Kategorie: Lebensmittelrecht

Lebensmittelrechtliche Fragen für Verpackungen

  • These der Woche 4: Verpackungen emittieren Mikroplastik

    These der Woche 4: Verpackungen emittieren Mikroplastik

    Mikroplastik ist nicht nur in aller Munde, sondern auch in jeder Kunststoffverpackung zu finden. So oder so ähnlich lauten viele aktuelle Schlagzeilen rund um das Thema Vermüllung (Littering) der Meere, Wälder und auch der Lebensmittel.

    Hinzu kommen Bemühungen verschiedener NGO’s, Umweltorganisationen, Medien und auch der Politik, das Thema Mikroplastik für das Verdrängen von Plastik insgesamt aus unserem Leben zu instrumentalisieren.

    Was ist Mikroplastik eigentlich?

    Aber was ist denn nun eigentlich Mikroplastik, wie gefährlich ist es und wo kommt es her? Leider werden hier oft viele Sachverhalte in einen Topf geworfen und durcheinander gebracht. So hat die schwimmende Rewe-Tüte im Rhein erst einmal keinen Einfluss auf Mikroplastik. Dafür muss diese erst einmal über einen langen Zeitraum durch Sonne und Bewegung zu solchen kleinen Teilchen von 1 – 500 µm Durchmesser zermahlen werden. Zum Vergleich: Die Dicke eines menschlichen Haars  wird im Durchschnitt mit rund 80 µm beschrieben. Mikroplastik ist also mikroskopisch klein, aber gut nachweisbar. Die Schwierigkeit bei der Analyse besteht eher darin, den s. g. Blindwert – also einen Messwert für “Null”- für den Gehalt von Mikroplastik in einer Probe sicher zu bestimmen, da praktisch überall in der Luft, im Wasser und im Boden Mikroplastik allgegenwärtig zu finden ist.

    Man unterscheidet somit zwei Arten von Mikroplastik: Typ A, welcher als Mikroplastik benutzt wird (z. B. in Cremes) und Typ B, der bei Gebrauch, Verbrauch und Entsorgung von Plastik entsteht.

    Bei Typ B wird dann noch in 2 Untergruppen unterschieden: primär (durch Abrieb oder beim Gebrauch anfallend) und sekundär (zermahlen und Zerfall durch chemische und physikalische Zerfallsprozesse, u. a. durch UV-Licht).

    Wo kommt Mikroplastik her?

    Heute kennen wir viele Quellen von Mikroplastik. Eine Liste der häufigsten Quellen findet sich hier.

    Unter den Topp 5 Quellen tauchen Verpackungen bisher gar nicht auf. Die Liste wird angeführt von:

    • Reifenabrieb
    • Emissionen bei der Abfallentsorgung
    • Abrieb von Polymeren und Bitumen in Asphalt

    Das Fraunhofer Umsicht Institut kommt somit zu dem Schluss:

    Primäres Mikroplastik vom Typ B (beim Gebrauch entstehendes Mikroplastik) ist in Bezug auf die emittierte Menge relevanter als Typ A; Elastomere machen den größten Teil des Mikroplastiks aus;
    Verkehr, Infrastruktur und Gebäude emittieren die größten Mengen.

    Wo kommt Mikroplastik vor und wie gefährlich ist es?

    Grundsätzlich findet sich nahezu überall Mikroplastik. Egal, ob man Wasser, Luft, Fische, Muscheln oder einen Ackerboden analysiert, Mikroplastik lässt sich fast immer nachweisen. Auch hier gilt, je kleiner ein Partikel ist, desto eher kann er vom menschlichen Organsimus aufgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für Partikel kleiner als 50 µm. Da die Forschung hier noch am Anfang ist, lässt sich überhaupt noch keine toxikologische Bewertung durchführen. Hier liegt viel Arbeit bei den zuständigen Labors. Der Volksmund würde sagen – “Gut ist das wohl eher nicht…”

    Welchen Einfluss haben Verpackungen auf Mikroplastik im Lebensmittel?

    Man weiß heute, das z. B. Muscheln mit Mikroplastik angereichert sind. Ob dadurch eine Gefahr ausgeht, ist unklar. Klar hingegen ist: der Plastikpartikelgehalt aus den Muscheln ist verschwindend gering (123 Partikel/Jahr), im Vergleich zu dem, was durch die Luft auf jede Mahlzeit gelangt (bis zu 114 Mikroplastikpartikel pro Mahlzeit).

    In einer Studie des Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe wurden verschiedene verpackte Mineralwasser untersucht.

    Es wurde Mineralwasser aus 22 verschiedenen Mehrwegflaschen und Einwegflaschen aus PET untersucht, aus 3 Getränkekartons und 9 verschiedenen Glasflaschen. Dabei wurde in allen Verpackungsarten Mikroplastik im kleinen (50 – 500 µm) und sehr kleinen (1 – 50 µm) Größenbereich gefunden. Ca. 80 % aller identifizierten Partikel gehörten dem kleinsten untersuchten Größenbereich von 5-20 µm an.

    • In PET-Mehrwegflaschen fand man  118 ± 88 Mikroplastikpartikel/L (MPP/L).
    • In PET-Einwegflaschen wurden lediglich 14 ± 14 MPP/L gefunden.
    • Und in Getränkekartons wurden sogar nur 11 ± 8 MPP/L gefunden.

    Hier scheinen also die Einwegflasche und der Getränkekarton deutlich vorteilhafter zu sein.

    Erkenntnislage heute

    Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die menschliche oder tierische Gesundheit durch Mikroplastik gefährdet wird. Mikroplastik kann Giftstoffe absorbieren und im Körper abgeben, auch wenn es selber wieder ausgeschieden wird. Mikroplastik in Lebensmitteln ist im Vergleich zur Kontamination beim Essen selbst durch die Luft deutlich kleiner. Einweg-PET-Flaschen sind weniger mit Mikroplastik verunreinigt als Mehrwegflaschen. Kunststoffverpackungen bringen auch immer Mikroplastik in die Umwelt und ins Lebensmittel ein. Plastik in der Umwelt summiert sich Jahr für Jahr auf und kann dadurch zur Zeitbombe werden. Die Kontamination der Luft durch Verkehr und bei der Abfallentsorgung muss vorrangig bei der Bekämpfung von Mikroplastik in den Fokus rücken.

    Quellen:

    https://www.cvua-mel.de/index.php/aktuell/138-untersuchung-von-mikroplastik-in-lebensmitteln-und-kosmetika

    http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0043135417309272

    http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0043135417309272

    https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikationen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf

    von Karsten Schröder

  • These der Woche 3: Trotz Gesetzgebung, Verpackungen zu vermeiden, bevor man wiederverwendet oder recycelt, werden seit Jahrzehnten immer mehr Verpackungen produziert

    These der Woche 3: Trotz Gesetzgebung, Verpackungen zu vermeiden, bevor man wiederverwendet oder recycelt, werden seit Jahrzehnten immer mehr Verpackungen produziert

    Warum ist es eigentlich so, dass zumindest in Deutschland seit den 1990er Jahren immer mehr Verpackungen produziert und verwendet werden? Hierzu zunächst einige Fakten in Form einer Grafik. Zunächst schauen wir uns einmal das Abfallaufkommen in Deutschland an:

    Hier wird schnell deutlich, dass Post-Consumer – auch Verpackungen stetig gestiegen sind. Hingegen hat das produzierende Gewerbe seine Abfälle nahezu konstant halten können – trotz steigernder Produktionsmengen.

    Sieht man sich nun den Verpackungsverbrauch in Deutschland dazu an, sieht man auch, woher der Zuwachs stammt.

    Das bestätigt auch diese Grafik – auch von: https://www.umweltbundesamt.de/

    Das zeigt doch eindeutig, dass die gesetzlich vorgegebene Vermeidungsstrategie bei annähernd stagnierenden Bevölkerungszahlen nicht gegriffen hat. Was läuft da falsch? Es gab bisher keinerlei kommerziellen Druck, Kunststoffverpackungen zu vermeiden – im Gegenteil. Viele Kunststoffverpackungen haben weniger nachhaltige Systeme wie Mehrweg-Glasverpackungen, Dosen etc. verdrängt. Aus gutem Grund natürlich. Aber damit lässt sich das massive Wachstum allein nicht begründen. Auch werden immer wieder der demografische Wandel und die damit einhergehenden geringeren Verpackungsgrößen ins Feld geführt. Aber verschweigen wollen wir auch nicht, dass alle mehr an kleineren Verpackungen verdienen als an größeren.

    Insbesondere sind das:

    • Die Produzenten der zu verpackenden Güter – insbesondere Lebensmittel
    • Der Handel durch größere Margen
    • Der Packmittelhersteller durch mehr Verpackungen
    • Der Rohstoffhersteller durch mehr Masse, da kleinere Verpackungen ein ungünstigeres Verhältnis von verpacktem Volumen zu umhüllender Verpackungen und somit mehr Menge bedeuten
    • Der Entsorger, der ebenfalls mehr entsorgen kann und Entgelte sich auch danach richten
    • Der Recycler, der mehr zu recyceln hat etc.

    Sinnvoll erscheint bei dieser Aufreihung, wenn man denn wirklich weniger Kunststoff produzieren wollte, höherwertige Verpackungen zu entwickeln, die entweder Produkte noch länger schützen, um dadurch den Materialeinsatz zu rechtfertigen. Oder man muss rigoros umdenken in lokale Vertriebsstrukturen, manuelle Mehrwegsysteme des Konsumenten (die er selber reinigt, handhabt und wieder befüllt). Da stellt sich aber schnell die Frage des volkswirtschaftlichen und ökologischen Nutzens. Da diese Gegensätze sich nur schwer wissenschaftlich in allgemeine Leitsätze fassen lassen, werden Industrie und Handel erst einmal so weiter machen wie bisher und Bemühungen verstärken, den Wertstoff Plastik in ihre eigenen Kreisläufen zu führen. Aber ohne öffentlichen Druck und rechtliche Vorgaben wird es noch lange dauern, bis völlig neue Strukturen etabliert sind. Erste Initiativen wie das Engagement beim Recycling von Rohstoffherstellern wie Borealis oder dem Kauf des Entsorgers Tönsmeier bestätigen diese Einschätzung.

    Und wer da sagt – alles egal – warum verbrennen wir nicht fleißig unsere Abfälle, dem sei dieses Video von Spiegel online empfohlen. Auch in dem Video wird deutlich, wie komplex die Fragestellung mit Kunststoffen und unserem “way of life” wirklich ist.

  • 11. Änderung der EU-Kunststoff-Verordnung veröffentlicht

    11. Änderung der EU-Kunststoff-Verordnung veröffentlicht

    Mit der 11. Änderungsverordnung wurden 2 neue Substanzen in die Stoffliste im Anhang I aufgenommen, und die spezifischen Migrationsgrenzwerte für 2 gelistete Stoffe (Perchlorsäure, Salze, FCM 822 und Phosphorige Säure, gemischte 2,4-Bis(1,1-dimethylpropyl)phenyl- und 4-(1,1-Dimethylpropyl) phenyltriester, FCM 974) wurden geändert.

    Es gibt eine Übergangsfrist für den Abbau von Beständen. Materialien und Gegenstände aus Kunststoff (z. B. Verpackungen), die der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 in der vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung gültigen Fassung entsprechen, dürfen bis zum 26. Juni 2019 in Verkehr gebracht werden.

    Die Verordnung in europäischen Sprachen finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018R0831

     

  • Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Verordnung (EU) 2018/213 der Kommission vom 12. Februar 2018 über die Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Verwendung dieses Stoffes in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (Text von Bedeutung für den EWR.) 

    Der Stoff 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan (CAS-Nr. 0000080-05-7), gemeinhin bekannt als Bisphenol A (BPA), wird für die Herstellung einiger Materialien und Gegenstände verwendet, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, etwa Polycarbonate und Epoxidharze, die in Lacken und Beschichtungen eingesetzt werden. BPA kann von dem Material oder Gegenstand, mit dem das Lebensmittel in Berührung ist, in das Lebensmittel übergehen, so dass es zu einer BPA-Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher kommt, die solche Lebensmittel verzehren.

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte 2014 ein Gutachten, nach dem der gegenwärtige SML für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff an den neuen t-TDI-Wert (Temporary Tolarable Daily Intake) von 4 µg/kg Körpergewicht pro Tag angepasst werden soll.

    Auf der Grundlage des t-TDI-Wertes, des Allokationsfaktors und der Expositionsannahme wurde daher für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff ein SML von 0,05 mg BPA je Kilogramm Lebensmittel (mg/kg) festgelegt.

    Außer in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff wird BPA in beträchtlichem Umfang in Epoxidharzen für Lacke und Beschichtungen verwendet, insbesondere für die Aufbringung auf die Innenflächen von Lebensmittelkonserven. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sicherzustellen, wird der für BPA in Kunststoffmaterialien und -gegenständen festgelegte SML auch für Lacke und Beschichtungen auf Materialien und Gegenständen gelten, wenn diese Lacke bzw. Beschichtungen mit BPA hergestellt worden sind.

    Die Verordnung gilt ab dem 6. September 2018. Lackierte oder beschichtete Materialien und Gegenstände sowie Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die vor dem 6. September 2018 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben.

    Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0213&from=DE

  • EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

    EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

    Bisphenol A steckt in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVD’s, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen.

    Die EU erkennt die Chemikalie nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) an.

    Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dieses im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen, sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter REACH, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber.

    Außerdem können Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z. B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten so weit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.

    Hier Hier finden Sie die Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA).

  • Mineralöbestandteile in Lebensmitteln – Fragen und Antworten

    Mineralöbestandteile in Lebensmitteln – Fragen und Antworten

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 12. Dezember 2017 seine Stellungnahme zu Mineralöbestandteilen aktualisiert und eine Einschätzung vorgenommen, ob von Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln ein gesundheitliches Risiko ausgeht.

    Der Übergang von Mineralölbestandteilen aus recycelten Kartons auf Lebensmittel ist möglich und zu erwarten, da für die Herstellung unter anderem bedrucktes Altpapier verwendet wird, das Mineralölbestandteile aus Zeitungsdruckfarben enthalten kann. Der Übergang dieser Substanzen wurde bisher insbesondere bei trockenen Lebensmitteln mit großer Oberfläche, beispielsweise Reis oder Gries, nachgewiesen.

    Die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Mineralölbestandteilen aus Verpackungen ist unerwünscht.

    Hier hat das BfR häufig gestellte Fragen und Antworten zu Mineralölbestandteilen zusammengefasst, die aus Verpackungen in Lebensmittel übergehen können.

     

  • Jonny Natelberg über EinWeg-Getränkeverpackungen mit Pfand

    Jonny Natelberg über EinWeg-Getränkeverpackungen mit Pfand

    Jonny Natelberg ist als Executive Advisor Corporate Affairs bei der Lekkerland AG & Co. KG tätig und verantwortet den Bereich der politischen Kommunikation. Corporate Responsibility fällt ebenfalls in seine Zuständigkeit. Jonny Natelberg war zuvor viele Jahre für den nationalen und internationalen Vertrieb sowie für den Bereich Electronic Value bei Lekkerland verantwortlich.

    Das Inno-Meeting gilt mittlerweile als deutschsprachiger Branchentreff für Entscheider der Flexpack-Industrie. Was versprechen Sie sich persönlich von einem Beitrag zu dieser Veranstaltung?
    Der BGVZ möchte mit seinem Vortrag die Branche über den aktuellen Faktenstand von EinWeg mit Pfand im DPG-System informieren, neue Kontakte knüpfen und sich mit den Teilnehmern fachlich austauschen.

    Ihr Vortragstitel lautet: “EinWeg-Getränkeverpackungen mit Pfand: Impuls für einen funktionierenden Wertstoffkeislauf”.Was wird Ihre Kernaussage sein und wo sehen Sie für den Zuhörer in erster Linie den Nutzen?

    Die Einführung des sogenannten “Dosenpfands” in 2003 hatte zum politischen Ziel, Einweg unattraktiver zu gestalten und somit die Mehrwegquote zu steigern. Jedoch hat die Einwegpfandpflicht möglicherweise anders gewirkt als beabsichtigt. Statt dem Mehrweg-System zu einer Renaissance zu verhelfen, wirkte die einheitliche Pfand- und Rückgabepflicht im DPG-System als Impuls für ein funktionierenden Wertstoffkreislauf.

    Achten Sie auf eine rezyclierbare Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Was raten Sie als Fachmann dem Konsumenten und Ihren direkten Kunden?
    Durch das flächendeckende Rücknahmesystem wird bei EinWeg mit Pfand eine Rücklaufquote von 98,5 % erreicht. Unter Berücksichtigung aller Erfassungs- und Verwertungswege (Gelber Sack, Rückgewinnung aus Restmüll etc.) ergibt sich eine werkstoffliche Verwertungsquote von 99,7 Prozent für Weißblech-Getränkedosen und 98,9 Prozent für Aluminium-Getränkedosen. 97,9 Prozent der PET-Einwegflaschen mit Pfand werden recycelt.

    Ich persönlich kaufe “convenient” ein. Wasser und Erfrischungsgetränke in praktischen EinWeg mit Pfand-Verpackungen, und bei Bier bevorzuge ich regionale Produkte. Da ich in Bonn lebe: Ein Kölsch in der Glasflasche.

    Alle Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette (Verpackungshersteller, Abfüller/Abpacker, Handel, Recycler) müssen Anstrengungen zur stofflichen Wiederverwertung möglichst aller Verpackungsrohstoffe unternehmen. Wo fängt da die Kommunikation an?
    Beim Verbaucher, da ohne eine Rückgabe des Wertstoffes kein Wertstoffkreislauf aufgebaut werden kann.

    Und dann noch eine private Frage: Was begeistert Sie außer Ihrem Beruf?
    Reisen und Städte Erkundungen, indem ich in der Stadt meiner Wahl lebe.

  • Martin Kardetzky über Aufgaben und Chancen des Verpackungsregisters

    Martin Kardetzky über Aufgaben und Chancen des Verpackungsregisters

    Syndikusrechtsanwalt Martin Kardetzky studierte Jura an der Universität Bielefeld, Schwerpunkt Öffentliche Verwaltung. Anschließend arbeitete er bei der Stadt Brandenburg als Städtischer Rechtsrat und bei DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH) als Abteilungsleiter im Rechtsbereich, bevor er 1997 seine Karriere bei der Deutschen Bahn AG fortsetzte.
    Seit Mai 2017 arbeitet er als Leiter der Abteilung Recht/Entsorgung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück.

    Das Inno-Meeting gilt mittlerweile als deutschsprachiger Branchentreff für Entscheider der Flexpack-Industrie. Was versprechen Sie sich persönlich von einem Beitrag zu dieser Veranstaltung?
    Zunächst einmal freue ich mich darauf, die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister vor Verpackungsexperten in Osnabrück vorzustellen. Unsere Aufgabenstellung ist ehrgeizig, wir sind mitten im Aufbau begriffen und sehr daran interessiert, die Erwartungen an die Zentrale Stelle aufzunehmen und zu diskutieren. Vielleicht kann ich einige Erwartungen bestätigen und muss dafür die ein oder andere Hoffnung dämpfen – jedenfalls ist die Vermittlung eines sachlich-realistischen Bildes der Zentralen Stelle mein Ziel.

    Ihr Vortragstitel lautet: “Aufgaben und Chancen des Zentralen Verpackungsregisters”
    Was wird Ihre Kernaussage sein und wo sehen Sie für den Zuhörer in erster Linie den Nutzen?
    Das System der Verpackungsentsorgung ist in den vergangenen zwanzig Jahren immer mal wieder in die Schieflage geraten, weil es beispielsweise Missverständnisse über die Frage gab, was eine lizenzpflichtige Verpackung ist und was nicht. Diese Unschärfen bei den Definitionen und Pflichten soll und wird die Zentrale Stelle ausräumen. Das schafft Klarheit, gerade auch in dem rasant wachsenden Bereich des Online-Handels.

    Unsere Kernaufgabe ist die Zusammenführung und der Abgleich aller Marktdaten zu Herstellung und Entsorgung in einem Register. Ab dem 1. Januar 2019 laufen alle Daten bei uns in diesem Register zusammen, Unregelmäßigkeiten fallen deshalb sofort auf.  Wichtig ist, dass wir auch rückwirkend prüfen werden: Es geht also schon 2018 darum, sich rechtskonform zu registrieren und lizenzieren zu lassen.  Hinweise dafür finden Sie auf unserer Website www.verpackungsregister.org.

    Mit welchen Schwierigkeiten und Vorgaben hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister vor allem zu kämpfen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden? Wo sehen Sie die Ansätze für eine strikte Vermeidung von Verpackungsabfällen bezogen auf Folie?
    Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, das die Rechts- und Fachaufsicht über die Zentrale Stelle übernehmen wird, entwickeln wir bis Mitte nächsten Jahres Mindestanforderungen für recyclinggerechtes Design. Das ist unsere Aufgabe. Die Unternehmen der Branche müssen dann selbst entscheiden, wie sie den Kreislaufanspruch an Verpackungen wahrnehmen wollen und können. Die konkrete Umsetzung entscheiden nicht wir, dies ist durch die zunehmenden Anforderungen des Marktes an die Verpackung determiniert. Mit Freude sehen wir die vielfältigen Anstrengungen der Branche, schon jetzt die Verpackungen recyclinggerechter zu gestalten.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber geregelt werden, um die Verpackungsindustrie stärker zu motivieren, Kreislaufwirtschaft zu betreiben?
    Zunächst einmal setzen wir alles daran, dass die Zentrale Stelle mehr Transparenz und damit auch mehr Gerechtigkeit in das System bringt. Wir helfen mit, die ehrgeizigen Quoten des neuen Gesetzes erfüllbar zu machen! Allen Marktteilnehmern ist daran gelegen, dass die Verbraucher, die allgemeine Öffentlichkeit und nicht zuletzt die Politiker in den Kommunen, im Land und im Bund darauf vertrauen, dass die Entsorgung funktioniert und nachvollziehbar ist. Bei Glas, Papier und Einweggetränken ist die Sammelleidenschaft der Deutschen ungebrochen. Aber für den gelben Sack oder die gelbe Tonne können sowohl Hersteller, als auch Verbraucher noch mehr tun, um die Wertstoffe in einen besseren Kreislauf zu bringen.

    Achten Sie auf eine rezyclierbare Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Was raten Sie als Fachmann dem Konsumenten und Ihren direkten Kunden?
    Sicher kann ich privat nicht mehr einkaufen, ohne auf die Verpackungen zu achten. Verbraucher sollten vor allem dabei helfen, Verpackungen zu wählen, die gut zu recyceln sind und sie einer entsprechenden Sammlung zuführen.

    Alle Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette (Verpackungshersteller, Abfüller/Abpacker, Handel, Recycler) müssen Anstrengungen zur stofflichen Wiederverwertung möglichst aller Verpackungsrohstoffe unternehmen. Wo fängt da die Kommunikation an?
    Aus meiner Sicht sollten für die Kommunikation alle verfügbaren Kanäle genutzt werden: die Verpackungen selbst, das Internet, die Medien und natürlich das persönliche Gespräch. Und das ist gar nicht so schwer: Jüngere Generationen interessieren sich sehr für alle Fragen der Nachhaltigkeit; sie wollen beispielsweise sichergestellt wissen, dass sie mit ihrem Einkauf keinen weiteren Plastikmüll im Meer verursachen. Das ist in Deutschland mit dem dualen System längst umgesetzt. Dennoch kann dieses lebendige Interesse noch mehr für intelligente, zukunftsfähige Lösungen genutzt werden.

    Und dann noch eine private Frage: Was begeistert Sie außer Ihrem Beruf?
    Eiskunstlaufen und ins Kino gehen.

     

     

  • Helmut Spaeter blickt voraus, aber auch zurück – ein Interview zur Kreislaufwirtschaft

    Helmut Spaeter blickt voraus, aber auch zurück – ein Interview zur Kreislaufwirtschaft

    Das Inno-Meeting gilt mittlerweile als deutschsprachiger Branchentreff für Entscheider der Flexpack-Industrie. Was versprechen Sie sich persönlich von einem Beitrag zu dieser Veranstaltung?

    Ich bin davon überzeugt, dass wir hier in Osnabrück den Branchentreff haben – doch inzwischen erweitert sich der Kreis der Teilnehmer auf viele Bereiche der Kunststoffverpackung = vom Zulieferanten über den Packmittelhersteller zum Brand-Owner/Abpacker und Handelspartner.

    Die inzwischen zur Packmittelentwicklung gehörenden Anforderungen – wie Circular Economy, das neue Verpackungsgesetz bis hin zu Cradle to Cradle – möchte ich gern mit voranbringen – bevor „die Politik“ sagt, was wir zu tun haben! (die Automobilindustrie ist hier kein gutes Beispiel)

    1. Ihr Vortragstitel lautet: “Funktionelle Barrieren für Recyclingwerkstoffe in Lebensmittelverpackungen”
      Was wird Ihre Kernaussage sein, und wo sehen Sie für den Zuhörer in erster Linie den Nutzen?

    Die Anforderungen aus dem Verpackungsgesetz – § 16 – (ab 1.1.2019) geben klare Aufgaben an die Kunststoffpackmittelhersteller: „Kunststoffe sind zu mind. 90 Massenprozent einer Verwertung zuzuführen.Dabei sind mind. 65% und ab 1.1.2022 – 70% dieser Verwertungsquote durch werkstoffliche Verwertung sicher zu stellen.“

    = Hier zeige ich Lösungen auf, um dieses Anforderungen zu erreichen.

    1. Sie haben eines der längsten und erfülltesten Berufsleben aller Referenten. Wie ordnen Sie das Thema Kreislaufwirtschaft im Kontext ähnlicher Trends – Conveneince, Verbundfolien und natürlich Barrierefolien – der letzten 40 Jahre in der Verpackungswelt ein?

    Die Weltbevölkerung nimmt von ca. 7 auf ca. 9 Mrd. in absehbarer Zeit zu. Ein immer größerer Anteil möchte „so leben wie wir…“.

    Die Ressourcen hat der Globus nicht, also müssen wir umdenken zu Circular Economy und weiter zu Cradle to Cradle!

    Somit sind alle Verpackungsentwicklungen diesen Zielen unterzuordnen! = Das bedeutet für viele Packmittelproduzenten und Brand-Owner/Abpacker :

    “Was heute noch gilt – ist wohl morgen nicht mehr akzeptiert“.

    1. Wo sehen Sie die Ansätze für eine strikte Vermeidung von Verpackungsabfällen bezogen auf Folie?

    Ich bin davon überzeugt, dass es ein „Zurück“ nicht gibt – doch ein „Umbau“ des Kunststoffverpackungsmarktes kommt und hoffentlich (!), bevor „man“ verordnet,  wie es zu gehen hat!

    1. Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber geregelt werden, um die Verpackungsindustrie stärker zu motivieren, Kreislaufwirtschaft zu betreiben?

    Das Verpackungsgesetz vom 12. Juli 2017 – gültig ab 1.1.2019 –  ist der erste Schritt, und wir sollten die Wirkung begleiten, um dann Verbesserungen/Veränderungen einzufordern.

    Die “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister” ist schon jetzt aktiv und wird schon in 2018 die Zahlen einfordern, um sie 2019 präsentieren zu können!

    Die Entsorger haben die Aufgabe: siehe Verp.Gesetz § 21:

    (1) Systeme sind verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen:

    1. die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können und
    2. die Verwendung von Recyclaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern.

    „Um zukünftig noch bessere Verwertungsergebnisse zu erzielen, ist aber auch schon bei der Produktion von Verpackungen auf ein möglichst recyclingfreudiges Design zu achten!”

    Jetzt keine weitere Gesetzgebung, sondern aktiv die vorgegebene Richtung mit gestalten!

    1. Achten Sie auf eine rezyclierbare Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Was raten Sie als Fachmann dem Konsumenten und Ihren direkten Kunden?

    Zur Zeit sind meines Wissens nach bisher „nur“ PET-Flaschen im Cradle to Cradle-Einsatz, und „sehen“ können wir das nicht.

    Im Bekannten- und Freundeskreis gebe ich schon „Empfehlungen“ – doch das ist weniger „als der Tropfen auf den heißen Stein“… Den Kunden und Bedarfsträgern gebe ich die Möglichkeit, recycelfähige Verpackungen zu gestalten und in Einsatz zu bringen.

    1. Alle Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette (Verpackungshersteller, Abfüller/Abpacker, Handel, Recycler) müssen Anstrengungen zur stofflichen Wiederverwertung möglichst aller Verpackungsrohstoffe unternehmen. Wo fängt da die Kommunikation an?

    = Vor dem Verpackungshersteller sind auch jeweils die Rohstofflieferanten: Granulat, Kaschierkleber, Druckfarben mit einzubinden!

    = Die Kommunikation ist im Verp.-Gesetz vorgegeben: “Die Systeme sind verpflichtet, die privaten Endverbraucher in angemessenem Umfang über Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen, die hierzu eingerichteten Sammelsysteme und die erzielten Verwertungsergebnisse zu informieren.

    … es sind die kommunalen Abfallberatungen und Verbraucherschutzorganisationen zu beteiligen!

    = hier möchte ich den Handel bitten: 

    „Nehmen Sie Ihre Kunden an die Hand“ und etablieren mit Ihnen gemeinsam das Bewusstsein zu: Verpackung – Recycling – Wertstoff!

    1. Und dann noch eine private Frage: Was begeistert Sie außer Ihrem Beruf?

    „Beruf – Berufung = Hobby: Es ist ein Geschenk, nicht mehr arbeiten zu müssen, sondern zu dürfen – sich neuen Herausforderungen stellen!

    u n d 2 Enkelkinder  mit allen Problemen/Problemchen aufwachsen sehen, was man beim eigenen Sohn nicht so erlebt hat …

    Zum Autor:

    Helmut Spaeter (Dipl.-Ing.) studierte Schiffsbetriebstechnik in Hamburg.
    Über die Aluminiumverpackung (Alusingen GmbH), Aerosoldosen und Tuben 1979 zur flexiblen Verpackung bei Wolff – Walsrode AG (heute Wipak – Walsrode) – Leitung Verkaufsbüro: Süddeutschland, Österreich, Schweiz.

    Ab 1985 – selbstständiger Handelsvertreter, vorrangig für EK-Pack, Kempten. Aufbau 5-Schicht-Coextrusion mit EVOH und die Vermarktung im Bereich Barrierefolien/Laminate für Food- und Nonfood-Verpackungen. Von 1993 – 1996 Alleingeschäftsführer der Firma EK-Pack, Kempten.

    Seit 1996 tätig für Alusuisse – Lawson-Mardon-Neher AG/Alcan in CH (heute Amcor Flexibles).
    Auf- und Ausbau des Bereichs Ceramis® bei Alcan Packaging Kreuzlingen AG. Kreation und Realisierung von Ceramis®-Anwendungen mit namhaften Bedarfsträgern im Bereich flexible Filme für Abpacker und Converter.

    Gründungspartner der InnoNETpartners: http://www.innonet-partners.eu.

    Geschäftsführender Gesellschafter der Cavonic GmbH: 2010 bis 2015.

    In 2015 Gründung der BARRIOPAC®

  • Checkliste zur Konformitätsarbeit zum Download verfügbar

    Checkliste zur Konformitätsarbeit zum Download verfügbar

    Heike Schwertke hat eine Checkliste zur Erstellung von Konformitätsarbeit zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie den Link zum Download. Die vollständige Beschreibung lautet: Checkliste für die Erstellung und Bewertung von Konformitätserklärungen von Zwischenmaterialien aus Kunststoff und fertigen Materialien und Gegenständen.

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