Lebensmittelrecht & Migration

Konformität für Lebensmittelverpackungen

Ob eine Folie, Beschichtung, Druckfarbe oder ein Klebstoff für Lebensmittel geeignet ist, entscheidet die Migration: Welche Stoffe können aus der Verpackung in das Lebensmittel übergehen, und in welcher Menge? Wir prüfen Grenzwerte nach der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und unterstützen Sie bei der Konformitätsarbeit.

Typische Prüfungen in diesem Themengebiet

  • Konformitätsstatus und Konformitätsarbeit
  • Gesamtmigration nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011
  • Spezifische Migration (SML-Einzelsubstanzen)
  • Mineralöle (MOSH, POSH, MOAH), primäre aromatische Amine (PAA), Schwermetalle, Restlösemittel
  • Sensorische Analyse (Robinsontest) und NIAS-Screening

Was die Grenzwerte bedeuten

Bei Kunststoffen darf die Gesamtmigration 10 mg/dm² nicht überschreiten. Der spezifische Migrationsgrenzwert (SML) gilt für einzelne Stoffe und steht in der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 10/2011.

Die Konformitätsprüfung klärt, ob von einem Material keine Stoffe in Mengen auf das Lebensmittel übergehen, die die Grenzwerte überschreiten. Dazu gehören Dokumentenprüfung, Worst-Case-Berechnungen und, wo nötig, Analysen.

Dokumente, Berechnung, Analyse

Wir sichten Konformitätserklärungen der Rohstoffe und Prüfberichte. Oft lässt sich mit Worst-Case-Berechnungen eine aufwendige Analytik vermeiden. Am Ende steht ein Entwurf für Ihre Konformitätserklärung auf Basis einer lückenlosen Dokumentation.

Häufige Fragen

Welche Migrationsgrenzwerte gelten für Kunststoffverpackungen?

Für Kunststoffe darf die Gesamtmigration 10 mg/dm² nicht überschreiten. Für einzelne Stoffe gelten spezifische Migrationsgrenzwerte (SML), die in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 aufgeführt sind. Für Materialien, die ausschließlich für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, gelten gesonderte Grenzwerte.

Muss jede Verpackung im Labor analysiert werden?

Nein. Oft reicht eine Dokumentenprüfung mit Worst-Case-Berechnungen aus. Eine Analyse ist sinnvoll, wenn die Berechnung nicht ausreicht oder ein Kunde Nachweise verlangt.

Wer stellt die Konformitätserklärung aus?

Die Konformitätserklärung ist Sache des Herstellers oder Inverkehrbringers des Materials. Wir unterstützen mit einem Entwurf auf Basis der geprüften Dokumentation.

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Heike Schwertke

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