Kategorie: Lebensmittelrecht

Lebensmittelrechtliche Fragen für Verpackungen

  • Martin Kardetzky über Aufgaben und Chancen des Verpackungsregisters

    Martin Kardetzky über Aufgaben und Chancen des Verpackungsregisters

    Syndikusrechtsanwalt Martin Kardetzky studierte Jura an der Universität Bielefeld, Schwerpunkt Öffentliche Verwaltung. Anschließend arbeitete er bei der Stadt Brandenburg als Städtischer Rechtsrat und bei DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH) als Abteilungsleiter im Rechtsbereich, bevor er 1997 seine Karriere bei der Deutschen Bahn AG fortsetzte.
    Seit Mai 2017 arbeitet er als Leiter der Abteilung Recht/Entsorgung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück.

    Das Inno-Meeting gilt mittlerweile als deutschsprachiger Branchentreff für Entscheider der Flexpack-Industrie. Was versprechen Sie sich persönlich von einem Beitrag zu dieser Veranstaltung?
    Zunächst einmal freue ich mich darauf, die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister vor Verpackungsexperten in Osnabrück vorzustellen. Unsere Aufgabenstellung ist ehrgeizig, wir sind mitten im Aufbau begriffen und sehr daran interessiert, die Erwartungen an die Zentrale Stelle aufzunehmen und zu diskutieren. Vielleicht kann ich einige Erwartungen bestätigen und muss dafür die ein oder andere Hoffnung dämpfen – jedenfalls ist die Vermittlung eines sachlich-realistischen Bildes der Zentralen Stelle mein Ziel.

    Ihr Vortragstitel lautet: “Aufgaben und Chancen des Zentralen Verpackungsregisters”
    Was wird Ihre Kernaussage sein und wo sehen Sie für den Zuhörer in erster Linie den Nutzen?
    Das System der Verpackungsentsorgung ist in den vergangenen zwanzig Jahren immer mal wieder in die Schieflage geraten, weil es beispielsweise Missverständnisse über die Frage gab, was eine lizenzpflichtige Verpackung ist und was nicht. Diese Unschärfen bei den Definitionen und Pflichten soll und wird die Zentrale Stelle ausräumen. Das schafft Klarheit, gerade auch in dem rasant wachsenden Bereich des Online-Handels.

    Unsere Kernaufgabe ist die Zusammenführung und der Abgleich aller Marktdaten zu Herstellung und Entsorgung in einem Register. Ab dem 1. Januar 2019 laufen alle Daten bei uns in diesem Register zusammen, Unregelmäßigkeiten fallen deshalb sofort auf.  Wichtig ist, dass wir auch rückwirkend prüfen werden: Es geht also schon 2018 darum, sich rechtskonform zu registrieren und lizenzieren zu lassen.  Hinweise dafür finden Sie auf unserer Website www.verpackungsregister.org.

    Mit welchen Schwierigkeiten und Vorgaben hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister vor allem zu kämpfen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden? Wo sehen Sie die Ansätze für eine strikte Vermeidung von Verpackungsabfällen bezogen auf Folie?
    Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, das die Rechts- und Fachaufsicht über die Zentrale Stelle übernehmen wird, entwickeln wir bis Mitte nächsten Jahres Mindestanforderungen für recyclinggerechtes Design. Das ist unsere Aufgabe. Die Unternehmen der Branche müssen dann selbst entscheiden, wie sie den Kreislaufanspruch an Verpackungen wahrnehmen wollen und können. Die konkrete Umsetzung entscheiden nicht wir, dies ist durch die zunehmenden Anforderungen des Marktes an die Verpackung determiniert. Mit Freude sehen wir die vielfältigen Anstrengungen der Branche, schon jetzt die Verpackungen recyclinggerechter zu gestalten.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber geregelt werden, um die Verpackungsindustrie stärker zu motivieren, Kreislaufwirtschaft zu betreiben?
    Zunächst einmal setzen wir alles daran, dass die Zentrale Stelle mehr Transparenz und damit auch mehr Gerechtigkeit in das System bringt. Wir helfen mit, die ehrgeizigen Quoten des neuen Gesetzes erfüllbar zu machen! Allen Marktteilnehmern ist daran gelegen, dass die Verbraucher, die allgemeine Öffentlichkeit und nicht zuletzt die Politiker in den Kommunen, im Land und im Bund darauf vertrauen, dass die Entsorgung funktioniert und nachvollziehbar ist. Bei Glas, Papier und Einweggetränken ist die Sammelleidenschaft der Deutschen ungebrochen. Aber für den gelben Sack oder die gelbe Tonne können sowohl Hersteller, als auch Verbraucher noch mehr tun, um die Wertstoffe in einen besseren Kreislauf zu bringen.

    Achten Sie auf eine rezyclierbare Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Was raten Sie als Fachmann dem Konsumenten und Ihren direkten Kunden?
    Sicher kann ich privat nicht mehr einkaufen, ohne auf die Verpackungen zu achten. Verbraucher sollten vor allem dabei helfen, Verpackungen zu wählen, die gut zu recyceln sind und sie einer entsprechenden Sammlung zuführen.

    Alle Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette (Verpackungshersteller, Abfüller/Abpacker, Handel, Recycler) müssen Anstrengungen zur stofflichen Wiederverwertung möglichst aller Verpackungsrohstoffe unternehmen. Wo fängt da die Kommunikation an?
    Aus meiner Sicht sollten für die Kommunikation alle verfügbaren Kanäle genutzt werden: die Verpackungen selbst, das Internet, die Medien und natürlich das persönliche Gespräch. Und das ist gar nicht so schwer: Jüngere Generationen interessieren sich sehr für alle Fragen der Nachhaltigkeit; sie wollen beispielsweise sichergestellt wissen, dass sie mit ihrem Einkauf keinen weiteren Plastikmüll im Meer verursachen. Das ist in Deutschland mit dem dualen System längst umgesetzt. Dennoch kann dieses lebendige Interesse noch mehr für intelligente, zukunftsfähige Lösungen genutzt werden.

    Und dann noch eine private Frage: Was begeistert Sie außer Ihrem Beruf?
    Eiskunstlaufen und ins Kino gehen.

     

     

  • Helmut Spaeter blickt voraus, aber auch zurück – ein Interview zur Kreislaufwirtschaft

    Helmut Spaeter blickt voraus, aber auch zurück – ein Interview zur Kreislaufwirtschaft

    Das Inno-Meeting gilt mittlerweile als deutschsprachiger Branchentreff für Entscheider der Flexpack-Industrie. Was versprechen Sie sich persönlich von einem Beitrag zu dieser Veranstaltung?

    Ich bin davon überzeugt, dass wir hier in Osnabrück den Branchentreff haben – doch inzwischen erweitert sich der Kreis der Teilnehmer auf viele Bereiche der Kunststoffverpackung = vom Zulieferanten über den Packmittelhersteller zum Brand-Owner/Abpacker und Handelspartner.

    Die inzwischen zur Packmittelentwicklung gehörenden Anforderungen – wie Circular Economy, das neue Verpackungsgesetz bis hin zu Cradle to Cradle – möchte ich gern mit voranbringen – bevor „die Politik“ sagt, was wir zu tun haben! (die Automobilindustrie ist hier kein gutes Beispiel)

    1. Ihr Vortragstitel lautet: “Funktionelle Barrieren für Recyclingwerkstoffe in Lebensmittelverpackungen”
      Was wird Ihre Kernaussage sein, und wo sehen Sie für den Zuhörer in erster Linie den Nutzen?

    Die Anforderungen aus dem Verpackungsgesetz – § 16 – (ab 1.1.2019) geben klare Aufgaben an die Kunststoffpackmittelhersteller: „Kunststoffe sind zu mind. 90 Massenprozent einer Verwertung zuzuführen.Dabei sind mind. 65% und ab 1.1.2022 – 70% dieser Verwertungsquote durch werkstoffliche Verwertung sicher zu stellen.“

    = Hier zeige ich Lösungen auf, um dieses Anforderungen zu erreichen.

    1. Sie haben eines der längsten und erfülltesten Berufsleben aller Referenten. Wie ordnen Sie das Thema Kreislaufwirtschaft im Kontext ähnlicher Trends – Conveneince, Verbundfolien und natürlich Barrierefolien – der letzten 40 Jahre in der Verpackungswelt ein?

    Die Weltbevölkerung nimmt von ca. 7 auf ca. 9 Mrd. in absehbarer Zeit zu. Ein immer größerer Anteil möchte „so leben wie wir…“.

    Die Ressourcen hat der Globus nicht, also müssen wir umdenken zu Circular Economy und weiter zu Cradle to Cradle!

    Somit sind alle Verpackungsentwicklungen diesen Zielen unterzuordnen! = Das bedeutet für viele Packmittelproduzenten und Brand-Owner/Abpacker :

    “Was heute noch gilt – ist wohl morgen nicht mehr akzeptiert“.

    1. Wo sehen Sie die Ansätze für eine strikte Vermeidung von Verpackungsabfällen bezogen auf Folie?

    Ich bin davon überzeugt, dass es ein „Zurück“ nicht gibt – doch ein „Umbau“ des Kunststoffverpackungsmarktes kommt und hoffentlich (!), bevor „man“ verordnet,  wie es zu gehen hat!

    1. Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber geregelt werden, um die Verpackungsindustrie stärker zu motivieren, Kreislaufwirtschaft zu betreiben?

    Das Verpackungsgesetz vom 12. Juli 2017 – gültig ab 1.1.2019 –  ist der erste Schritt, und wir sollten die Wirkung begleiten, um dann Verbesserungen/Veränderungen einzufordern.

    Die “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister” ist schon jetzt aktiv und wird schon in 2018 die Zahlen einfordern, um sie 2019 präsentieren zu können!

    Die Entsorger haben die Aufgabe: siehe Verp.Gesetz § 21:

    (1) Systeme sind verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen:

    1. die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können und
    2. die Verwendung von Recyclaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern.

    „Um zukünftig noch bessere Verwertungsergebnisse zu erzielen, ist aber auch schon bei der Produktion von Verpackungen auf ein möglichst recyclingfreudiges Design zu achten!”

    Jetzt keine weitere Gesetzgebung, sondern aktiv die vorgegebene Richtung mit gestalten!

    1. Achten Sie auf eine rezyclierbare Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Was raten Sie als Fachmann dem Konsumenten und Ihren direkten Kunden?

    Zur Zeit sind meines Wissens nach bisher „nur“ PET-Flaschen im Cradle to Cradle-Einsatz, und „sehen“ können wir das nicht.

    Im Bekannten- und Freundeskreis gebe ich schon „Empfehlungen“ – doch das ist weniger „als der Tropfen auf den heißen Stein“… Den Kunden und Bedarfsträgern gebe ich die Möglichkeit, recycelfähige Verpackungen zu gestalten und in Einsatz zu bringen.

    1. Alle Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette (Verpackungshersteller, Abfüller/Abpacker, Handel, Recycler) müssen Anstrengungen zur stofflichen Wiederverwertung möglichst aller Verpackungsrohstoffe unternehmen. Wo fängt da die Kommunikation an?

    = Vor dem Verpackungshersteller sind auch jeweils die Rohstofflieferanten: Granulat, Kaschierkleber, Druckfarben mit einzubinden!

    = Die Kommunikation ist im Verp.-Gesetz vorgegeben: “Die Systeme sind verpflichtet, die privaten Endverbraucher in angemessenem Umfang über Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen, die hierzu eingerichteten Sammelsysteme und die erzielten Verwertungsergebnisse zu informieren.

    … es sind die kommunalen Abfallberatungen und Verbraucherschutzorganisationen zu beteiligen!

    = hier möchte ich den Handel bitten: 

    „Nehmen Sie Ihre Kunden an die Hand“ und etablieren mit Ihnen gemeinsam das Bewusstsein zu: Verpackung – Recycling – Wertstoff!

    1. Und dann noch eine private Frage: Was begeistert Sie außer Ihrem Beruf?

    „Beruf – Berufung = Hobby: Es ist ein Geschenk, nicht mehr arbeiten zu müssen, sondern zu dürfen – sich neuen Herausforderungen stellen!

    u n d 2 Enkelkinder  mit allen Problemen/Problemchen aufwachsen sehen, was man beim eigenen Sohn nicht so erlebt hat …

    Zum Autor:

    Helmut Spaeter (Dipl.-Ing.) studierte Schiffsbetriebstechnik in Hamburg.
    Über die Aluminiumverpackung (Alusingen GmbH), Aerosoldosen und Tuben 1979 zur flexiblen Verpackung bei Wolff – Walsrode AG (heute Wipak – Walsrode) – Leitung Verkaufsbüro: Süddeutschland, Österreich, Schweiz.

    Ab 1985 – selbstständiger Handelsvertreter, vorrangig für EK-Pack, Kempten. Aufbau 5-Schicht-Coextrusion mit EVOH und die Vermarktung im Bereich Barrierefolien/Laminate für Food- und Nonfood-Verpackungen. Von 1993 – 1996 Alleingeschäftsführer der Firma EK-Pack, Kempten.

    Seit 1996 tätig für Alusuisse – Lawson-Mardon-Neher AG/Alcan in CH (heute Amcor Flexibles).
    Auf- und Ausbau des Bereichs Ceramis® bei Alcan Packaging Kreuzlingen AG. Kreation und Realisierung von Ceramis®-Anwendungen mit namhaften Bedarfsträgern im Bereich flexible Filme für Abpacker und Converter.

    Gründungspartner der InnoNETpartners: http://www.innonet-partners.eu.

    Geschäftsführender Gesellschafter der Cavonic GmbH: 2010 bis 2015.

    In 2015 Gründung der BARRIOPAC®

  • Checkliste zur Konformitätsarbeit zum Download verfügbar

    Checkliste zur Konformitätsarbeit zum Download verfügbar

    Heike Schwertke hat eine Checkliste zur Erstellung von Konformitätsarbeit zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie den Link zum Download. Die vollständige Beschreibung lautet: Checkliste für die Erstellung und Bewertung von Konformitätserklärungen von Zwischenmaterialien aus Kunststoff und fertigen Materialien und Gegenständen.

  • Barriere – so viel wie nötig, so wenig wie möglich

    Barriere – so viel wie nötig, so wenig wie möglich

    Die meisten Lebensmittel werden mit guten Barrierematerialien verpackt. Das ist gut so, sagen die einen. Das muss nicht sein, sagen die anderen. Schon seit Jahren geht es nicht mehr nur darum, eine möglichst gute Barriere zu garantieren, sondern diese an die Anforderungen anzupassen. Das geschah aus ökonomischen Überlegungen heraus. Nun kommt der Aspekt der Nachhaltigkeit und zunehmend der Rezyklierbarkeit hinzu. Was heißt das konkret für Barrierefolien und Verpackungen mit Barrieren insgesamt? Welche Neuerungen gibt es, um z. B. migrierende Substanzen aus Regranulaten oder Umverpackungen vom Produkt fernzuhalten?

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    Zunehmend geraten Verpackungen in den Fokus der Medien und Verbraucher. Das ist nicht gerade nachhaltig, und nicht umsonst fragen sich mehr und mehr Verbraucher, warum eine Gurke in Folie eingepackt sein muss. Manchmal wird es mit der Verpackung eben übertrieben. Selten ist das bei Barriereverpackungen der Fall. Diese dienen dem Produktschutz – nach wie vor der wichtigsten Aufgabe einer Verpackung.

    Referenten der Kooperationsveranstaltung Barriere-Verbundfolien – nachhaltig und effizient am 13./14. September 2017 liefern Argumente für Verpackung und für Nachhaltigkeit gleichermaßen.

    innoform_logo_Blog_2011Welche Barriere eignet sich jetzt für welche Füllgüter? Was kann Papier mit Barriere heute leisten und wie funktionieren Barriereschichten für Monomaterialien zur besseren Rezyklierbarkeit? Diesen und anderen Fragen stellen sich namhafte Experten auf der Tagung Barriere-Verbundfolien – nachhaltig und effizient am 13./14. September 2017 in Würzburg.

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    Die Referenten beleuchten  etablierte und optimierte Lösungen ebenso wie Neuentwicklungen im Bereich der perfekten – sprich angepassten – Barriere und den Nutzen von Hochbarriereverpackungen in Relation zur verlängerten Haltbarkeit. Neuigkeiten und Entwicklungen der Sperrschichtfolien der letzten zwei Jahre werden unter die Lupe genommen. Neben hochwertigen Vorträgen profitieren Teilnehmer von vielen Kontaktmöglichkeiten und fachlichem Austausch mit Branchenteilnehmern entlang der Lieferkette.

    Im Vorfeld der Tagung haben wir die Referenten um ein Interview gebeten, das wir in unserem Blog veröffentlichen werden. Schauen Sie also regelmäßig vorbei und erhalten Sie schon jetzt einen Eindruck von den Inhalten der Tagung.

    Kontakt:
    Innoform Coaching GbR
    Stüvestraße 25
    49205 Hasbergen
    Tel.: +49 (0)5405 80767-0
    E-Mail: coaching@innoform.de
    www.innoform-coaching.de

     

     

  • Mit Autoklavierung Einfluss auf Materialeigenschaften und Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln prüfen

    Mit Autoklavierung Einfluss auf Materialeigenschaften und Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln prüfen

    Eine Möglichkeit, Lebensmittel haltbarer zu machen, ist das Entkeimen unter bestimmten Temperatur-/Zeit-Kombinationen
    (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Sterilisation). Dazu gehören Pasteurisations- und Sterilisationsprozesse, die zwar eine Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums bewirken, jedoch auch gleichzeitig eine enorme Belastung für das Verpackungsmaterial durch die Temperatur- und Feuchtebehandlung bedeuten. Die Hauptfunktion der Verpackung besteht darin, das Produkt zu schützen. Daher muss sichergestellt sein, dass das Material für diese Prozesse auch geeignet ist.

    In der industriellen Fertigung werden Autoklaven eingesetzt, um die Lebensmittel zu sterilisieren. Es handelt sich dabei um einen Behälter, der gasdicht verschlossen werden kann, um Stoffe, z. B. Lebensmittel, im Überdruckbereich thermisch zu behandeln (siehe auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Autoklav).

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    Abbildung 1: Industrie-Autoklaven

    Da Erprobungstests in den groß-industriellen Anlagen aufwendig und somit kostenintensiv sind, können grundsätzlich die Materialeigenschaften zunächst auch im Labormaßstab untersucht werden. Der Innoform Testservice nutzt dafür einen Autoklaven, der analog zu den groß-industriellen Anlagen mit Heißwasser- bzw. Kühlwasserberieselung arbeitet, und bei dem der Gegendruck gesteuert werden kann, damit eventuelle Gaspolster in der zu sterilisierenden Packung nicht zum Platzen führen.

    Die Temperaturprogramme können frei definiert werden, so dass alle in der Praxis gängigen Programme der Pasteurisation und Sterilisation auch im Labor durchgeführt werden können.

    Abbildung 2: vertikaler Labor-Autoklav
    Abbildung 2: vertikaler Labor-Autoklav

     

    Abbildung 3: Musterbeutel in Labor-Autklaven
    Abbildung 3: Musterbeutel in Labor-Autoklaven

     

     

     

     

     

     

     

    Folgende Materialeigenschaften werden häufig im Vergleich zu den Ausgangseigenschaften vor Sterilisation untersucht, da sie als kritisch für die Praxis zu bewerten sind:

    • Dimensionsstabilität/Optik
    • Verbundhaftung zwischen den einzelnen Materialschichten
    • Siegelnahtfestigkeit
    • Sauerstoffbarriere: Beim Einsatz von feuchtigkeitsabhängigen Werkstoffen,
      wie z. B. EVOH und PA, sinkt die Gas-Barrierewirkung des Materials durch den Sterilisationsprozess häufig. Wie stark der Einfluss ist bzw. wie lange es dauert, bis das Material sich davon „erholt“, kann durch eine Abklingkurve gemessen werden, indem die Permeationsmessung unmittelbar nach der Sterilisation gestartet wird.
    Abklingkurve_1
    Abbildung 4: Abklingkurve der Sauerstoffdurchlässigkeit nach Sterilisation

     

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    Abbildung 5: Sauerstoffbarriere-Material mit coextrudierten Schichten aus EVOH und PA

    Untersuchung des Einflusses auf die lebensmittelrechtliche Eignung durch Autoklavierung

    Der Übergang von Substanzen aus Verpackungsmaterialien auf ein Lebensmittel ist von vielen Parametern abhängig. Neben z. B. der Löslichkeit der Substanzen, dem pH-Wert und den Diffusionseigenschaften der verwendeten Materialien spielt die Temperatur eine entscheidende Rolle. Eine Temperaturerhöhung führt zur Zunahme der Reaktionsgeschwindigkeit. Als Faustregel geht man bei einer Temperaturerhöhung um 10° C (exakter10 K) von 10 K einer Verdopplung der Reaktionsgeschwindigkeit aus (Arrhenius-Regel). Daher kann es für Sterilisationsanwendungen sehr wichtig sein, die Migration bei erhöhten Temperaturen zu messen.

    Für die Herstellung von Kaschierklebern auf Polyurethan-Basis werden Isocyanate als Ausgangssubstanzen verwendet. Beim Erwärmen der daraus hergestellten Verbundfolien kann der Kleber durch Hydrolyse zurückspalten, und es können sich primäre aromatische Amine bilden, obwohl der Kleber zuvor ausgehärtet war und mit Standardtests (z. B. 2 h/70° C) Aminfreiheit bestätigt werden konnte.  Einige Vertreter der Substanzgruppe der primären aromatischen Amine (paA) sind bekanntlich krebserzeugend; daher ist die Auswahl der richtigen Klebstoffe für Sterilisationsanwendungen essentiell, wie auch die Überprüfung der Klebstoffe unter realistischen Temperaturbedingungen.

    Für Sterilisationsverfahren wurde beobachtet, dass die Ersatzbedingungen von 4 h bei Rückflusstemperatur geringere Amin-Migrationswerte als eine Sterilisation von 30 min bei 121° C ergeben können. Die Eignung eines Kaschierklebers kann nur durch eine Prüfung auf paA-Migration nach Sterilisation im Autoklaven und Einhaltung der Grenzwerte unter diesen Praxisbedingungen sichergestellt werden.
    Damit Sie Ihre Produkte nicht in großen Industrieanlagen prüfen müssen, betreiben wir seit einiger Zeit einen modernen Laborautoklaven mit aktueller Steuerungs- und Kühltechnik, so dass wir industrielle Sterilisationsprozesse schnell und kostengünstig simulieren können.

    Bei Interesse sprechen Sie uns gern an:

    Innoform Testservice GmbH
    Matthias Bösel
    Industriehof 3
    26133 Oldenburg
    Tel.: +49 441 94986-0
    Fax: +49 441 94986-29
    www.innoform-testservice.de
    E-Mail: matthias.boesel@innoform.de

  • Hohe Freisetzung von Aluminiumionen in unbeschichteteten Aluminiummenüschalen

    Hohe Freisetzung von Aluminiumionen in unbeschichteteten Aluminiummenüschalen

    Schon ein zweistündiges Warmhalten von Lebensmitteln in unbeschichteten Alumuniummenüschalen setzt hohe Mengen an Aluminiumionen frei: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR) hat die Prüflebensmittel Sauerkrautsaft, Appfelmus (verdünnt) und passierte Tomaten den Bedingungen des Cook & Chill-Verfahrens mit den Prozessschritten Heißabfüllung, Schnellabkühlen, Kühllagern und Wiedererhitzen sowie der sich anschließenden Warmhaltephase ausgesetzt und den Übergang von Aluminiumionen analysiert.

    Die orientierenden Ergebnisse zeigen trotz der begrenzten Zahl der untersuchten Proben, dass bereits ein zweistündiges Warmhalten von Lebensmitteln in unbeschichteten Aluminiummenüschalen wesentlich zur Erhöhung der Gesamtexposition der Verbraucher gegenüber Aluminium beitragen kann.

    Auf Grundlage von Marktanalysen und Ernährungsstudien in Europa gibt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Gesamtexpositionen gegenüber Aluminium aus Lebensmitteln für (60 kg schwere) Erwachsene mit 0,2 bis 1,5 mg/kg Körpergewicht pro Woche und für Kinder und Jugendliche
    (97.5tes Perzentil) mit 0,7 bis 2,3 mg/kg Körpergewicht pro Woche an (EFSA, 2008).

    Nach einer Abschätzung der EFSA aus dem Jahr 2008 wird die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (tolerable weekly intake, TWI) von 1 Milligramm (mg) Aluminium je Kilogramm Körpergewicht wahrscheinlich bei einem Teil der Bevölkerung allein über Lebensmittel ausgeschöpft.

    Die vom BfR gemessenen Aluminiumübergänge aus den unbeschichteten Aluminiummenüschalen liegen teilweise um ein Vielfaches über diesem Freisetzungsgrenzwert: Empfindliche Verbrauchergruppen wie Kleinkinder oder Senioren verzehren unter Umständen täglich Speisen, die mit dem Cook & Chill-Verfahren zubereitet werden.
    Die Gesamtexposition gegenüber Aluminium sollte daher verringert werden. Zur Begrenzung der Aluminiumaufnahme aus metallischen Materialien für den Lebensmittelkontakt hat ein Expertenkomitee des Europarates auf der Basis des technisch Machbaren einen Freisetzungsgrenzwert von 5 mg Aluminium pro Kilogramm Lebensmittel festgelegt.

    Die vollständige Stellungnahme des BfR vom 29. Mai 2017 finden Sie hier.

  • Neuer Entwurf der Mineralölverordnung

    Neuer Entwurf der Mineralölverordnung

    Am 07.03.2017 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen neuen Entwurf zur Mineralölverordnung veröffentlicht.

    In Zukunft soll es nur eine Begrenzung für MOAH (C16-C35) für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton geben, die unter Verwendung von Altpapier hergestellt werden.  Danach dürfen keine aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe auf Lebensmittel mit einer Nachweisgrenze von 0,5 mg/kg Lebensmittel übergehen.

    Den neuen Entwurf finden Sie hier.

  • Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Für die VERORDNUNG (EU) Nr. 10/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ist am 28.04.2017 die
    7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 19. Mai 2017 mit einer Übergangsfrist bis zum 19.05.2018 in Kraft.

    Folgende Änderungen sind enthalten:

    • Stoffliste wurde ergänzt bzw. angepasst
    • Der Hinweis zur Konformitätsprüfung mit einer Restgehaltsbestimmung wurde bei einigen Stoffen herausgenommen, da nun Methoden für die Bestimmung der spezifischen Migration vorliegen
    • Nickel wurde als Metall in den Anhang II mit einem Grenzwert von 0,02 mg/kg Lebensmittel aufgenommen (Übergangsfrist bis 19.05.2019)
    • Im Anhang III (Lebensmittelsimulanzien) wurde eine Tabelle ergänzt, aus der deutlicher abgeleitet werden kann, welche Simulanzkombinationen für verschiedene Lebensmittelkombinationen repräsentativ sind
    • Im Anhang IV (Konformitätserklärung) wurde ergänzt, dass beim Oberflächen-/Volumenverhältnis das höchste Verhältnis der mit Lebensmittel in Berührung kommenden Fläche zum Volumen, anhand dessen die Konformität festgestellt wurde, oder gleichwertige Informationen angegeben werden

     

  • Andreas Grabitz empfiehlt harmonisierte europäische Regelungen

    Andreas Grabitz empfiehlt harmonisierte europäische Regelungen

    Herr Dr. Andreas Grabitz studierte an den Universitäten Tübingen und Würzburg Chemie. Im Fachbereich Umweltchemie promovierte er an der Universität Lüneburg über die Bestimmung des Pestizideintrages in ackernahen Buchenwäldern.

    Seit dem 01.01.2005 ist er bei der Eurofins AG angestellt. Von 2005 – 2007 war er Larborleiter im Bereich der Produktanalytik, von 2008-2009 Kundenbetreuer und Projektleiter im Bereich Lebensmittelverpackungen. Aktuell kümmert er sich bei Eurofins jetzt um den Vertrieb und das Marketing von Lebensmittelverpackungen. Am liebsten beschäftigt er sich mit der industriekompatiblen Konformitätsarbeit und der Identifizierung minimal notwendiger Analysenumfänge und daraus resultierenden Einsparpotenzialen.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?

    Eurofins berät Verpackungshersteller und Anwender bezüglich der gesetzlichen Anforderungen an alle Arten von Lebensmittelverpackungen.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?

    Aufgrund der immer stärkeren internationalen Vernetzung der Märkte halte ich harmonisierte europäische Regelungen für sehr sinnvoll. Sicher sind diese sehr träge und werden nur langsam an aktuelle Entwicklungen angepasst, geben dem Anwender aber die Sicherheit, dass Materialien europaweit einheitlich bewertet und demnach auch vermarktet werden können.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?

    Der Bereich der Druckfarben ist sicher der, der in der Vergangenheit am meisten Diskussionen hervorgerufen hat. Eine Regelung in diesem Bereich wird auch von der Industrie als vordringlich angesehen.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    Ich denke, die größte Herausforderung ist seit längerer Zeit und leider immer noch aktuell die Kommunikation in der Lieferkette. Immer wieder hören wir von Herstellern und Anwendern, dass Materialien von Anwendern Bedingungen ausgesetzt sind, die dem Verpackungshersteller nie bekannt waren. Zu hohe Temperaturen beim Befüllen oder bei der Pasteurisierung/Sterilisierung sind nur zwei Beispiele, die zu großen Schwierigkeiten führen können, die vermeidbar wären, wenn Rohstofflieferanten, Hersteller, Verarbeiter und Anwender von Verpackungen besser miteinander kommunizieren würden.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Grenzwerte, wie spezifische Migrationslimits, sind wichtige und zum Teil auch international anerkannte Hilfsmittel, um Sicherheit von Materialien zu gewährleisten. Der Preis für dieses „einfache“ Konzept der spezifischen Migrationslimits ist aber, dass viele vereinfachende Annahmen, wie z. B. eine standardisierte (i. d. R. viel zu hohe) Annahme einer täglichen Aufnahmemenge oder die üblicherweise angenommenen standardisierten Oberflächen-/Volumenverhältnisse, bei der Konformitätsprüfung zum Teil deutlich von den realen Bedingungen abweichen.

    Sie referieren über “Die deutsche Druckfarbenverordnung” und ihr Ende. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Druckfarben und deren Inhaltsstoffe waren in der Vergangenheit Ursache für eine ganze Reihe von Skandalen, die teilweise auch in die Tagespresse Eingang gefunden haben. Die Hersteller von Druckfarben haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die Rezepturen von Druckfarben so zu gestalten, dass die Migration minimiert wird. Durch das AUS der deutschen Druckfarbenverordnung wird häufig der Eindruck erweckt, Druckfarben stünden nun wieder völlig im leeren Raum. Mit Hilfe dieses Vortrages möchte ich darstellen, dass dem absolut nicht so ist.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?

    Neben meinem Familienleben, das mit drei Kindern im Alter von 6, 10 und 12 Jahren noch durchaus fordernd ist, entspanne ich mich gern bei Gartenarbeit und bin begeisterter, aktiver Chorsänger.

     

  • Besserer Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt

    Besserer Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt

    »Unsere zunehmend digitalisierte Lebenswelt bietet viele Chancen für die Verbraucher. Doch wir müssen ebenso die Risiken in den Blick nehmen. Für uns steht der Konsumentenschutz im Mittelpunkt. Die Digitalisierung des Alltags ist deshalb auch ein wichtiges Kernthema der diesjährigen Konferenz in Sachsen«, erklärte die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch. Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) inne.

    Auf dem Treffen der Verbraucherschutzminister der Länder vom 26. bis 28. April 2017 in Dresden standen wichtige Themen zum digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz auf der Tagesordnung. Ziel der Konferenz soll es sein, ausgleichend zu wirken und dem eigenverantwortlich handelnden und informierten Verbraucher den notwendigen Rechtsrahmen zur Seite zu stellen. Zur Sicherheit bei Lebensmittelverpackungen fasste die Konferenz wichtige Beschlüsse, auf die der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hinweist.

    Außerdem wurden folgende Punkte auf der Konferenz thematisiert:
    – Automatisiertes Fahren
    – Musterfeststellungsklage
    – Mogelpackungen
    – Verbraucherinformation für die ältere Generation
    – Mobile Gesundheitsinformationen
    – Sichere Bezahloptionen
    – Restschuldversicherungen
    – Private Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen
    – Geoblocking
    – Herkunftskennzeichnung von Fleisch

    Den kompletten Bericht finden Sie hier.

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