Neubewertung von Styrol durch die EFSA  

Welche Konsequenzen sind zu erwarten? 

Die Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Genotoxizität von Styrol in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff wurde durch die EFSA neu bewertet. 

✅ Hintergrund 

Styrol ist in der EU als Monomer für die Herstellung von Polystyrolen zugelassen, die in Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt eingesetzt werden. Durch die Einstufung der IARC 2018 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ wurde die EFSA 2020 beauftragt die Genotoxizität neu zu bewerten. Im Zuge der Neubewertung wurden Unsicherheiten bezüglich der Genotoxizität von Styrol bei oraler Aufnahme festgestellt, so dass für eine abschließende Bewertung zusätzliche Daten erforderlich waren. Die EU-Kommission plant einen spezifischen Migrationsgrenzwert (SML) von 0,04 mg/kg Lebensmittel. 2023 wurde die EFSA daher aufgefordert die Sicherheit von Styrol zur Verwendung in Lebensmittelverpackungsmaterialien bei einer max. Migration von 0,04 mg/kg Lebensmittel neu zu bewerten. 

🔍 Vorgehensweise & Datenbasis 

Auf Basis von Daten, die vom US Styrenic Information and Research Center (SIRC), einer Literaturrecherche (Zeitraum 2018 bis 2024) und Studien, die in der IARC-Monographie 2019 berichtet wurden, bewertete die EFSA die Zuverlässigkeit der in vivo Studien zur Genotoxizität und die Relevanz der Ergebnisse, toxikokinetische Studien (Absorption, Verteilung, des Metabolismus und der Ausscheidung) sowie Daten zur Exposition des Menschen. Dabei wurden die Unsicherheiten aus der Bewertung 2020 ausgeräumt.  

🧪 Ergebnisse & Auswirkungen 

Die EFSA fand keine wissenschaftlichen Beweise für eine Genotoxizität von Styrol nach oraler Exposition bei Nagetieren. Die Ergebnisse zuverlässiger oraler In-vivo-Genotoxizitätsstudien, die verschiedene genetische Endpunkte und Zielgewebe abdeckten, zeigten, dass die orale Verabreichung von Styrol an Mäuse und Ratten bis zur maximal tolerierten Dosis (300 bzw. 500 mg/kg Körpergewicht) keine genotoxischen Wirkungen hervorgerufen.  

Für Stoffe, die nachweislich nicht gentoxisch sind, wäre gemäß den EFSA-Leitlinien für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) ein SML von bis zu 0,05 mg/kg Lebensmittel nicht sicherheitsrelevant. Folglich ist die Verwendung von Styrol bei der Herstellung von FCM unter Einhaltung des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen SML von 0,04 mg/kg Lebensmittel nicht sicherheitsbedenklich. 

Derzeit ist Styrol in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ohne Grenzwert gelistet. Es ist unseres Erachtens zu erwarten, dass ein Grenzwert von 0,04 oder ggf. 0,05 mg/kg Lebensmittel aufgenommen wird.  

Zugehöriger wissenschaftlicher Beitrag 

Neubewertung der Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Genotoxizität von Styrol in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff 

 DOI: https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9473 

Fazit: Die Neubewertung der EFSA zeigt, dass Styrol keine genotoxischen Wirkungen bei oraler Aufnahme hervorruft. Die Unsicherheiten aus der Bewertung von 2020 wurden ausgeräumt, und die Verwendung von Styrol in Lebensmittelverpackungsmaterialien unter Einhaltung des vorgeschlagenen spezifischen Migrationsgrenzwertes (SML) von 0,04 mg/kg Lebensmittel ist nicht sicherheitsbedenklich.

Empfehlung: Für Unternehmen, die styrolhaltige Verpackungsmaterialien einsetzen, ist es ratsam, den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen SML von 0,04 mg/kg Lebensmittel bereits jetzt zu beachten und einzuhalten. Dies gewährleistet die Sicherheit der Verpackungen und minimiert mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher. Darüber hinaus empfehlen wir, sich über zukünftige Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zu informieren, da ein Grenzwert von 0,04 oder ggf. 0,05 mg/kg Lebensmittel aufgenommen werden könnte.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die spezifische Migration von Styrol.  

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