungen der Lieferketten verbunden wäre. - Systemziele bleiben bestehen
Das allgemeine Wiederverwendungsziel von 40 % für Transportverpackungen bleibt jedoch erhalten. Dabei können unterschiedliche Verpackungsformate miteinander verrechnet werden.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für Anwender und Hersteller flexibler Verpackungen ist der Beschluss ein wichtiges Signal:
„Nicht jede Verpackung ist im heutigen Stand der Technik sinnvoll und wirtschaftlich wiederverwendbar – und genau das erkennt die EU‑Kommission hier ausdrücklich an.“
Einweg‑Stretchfolien bleiben damit ein anerkanntes und notwendiges Verpackungsmittel, sofern sie funktional, sicher und effizient eingesetzt werden. Der Fokus verschiebt sich weg von pauschalem Mehrweg hin zu sachgerechten Systemlösungen, bei denen Produktschutz, Logistik und Nachhaltigkeit gemeinsam betrachtet werden.
Einordnung aus Sicht des Testservice
Dieser Beschluss bestätigt eine zentrale Erkenntnis aus der Praxis für Verpacker und Hersteller von Stretchfolien: Nachhaltigkeit lässt sich nicht ausschließlich an der Wiederverwendbarkeit festmachen. Auch der Materialeinsatz, der Produktschutz, die Prozesssicherheit und die Recyclingfähigkeit spielen eine entscheidende Rolle.
Der neue EU‑Beschluss schafft damit Planungssicherheit – und eine belastbare Grundlage für sachliche Diskussionen rund um Verpackungsstrategien unter der PPWR.

