Grenzwert für Styrol geplant

Die Europäische Kommission hat Ende Oktober einen Entwurf einer EU-Verordnung zu Styrol (Styrene) veröffentlicht.

Hintergrund

Die Europäische Kommission plant eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt. Betroffen ist der Stoff Styrol (FCM Nr. 193), der unter anderem zur Herstellung von Polystyrol-Verpackungen verwendet wird.

Warum die Änderung?

  • Styrol war bislang ohne spezifischen Migrationsgrenzwert (SML) in der Unionsliste aufgeführt.
  • Die International Agency for Research on Cancer (IARC) stufte Styrol 2020 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ ein.
  • Daraufhin beauftragte die Kommission die EFSA mit einer Neubewertung der Sicherheit von Styrol in Lebensmittelkontaktmaterialien.

Ergebnisse der EFSA-Bewertung

  • In der Bewertung aus dem Jahr 2020 konnte die EFSA gesundheitliche Risiken bei unbegrenzter Migration nicht ausschließen.
  • In einer erneuten Bewertung von 2025 kam die EFSA zu dem Schluss, dass keine Hinweise auf eine genotoxische Wirkung bei oraler Aufnahme vorliegen.
  • Die Verwendung von Styrol wird als sicher angesehen, wenn die Migration in Lebensmittel unter 0,05 mg/kg Lebensmittel bleibt.

Geplante Änderung

Für Styrol soll künftig ein spezifischer Migrationsgrenzwert (SML) von 0,05 mg/kg Lebensmittel eingeführt werden. Hersteller von Kunststoffverpackungen müssen nachweisen können, dass dieser Wert eingehalten wird.

Prüfanforderungen

  • Die Einhaltung des neuen Grenzwertes kann durch Prüfungen im Lebensmittel oder in Lebensmittelsimulanzien überprüft werden.
  • Da Prüfungen in Simulanzien teilweise stark überschätzend sind, kann die Nichtkonformität in der Regel nur durch eine Überprüfung im realen Lebensmittel bestätigt werden.
  • Besonders fetthaltige Lebensmittel gelten als kritisch, da dort höhere Styrolmigrationen auftreten können.

Übergangsfristen

  • Nach derzeitiger Rechtslage konforme Produkte dürfen noch 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung erstmals in Verkehr gebracht werden.
  • Danach dürfen vorhandene Bestände weiterhin verkauft werden, bis sie aufgebraucht sind.
  • Für Vorprodukte gelten besondere Kennzeichnungspflichten während der Übergangszeit.

Bedeutung für die Verpackungsindustrie

Für Hersteller von Polystyrol-Verpackungen bedeutet der Entwurf vor allem:

  1. Einführung eines verbindlichen Migrationsgrenzwerts für Styrol.
  2. Aufbau bzw. Erweiterung von Prüf- und Nachweissystemen.
  3. Anpassung von Konformitätserklärungen und Qualitätskontrollen.
  4. Übergangsfrist von 18 Monaten zur Umsetzung. (EU-Entwurf als PDF)

Fazit: Die EU plant kein Verbot von Styrol in Lebensmittelkontaktmaterialien. Stattdessen wird erstmals ein verbindlicher Grenzwert von 0,05 mg/kg Lebensmittel festgelegt, um die Verbrauchersicherheit zu erhöhen und die Verwendung von Styrol rechtlich klarer zu regeln.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die spezifische Migration von Styrol.

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