Autor: Karsten Schröder

  • Neuer Entwurf der Druckfarbenverordnung verfügbar

    Neuer Entwurf der Druckfarbenverordnung verfügbar

    Nun ist ein neuer Entwurf der viel diskutierten „Druckfarbenverordnung online verfügbar. Unter diesem Link ist das Dokument mit dem Titel: Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung in deutscher Sprache abrufbar.
  • Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A?!

    Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A?!

    Die efsa (European Food Safety Authority) veröffentlichte am 21. Janur 2015 unter: http://www.efsa.europa.eu/en/press/news/150121.htm eine Artikel indem beschreiben wird, dass bisherige Untersuchungsergebnisse von offizieller Stelle keine Gesundheitsrisiken für Menschen bestehen, wenn man die Aufnahme des Stoffes aus einer Kombination von üblichen Quellen zugrunde legt (Kosmetik, Staub, Nahrungsmittel…). Dennoch ist der aktualisierte Grenzwerte (TDI=tolerable daily intake) auf 4 µg/kg of bw/day (µg/Kg Körpergewicht/Tag) von 50 µg/kg of bw/day reduziert worden, um ausreichend Sicherheitsreserve bis zum Abschluss von Langzeitstudien zu gewährleisten.
  • NIAS (non intentionally added substances oder nicht absichtlich zugesetzte Stoffen) in Lebensmittelverpackungen

    NIAS (non intentionally added substances oder nicht absichtlich zugesetzte Stoffen) in Lebensmittelverpackungen

    Substanzen, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden, können Verunreinigungen oder Abbauprodukte enthalten. Diese Verunreinigungen gelangen bei der Herstellung zusammen mit dem Stoff unbeabsichtigt in das Kunststoffmaterial (unbeabsichtigt eingebrachter Stoff — non-intentionally added substance, NIAS). Die eingesetzten Substanzen müssen über eine technische Qualität und Reinheit verfügen, die für die vorhersehbare Verwendung der Materialien geeignet ist. Daher sollten Verunreinigungen, die relevant für die Konformitätsbeurteilung sind, in den Konformitätserklärungen und Spezifikationen angegeben werden. Was kann ich tun, wenn mein Lieferant keine Angaben zu NIAS macht? Die Prozesskette zur Fertigung von Verpackungsmaterialien oder Bedarfsgegenstände kann mitunter sehr lang sein. Daher sollten die Informationen zu diesen Stoffen auch innerhalb der Kette weiter gegeben werden. Werden keine Angaben zu NIAS gemacht, kann das einerseits bedeuten, dass keine unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe vorhanden sind, aber auch, dass ihr Lieferant selbst keine Kenntnis über diese Stoffe hat. Um einzuschätzen zu können, ob unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe oder Abbauprodukte migrieren können, sind Migrationsscreenings eine Möglichkeit um sich dieser Thematik zu nähern. Welche Mengen sind relevant? Leider gibt es hierzu noch keine klare Vorgehensweise. Im „The Exposure Matrix Project“ der Plastics Europe, EuPC, FPE und CeficFCA wurde ein „level of interest“ (LOI) vorgestellt, ein berechneter Wert basierend auf Expositionsdaten (Studien zur tägliche Nahrungsaufnahme, unterteilt nach Lebensmittelgruppen und Verpackungsarten) für unterschiedliche Verpackungsmaterialien, oberhalb dessen eine Bewertung erforderlich ist. Alternativ kann eine Orientierung am Grenzwert für nicht beurteilte Stoffe hinter einer funktionellen Barriere von 10 µg/kg Lebensmittel (10 ppb) erfolgen. Bei Anwendung eines Oberflächen/Volumen-Verhältnisses von 6 dm²/kg Lebensmittel wären das ca. 1,3 µg/dm² Verpackungsmaterial. Welche Maßnahmen sind daraus abzuleiten? Stoffe oberhalb des LOI bzw. der 10 ppb müssen zunächst eindeutig identifiziert werden. Wenn es sich um Abbauprodukte eines Inhaltsstoffes handelt, ist das nicht einfach, da z.B. Standards zur Identifizierung der Substanzen fehlen können. Dann kann nur auf Basis des Massenspektrums in Verbindung mit Kenntnissen über die eingesetzten Inhaltsstoffe auf die Substanz geschlossen werden. Ggf. sind zusätzlich toxikologische Bewertungen erforderlich. Haben Sie Interesse an Migrationsscreenings, rufen Sie mich gerne einmal an +49 441 9498614!
  • Fragen und Antworten zu primären aromatischen Aminen in Druckfarben für Papierservietten und Lebensmittelverpackungen

    Fragen und Antworten zu primären aromatischen Aminen in Druckfarben für Papierservietten und Lebensmittelverpackungen

    Druckfarben für Papierservietten und andere Lebensmittelverpackungen aus Papier können primäre aromatische Amine (paA) enthalten. Einige paA weisen krebserzeugende und erbgutverändernde Eigenschaften auf. Bei längerem Kontakt mit Lebensmitteln können paA auf diese übergehen und dann vom Menschen aufgenommen werden. Das BfR empfiehlt, den bestehenden Grenzwert für den Übergang der als krebserzeugend eingestuften paA zu überprüfen. Eine kritische Bewertung der zur Verfügung stehenden Informationen lässt jedoch den Schluss zu, dass bei kurzfristigem Kontakt mit der Haut und mit Schleimhäuten (Lippen) sowie mit Lebensmitteln nicht mit einem zusätzlichen Gesundheitsrisiko zu rechnen ist. Das BfR hat am 17.12.2014 häufig gestellte Fragen zu primären aromatischen Aminen in Druckfarben zusammengestellt. Näherer Informationen können der folgenden Veröffentlichung entnommen werden: http://www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-primaeren-aromatischen-aminen-in-druckfarben-fuer-papierservietten-und-lebensmittelverpackungen.pdf
  • Gültige Konformitätserklärungen

    Gültige Konformitätserklärungen

    Dass für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff (z.b. Verpackungen), die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Konformitätserklärungen erforderlich sind, ist allgemein bekannt. Allerdings werden diese Erklärungen oft nur abgelegt und nicht inhaltlich geprüft. Nachfolgend finden Sie ein paar Kernpunkte, die Sie auf jeden Fall kontrollieren sollten: 1. Ist die Erklärung aktuell? Die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 wurde z.B. im März 2014 das letzte Mal geändert. Auch wenn bis 24. März 2015 der Abbau von Beständen möglich ist, sollten die Konformitätserklärungen für neu in Verkehr gebrachte Kunststoffe auch diese Anpassung mit berücksichtigen. 2. Stimmt der Anwendungsbereich mit Ihrer vorgesehenen Verwendung überein? Wird der Kunststoff bei Ihnen z.B. für eine Heißanwendung wie z.B. eine Pasteurisation, Sterilisation oder Mikrowellenerwärmung eingesetzt, muss er dafür auch geeignet und geprüft sein. Dies sollte eindeutig aus der Erklärung vorgehen. 3. Wird eine Aussage zu Stoffen Beschränkungen und/oder Spezifikationen, ggf. auch im Lebensmittel (DUA) getroffen? Hierzu fehlen oftmals Detailinformationen. Es wird z.B. angegeben, dass alle verwendeten Stoffe in der Verordnung gelistet sind. Darüberhinaus müssen diese Stoffe allerdings explizit genannt werden, sofern Grenzwerte für sie gelten. 4. Werden Prüfungen delegiert? Einem Hersteller von Kunststoffen ist nicht immer bekannt, wofür diese später verwendet werden. Daher kann er in der Konformitätserklärung auch angeben, dass die Prüfungen vom Endabnehmer erfolgen müssen. Der genaue Inhalt ist im Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 definiert. Gerne können wir die Kontrolle für Sie übernehmen. Rufen Sie mich gerne einmal an +49 441 9498614! Mehr Info auch hier. Heike Schwertke
  • Gesamtmigrationsprüfungen einsparen und trotzdem mehr Sicherheit erzeugen

    Gesamtmigrationsprüfungen einsparen und trotzdem mehr Sicherheit erzeugen

    Ein Packstoff wird für viele Lebensmittel verwendet – muss man da immer wieder neue Migrationsprüfungen für jedes Lebensmittel machen lassen? Das „Safety-Ticket – Migration“ ist ein Lösungsweg für die spannende Herausforderung, die Eignung eines Packstoff für möglichst viele Lebensmittel zu gewährleisten. Mit nur einem „Prüfpaket“ garantieren Sie die Eignung für einen Großteil aller Lebensmittel und sparen damit Geld und viel Aufwand. Dieses gilt natürlich im Hinblick auf Gesamtmigration und bedarf im Einzelfall Zusatzprüfungen wie Sensorik oder Spezifische Migration-Überprüfungen. Mehr Info: http://www.innoform-testservice.de/Formulare/Safety-Ticket_Gesamtmigration
  • Extruding Barrier Films

    Extruding Barrier Films

    Wir empfehlen das Webinar: Extruding Barrier Films unseres Medienpartners Packagingfilms am 25. September 2014 um 15 und 20 Uhr in Kooperation mit dem kanadischen Anlagenbauer Macro Engineering & Technology I https://login.mailingwork.de/public/a_5823_fK5NB/webspace/formular_A_.html
  • Mosh/Moah: Überarbeiteter Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung veröffentlicht

    Mosh/Moah: Überarbeiteter Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung veröffentlicht

    Am 24.07.2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen überarbeiteten Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung veröffentlicht, nach dem für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton die Summe an MOSH (C20 bis C35) ≤ 2 mg/kg Lebensmittel und für MOAH (C16-C35) ≤ 0,5 mg/kg Lebensmittel begrenzt werden soll. Nähere Informationen sind der Internetseite des Ministeriums zu entnehmen: http://www.bmel.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/Entwuerfe/Entwurf22teVerordnungAenderungBedarfsgegenstaendeverordnung.html
  • Neues vom Standbeutel 2014

    Neues vom Standbeutel 2014

    Die Entwicklung der letzten Jahre mit Ausblick bis 2018 Neuigkeiten im Regal Was hat den Beutel gestärkt und was fehlt ihm noch? Ende 2010 habe ich die Entwicklung der Standbeutel von 1962 bis dato mit einem perspektivischen Ausblick in die nahe Zukunft beschrieben. Heute möchte ich mich mit der inzwischen eingetretenen Realität dieser flexiblen und erfolgreichen Verpackungsart befassen und einen Ausblick bis 2018 vorstellen. Inzwischen ist neben der dominanten Marke Capri-Sonne, inzwischen auch mit einem wiederverschließbaren konturierten Beutel am Markt, der Tiernahrungsbeutel mit signifikant größeren Mengen an seine Seite getreten. Der eine wird nach wie vor heiß abgefüllt, wo hingegen die Tiernahrungsbeutel „retort“ im Autoklaven verarbeitet werden. Mit unglaublicher Dynamik und großen Mengenzuwächsen ist seit Anfang 2013 der Beutel für Kindernahrung, Fruchtpürees und Energy Drinks in dieses Marktsegment eingetreten. In den USA belegt diese Produktgruppe inzwischen mindestens 40% der Regalfläche mit beiden Varianten der Verarbeitung. Alles sind Beutel mit Ausgießern, womit sich eine vormals teure und komplexe, aber verbraucherfreundliche Packung einen beachtlichen Marktanteil erobert hat und begonnen hat, das Glas zu ersetzen. Hier wird deutlich, wie die Hersteller auf Kundenbedürfnisse eingehen und damit über große Auftragsvolumen für nun auch preiswertere Packmittel sorgen. Der Trend „on the go“ bildet inzwischen nicht nur Produktnamen, sondern hat dem Wunsch der Mobilität dadurch Rechnung getragen, dass der wiederverschließbare Beutel dieser flexiblen und ökologisch vorteilhaften Packung mehr Bedeutung zukommt. Dies gilt insbesondere auch gut kleinvolumige Packungen. Aber auch bei großen Volumen hat der Beutel seinen Markt gefunden, wie zum Beispiel bei Scheibenreinigern für den PKW. Hier hilft ein Ausgießer, das Nachfüllen der Waschanlage erheblich zu erleichtern, ohne dass das Produkt verschüttet wird. Hier kommt dem Beutel seine „Flexibilität zugute, da er seinen Inhalt ohne „BLUB“ abgeben kann. Deshalb ist insbesondere der Ausgießer ein integrales Element der Beutel und wird damit zum wichtigen Bestandteil für den Verbraucher und die Verarbeitungstechnik. Zwar sind immer noch Beutel ohne den Wiederverschluss für Getränke und Tiernahrung in der Überzahl, aber auch Capri Sonne hat inzwischen den Vorteil des Wiederverschlusses erkannt und bietet den Beutel nun in einer attraktiven Form auch für den ökologisch sensiblen Verbraucher an. Der Vormarsch des Ausgießers und seine Herausforderungen In meiner letzten Darstellung war an dieser Stelle noch kein Beutel mit Ausgießer zu sehen. Das hat sich aus den vorgenannten Gründen erheblich gewandelt. Zum einen sind die gestiegenen Mengen für eine Kostenreduktion dieses Bauteils verantwortlich und zum anderen wird dadurch die Fülltechnologie erheblich beeinflusst. Bisher ist das Füllen und Siegeln oder Formen – Füllen – Siegeln (FFS) im Fokus gewesen. Nun wird mit dem kleinen stabilen Teil an einem flexiblen Beutel diese Verarbeitung vor nicht unerhebliche Probleme gestellt: Wie sicher ist noch FFS, wenn auch der Ausgießer eingesetzt werden muss, und wie fülle ich den gefertigten Beutel – nun mit Ausgießer – auf einer Füll- und Siegelanlage sinnvoll? Bei der erhöhten Nachfrage nach Beuteln mit Wiederverschluss tritt vermehrt der Weg des Füllens und Verschraubens in den Vordergrund. Dies hat erhebliche technische Vorteile: Beim Füllen von stabilen Behältern entsteht durch das Entweichen von Luft und durch das Eindringen der Flüssigkeit Schaumbildung. Deshalb muss bei aufgesetztem Füllventil auf den Hals einer Flasche eine technisch aufwendige Ventiltechnik mit meist Unterspiegel-Füllung eingesetzt werden, welche auch das simultane Entweichen der Luft nötig macht. Fast ebenso problematisch ist das Füllen und Versiegeln von Beuteln. Auch hier tritt erhebliche Schaumbildung auf, was das sichere Versiegeln des Beutels verhindern kann. Diese Probleme treten bei einem (fast) luftleeren Beutel nicht auf. Es ist technisch einfacher und deshalb kostengünstiger. Trotz des kleineren Öffnungsdurchmessers, wodurch nun der Beutel gefüllt und dann verschraubt wird, kann das Produkt mit hohem Druck eingeschossen werden, wodurch gleichzeitig der Beutel geöffnet wird. Hierdurch hat sich eine neue Technologie für das Verarbeiten des Beutels entwickelt. Der Ausgießer benötigt nun am Hals ein technische Führung, um so eine einfache Zuführung zur Füllmaschine zu erreichen. Einige Packmittelhersteller liefern deshalb auch den Beutel auf einer U-Schiene, die dann mehrfach verwendet werden kann. Dieses zu erst in Japan eingesetzte System hat sich inzwischen in Europa aber auch in Asien, Nord und Südamerika durchgesetzt. Bei steigenden Mengen ist diese Art der Verarbeitung nicht unproblematisch. Die Schienen müssen an den Hersteller zurück geschickt werden, weil diese sonst berechnet werden. Der Ausweg aus diesem logistisch komplexen Weg liegt in der Einführung eines Systems, welches den Prozess des Einsetzens des Ausgießers der Füll- und Verschraubmaschine vorgeschaltet wird. Diesen Systemgedanken hat sich ein großes Pharmaunternehmen schon vor vielen Jahren zueigen gemacht und mit vielen Millionen Beuteln damit erhebliche Kosteneinsparungen erreicht. Inzwischen ist die Technologie weiter vorangeschritten, wodurch die Anschaffungskosten solch eines Systems erheblich reduziert wurden, höhere Leistungen erreichbar sind und eine große Prozessstabilität erzielt wird. All diese Gesichtspunkte erlauben es, dem Beutel mit Wiederverschluss eine verheißungsvolle Zukunft vorauszusagen. Die Prognosen von Schönwald Consulting bestätigen diesen Trend mit Steigerungsraten je nach Produktgruppe von 10 bis 25% pro Jahr. Betrachtet man den Großraum Europa, dann ergeben sich aus den erreichten Mengen in 2013 und den Prognosen bis 2018 erhebliche Kapazitäten an zu bauenden Maschinensystemen, wie zuvor beschrieben. Das weltweite Wachstum ist noch erheblicher, weshalb die gesamte Ausarbeitung von Schönwald Consulting eine Bibel zur Entscheidung für Beutelinteressierte ist. Verbrauchsangaben in Millionen Packungen für Europa Quelle: Schönwald Consulting Vergleiche zu früheren Untersuchungen ergeben, dass die Zahlen erheblich gestiegen sind und insbesondere die Zuwachsraten der Beutel mit Ausgießer in der erreichten Menge und in den Prognosen belegen, wie sich diese Produktgruppe zukünftig als Konkurrent kleinerer Packungsgrößen zur PET-Flasche und zum Milchkarton entwickeln wird. Diese Zahlen sind mir mit Genehmigung von Schönwald Consulting zur Verfügung gestellt worden. Das betrifft auch die beiden Aufteilungen weiter unten. Die gesamte Studie ist ein Standardwerk für jedes Unternehmen, welches sich mit dem Beutel als Packmittel auseinandersetzt. Der Blick in die Regale belegt diesen ungebrochenen Trend, der auch durch günstige Kostenvergleiche zugunsten des Beutels in der Größe bis 300 ml belegt wird: Hier eine Besonderheit aus China: Ecolean besetzt hier gegen den Milchkarton Milch im Beutel mit dem attraktiven Luftgriff. Sicher eine Entwicklung, die dem Marktführer im Milchkarton zu Denken gibt und auch inzwischen von Hemme Milch in Norddeutschland häufiger im Regal zu sehn ist. Daneben ein Beutel mit einer verspielten Form, der in China besonders attraktiv die junge Generation anspricht.   Auch wenn hier der Eindruck entsteht, dass ich den Fokus zu sehr auf China und USA lege, so ist es doch wichtig, den Blick nach draußen zu wagen: Die globale Vernetzung sowie die Entwicklung auf den anderen Seiten von Europa scheint mir wichtig, weshalb trotzdem eine Vertiefung des Marktes in Europa nicht fehlen soll: Quelle Schönwald Consulting   Was hat den Beutel gestärkt und was fehlt ihm noch Ende 2012 hat selbst die New York Times – nicht gerade eben bekannt für Beobachtungen der Verpackungsentwicklungen – in einem Artikel auf das enorme Wachstumspotential dieser Verpackung aufmerksam gemacht. Damit wird der Beutel in den Fokus des Verbrauchers gerückt, wodurch auch die ältere Generation auf diese Art des Konsums von Flüssigkeiten aufmerksam gemacht wird. Ebenso wird vom „kollabierenden“ Beutel – und damit so einfach benutzbar – beim Nachfüllen der Flüssigkeit für die Scheibenreinigung des so geliebten PKWs im Unterbewusstsein der Beutel positiv wahrgenommen. Diese Verpackungsart ist die leichteste mit entsprechender Standfähigkeit am POS. Aus meiner Sicht fehlen aber dem Beutel noch einige wichtige Entwicklungsschritte:
    1. Biologisch abbaubare Folie und Ausgießer mit guten Eigenschaften zum Siegeln und mit Barriere. Immer wieder wird dies vom Kunststoff gefordert, ist aber nicht immer sinnvoll mit den notwendigen Eigenschaften einer Verpackung zu vereinigen. In erster Linie muss der Schutz des Produktes stehen, was bei dieser Folienart für Beutel z. Z. nicht erreichbar ist.
    2. Neben der biologischen Abbaubarkeit erscheint es mir noch wichtiger der Folie eine Recyclefähigkeit zu geben ohne die Barriereeigenschaften zu vernachlässigen. Hier scheinen Untersuchungen zu laufen, wie dieses Ziel einer Folie aus Polyolefinen erreicht werden kann.
    3. Der meist aus PE oder PP gespritzte Ausgießer hat im Gegensatz zur heute eingesetzten Folie keine Barriere. Damit besteht die Gefahr einer optischen und geschmacklichen Veränderung des Produktes im Kopfbereich des Beutels, der sich bei längerer Lagerung auch weiter in das Produkt vorarbeiten kann. Dieser Umstand tritt besonders bei Produkten mit Anteilen von Apfel und Karotten auf. Einige Hersteller versuchen diesen Effekt mit innen liegenden Alu-Membranen zu lösen, was aber zur Komplexität und Verteuerung beiträgt. Es gibt allerdings Hinweise auf die Entwicklung der Einbringung einer Barriere in den Ausgießer. Solch eine Lösung würde dem Beutel für eine Reihe von Produkten gut zu Gesicht stehen.
    4. Das Einbringen eines stabilen Ausgießers in eine flexible Packung war stets eine Herausforderung, die bis heute zu beobachten ist. Dies schlägt sich in Leckagen, schlechter Qualität, aber vorwiegend in Leistungsminderung eines Systems nieder. Auch hier sind Entwicklungen vorangeschritten, um Leistungssteigerung und Qualitätsverbesserung zu vereinen. Hierbei ist das Schweißverfahren mittels Ultraschall inzwischen soweit vorangetrieben worden, dass integrierte Systeme für Bereiche bis 250 Beutel/Minute erreichbar zu sein.
    5. Schlussendlich ist es bis heute noch nicht final gelungen, eine validierte Anlage zum aseptischen Verarbeiten eines Beutels mit Ausgießer zu finden, die mit ansprechenden Leistungen aufwarten kann. Zwar gab und gibt es immer wieder Hersteller, die davon berichteten, allerdings haben sowohl Wild und Bosch als auch Guala ihre Ankündigungen noch nicht bewahrheiten können.
    Diese 5 Punkte scheinen mir aber zumindest in Stufen und in einigen Teilen auch kurzfristig erreichbar zu sein, was dem Beutel weiter auf seinem Erfolgsweg helfen wird. Alle Abbildungen vom Autor erstellt Weitere Informationen Gern bieten wir Ihnen weitere Informationen zu dem Thema, z.B. in Form eines Innoform-Seminars oder Tagung an. Diese finden Sie hier: http://www.innoform-coaching.de/pages/event/event_list.php?interest=16 Über die Website von InnoNET können Sie Fragen auch direkt an den Autor per E-Mail richten: http://www.innonet-partners.eu/berater_show.php?user_id=5214    
  • Das Perma-Ticket ist da

    Innoform bietet ab sofort vergünstigte Permeationsmessungen an. In Anlehnung an unser Inno-Ticket und Migra-Ticket, gibt es nun auch das Perma-Ticket. Dieses Gutscheinsystem funktioniert nach dem gleichen Schema: Sie kaufen 10 Permeationsmessungen im Voraus, sichern sich dadurch priorisierte Bearbeitung sowie Kostenvorteile und reduzieren Bürokratie auf ein Minimum. Details finden Sie hier.