Kategorie: Allgemein

  • Schadensanalytik beginnt mit der Materialanalyse: Was Verpackungen über ihre Fehler verraten

    Schadensanalytik beginnt mit der Materialanalyse: Was Verpackungen über ihre Fehler verraten

    Qualitätsprobleme bei Verpackungen treten selten ohne Vorwarnung auf. Plötzlich öffnet sich eine Siegelnaht unerwartet, der Verbund löst sich, Barriereeigenschaften verschlechtern sich oder Verarbeitungsprobleme häufen sich in der Produktion. Die sichtbaren Symptome sind oft eindeutig – die tatsächlichen Ursachen dagegen nicht.

    Genau hier beginnt die Schadensanalytik. Und in vielen Fällen führt der erste Weg zur Materialanalyse.

    Warum die eigentliche Ursache häufig verborgen bleibt

    Tritt ein Fehler auf, richtet sich der Fokus häufig zunächst auf den Produktionsprozess. Wurden Maschinenparameter verändert? Gab es Schwankungen in der Verarbeitung? Sind die Bedingungen im Lager verantwortlich?

    Diese Fragestellungen sind wichtig. Dennoch zeigt die Praxis immer wieder, dass die eigentliche Ursache oft im Material selbst liegt.

    Bereits kleine Änderungen im Rohstoff, im Schichtaufbau oder in den Materialeigenschaften können erhebliche Auswirkungen auf die Funktion einer Verpackung haben. Das Problem: Solche Veränderungen sind mit bloßem Auge meist nicht erkennbar.

    Eine systematische Materialanalyse hilft dabei, Vermutungen durch Fakten zu ersetzen.

    Typische Schadensbilder bei flexiblen Verpackungen

    Viele Qualitätsprobleme lassen sich auf einige wiederkehrende Schadensbilder zurückführen.

    Lassen Sie den Schaden durch geeigneter Analytik sprechen und verstehen Sie dadurchFehler tiefgründig, bevor Maßnahmen umgesetzt werden..
    Karsten Schröder

    Delamination von Verbundmaterialien

    Lösen sich einzelne Schichten voneinander, können Haftvermittler, Klebstoffe oder Prozessparameter die Ursache sein. Auch Materialänderungen auf Lieferantenseite sind denkbar.

    Auffälligkeiten beim Siegeln

    Unzureichende Nahtfestigkeiten oder instabile Siegelparameter können auf Veränderungen der Siegelschicht, Kontaminationen oder ungeeignete Materialkombinationen hinweisen.

    Veränderung von Barriereeigenschaften

    Steigen Sauerstoff- oder Wasserdampfdurchlässigkeiten unerwartet an, lohnt sich ein genauer Blick auf den Schichtaufbau und die verwendeten Barrierewerkstoffe.

    Verarbeitungsprobleme

    Faltenbildung, Bahninstabilität oder unerwartete Reibungseigenschaften können ihre Ursache in Materialschwankungen oder abweichenden Rohstoffqualitäten haben.

    In all diesen Fällen stellt sich dieselbe Frage: Entspricht das Material tatsächlich den erwarteten Eigenschaften?

    Die Materialanalyse als Werkzeug der Ursachenforschung

    Moderne Analysen ermöglichen einen deutlich tieferen Einblick als klassische Wareneingangsprüfungen.

    Materialidentifikation mittels FTIR

    Mit Hilfe der Infrarotspektroskopie (FTIR) lassen sich Kunststoffe und andere Materialien identifizieren und miteinander vergleichen.

    Dadurch kann überprüft werden, ob die eingesetzten Werkstoffe tatsächlich den vorgesehenen Materialien entsprechen oder ob Abweichungen vorliegen.

    Untersuchung des Schichtaufbaus

    Gerade bei Verbundfolien entscheidet die genaue Zusammensetzung über die spätere Funktion der Verpackung.

    Mikrotomschnitte und mikroskopische Untersuchungen machen einzelne Schichten sichtbar und ermöglichen Aussagen zu Materialkombinationen, Schichtdicken und Strukturaufbau.

    Thermische Analysen

    Verfahren wie die DSC-Analyse (Differential Scanning Calorimetry) liefern Informationen über Schmelzverhalten, Kristallinität und Materialzusammensetzung.

    Dadurch können Unterschiede zwischen Soll- und Ist-Zustand erkannt werden, die sich direkt auf Verarbeitung und Funktion auswirken.

    Warum Vermutungen oft teuer werden

    In der Reklamationsbearbeitung entsteht häufig Zeitdruck. Produktionsstillstände, Lieferengpässe oder Qualitätsabweichungen erfordern schnelle Entscheidungen.

    Genau hier liegt jedoch ein Risiko: Werden Ursachen lediglich vermutet, besteht die Gefahr, dass Maßnahmen an den falschen Stellschrauben ansetzen.

    Maschinenparameter werden angepasst, Prozesse verändert oder Lieferanten gewechselt, ohne die tatsächliche Ursache eindeutig identifiziert zu haben.

    Eine fundierte Materialanalyse schafft dagegen eine belastbare Entscheidungsgrundlage und verkürzt häufig den Weg zur eigentlichen Problemlösung.

    Materialanalyse ist mehr als Reklamationsbearbeitung

    Schadensanalytik wird oft erst dann beauftragt, wenn bereits ein Problem entstanden ist. Dabei kann Materialanalyse auch präventiv eingesetzt werden.

    Typische Anwendungsfelder sind:

    • Überprüfung neuer Lieferantenmaterialien
    • Vergleich von Alternativqualitäten
    • Absicherung von Materialumstellungen
    • Bewertung von Rezyklatanteilen
    • Qualitätsüberwachung im Wareneingang
    • Dokumentation bei kritischen Anwendungen

    Wer Materialeigenschaften frühzeitig versteht, kann viele spätere Probleme vermeiden.

    Fazit

    Verpackungen geben Hinweise auf ihre Fehler – man muss sie nur richtig lesen können. Während sichtbare Schadensbilder häufig lediglich Symptome darstellen, liegen die eigentlichen Ursachen oft im Materialaufbau oder in veränderten Materialeigenschaften.

    Die Materialanalyse liefert die notwendigen Fakten, um Qualitätsprobleme fundiert zu bewerten und die Ursachen systematisch einzugrenzen. Sie ist damit ein zentrales Werkzeug der Schadensanalytik und unterstützt Unternehmen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen statt auf Vermutungen zu reagieren.

    Unser Tipp

    Wenn Qualitätsabweichungen auftreten oder Materialänderungen vermutet werden, lohnt sich ein analytischer Blick auf die Verpackung selbst. Moderne Prüfverfahren können wertvolle Hinweise liefern und helfen, Ursachen schneller und sicherer zu identifizieren.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Was ist eine Materialanalyse bei Verpackungen? +

    Die Materialanalyse identifiziert die chemische Zusammensetzung, den Schmelzpunkt (DSC) und den genauen Schichtaufbau von Verpackungsfolien mittels spektroskopischer und mikroskopischer Methoden.

    Wann hilft die Schadensanalytik weiter? +

    Sie hilft bei Reklamationen wie Siegelnahtbrüchen, Delamination (Ablösen der Folienschichten) oder unzureichenden Barriereeigenschaften, um die genaue Fehlerursache zu finden und teure Prozessfehler zu beheben.

    Welche Geräte werden für die Materialanalyse genutzt? +

    Zu den Standardgeräten im akkreditierten Labor gehören FTIR-Spektrometer zur Werkstoffidentifikation, DSC-Messgeräte zur Thermoanalyse sowie hochauflösende Lichtmikroskope für Schichtdickenmessungen an Dünnschliffen.

    Verwandte Artikel

  • PFAS in flexiblen Verpackungen: Analytische Orientierung über Gesamtfluorbestimmung

    PFAS in flexiblen Verpackungen: Analytische Orientierung über Gesamtfluorbestimmung

    Die Diskussion rund um PFAS in Verpackungen hat in den letzten Monaten deutlich an Dynamik gewonnen. Spätestens mit den Grenzwerten der PPWR stehen viele Unternehmen vor der gleichen Frage:
    Wie lassen sich PFAS in flexiblen Verpackungen zuverlässig nachweisen – und welche analytische Vorgehensweise ist sinnvoll?

    Im Rahmen eines Inno-Talks hat Dr. Tim Schlüter (Innoform Testservice) den aktuellen Stand der Analytik vorgestellt. Die zentrale Erkenntnis daraus:
    „Es gibt derzeit keine harmonisierte Analysenmethode – aber es gibt praktikable Wege, PFAS belastbar einzugrenzen.“

    Genau hier setzt das erweiterte Prüfangebot im Innoform Testservice an.


    PFAS-Analytik: Herausforderung und Realität

    PFAS umfassen eine sehr große Stoffgruppe mit mehreren tausend potenziellen Verbindungen. Eine vollständige Einzelstoffanalyse ist daher in der Praxis kaum umsetzbar.

    Gleichzeitig fordert die PPWR klare Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Daraus ergibt sich ein Spannungsfeld:

    • sehr niedrige Grenzwerte
    • komplexe Stoffgruppen
    • fehlende standardisierte Prüfmethoden

    Die Analytik muss daher pragmatisch vorgehen und mit geeigneten Screening-Strategien arbeiten.


    Zusatzherausforderung bei Polyolefinen

    Besonders relevant ist dies für Polyolefine wie PE und PP, die einen großen Anteil flexibler Verpackungssysteme ausmachen.

    In der Praxis werden PFAS hier häufig gezielt eingesetzt:

    • bereits im Rohstoff als Additiv
    • während der Folienextrusion als Verarbeitungshilfe

    Ziel dieser sogenannten Processing Aids ist es,

    • die Schmelzeigenschaften zu verbessern
    • den Materialfluss im Extruder zu stabilisieren
    • die Oberflächenqualität der Folie zu optimieren

    Diese funktionalen Zusätze können dazu führen, dass auch bei vermeintlich unkritischen Materialien messbare Fluorgehalte auftreten.

    Für die Bewertung bedeutet das:
    PFAS-Einträge sind häufig systembedingt und nicht immer vollständig dokumentiert. Eine analytische Überprüfung ist daher notwendig.


    Gesamtfluor als Schlüssel zur schnellen Orientierung

    Ein zentraler Ansatz ist die Bestimmung des Gesamtfluorgehalts (Total Fluorine, TF).

    Dieser ermöglicht:

    • eine schnelle Einschätzung potenzieller PFAS-Gehalte
    • eine Priorisierung von Materialien
    • eine gezielte Auswahl weiterer Prüfungen

    Die Methode basiert auf der Verbrennung der Probe mit anschließender Bestimmung des Fluorgehalts.

    Vorteil

    • Erfassung aller fluorhaltigen Bestandteile
    • unabhängig von bekannten Einzelstoffen
    • geeignet als Screeningmethode

    Einschränkung

    • keine direkte Aussage über einzelne PFAS
    • weitere Analyseschritte erforderlich

    Differenzierung: Wo steckt das relevante Fluor?

    Zur genaueren Bewertung wird der Gesamtfluorgehalt weiter differenziert in:

    • anorganisches Fluor (TIF)
    • organisches Fluor (TOF)

    Der organische Fluoranteil ist dabei besonders relevant, da hier mögliche PFAS enthalten sind. Dieser wird aus der Differenz von Gesamtfluor und anorganischem Fluor abgeleitet.

    Das Verfahren erfordert:

    • reproduzierbare Messbedingungen
    • abgestimmte Temperaturführung
    • Erfahrung in der Interpretation

    Grenzen der aktuellen Methodik

    Die im regulatorischen Umfeld diskutierten Verfahren sind nicht uneingeschränkt geeignet.

    Insbesondere zeigen sich Einschränkungen bei:

    • unvollständigen Umsetzungen einzelner Verfahren
    • methodischen Unterschieden zwischen Leitlinien und praktischer Umsetzung

    Die Analytik liefert daher vor allem eines:
    eine belastbare Orientierung, aber noch keine vollständige Standardisierung.


    Praxisfrage aus dem Inno-Talk

    Eine häufig gestellte Frage aus dem Inno-Talk lautete:

    Muss geprüft werden, wenn keine PFAS absichtlich eingesetzt werden?

    Die Antwort ist eindeutig:

    • Entscheidend ist der PFAS-Gehalt im Material
    • die Herkunft der Substanz ist regulatorisch zweitrangig

    Auch unbeabsichtigte Einträge aus Rohstoffen, Additiven oder Prozessen müssen berücksichtigt werden.


    Innoform Testservice: Erweiterte Kapazitäten für PFAS-Analysen

    Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, hat der Innoform Testservice seine Kapazitäten erweitert.

    Aktuell können wir:

    • Gesamtfluor-Bestimmungen routinemäßig durchführen
    • Differenzierungen zwischen anorganischem und organischem Fluor anbieten
    • Materialien systematisch hinsichtlich PFAS-Risiken bewerten
    • auch größere Probenumfänge kurzfristig bearbeiten

    Damit stellen wir die notwendige analytische Kapazität bereit, um Unternehmen eine fundierte Orientierung zum PFAS-Gehalt ihrer Verpackungen zu geben.


    Inno-Talk als Aufzeichnung verfügbar

    Die Inhalte dieses Beitrags basieren auf dem Inno-Talk zur PFAS-Analytik mit Dr. Tim Schlüter.

    Die Aufzeichnung ist weiterhin abrufbar und bietet:

    • detaillierte Einblicke in die Prüfmethoden
    • praktische Beispiele
    • Antworten auf typische Fragestellungen aus der Industrie

    Fazit

    Die regulatorischen Anforderungen sind definiert, die analytischen Standards entwickeln sich noch.

    Für Unternehmen bedeutet das:

    • strukturiert vorgehen
    • Risiken verstehen
    • Analytik gezielt einsetzen

    Die Gesamtfluorbestimmung bietet hierfür einen praktikablen Einstieg.

    Mit den erweiterten Kapazitäten unterstützt der Innoform Testservice dabei,
    PFAS in flexiblen Verpackungen verlässlich einzuordnen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

    Messung des Gesamtfluorgehaltes zur Bewertung der PFAS Konformität
  • Neue EU‑Regeln für Lebensmittelkontaktmaterialien: Änderungen in der Kunststoff- und Bisphenol-Verordnung

    Neue EU‑Regeln für Lebensmittelkontaktmaterialien: Änderungen in der Kunststoff- und Bisphenol-Verordnung

    Mit Verordnung (EU) 2026/245 wird Anhang I der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 und somit die Unionsliste der zugelassenen Stoffe aktualisiert; die Verordnung (EU) 2026/250 berichtigt die Verordnung zur Verwendung von Bisphenolen (BPA)

    Hintergrund

    • Grundlage für die Änderungen der Kunststoff- und Bisphenol-Verordnung ist die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
    • 2024 wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einige Gutachten zu neuen Stoffen angenommen, die nach wissenschaftlicher Bewertung in der Unionsliste der Kunststoffverordnung mit Beschränkungen ergänzt wurden. Weiterhin wurde die Bezeichnung und Beschränkung eines Stoffes angepasst.
    • In der Bisphenol-Verordnung wurden Unstimmigkeiten und Fehler berichtigt, damit das ordnungsgemäße Funktionieren der Verordnung gewährleistet ist

    Hauptpunkte der Änderungen

    1. Verordnung (EU) 2026/245: Neue oder geänderte Stoffeinträge in Anhang I

    Die Verordnung ergänzt oder ändert mehrere Stoffeinträge, einschließlich der Beschränkungen für diese Stoffe:

    StoffGrenzwert / Beschränkung (Zusammenfassung)Status
    Amine, Di-C14-C20-Alkyl, oxidiert, aus hydriertem Talg
    (FCM No 768)
    – fettfreie Lebensmittel
    – max. 0,1 Gew.-% in Polyolefinen bzw.
    – max. 0,25 Gew.-% in PE
    überarbeitet
    Amine, Di-C14-C20-Alkyl, oxidiert, aus hydriertem Pflanzenöl
    (FCM No 1092)
    – fettfreie Lebensmittel
    – max. 0,1 Gew.-% in Polyolefinen
    – max. Raumtemperatur inkl. Heiß-abfüllung auf max. 2h bei 100 °C
    – Nicht für Säuglingsanfangsnahrung und menschlicher Milch
    neu
    Phosphorsäure, Triphenylester, Polymer mit 1,4-Cyclohexandimethanol und Polypropylenglycol, C10-16 Alkylester
    (FCM No 1084)
    SML 5 mg/kg (Summe Phosphit und Phosphat)
    – max. Raumtemperatur inkl. Heiß-abfüllung auf max. 2h bei 100 °C
    – max. 0,15 Gew.-% in Polyolefinen
    – Nicht für Säuglingsanfangsnahrung und menschlicher Milch
    – Fraktion < 1000 Da: max. 13 Gew.-%
    neu
    Calcium tert-butylphosphonat
    (FCM No 1089)
    – Nukleierungsmittel
    – max. Raumtemperatur inkl. Heiß-abfüllung auf max. 2h bei 100 °C oder 15 min bei 130 °C
    – max. 0,15 Gew.-% in Polyolefinen;
    – Nicht für Säuglingsanfangsnahrung und menschlicher Milch
    neu
    Wachs, Reiskleie, oxidiert
    (FCM No 1093)
    sowie
    Wachs, Reiskleie, oxidiert, Calciumsalz
    (FCM No 1096)
    – fettfreie Lebensmittel
    – max. 0,3 Gew.-% in PET, PLA, Hart-PVC
    – max. Raumtemperatur inkl. Heiß-abfüllung auf max. 2h bei 100 °C
    neu
    2,2′-Oxydiethylamin
    (FCM No 1094)
    SML 0,05 mg/kg
    – Comonomer (max. 14 Gew.-%) mit Adipinsäure und Caprolactam oder zugelassenen Homologen
    – PA-Folien bis max. 25 µm
    – Oligomere < 1000 Dalton max. 5 mg/kg
    – Nicht für Säuglingsanfangsnahrung und menschlicher Milch
    neu

    2. Verordnung (EU) 2026/250: Korrekturen in der Bisphenol-Verordnung (EU) 2024/3190

    • Begriffsklarstellungen: Die Formulierungen „BPA und seine(n) Salze(n)“ werden gestrichen, da der Begriff „Bisphenol“ gemäß Definition bereits die Salzformen miteinschließt.
    • Ergänzung (im Artikel 3 Absatz 2), dass nicht nur die Herstellung in der EU, sondern auch das Inverkehrbringen in der EU von Lebensmittelkontaktmaterialien unter Verwendung von Bisphenol A gemäß Verordnung verboten ist.
    • In Artikel 9 Absatz 2 wird klargestellt, dass sich die Analytik explizit auf „BPA‑Rückstände“ bezieht, da deren Vorhandensein verboten ist, und somit eine Extraktionsmethode verwendet werden muss.
    • In den Übergangsbestimmungen (Artikel 11 und 12) wurden mehrere Datums- und Formulierungsfehler im ursprünglichen Text korrigiert.
    • Im Anhang III wird klargestellt, dass in der Konformitätserklärung entweder die Bezeichnung der halbfertigen Lebensmittelkontaktmaterialien oder die der fertigen Lebensmittelkontaktgegenstände angegeben werden müssen

    3. Inkrafttreten

    • Die Verordnungen treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft (am 23.02.2026).
    • Sie ist in allen Mitgliedstaaten verbindlich und unmittelbar anwendbar.

    📌 Bedeutung für die Praxis

    Bei den Anpassungen der Kunststoff- und Bisphenol-Verordnung besteht für die meisten Unternehmen unseres Erachtens kein direkter Handlungsbedarf, da es sich um Ergänzungen und Klarstellungen handelt und keine grundlegenden Änderungen erfolgt sind.

    Kunststoffe

    • Für Amine, Di-C14-C20-Alkyl, oxidiert, aus hydriertem Talg (FCM No 768) wurde die Bezeichnung verändert, die keinen Einfluss auf die Konformität hat. Die Beschränkungen wurden textlich vereinheitlich; die Mengenangaben sind identisch, so dass unseres Erachtens kein direkter Handlungsbedarf besteht.
    • Die neu in die Unionsliste aufgenommenen Stoffe dürfen nun mit den angegebene Beschränkungen in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden. Vor der Zulassung wäre eine Verwendung nur hinter einer funktionellen Barriere zulässig gewesen, so dass die Hersteller in alten Konformitätserklärungen bereits auf das Vorhandensein dieser Stoffe hinweisen mussten.

    Produkte, die mit Bisphenolen hergestellt wurden

    • Bei Importware, die möglicherweise Bisphenole enthalten, und bei absichtlicher Verwendung von Bisphenolen Fristen und Vorgaben nochmal angucken
    • Die Konformitätserklärung musste bereits jetzt für alle Materialien, die im Anwendungsbereich der Verordnung genannt sind, erstellt werden. Ggf. sollte die Bezeichnung angepasst werden.
  • Strukturierte Abläufe für verlässliche Ergebnisse

    Strukturierte Abläufe für verlässliche Ergebnisse

    1. Akkreditierte Prozesse als Basis für Vertrauen und Verlässlichkeit 

    Für unsere Kunden und Partner ist Vertrauen in die Prüfergebnisse von zentraler Bedeutung. Als akkreditiertes Prüflabor arbeiten wir nach klar definierten, überwachten und dokumentierten Prozessen. Diese stellen sicher, dass jede Prüfung nachvollziehbar, reproduzierbar und fachlich belastbar durchgeführt wird. Im Folgenden geben wir einen Einblick in unseren Proben- und Arbeitsablauf, der konsequent an den Anforderungen der Akkreditierung ausgerichtet ist. 

    2. Strukturierte Probenannahme und vollständige Dokumentation 

    Mit dem Eintreffen der Proben beginnt ein klar geregelter Prozess. Jede Probe wird unmittelbar in unserem Labor-Informations- und Managementsystem (LIMS) erfasst. Dabei dokumentieren wir alle verfügbaren und relevanten Informationen, unter anderem: 

    • eindeutige Probenbeschreibung und -identifikation 
    • Größe und Beschaffenheit der Probe 
    • Herkunft und Ankunftsdatum 
    • auftragsbezogene Zusatzinformationen 

    Zeitgleich werden sämtliche zugehörigen Dokumente – wie Prüfaufträge, Spezifikationen oder ergänzende Unterlagen – systematisch im LIMS abgelegt. Diese zentrale und vollständige Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil unserer akkreditierungskonformen Arbeitsweise und bildet die Grundlage für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. 

    3. Eindeutige Kennzeichnung und fachliche Prüfung durch die Prüfleitung 

    Nach der Erfassung erhält jede Probe ein eindeutiges Etikett, das sie während des gesamten Prüfprozesses identifizierbar macht. Anschließend erfolgt die Übergabe an die verantwortliche Prüfleitung. 

    Die Prüfleitung überprüft die Probe und den Prüfauftrag sorgfältig anhand der hinterlegten Dokumente sowie ggf. bereits im Vorfeld geklärter Informationen aus dem Kundenkontakt. Dieser Schritt stellt sicher, dass Prüfumfang, Normbezug und Probenzustand eindeutig definiert sind. 

    4. Klare Abstimmung vor Prüfstart 

    Sollten sich im Rahmen der Prüfungsvorbereitung offene Fragen ergeben, werden diese vor Beginn der Prüfungen in enger Abstimmung mit dem Kunden geklärt. Prüfungen werden erst dann gestartet, wenn alle erforderlichen Informationen vollständig und eindeutig vorliegen. Dieses Vorgehen entspricht den Anforderungen der Akkreditierung und dient der Vermeidung von Fehlinterpretationen oder nachträglichen Korrekturen. 

    5. Kontrollierte Lagerung und reproduzierbare Bedingungen 

    Bis zur Durchführung der Prüfungen werden die Proben unter kontrollierten, klimatisierten Bedingungen gelagert. Dadurch stellen wir sicher, dass der Probenzustand nicht unbeabsichtigt verändert wird und die Prüfungen unter reproduzierbaren Rahmenbedingungen erfolgen – ein zentraler Aspekt für vergleichbare und belastbare Ergebnisse. 

  • Permeation an Folien: Messen wir eigentlich unter den richtigen Bedingungen? 

    Permeation an Folien: Messen wir eigentlich unter den richtigen Bedingungen? 

    Im Labor ist die Welt klar definiert: Permeationsmessungen an Verpackungsfolien finden in der Regel bei 23 °C und definierten relativen Luftfeuchten statt, typischerweise 50 % r. F. oder 85 % r. F.. Diese Bedingungen sind in Normen (z.B.: ASTM F 1927 (2014), ASTM D 3985 (2024), DIN 53380-3 (1998-07),  für Sauerstoffpermeation)  etabliert, gut vergleichbar und in der Branche weit akzeptiert. 

    Aber: So werden Lebensmittel in der Praxis fast nie gelagert. 
    Viele Produkte liegen wochen- oder monatelang im Kühlregal, im Tiefkühlbereich oder bei moderaten Raumtemperaturen, oft mit deutlich geringerer Feuchtebelastung als im Normklima. 

    Mit Blick auf die anstehenden Änderungen der Verpackungssysteme – Stichwort PPWR, Monomaterialien und Recyclingfähigkeit – stellt sich daher eine zentrale Frage: 

    Prüfen wir unsere neuen, auf Recycling optimierten Verpackungslösungen eigentlich unter Bedingungen, die für die Praxis wirklich relevant sind? 

    Standardbedingungen vs. Praxisrealität 

    Aktuell messen „alle“ – wie auch in vielen Fachveröffentlichungen und Newslettern zu lesen – bei 23 °C / 50 % r. F. oder 23 °C / 85 % r. F.. Diese Bedingungen sind sinnvoll, wenn es um Vergleichbarkeit und Worst-Case-Szenarien geht. 

    Doch wer sich die realen Logistikketten und Lagerbedingungen anschaut, erkennt schnell: 

    • Gekühlte Produkte liegen häufig bei etwa 4–8 °C und moderater Luftfeuchte.
    • Tiefkühlprodukte sind in einem Bereich unterwegs, in dem für manche Barrierekonzepte Feuchte- und Temperaturbelastung eine deutlich geringere Rolle spielen. 
    • Selbst bei Raumtemperatur liegen viele Anwendungen eher bei 20–22 °C, nicht bei 23 °C mit 85 % r. F. 

    Die Konsequenz: 
    Wer Verpackungen – gerade neue, für das Recycling optimierte Strukturen wie BOPP/PP-Copolymere – ausschließlich unter „klassischen“ Laborbedingungen bewertet und mit etablierten Verbunden wie PET/PE vergleicht, läuft Gefahr, Barriere Anforderungen zu hoch auszulegen

    Es ist denkbar, dass die Unterschiede zwischen „traditionellen“ Hochbarriereverbunden und neuen, PPWR-konformen Lösungen bei milderen, praxisnäheren Bedingungen deutlich kleiner ausfallen, als man derzeit annimmt. 

    EVOH im Fokus: Wann wird Feuchte wirklich kritisch? 

    Ein besonders gutes Beispiel für die Wechselwirkung zwischen Klima und Barriere ist EVOH (Ethylen-Vinyl-Alkohol)
    EVOH ist als Sauerstoffbarriere etabliert, zeigt aber eine ausgeprägte Feuchteabhängigkeit

    • Bei höherer relativer Luftfeuchte nimmt EVOH Wasser auf, 
    • die Sauerstoffbarriere verschlechtert sich, 
    • die gemessene OTR (Oxygen Transmission Rate) steigt. 

    Spannend ist daher die Frage: 

    Wie lange dauert es, bis ein EVOH-Verbund bei 23 °C / 75 % r. F. im Vergleich zu 6 °C / 75 % r. F. eine relevante Änderung der OTR durch Feuchteaufnahme zeigt? 

    Übertragen auf die Praxis heißt das: 

    • Unter Kühlschrankbedingungen (z. B. 6 °C) könnte der „Durchbruchszeitpunkt“ – also der Zeitpunkt, zu dem die Sauerstoffbarriere eines EVOH-Systems durch Feuchteeinwirkung wirklich kritisch wird – möglicherweise weit außerhalb des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) liegen. 
    • Mit anderen Worten: Für viele Kühlanwendungen wäre die theoretisch mögliche Barriereverschlechterung im Normklima unter 23/75 im realen Life-Cycle der Verpackung faktisch irrelevant

    Diese These ist hochrelevant – insbesondere, wenn klassische PET/PE-Verbunde durch neue, besser recyclingfähige Strukturen ersetzt werden sollen. Sie zeigt auch, wie wichtig es ist, Permeationsmessungen nicht nur normgerecht, sondern auch praxisnah zu parametrieren. 

    Abhängigkeit der Permeationsrate bei unterschiedlichen relativen Luftfeuchtigkeiten und Temperaturen (Quelle: ppg<) 

    Hygrothermale Permeationsmessungen: Ein realistischer Blick auf neue Verpackungssysteme 

    Um diese Fragen fundiert zu beantworten, braucht es hygrothermale Messreihen, also systematische Permeationsmessungen bei unterschiedlichen Kombinationen aus: 

    • Temperatur (z. B. 6 °C, 10 °C, 23 °C) 
    • relativer Luftfeuchte (z. B. 50 %, 75 %, 85 % r. F.) 

    Mit modernen Messsystemen lassen sich solche Klimaprofile heute vergleichsweise komfortabel abbilden. Werden diese gezielt eingesetzt, ergeben sich neue Möglichkeiten: 

    • Abbildung realistischer Lagerbedingungen für Kühl- und Raumtemperaturprodukte, 
    • Vergleich von „traditionellen“ und „PPWR-optimierten“ Verpackungen unter Bedingungen, die der Praxis entsprechen, 
    • Bestimmung von Durchbruchszeitpunkten für EVOH- oder andere Barrierekonzepte über die Zeit und unter variierenden Klimabedingungen. 

    Damit ließe sich beispielsweise untersuchen: 

    • Wie verändert sich die OTR eines EVOH-Verbundes über die Lagerzeit bei 23/75 im Vergleich zu 6/75? 
    • Ab welchem Zeitpunkt – und bei welcher Kombination aus Temperatur und Feuchte – ist die Barriereverschlechterung für ein konkretes Produkt wirklich relevant? 
    • Wie schlagen sich klassische Verbunde (z. B. PET/PE) im direkten Vergleich zu OPP/PP-Copo-Strukturen, wenn man nicht nur die Labor-Extrembedingungen, sondern die tatsächliche Lieferkette betrachtet? 

    Warum das Lebensmittelhersteller und Verpackungslieferanten interessieren sollte 

    Für Lebensmittelhersteller und Verpackungszulieferer sind diese Fragen keineswegs akademisch. Sie betreffen ganz konkrete Entscheidungen: 

    • Umstellung bestehender Verpackungssysteme von PET/PE oder anderen klassischen Verbunden auf recyclingfähigere Lösungen, etwa OPP/PP-Copo oder andere Monomaterial-Konzepte. 
    • Definition von Spezifikationen: Welche OTR- und WVTR-Grenzen sind wirklich notwendig, wenn das Produkt z. B. permanent gekühlt lagert? 
    • Risikobewertung: In welchen Szenarien ist eine theoretisch schlechtere Barriere im Normklima tatsächlich kritisch – und in welchen nicht? 

    Wenn sich zeigt, dass bei praxisnahen, milderen Bedingungen die Barriereunterschiede zwischen bekannten und neuen, recyclinggerechten Verpackungen geringer ausfallen als vermutet, könnte das: 

    • den Einsatz nachhaltigerer Verpackungen beschleunigen
    • überzogene Sicherheitszuschläge relativieren, 
    • und die Diskussion um „funktionale Barriere vs. Recyclingfähigkeit“ versachlichen. 

    Kurz gesagt: 
    Wer die richtigen Fragen an die Permeation stellt, verschafft sich einen Vorsprung bei der Gestaltung zukunftsfähiger Verpackungslösungen. 

    Fazit: Permeationsmessung neu denken – im Sinne der Praxis 

    Permeationsmessungen bei 23 °C und 50 bzw. 85 % r. F. bleiben wichtig – sie sind etabliert, vergleichbar und normativ verankert. 
    Doch angesichts der tiefgreifenden Veränderungen in der Verpackungswelt reicht der Blick aufs Normklima allein nicht mehr aus. 

    • Lebensmittel werden selten bei Normklima gelagert. 
    • Barrierekonzepte wie EVOH reagieren empfindlich auf Feuchte – aber möglicherweise außerhalb des relevanten Zeitfensters. 
    • Neue, PPWR-konforme Verpackungen verdienen eine Bewertung unter Bedingungen, die den tatsächlichen Lager- und Transportbedingungen entsprechen. 

    Hygrothermale Permeationsmessungen, bei denen Temperatur und Feuchte praxisnah variiert werden, bieten hier einen entscheidenden Mehrwert. Sie helfen, Barriereanforderungen realistisch zu definierenRessourcen zu schonen und gleichzeitig Produktsicherheit und Qualität zu gewährleisten. 

    Genau das sollte die Lebensmittelhersteller und ihre Verpackungslieferanten interessieren, nicht zuletzt um Überdimensionierung und somit Kosten zu vermeiden. – und ist ein ideales Feld, um die Möglichkeiten moderner Permeationsmesstechnik voll auszuschöpfen. 

  • EU veröffentlicht Leitlinien C/2025/6721 für die Durchführung der Bisphenol A Verordnung

    EU veröffentlicht Leitlinien C/2025/6721 für die Durchführung der Bisphenol A Verordnung

    Mit der bereits im Dezember 2024 verabschiedeten Verordnung (EU) 2024/3190 wurde die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und seine Salze in Lebensmittelkontaktmaterialien verboten. Aber was bedeutet das genau?

    Die EU hat am 17.12.2025 die Leitlinie C/2025/6721 veröffentlicht. In dieser werden praxisorientierte Fragen zu fünf Hauptbereichen beantwortet.

    1. Anwendungsbereich der Verordnung

    • Welche Materialien sind betroffen?
    • Welche Ausnahmen gelten (z. B. Papier/Pappe, Emaille, Materialien für den Kontakt mit Heimtierfutter)?
    • Umgang mit recycelten Materialien.
    • Definitionen: halbfertige vs. fertige Lebensmittelkontaktmaterialien.

    2. Andere Bisphenole und Bisphenolderivate

    • Welche zusätzlichen Bisphenole sind zusätzlich verboten?
    • Verfahren zur Zulassung gefährliche Bisphenole (z. B. BPS).
    • Anforderungen an Risikobewertungen gemäß EFSA-Leitlinien.
    • Aktuell als gefährlich eingestufte Stoffe: BPS, BPAF, TBBPA, 4,4′-Isobutylethylidendiphenol, Phenolphthalein.

    3. Einhaltung der Vorschriften und Prüfung

    • Nachweis der Konformität: Dokumentation, Migrationstests, Modellierung.
    • Umsetzung der Nachweisgrenze für BPA: 1 µg/kg.
    • Pflicht zur Konformitätserklärung – auch ohne BPA-Verwendung.
    • Verantwortlichkeiten innnerhalb der Lieferkette.

    4. Inverkehrbringen

    • Regeln für Export in Drittländer und Import aus Drittländern.
    • Umgang mit BPA in Lebensmitteln aus externen Quellen.

    5. Übergangsbestimmungen

    Fristen für das Inverkehrbringen:

    • 18 Monate (bis Juli 2026) für die meisten Materialien.
    • 36 Monate (bis Januar 2028) für bestimmte Verpackungen und Ausrüstungen.
    • Zusätzliche 12 Monate für Befüllung
    • Abverkauf befüllter Einwegmaterialien bis Bestände aufgebraucht sind.
    • Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegmaterialien.
    • Sonderregeln für gewerbliche Ausrüstungen.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir helfen gerne bei der Überprüfung ihrer Dokumente, die Messung des BPA-Gehaltes oder der BPA-Migration.

  • Innoform überzeugt mit seiner Spitzenleistung bei der Erkennung von Kontaminanten in recyceltem Kunststoff.

    Innoform überzeugt mit seiner Spitzenleistung bei der Erkennung von Kontaminanten in recyceltem Kunststoff.

    Innoform hat erneut seine Expertise unter Beweis gestellt: Beim DRRR-Ringversuch „Kontaminanten in recyceltem Kunststoffmaterial – Phase 2 (RVEP 259599)“ erzielte unser Team erneut sehr gute Resultate. Die Untersuchung der Kontaminanten in Rezyklaten ist entscheidend für die Qualität von Lebensmittelverpackungen.

    In dieser anspruchsvollen Testreihe wurden PP-Granulate mit unbekannten Kontaminanten versehen. Dank modernster Analytik und fundiertem Know-how identifizierte Innoform die Stoffe präzise – darunter 2,4-Di-tert-Butylphenol, Benzophenon und Octadecyl-3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat. Die Mengenbestimmung erfolgte semiquantitativ anhand interner Standards.

    Dieses Ergebnis bestätigt: Innoform ist ein verlässlicher Partner für die sichere Identifizierung und Bewertung von NIAS (nicht absichtlich zugesetzten Stoffen) in Kunststoffen. Die präzise Analyse unbekannter Verunreinigungen ist entscheidend für die Einhaltung der strengen Vorgaben der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 sowie der Verordnung (EU) 2022/1616 für recycelte Kunststoffe im Lebensmittelkontakt.

    Unser Anspruch: höchste Qualität und Sicherheit für Ihre Produkte. Vertrauen Sie auf Innoform – unsere Kompetenz ist auch durch unsere ständige Teilnahme an Ringversuchen nachweisbar.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir beraten Sie gerne zu diesen schwierigen Themenfeldern der lebensmittelrechtlichen Konformitätsprüfung oder erstellen Ihnen ein Angebot für eine NIAS-Analyse Ihres Materials.

    Schauen Sie doch selbst einmal auf unserer Website vorbei. Dort können Sie auch Online-Angebote erstellen und Aufträge erteilen.

  • Verordnung (EU) 2022/1616 und Auswirkungen auf die flexible Verpackungsindustrie

    Verordnung (EU) 2022/1616 und Auswirkungen auf die flexible Verpackungsindustrie

    Einleitung

    Die Verordnung (EU) 2022/1616 ist ein bedeutender Schritt der Europäischen Union, um die Verwendung von recycelten Kunststoffen in Lebensmittelkontaktmaterialien zu regulieren. Für die flexible Verpackungsindustrie bringt diese Verordnung klare Vorgaben und Herausforderungen mit sich, die Hersteller, Recycler und Lebensmittelunternehmen beachten müssen.

    Hintergrund der Verordnung

    Die Verordnung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass recycelte Kunststoffe, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sicher und konform sind. Sie ersetzt die frühere Verordnung (EG) Nr. 282/2008 und enthält aktualisierte Anforderungen, die sich auf Recyclingtechnologien, Dekontaminationsprozesse und die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette beziehen.

    Wesentliche Anforderungen an Recyclingprozesse

    Ein zentrales Element der Verordnung ist die Zulassung von Recyclingprozessen auf EU-Ebene. Das bedeutet, dass nur recycelte Kunststoffe für Food-Verpackungen verwendet werden dürfen, die aus von der EU genehmigten Verfahren stammen. Diese Verfahren müssen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet und genehmigt werden, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Dekontaminationsstandards erfüllen.

    Anforderungen an die flexible Verpackungsindustrie

    Für Hersteller von flexiblen Verpackungen bedeutet dies, dass sie recycelten Kunststoff nur von registrierten und konformen Recyclingquellen beziehen dürfen. Jeder Hersteller muss eine Konformitätserklärung (Declaration of Compliance) bereitstellen, die die Einhaltung der Verordnung bestätigt. Diese Erklärung muss entlang der gesamten Lieferkette weitergegeben werden, um Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

    Dekontamination und Qualitätskontrolle

    Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dekontamination. Recyclingprozesse müssen nachweisen, dass sie Kontaminanten auf ein sicheres Maß reduzieren. Dies erfordert dokumentierte Qualitätskontrollen, die sicherstellen, dass der recycelte Kunststoff den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entspricht.

    Fazit und Ausblick

    Die Verordnung (EU) 2022/1616 stellt sicher, dass flexible Verpackungen, die recycelten Kunststoff enthalten, in der gesamten EU einheitliche Sicherheitsstandards erfüllen. Für die Industrie bedeutet dies einerseits mehr regulatorischen Aufwand, andererseits aber auch die Chance, nachhaltige und sichere Verpackungslösungen auf den Markt zu bringen, die den Anforderungen der Verbraucher und der Gesetzgebung gerecht werden.


  • Primäre aromatische Amine (paA) – Neue Diskussionen zur Nachweisgrenze

    Primäre aromatische Amine (paA) – Neue Diskussionen zur Nachweisgrenze

    Nachdem die gesetzliche Vorgabe zur Nachweisgrenze für kritische paA auf 2 ppb (2 µg/kg) gesenkt wurde, hat sich die Analytik weiter verbessert. Einige Labore erreichen inzwischen deutlich niedrigere Nachweisgrenzen. Die Frage ist nun: Was bedeutet das für die Konformitätsbewertung?

    Herkunft und Risiken

    Primäre aromatische Amine kommen häufig als Verunreinigungen oder Abbauprodukte in Farbstoffen (z. B. Azo-Pigmente) vor. Außerdem können sie aus Isocyanaten in Polyurethan-Klebstoffen oder andere PU‑Systemen durch Hydrolyse entstehen. Einige paA gelten als krebserzeugend oder erbgutschädigend, weshalb ihre Migration in Lebensmittel problematisch ist.

    Messung / Analytik

    Für Migrationsuntersuchungen werden oft 3 % Essigsäure oder Wasser als Simulanz eingesetzt. Neue Studien zeigen, dass manche paA in Essigsäure unter Standardbedingungen instabil sind, während sie in Wasser stabiler bleiben. Allerdings ist der Einfluss der Simulanz auf die Protonierung (relevant z. B. bei paA aus Kaschierklebern) oft noch nicht ausreichend erforscht.

    Zur Analyse der Migrate wird meist Flüssigkeitschromatografie eingesetzt:

    • HPLC mit Diode‑Array-Detektor (HPLC-DAD)
    • HPLC gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometrie (HPLC-MS/MS)

    Die photometrische Summenmethode (§ 64 LFGB, Methode L 00.00‑6) wird teils noch in der Industrie verwendet – sie kann aber nur zur groben Abschätzung der Einhaltung des Summengrenzwertes von 0,01 mg/kg dienen und ist nicht für Konformitätsprüfungen geeignet, weil sie keine ausreichende Wiederfindung für alle möglichen Amine liefert.

    Regulatorische Anforderungen und Bewertungen

    In verschiedenen Regelwerken (z. B. Kunststoffverordnung, Bedarfsgegenständeverordnung und BfR-Empfehlungen) gelten ähnliche Bestimmungen:

    • Primäre aromatische Amine, die als krebserzeugend gelten (CLP Kategorie 1A/1B), dürfen, sofern kein spezifischer Migrationswert (SML) existiert, nicht nachweisbar sein.
    • Nach Artikel 11 (4) der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 gilt für solche paA eine Nachweisgrenze von 0,002 mg/kg je Einzelsubstanz.
    • Die Summe nicht gelisteter und nicht krebserzeugend paA darf 0,01 mg/kg nicht überschreiten.

    Das BfR empfiehlt die Anwendung des ALARA-Prinzips (As Low As Reasonably Achievable „so niedrig wie technologisch möglich“).

    Geplante Anpassung & Diskussion

    Im Protokoll der 34. Sitzung der BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände ist dokumentiert, dass das BfR plant, eine neue Fußnote in seine Empfehlungen aufzunehmen: Bei krebserzeugenden paA soll ein Übergang über 0,15 µg/kg Lebensmittel nicht nachweisbar sein. Gleichzeitig soll die maximal zulässige Nachweisgrenze weiterhin bei 2 µg/kg Lebensmittel bleiben.

    Daraus folgt: Messwerte über 0,15 µg/kg würden als nicht akzeptabel / nicht konform gelten.

    Als Grund wird aufgeführt, dass manche Labore niedrige Nachweisgrenzen erreichen können, als die derzeit geltende Nachweisgrenze von 2 ppb. Der Umgang mit der Messunsicherheit, analytische Umsetzungen und ggf. stufenweise Näherungen an den Zielwert von 0,15 µg/kg Lebensmittel müssen geprüft und in detaillierte Konzepte umgesetzt werden.  

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die Bestimmung von primären aromatischen Amine

    Prüfungen zu paA können Sie hier finden.

    Ein Artikel von Heike Schwertke

  • Sensorik-Tests für Flexpack

    Sensorik-Tests für Flexpack

    Das schmeckt irgendwie komisch …

    Jeder hat es wahrscheinlich schon einmal erlebt. Wasser, dass abgefüllt in einer Plastik-Flasche eine Weile im warmen Auto lag, hat einen komischen Geschmack. So oder so ähnlich könnte die Beschreibung eines Konsumenten sein, der nicht mit der sensorischen Untersuchung von Lebensmittelkontaktmaterialien (sog. FCM, food contact materials) vertraut ist. Und genau das prüfen wir in unserem Testservice in Oldenburg, damit auchim warmen Auto Wasser keinen Nebengeschmack hat.

    Sensorische Prüfungen zur Beurteilung der Konformität mit rechtlichen Vorgaben für Lebensmittelverpackungen

    Auf EU-Ebene sieht die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 („Rahmenverordnung“) vor, dass Lebensmittelbedarfsgegenstände (wie z.B. flexible Verpackungen, Beschichtungen, Verschlüsse, Küchenutensilien etc.) so beschaffen sein müssen, dass sie die organoleptischen Eigenschaften (Geschmack, aber auch Geruch und Aussehen) der Lebensmittel nicht nachteilig beeinträchtigen (Art. 3c der Verordnung). Dies bedeutet, dass neben Migrationsprüfungen des jeweiligen Materials auch sensorische Prüfungen notwendig sind, um eventuelle Geruchs- oder Geschmacksabweichungen festzustellen. Denn auch bei Einhaltung von gesetzlichen Migrationsgrenzwerten, z.B. gemäß der Verordnung (EU) 10/2011 (Kunststoffverordnung), kann ein Lebensmittel durch Fehlgeschmack/-geruch für den Konsumenten unbrauchbar werden.

    Ursachen für solche Abweichungen können z.B. Verunreinigungen und/oder Abbauprodukte der für die Herstellung des Materials verwendeten Rohstoffe oder Kontaminationen aus dem Herstellungsprozess sein, die dann im Kontakt mit Lebensmitteln auf diese übergehen und den Geruch und/oder Geschmack negativ beeinflussen.

    Prüfpersonen

    Bei Innoform erfolgt die sensorische Beurteilung von Lebensmittelbedarfsgegenständen in der Regel anhand der DIN 10955. Die Prüfung erfolgt dabei durch geschulte Prüfpersonen, das sog. Prüfpanel. Dieses besteht aus mindestens sechs ausgewählten Prüfern mit der Aufgabe, mindestens sechs in sich übereinstimmende Ergebnisse zu erzielen. Die Prüfpersonen müssen dabei in der Bestimmung von sensorischen Abweichungen (visuell, orthonasal, gustatorisch, retronasale, trigeminale Reize usw.), die von Lebensmittelkontaktmaterialien verursacht werden können, trainiert sein. So wird zum Beispiel regelmäßig überprüft, ob die entsprechenden Grundgeschmäcker (süß, sauer, salzig, bitter, umami) erkannt werden und eine ausreichende Sensitivität (Reizschwelle, Erkennungsschwelle) vorhanden ist.

    Der große Vorteil des menschlichen Geschmacks/Geruchs ist die sensitive Wahrnehmung. Dort wo Messgeräte an ihre analytischen Grenzen kommen, können Menschen noch selbst kleinste Mengen an geruchs- oder geschmacksaktiven Substanzen wahrnehmen.

    Ein Bild, das Im Haus, Wand, Person, Kleidung enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.Ein Bild, das Im Haus, Lösung, Tisch, Flasche enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

    Geruchsprüfung

    Die Geruchsabgabe von Lebensmittelbedarfsgegenständen (der Eigengeruch) ist rechtlich nicht geregelt und ist somit für eine Konformitätsprüfung der Materials nicht zwingend erforderlich. Jedoch ist der Kunde häufig der strengste Prüfer, sodass ein auffallender Geruch Grund genug sein kann, ein Produkt oder Material nicht zu kaufen bzw. abzulehnen. Eine Prüfung des Eigengeruchs kann somit sehr wohl sinnvoll sein, z.B. in der Qualitätssicherung (Wareneingangskontrolle) oder der Entwicklung von neuen Materialien.

    Die Geruchsprüfung erfolgt mittels geruchsneutraler, verschließbarer Glasgefäßen, in die das Probenmaterial eingebracht und entsprechend den Vorgaben der Norm gelagert wird. Im Anschluss werden die Probengefäße berochen und der festgestellte Geruch anhand einer Intensitätsskala von 0 bis 4 bewertet. Ab einer Note von 2 (schwache Abweichung, definierbar) wird zudem eine Beschreibung des Geruchs (z.B. Bittermandel, verbrannt, etc.) abgegeben.

    Geschmacksprüfung

    Für die Prüfung des Übergangs von sensorisch wahrnehmbaren Stoffen auf ein Prüflebensmittel (z.B. Wasser, aber auch Butterkeks, Schokolade, Fett, etc.) werden die Proben unter definierten Bedingungen (Temperatur/Zeit) in geeigneter Weise mit dem Prüflebensmittel in Kontakt gebracht (inkubiert) und im Anschluss mit einer Referenzprobe (Prüflebensmittel ohne Probenkontakt) verglichen.

    Die Prüfung erfolgt als sog. verschlüsselte Dreiecksprüfung, kombiniert mit einem Difference from Control Test (DfC-Test) sowie einer einfach beschreibenden Prüfung. In einem ersten Schritt erhält jede Prüfperson drei Probengläser (sog. Triade), in denen sich die eigentliche Probe sowie die Referenzprobe befinden. Dabei wird ermittelt, ob ein signifikanter Unterschied zwischen Probe und Referenzprobe festgestellt werden kann. Im Anschluss daran wird die Probe im Vergleich zur Referenz anhand einer Intensitätsskala von 0 (keine Abweichung erkennbar) bis vier (starke Abweichung) beurteilt (DfC-Test), ab einer Note von 2 (schwache Abweichung) wird zudem eine Beschreibung des Geschmacks abgegeben (z.B. süßlich, bitter, etc.).

    Beurteilungsskala:

    Note 0 = keine wahrnehmbare Geschmacksabweichung

    Note 1 = gerade wahrnehmbare (noch schwer definierbare) Geschmacksabweichung

    Note 2 = schwache Geschmacksabweichung

    Note 3 = deutliche Geschmacksabweichung

    Note 4 = starke Geschmacksabweichung

    Auswertung der sensorischen Prüfung

    Für die Bewertung gemäß DIN 10955 werden die Ergebnisse von mindestens sechs Prüfpersonen benötigt. Bei zu großen Abweichungen untereinander können bei einer gewissen Größe des Prüfpanels einzelne Ergebnisse gestrichen werden, ist dies nicht möglich, muss die Prüfung im Zweifel wiederholt werden. Das Endergebnis wird dann als Median aus allen verwertbaren Ergebnissen berechnet.


    Gemäß 63. Mitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) werden folgende Beurteilungswerte als Empfehlung herangezogen, um zu bewerten ab welcher Intensität der Abweichung bzw. des ‚Nebengeschmacks‘ ein Lebensmittel als „beeinträchtigt“ gilt:

    • bei Prüfung mit Originallebensmittel unter typischen Kontaktbedingungen ≥ 2,0 (Erreichen der Erkennungsschwelle)
    • bei Prüfung mit Prüflebensmittel unter standardisierten Prüfbedingungen ≥ 3,0 (deutliche Abweichung).

    Ab einer Note 3 nach dieser Methode sollte eine Wiederholung der Prüfung mit dem real vorgesehenen Lebensmittel unter Anwendungsbedingungen stattfinden. Ab einer Note von 2 (schwache sensorischen Abweichung) sollte die Ursache für die Abweichung ermittelt werden.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die sensorische Prüfung ihres Materials. Oder informieren Sie sich online und nuzten unseren Online-Bestellservice.

Datenschutz