Kategorie: Lebensmittelverpackung

Primärverpackungen für Lebensmittel

  • Es gibt keine Folie ohne Additive

    Es gibt keine Folie ohne Additive

    Wussten Sie, dass Verpackungsfolien immer sogenannte Additive enthalten? Aber warum ist das so, welche sind das und warum gibt man Additive zu Folien dazu?

    Das sind Fragen, die wir immer wieder in unseren Seminaren und Webseminaren hören. In diesem kurzen Abriss stellen wir wichtige Additive vor, erläutern die beiden Gruppen der migrierenden und nicht migrierenden Additive und erklären, warum man das als Folienhersteller, aber auch als Verpacker und Händler wissen sollte.

    Additive beeinflussen u.a. folgende Folieneigenschaften:

    • Blockverhalten
    • Gleitverhalten
    • Antibeschlag/Antifog
    • Alterungsbeständigkeit
    • Elektrostatische Aufladbarkeit
    • Farbgebung
    • UV-Stabilität
    • UV/IR-Barrieren
    • Wasserdampf/Sauerstoff-Absorption

    Um es nicht zu kompliziert zu machen, teilen wir grob in zwei Klassen ein, die für die Praktiker wichtig sind. Wir kennen migrierende und nicht migrierende Additive.

    Das typischste Beispiel für die migrierenden Additive ist das Gleitmittel, das fast immer in Verpackungsfolien vorkommt. Wie der Name schon sagt, sorgt es für ein optimiertes Gleitverhalten der Folie z.B. beim Abpackprozess. In der Regel versucht man einen konstant niedrigen Gleitreibwert zu erhalten. Besonders häufig setzt man es bei den “eher stumpfen” Polyolefinen” wie Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) ein. Diese Folien lassen sich ohne Gleitmittel oft gar nicht oder nur sehr umständlich über z.B. Stahlflächen, Formschultern in Abpackmaschinen oder Leitblechen ziehen. Mit der Zugabe von Gleitmittel – heute meistens Erucasäureamid (ESA) – verringert sich die Haft- und Gleitreibung zu niedrigeren werden. Das heißt die Folie gleitet leichter über Stahl, Holz und sich selbst.

    Dieser Effekt tritt aber erst dann ein, wenn sich das Gleitmittel (ESA) aus der Folie an den Oberflächen zu einer durchgängigen Schicht ausgebildet hat. Dieses kann je nach Folienrezeptur, Wickeldruck und Mengenzugabe zwischen einigen Stunden bis hin zu einigen Wochen dauern. Wichtig für den Verarbeiter dabei ist eben, dass vor dem Abpacken das Gleitmittel auch wirklich auf der Folienoberfläche liegt und nicht mehr in der Folie selber gelöst ist.

    In diesem Schaubild von Borealis wird schematisch dargestellt, wie nach der Folienherstellung (Extrusion) das Gleitmittel nach und nach an die Oberfläche wandert (migriert), bis sich ein gleichmäßiger Film von Erucasäureamid an der Oberfläche gebildet hat. Jedes Additiv hat auch Nebenwirkungen. Die Gleitmittel haben gleich eine ganze Menge davon:

    1. Sie erschweren das Kaschieren und Bedrucken
    2. Sie können zu Ablagerungen an Walzen und Blechen führen
    3. Sie führen manchmal zum Kleben, warum man auch Antiblockmittel in Kombination verabreicht.

    Und damit kommen wir zum Beispiel der nicht migrierenden Additive, dem Antiblockmittel. Das Antiblockmittel soll das aneinander haften der Folien beim Abwickeln oder später beim Öffnen der Beutel verbessern. Stark vereinfacht zeichnen sich alle nicht migrierenden Additive dadurch aus, dass sie gleichmäßig in der gesamten Folienmatrix verteilt sind. Man kann also sofort nach der Extrusion mit den Eigenschaften rechnen. Das bedeutet aber auch, dass man die gesamte Folie mit dem Additiv “füllen” muss, was insbesondere bei Antiblockmitteln zu Trübungen führen kann. Antiblockmittel können wir uns hier als fein gemahlenen Sand vorstellen. Dieser feine Sand bewirkt, dass zwischen den Folienlagen immer etwas Raum bleibt – beim Wickeln und auch nachher bei den Beutelinnenseiten.

    Das verbessert nicht nur das Auf- und Abwickelverhalten, sondern führt auch dazu, dass Gleitmittel schneller und konstanter ihre Wicklung entfalten können. Daher werden Antiblockmittel (nicht migrierend) und Gleitmittel (migrierend) oft gemeinsam verabreicht – man könnte also von einem Kombipräparat sprechen. Fast alle Additive lassen sich in diese 2 Gruppen unterteilen und folgen den gleichen Gesetzmäßigkeiten. Eine gute Idee ist es daher, bei jedem Additiv zu überlegen, wie es sich wohl verhalten wird.

  • Was bedeutet eigentlich Monofolie und was Mono-Materialfolie?

    Was bedeutet eigentlich Monofolie und was Mono-Materialfolie?

    Heute sprechen alle über voll recycelfähig, 100% rezyklierbar und 100% nachhaltige Folien. Aber was heißt das eigentlich für die Praxis? Generell kann man sagen, dass diese Begriffe überhaupt nicht geschützt oder ausreichend definiert sind. Das ist auch nur schwer möglich, denn je nach Materialgruppe, Recyclingverfahren und Kunststoffmix, kann das ganz anders interpretiert werden. Daher sagen wir auch bei Marketing-Claims: Achtung Green-Washing. Wenn uns nämlich jemand nachweisen kann, dass wir zwar 100% recyclingfähig sagen, aber gar keine genaue Vorstellung davon haben, was das heißen soll oder gar keine Untersuchung gemacht haben, kann es teuer werden. Es würde hier zu weit führen dieses Thema gleichzeitig zu behandeln. Mehr Informationen dazu liefert unser Webseminar:

    Achtung Greenwashing – Logos und Claims unter Beschuss

    Aber es gibt praxisnahe Lösungsvorschläge von den Recyclern. Monomaterialfolien oder insgesamt Monomaterial-Verpackungen gelten als gut wiederverwertbar und recyclingfähig. Und das gilt erst einmal für alle Recyclingverfahren, ob mechanisches Recycling oder chemisches Recycling, Einstoff-Fraktionen sind immer hilfreich und erhöhen die Qualität des Regenerates. Das Regenerat oder Regranulat ist der Stoff, der durch das Recycling gewonnen wird und wieder als Granulat oder Flakes in den Kunststoffkreislauf – alternativ und als Zusatz zur Neuware – eingesetzt wird.

    Nun gibt es aber ja auch noch den Begriff der Monofolie. Diese Wortschöpfung hingegen bezeichnet nur die Folien, die aus einer Schicht bestehen. Diese sind oft auch nur aus einem Material hergestellt. Normalerweise werden tatsächlich auch nur Materialien in dieser einen Schicht gemischt, die gut miteinander mischbar (kompatibel) sind und daher meistens aus einer Materialgruppe stammen.

    Monofolie aus einer Schicht und meistens auch aus Monomaterial aber als Mischung z.B. PE-LD, PE-LLD

    Diese werden unterschieden von den Verbundfolien, die sich wiederum in 2 Gruppen unterteilt:

    • Coextrudierte Verbundfolien
    • Kaschierte Verbundfolie (mittels Klebstoff- oder Extrusionskaschierung)

    Coextrudierte Verbundfolie sowohl Monomaterial, meistens aber noch Multimaterial z.B. PA-PE-EVOH-PE

    Kaschierte Verbundfolie, meistens Multimaterial, aber auch Monomaterial möglich, hier PET-BO/AL/PA-BO/PP

    Wir tun also alle gut daran, die Begriffe Monomaterial und Monofolie auseinander zu halten und den Unterschied zu kennen und zu berücksichtigen, wenn wir kompetent über Folien und Folienverpackungen diskutieren und diese immer nachhaltiger machen. Und diese Nachhaltigkeit erzeugen wir auch dadurch, dass wir mehrschichtige Verbundfolien entwickeln, die aber aus Monomaterialien bestehen, um die vielfältigen Eigenschaften, die an eine Verpackungsfolie gestellt werden, zu erfüllen.

    Beispiele für Monomaterialverpackungen in diesem Sinne der Recyclingfähigkeit sind die beiden ersten Beispiele. Die kaschierte Verbundfolie mit Aluminium hingegen ist schwer stofflich zu verwerten, also zu recyceln, da das Aluminium nicht gut mit dem Kunststoff zusammen recycelt werden kann. Es müsste getrennt werden, was aber meistens zu aufwendig wird. Es bleibt also meistens nur die Verbrennung oder Deponielagerung, was wir strikt vermeiden wollen und sollen.

    Verbundfolien aus PP-BO kaschiert zu PE-LLD gelten aber als Monomaterialien, da sie aus einer Stoffgruppe der Polyolefine stammen und gut miteinander recycelt werden können. Besser wäre natürlich reines PE oder reines PP, aber das funktioniert praktisch oft noch nicht gut genug. Man will ja gerade die unterschiedlichen Eigenschaften der Rohstoffe PE und PP kombinieren für die Verwendung.

    Fortsetzung folgt in unserer Reihe #Folienwissen

  • Organische und anorganische Barriereschichten unterscheiden sich grundlegend in ihren Eigenschaften

    Organische und anorganische Barriereschichten unterscheiden sich grundlegend in ihren Eigenschaften

    Was bedeuten eigentlich die Begriffe organische und anorganische Barriereschichten? Darum geht es nicht nur in diesem Beitrag, sondern auch beim 4. Inno-Talk am 21. Mai.

    Einfach ausgedrückt sind die organischen Barriereschichten auf Kunststoffen basierend.

    Es sind Schichten wie

    • Polyamid (PA)
    • Ethylen-Vinylalkohol (EVOH)
    • Poly-Acrylnitril (PAN)
    • Polyvinylidenchlorid (PVDC), welchem aber eine Sonderrolle zufällt.

    Allgemein lässt sich sagen, dass diese Schichten in nennenswerten Dicken in Folien vorliegen müssen, damit diese ihre Barriere insbesondere gegen Sauerstoff und Aromen/ Gerüche ausbilden können. Hier sind von einigen wenigen µm (1000tel mm) bis hin zu 100 µm üblich für Folienverpackungen. Insbesondere beim EVOH pendeln sich die üblichen Schichtdicken im Bereich von 2 – 10 µm für Verpackungszwecke ein.

    Die notwendige Schichtdicke ergibt sich dabei aus der Anforderung des verpackten Gutes und der Eigenschaft des Materials. So ist beispielsweise PA wesentlich “durchlässiger” gegenüber Sauerstoff als EVOH oder PVDC, aber deutlich dichter als PE und PP.

    Wer einmal seine Folien “durchrechnen” möchte, kann dieses kostenlos mit dem Innoform Permeationsrechner tun. Hier ein paar Beispielrechnungen üblicher Verbundfolien:

    Dieser Verbund ist ein Standard für Verpackungsfolien ohne besondere Barriereanforderungen gegen Sauerstoff und Aromen durch das Füllgut. Beispiele sind Snacks, Waschmittel oder Süßwaren.

    Die PA/PE Verbunde hingegen bieten schon einen deutlich besseren Schutz gegen Sauerstoff und Aromen. Hier werden nur durch den Austausch der PET-BO Folie durch eine PA-BO Folie deutliche Verbesserungen (Faktor 3) erreicht. Beispiele hierfür sind eingelegte Gemüse-, Fisch- und Fleischverpackungen sowie alles, was eine erhöhte Durchstoßfestigkeit verlangt. Denn Barriere ist nur eine von vielen Anforderungen an Folienverpackungsmaterialien.

    Die Folie mit der größten Sperrwirkung gegen Sauerstoff und Aromen ist die EVOH-Variante. Diese Folien werden im Gegensatz zu den o.g. Varianten im Koextrusionsverfahren hergestellt und können dann anschließend ebenfalls weiter mit Klebstoff kaschiert werden – z.B. zu PP-BO, um eine bessere Maschinengängigkeit zu erlangen. Diese Konstruktionen bieten nicht nur den Vorteil der besten Barriere, sondern ermöglichen auch ein “Monomaterial” aus reinen Polyolefinen, zu denen PP und PE, aber auch EVOH gezählt werden, und die sich durchaus gemeinsam mechanisch recyceln lassen.

    All diese organischen Barriereschichten eint, dass sie thermoplastisch sind und mit der Extrusion hergestellt werden können. Das macht sie insbesondere für Folienanwendungen so interessant. Nachteile gibt es aber natürlich auch. All diese Materialien zeigen einen Abfall der Barriere bei höheren Feuchtigkeiten und eine Abnahme der Barriere bei steigender Temperatur. Eine Ausnahme bildet das PVDC, welches man aber u. a. aus Umweltgründen aus der Lebensmittelverpackung verbannt hat.

    Die anorganischen Barrieren wie Aluminiumfolien in 6-12 µm (AL), die wir hier nicht näher betrachten, aber vor allem Bedampfungen wie

    • AL-Metallisierungen (met)
    • Siliziumoxid (SiOx)
    • Aluminiumoxid (AlOx)

    zeigen diese Abhängigkeit vom Klima auf die Barriereeigenschaften nicht. Daher sind gerade bei Verpackungsentwicklern zunehmend die Bedampfungen attraktiv. Sie sind transparent oder silbrig glänzend – je nach Ausführung. Sie zeigen Barrierewerte wie die EVOH-Schichten im Top-Level und sind enorm kostengünstig herzustellen. Nachteil ist: Sie sind kratzempfindlich und offline zu beschichten. Dennoch zeigen sich zunehmende Mengen in den Regalen. Auffallend bei diesen anorganischen Bedampfungen

    • AlOx
    • SiOx
    • AL-Metallisierung

    ist die sehr geringe Schichtdicke von einigen wenigen hundert Nanometern. Diese Schichten sind so dünn, dass aus heutiger Sicht keine Beeinträchtigung beim mechanischen Recycling zu erwarten oder bisher zu beobachten ist.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die anorganischen Bedampfungen auf dem Vormarsch zu sein scheinen ob ihrer genialen Eigenschaftsprofile. Das reine Aluminium als Folie wird dadurch maßgeblich verdrängt. Motoren dafür sind Kosten und Entsorgungs-Sorgen. Die organischen Schichten hingegen punkten bei besonders beanspruchten Materialien wie Thermoformfolien oder extremen Knitterbeanspruchungen. In tropischen Klimaten sowie Sterilisationsanwendungen verlieren diese zu Gunsten der Bedampfungen oder auch noch den Alu-Folien an Boden.

    Fortsetzung folgt in unserer Reihe #Folienwissen

  • Konformitätsarbeit leichter gemacht

    Konformitätsarbeit leichter gemacht

    Die Übereinstimmung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff mit den gesetzlichen Forderungen kann nur gewährleistet werden, wenn entlang der Lieferkette einschlägige Informationen zwischen Lieferanten und Kunden ausgetauscht werden. Doch haben sie immer an alles gedacht, alles gecheckt und dokumentiert? Wir haben uns dafür eine Checkliste angelegt.

    Denn der Artikel 15 der Verordnung (EU) 10/2011 gibt vor, dass für jene Materialien Konformitätserklärungen zu erstellen sind, die dem Anhang IV entsprechen. Damit sichergestellt wird, dass diese Erklärungen alle erforderlichen Informationen enthalten, haben wir eine Checkliste entwickelt. Man kann diese benutzen um eigene Erklärungen zu kontrollieren und zu optimieren, aber natürlich auch um Dokumente der Lieferanten zu überprüfen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann können Sie die Checkliste hier kostenlos anfordern.

    Wir senden Ihnen dann kostenlos die Checkliste zu und freuen uns, damit einen kleinen Beitrag zur Verpackungssicherhiet beizutragen.

    mailto: ks@innoform.de
    Stichwort: Konfomritäts-Checkliste

  • Videokurse zu den Grundlagen der Verpackungswelt

    Videokurse zu den Grundlagen der Verpackungswelt

    Ab sofort sind vier Staffeln mit jeweils bis zu 14 Videos von Jan Switten in englischer Sprache verfügbar.

    Aktueller als jedes Fachbuch auf dem Markt und bequem zu studieren – das war die Maßgabe für dieses Projekt.

    Die vier aufeinander aufbauenden, aber auch einzeln verfügbaren Staffeln sind ideal für Ein- und Aufsteiger in dieser komplexen Verpackungswelt gestaltet.

    In verständlicher Sprache und mit technischen Beispielen aus der Praxis für die Praxis, hat Jan Switten seine über 40 Jahre Berufserfahrung eingebracht.

    Hier finden Sie einen kleinen Trailer, was sie erwartet:

    Trailer mit Jan Switten

    Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit ohne Risiko Ihr Wissen zu vertiefen. Auch bei diesem Angebot können Sie sich auf unsere 100% Geld-Zurück-Garantie verlassen.

  • Welche Norm ist die richtige?

    Welche Norm ist die richtige?

    Welche Norm üblich ist und ob sie auch die richtige für Ihre Prüfung ist, zeigen wir ab sofort bei allen unseren Prüfungen im Internet an.

    Kennen Sie das auch? Sie finden in der Ablage den Hinweis auf eine Prüfnorm, wissen aber nicht, ob es die übliche in der Flexpack-Branche ist. Wir haben dieses Problem gelöst und bieten Ihnen zu jeder Prüfung kostenlos Zugriff auf die Namen und Nummern der Normen an.

    Auf unserer Web-site www.innoform-testservice.de zeigen wir ab sofort zu allen Prüfungen die üblichen bzw. für den Versuch nötigen Normen mit an.

    Normen zur Prüfmethode

    Und wenn Sie dann mehr über die Normen erfahren möchten, klicken Sie einfach auf die Nummer und weiter geht es in der Recherche.

    Da fast alle Normen wie DIN, ASTM oder ISO urheberrechtlich geschützt sind, können wir oft nur eine Beschreibung und/oder den Titel zeigen – aber damit kann man meistens schon weiter arbeiten oder bei den Verlagen die entsprechenden Normen erwerben.

    Screen der Innoform Web-site Normen

    Und darüber hinaus haben wir noch eine Übersicht aller Normen, die wir üblicher Weise benutzen und nach denen wir prüfen, zusammen gestellt. Schauen Sie gerne mal rein.

    Und sortiert nach Fachgebieten gibt es das dann auch noch.

    Und wenn Sie sich für Spezifikationen interessieren: http://FSa.innoform.de oder http://FSb.innoform.de

  • Verordnung (EU) 2020/1245

    Verordnung (EU) 2020/1245

    Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Es ist wieder soweit – es gibt Änderungen zur wohl wichtigsten Verordnung für Lebensmittelverpackungen (Bedarfsgegenstände) (EU) Nr. 10/2011.

    Wir haben hier einmal die wesentlichen Neuerungen für Flexpacker aufgeführt. Einen vollständigen Download der Änderungen finden Sie hier.

    Änderungen im Anhang I (Unionsliste):

    • 1,3-Phenylendiamin (CAS-Nr. 0000108-45-2, FCM-Stoff-Nr. 236), NG auf 0,002 mg/kg verringert
    • Antimontrioxid (CAS-Nr. 00013­ 09-64-4, FCM-Stoff-Nr. 398): Grenzwert gestrichen, aber dafür Aufnahme des Grenzwertes in Anhang II
    • Aufnahme folgender Stoffe
      • Montmorillonitton, modifiziert mit Hexadecyltrimethylammoniumbromid (FCM-Stoff-Nr. 1075)
      • Phosphorsäure, Triphenylester, Polymer mit Alpha-hydro-omega-hydroxypoly[oxy(methyl-1,2-ethandiyl)], C10-16- Alkylester (FCM-Stoff-Nr. 1076 und CAS-Nr. 1227937-46-3)
      • Titandioxid, oberflächenbehandelt mit fluoridmodifiziertem Aluminiumoxid (FCM-Stoff-Nr. 1077)

    Änderungen im Anhang II (Metalle und primäre aromatische Amine):

    • Darstellung als Tabelle inkl. Ergänzung, ob es sich um gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a zugelassene Salze handelt
    • Aufnahme folgender Stoffe: Ammonium, Antimon, Arsen, Cadmium, Calcium, Chrom, Europium, Gadolinium, Lanthan, Blei, Magnesium, Quecksilber, Kalium, Natrium, Terbium
      (zum Teil, da sie als Verunreinigungen in fertigen Kunststoff-Materialien und -Gegenständen vorkommen können)
    • Aufnahme von Nachweisgrenzen für Metalle
    • Für primäre aromatische Amine, die karzinogen sind oder bei denen der Verdacht auf eine karzinogene Wirkung besteht, wurde die Nachweisgrenze auf 0,002 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz gesenkt. Dies gilt für die bedenklichsten primären aromatischen Amine, die in Anhang XVII Anlage 8 zu Eintrag 43 (Eintrag zu Azofarbstoffen) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt sind. Die Summe der primären aromatischen Amine darf 0,01 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz nicht überschreiten.

    Änderungen im Anhang IV  (Konformitätserklärung):

    • Auf der Ebene von Zwischenstufen sind folgende Angaben zu den verwendeten Stoffen oder deren Abbauprodukten erforderlich:
      • Benennung und Menge der Stoffe gemäß Anhang II
      • Benennung und Menge der Stoffe, deren Genotoxizität nicht ausgeschlossen worden ist und in einer Menge vorhanden sein könnten, bei der eine Migration aus dem fertigen Material von mehr als 0,00015 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz zu erwarten ist.

    Änderungen im Anhang V  (Konformitätsprüfung):

    • Anlagen oder Geräte für die Lebensmittelverarbeitung, die aus vielen Kunststoffteilen bestehen oder Kunststoffteile sowie anderes Material enthalten, kann die Konformität anhand von Migrationsprüfungen im Lebensmittel oder im Lebensmittelsimulanz überprüft werden, das mithilfe der gesamten Anlage bzw. des gesamten Geräts oder von Baugruppen oder Modulen desselben gemäß der Bedienungsanleitung hergestellt oder verarbeitet wurde, statt zu versuchen, die Migration aus jedem einzelnen Kunststoffteil oder -material zu ermitteln, das in der Anlage bzw. dem Gerät zum Einsatz kommt.
    • Die Bewertung und Prüfung von Mehrwegmaterialien und –gegenstände wird näher erläutert
    • Neue Prüfbedingungen OM0 für die Gesamtmigration für Kunststoffmaterialien und –gegenständen, die dazu bestimmt sind, nur bei kalten Temperaturen oder bei Umgebungstemperatur und nur für eine kurze Dauer (weniger als 30 Minuten) mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
    • Prüfung unter Rückfluss wurde bei OM4 (1h/100°C) ergänzt
  • Thema: Lebensmittelrecht für Verpackungen

    Thema: Lebensmittelrecht für Verpackungen

    Dieses Thema bewegt unsere Industrie seit Jahren hin zu immer mehr Produktsicherheit. So zumindest der Wunsch der Legislative. Wir stellen hier relevantes Wissen für Packmittelhersteller und Anwender zur Verfügung. Egal, ob Handel, Lebensmittel- oder Konsumgüterhersteller. Die Anforderungen greifen ineinander und sind von enormer Bedeutung. Wir ziehen an einem Strang. Doch welche Themen sind das aktuell?

    Nun es beginnt wie so oft mit einem Überblick:

    Grundkurs: Lebensmittel- (Bedarfsgegenstände)recht der EU in der Kunststoff-Verpackungsindustrie

    In diesem aktualisierten Grundkurs findet sich das Fachwissen zu lebensmittelrechtlichen Vorgaben und praktischen Verfahren rund um die Themen Konformitätserklärungen und Migration (einschließlich Verordnung (EU) Nr. 10/2011).

    Ausgehend von einer Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen werden natürlich auch Themen behandelt wie:

    • GMP und Konformitätserklärungen
    • Wechselwirkung zwischen Füllgut und Verpackung
    • Verantwortung in der Lieferkette und Risiken

    Mit den beiden Referenten werden Kompetenzen gebündelt und der Tagesablauf kurzweilig gestaltet. An beiden Tagen finden auch Übungen statt, um erlerntes Wissen an Praxisbeispielen zu erproben.

    Ähnliche Inhalte bieten unsere Webseminare zu diesem Themengebiet, aber deutlich kompakter dargeboten:

    Mineralöl/Mosh/Moah Migration – aktueller Stand

    Lebensmittelrecht: Einstieg in die rechtlichen Anforderungen

    Lebensmittelrechtliche Verantwortung in der Lieferkette

    Lebensmittelrecht: Druckfarben – Konformität mit Lebensmittelverpackungen

    Lebensmittelrecht: Klebstoffe – konform mit Lebensmittelverpackungen einsetzen

    Migrationsprüfungen an Lebensmittelverpackungen

    Non Intentionally Added Substances (NIAS) – Analytik und Bewertung

    Überblick über FDA-Regularien in den USA

    Zu einigen dieser Webseminar Themen gibt es dann wiederum Vertiefungsseminare vor Ort, die auch als In-House-Trainings gebucht werden können.

    Beispiele dafür sind:

    Migrationsprüfungen richtig auswählen und beurteilen

    Einstieg in das US-Lebensmittelrecht für Verpackungen (FDA)

    Aufbauseminar: Lebensmittelrecht und Wechselwirkung zwischen Verpackung und Füllgut…

    Aufbauseminar: Lebensmittelrecht Folienverpackungen – einschl. Druckfarben, Klebstoffe…

    In unregelmäßigen Abständen bieten wir darüber hinaus eine Tagung/Konferenz an, wenn es der Innovationsgrad erfordert. Diese Unterlagen sind natürlich auch immer nach der Tagung weiterhin abrufbar:

    Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH)

  • 500.000 Betriebskontrollen: Beanstandungsgrund Nr. 1 ist die Hygiene

    500.000 Betriebskontrollen: Beanstandungsgrund Nr. 1 ist die Hygiene

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Daten zur Lebensmittelüberwachung 2018 veröffentlicht.

    Insgesamt haben die Lebensmittelkontrolleure 504.730 Betriebe unangekündigt überprüft. Es wurden 366.986 Proben untersucht.

    8.647 Proben entfielen auf Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt. Dazu gehören unter anderem Küchenutensilien, Geschirr, Besteck und Lebensmittelverpackungen. 1.152 dieser Proben wurden beanstandet. Die Quote der Beanstandungen bei Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt sank im Vergleich zum Vorjahr von 15,4 auf 13,3 %. Hauptursachen für Beanstandungen waren Verstöße bei der Kennzeichnung/Aufmachung mit 50,8 % (2017: 53,7 %).

    Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

  • Verordnung (EU) 2019/1338 der Kommission vom 8. August 2019

    Verordnung (EU) 2019/1338 der Kommission vom 8. August 2019

    Die nächste Änderungsverordnung der 10/2011 wurde am 8. August 2019 veröffentlicht und ist gestern in Kraft getreten. Es ist aber nur eine Ergänzung zur Zulassung einer Substanz.

    Die Beschränkung für die Substanz Poly((R)-3-hydroxybutyrat-co-(R)-3-hydroxyhexanoat) (FCM-Stoff-Nr. 1059, CAS-Nr. 147398-31-0) wurde wie folgt erweitert:

    Nur zur alleinigen oder zur Verwendung in einer Mischung mit anderen Polymeren im Kontakt mit allen Lebensmitteln bis sechs Monate oder länger bei Raumtemperatur oder darunter, einschließlich Phasen der Heißabfüllung oder kurze Phasen des Erhitzens. Die Migration aller Oligomere mit einem Molekulargewicht unter 1 000 Da darf 5,0 mg/kg Lebensmittel nicht überschreiten.

    Wenn das fertige Material oder der fertige Gegenstand, das/der diesen Stoff enthält, in Verkehr gebracht wird, müssen die Belege gemäß Artikel 16 eine ausführliche Beschreibung der Methode enthalten, mit der sich bestimmen lässt, ob die Migration von Oligomeren die Beschränkungen gemäß Tabelle 1 Spalte 10 erfüllt. Diese Methode muss zur Verwendung im Rahmen der Konformitätsprüfung durch eine zuständige Behörde geeignet sein. Ist eine angemessene Methode öffentlich verfügbar, so ist auf diese Methode zu verweisen. Erfordert die Methode eine Kalibrierungsprobe, so ist der zuständigen Behörde auf Anforderung eine hinreichende Probe zur Verfügung zu stellen.

    Die vollständige Version der Änderungsverordnung finden Sie hier.

    Bei Fragen zu Konformitätserklärungen helfe ich gern weiter: Heike Schwertke 0441 94986-14

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