Schlagwort: Mindestrezyklatanteile

  • Rezyklatpflichten -EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Mindestrezyklatanteile

    Rezyklatpflichten -EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Mindestrezyklatanteile

    Teil 3: Was jetzt zu tun ist  

    Mindestrezyklatanteile: Quoten steigen bis 2040 deutlich

    Ab dem 1. Januar 2030 gelten für Verpackungen erstmals verbindliche Mindest-Rezyklatanteile. Kontaktsensible PET-Kunststoffverpackungen müssen dann 30 % Rezyklat enthalten. Verpackungen, die nicht aus PET sind, müssen zunächst nur 10 % enthalten, für Einweg-Getränkeflaschen gilt bereits eine 30 %-Vorgabe. Alle übrigen Verpackungen müssen mindestens 35 % Rezyklatanteil aufweisen. Diese Quoten steigen bis 2040 deutlich an – auf 50 % für kontaktsensibles PET, 25 % für andere kontaktsensible Verpackungen und auf 65 % für alle anderen Verpackungen. 

    Regelungsrahmen und Ausnahmen 

    Die Quoten gelten jeweils pro Fertigungsbetrieb und Kalenderjahr. Zulässig ist ausschließlich Post-Consumer-Rezyklat, das gemäß EU-Richtlinien gesammelt und recycelt wurde. Drittlandsrezyklate sollen nur dann verwendet werden dürfen, wenn sie gleichwertigen Umweltstandards entsprechen. Ausnahmen zum Mindestrezyklatanteil gelten unter anderem für Arzneimittelverpackungen, Verpackungen mit weniger als 5 % Kunststoffanteil und kompostierbaren Verpackungen. 

    Nachweispflicht und Zertifizierung 

    Bis Ende 2026 wird die EU-Kommission verbindliche Methoden zur Berechnung und Verifizierung des Rezyklatanteils vorlegen. Hersteller müssen die Einhaltung der Quoten dokumentieren – beispielsweise über Zertifikate wie ISCC PLUS – und sich ggf. von unabhängigen Dritten auditieren lassen. Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten parallel strenge Vorgaben der EU-Verordnung 2022/1616, insbesondere zur Zulassung der Recyclingtechnologie durch die EFSA. 

    Empfehlung für die Praxis 

    Unternehmen sollten frühzeitig ihre Verpackungskonzepte überarbeiten und geeignete Rezyklatquellen sichern. Insbesondere im Bereich Food-Kontakt müssen Materialien und Technologien sorgfältig auf regulatorische Konformität geprüft werden. Auch die Entwicklung recyclingfähiger Monomaterialien und die Integration von Nachweissystemen in die Lieferkette sollten jetzt angestoßen werden, um bis 2030 rechtzeitig und sicher umzusetzen. 

    Kontakt zu Dr. Daniel Wachtendorf: +49 441 94986 -22

    Häufige Fragen zu den Rezyklatpflichten der PPWR

    Ab wann gelten die Mindestrezyklatanteile der PPWR?

    Ab dem 1. Januar 2030 gelten für Verpackungen erstmals verbindliche Mindest-Rezyklatanteile. Die Quoten steigen bis 2040 deutlich an.

    Wie hoch sind die Quoten ab 2030 und ab 2040?

    Ab 2030 müssen kontaktsensible PET-Kunststoffverpackungen 30 % Rezyklat enthalten, kontaktsensible Verpackungen aus anderen Materialien zunächst 10 %; für Einweg-Getränkeflaschen gilt bereits eine 30-%-Vorgabe, alle übrigen Verpackungen müssen mindestens 35 % aufweisen. Bis 2040 steigen die Quoten auf 50 % für kontaktsensibles PET, 25 % für andere kontaktsensible Verpackungen und 65 % für alle übrigen Verpackungen.

    Welches Rezyklat darf angerechnet werden?

    Zulässig ist ausschließlich Post-Consumer-Rezyklat, das gemäß EU-Richtlinien gesammelt und recycelt wurde. Drittlandsrezyklate sollen nur verwendet werden dürfen, wenn sie gleichwertigen Umweltstandards entsprechen. Die Quoten gelten jeweils pro Fertigungsbetrieb und Kalenderjahr.

    Für welche Verpackungen gelten Ausnahmen?

    Ausnahmen vom Mindestrezyklatanteil gelten unter anderem für Arzneimittelverpackungen, Verpackungen mit weniger als 5 % Kunststoffanteil und kompostierbare Verpackungen.

    Wie muss die Einhaltung nachgewiesen werden?

    Hersteller müssen die Einhaltung der Quoten dokumentieren, beispielsweise über Zertifikate wie ISCC PLUS, und sich gegebenenfalls von unabhängigen Dritten auditieren lassen. Bis Ende 2026 legt die EU-Kommission verbindliche Methoden zur Berechnung und Verifizierung vor. Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten parallel die Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/1616, insbesondere zur Zulassung der Recyclingtechnologie durch die EFSA.

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