Schlagwort: Gesundheit

  • Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Verordnung (EU) 2018/213 der Kommission vom 12. Februar 2018 über die Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Verwendung dieses Stoffes in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (Text von Bedeutung für den EWR.)  Der Stoff 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan (CAS-Nr. 0000080-05-7), gemeinhin bekannt als Bisphenol A (BPA), wird für die Herstellung einiger Materialien und Gegenstände verwendet, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, etwa Polycarbonate und Epoxidharze, die in Lacken und Beschichtungen eingesetzt werden. BPA kann von dem Material oder Gegenstand, mit dem das Lebensmittel in Berührung ist, in das Lebensmittel übergehen, so dass es zu einer BPA-Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher kommt, die solche Lebensmittel verzehren. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte 2014 ein Gutachten, nach dem der gegenwärtige SML für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff an den neuen t-TDI-Wert (Temporary Tolarable Daily Intake) von 4 µg/kg Körpergewicht pro Tag angepasst werden soll. Auf der Grundlage des t-TDI-Wertes, des Allokationsfaktors und der Expositionsannahme wurde daher für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff ein SML von 0,05 mg BPA je Kilogramm Lebensmittel (mg/kg) festgelegt. Außer in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff wird BPA in beträchtlichem Umfang in Epoxidharzen für Lacke und Beschichtungen verwendet, insbesondere für die Aufbringung auf die Innenflächen von Lebensmittelkonserven. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sicherzustellen, wird der für BPA in Kunststoffmaterialien und -gegenständen festgelegte SML auch für Lacke und Beschichtungen auf Materialien und Gegenständen gelten, wenn diese Lacke bzw. Beschichtungen mit BPA hergestellt worden sind. Die Verordnung gilt ab dem 6. September 2018. Lackierte oder beschichtete Materialien und Gegenstände sowie Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die vor dem 6. September 2018 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0213&from=DE
  • Barriere-Verbundfolien aus Sicht eines Physikers – Referenteninterview mit Willi Scheer

    Barriere-Verbundfolien aus Sicht eines Physikers – Referenteninterview mit Willi Scheer

    Willi Scheer ist Diplom-Physiker und studierte Physik an der Westfälischen Wilhelms Universität zu Münster. Sein beruflicher Werdegang begann bei der damaligen Leybold-Heräus GmbH (heute Leybold GmbH) im Bereich der Oberflächenanalytik. Ende der 1980er Jahre wechselte er zum Bereich Dichtheitsprüfung. Durch die Ausgründung dieses Bereiches (u. a.) entstand die Firma INFICON, bei der er jahrelang als Marketingleiter die Dichtheitsprüfung etablierte. Seit kurzem verantwortet er die Vermarktung einer neuen Technologie im Lebensmittel-Verpackungsmarkt. Sie referieren über “Dichtheitsprüfung an flexiblen Verpackungen”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang? Flexible Verpackungen werden in vielen Industrien verwendet, sehr häufig in der Lebensmittelindustrie. Hier ist die Dichtheitsprüfung nicht nur wichtig, sondern auch notwendig, da verdorbene oder belastete Lebensmittel die Gesundheit von Menschen gefährden. Die meisten der bislang verwendeten Verfahren zur Dichtheitsprüfung sind ungeeignet, um quantitative und reproduzierbare Aussagen zur Dichtheit und damit zur Haltbarkeit zu machen. Teilweise wird die Dichtheit gar nicht überprüft. Wir hören viel von Dichtheitsprüfungen im Flexpack-Markt. Wie grenzen sich diese von Permeationsmessungen ab und warum? Die Permeation ist eine Materialeigenschaft der Folien. In der Vergangenheit wurde viel Aufwand in die Entwicklung von geeigneten Folien gesteckt, um das Eindringen unerwünschter Stoffe zu minimieren bzw. zu verhindern. Dieser Aufwand wäre vergebens, wenn die Folien beschädigt wären oder schlecht versiegelt würden. Die Dichtheitsprüfung ist eine Absicherung in Bezug auf die Produktionstechniken, nicht der Materialeigenschaften. Barriereverpackungen bieten einen Schutz vor unerwünschter Kontamination der verpackten Lebensmittel. Das ist ein Beitrag zum Wohlstand und ermöglicht flächendeckende Versorgung mit Lebensmitteln. Trotzdem stehen immer mehr Verbraucher Plastikverpackungen kritisch gegenüber, und verpackungsfreie Supermärkte schießen wie Pilze aus dem Boden. Wie sehen Sie diesen Trend hinsichtlich Ihres Vortrages. Dieser Trend ist vermutlich nicht aufzuhalten, wird aber in eine Sättigung laufen. Ein gegenläufiger Trend ist die Tatsache, dass immer mehr Lebensmittel aus anderen Regionen vom Verbraucher gewünscht werden; d. h. Produzent (und Produktionszeitpunkt) und Verbraucher (und Konsumzeitpunkt) sind voneinander entfernt (räumlich und zeitlich). Wo sehen Sie für Packmittelhersteller – insbesondere solche, die hochwertige Barrierematerialien produzieren – besonderen Handlungsbedarf, damit Verpackungen beim Endverbraucher mehr Akzeptanz erfahren? … in der Information und der Aufklärung. Für den “normalen” Konsumenten ist Folie gleich Folie, Plastik gleich Plastik. Wo sehen Sie in naher Zukunft bahnbrechende Innovationen im Verpackungsbereich? Quantitative Dichtheitsprüfungen, benutzerunabhängig, automatisierbar. Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben? Ich reise gern, auch in “exotische” Länder. Ansonsten genieße ich die kulturellen Angebote der Stadt Köln und Umgebung (Theater, Musik, Museen) und treibe Sport (Joggen).

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