EU veröffentlicht Leitlinien C/2025/6721 für die Durchführung der Bisphenol A Verordnung

Mit der bereits im Dezember 2024 verabschiedeten Verordnung (EU) 2024/3190 wurde die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und seine Salze in Lebensmittelkontaktmaterialien verboten. Aber was bedeutet das genau?

Die EU hat am 17.12.2025 die Leitlinie C/2025/6721 veröffentlicht. In dieser werden praxisorientierte Fragen zu fünf Hauptbereichen beantwortet.

1. Anwendungsbereich der Verordnung

  • Welche Materialien sind betroffen?
  • Welche Ausnahmen gelten (z. B. Papier/Pappe, Emaille, Materialien für den Kontakt mit Heimtierfutter)?
  • Umgang mit recycelten Materialien.
  • Definitionen: halbfertige vs. fertige Lebensmittelkontaktmaterialien.

2. Andere Bisphenole und Bisphenolderivate

  • Welche zusätzlichen Bisphenole sind zusätzlich verboten?
  • Verfahren zur Zulassung gefährliche Bisphenole (z. B. BPS).
  • Anforderungen an Risikobewertungen gemäß EFSA-Leitlinien.
  • Aktuell als gefährlich eingestufte Stoffe: BPS, BPAF, TBBPA, 4,4′-Isobutylethylidendiphenol, Phenolphthalein.

3. Einhaltung der Vorschriften und Prüfung

  • Nachweis der Konformität: Dokumentation, Migrationstests, Modellierung.
  • Umsetzung der Nachweisgrenze für BPA: 1 µg/kg.
  • Pflicht zur Konformitätserklärung – auch ohne BPA-Verwendung.
  • Verantwortlichkeiten innnerhalb der Lieferkette.

4. Inverkehrbringen

  • Regeln für Export in Drittländer und Import aus Drittländern.
  • Umgang mit BPA in Lebensmitteln aus externen Quellen.

5. Übergangsbestimmungen

Fristen für das Inverkehrbringen:

  • 18 Monate (bis Juli 2026) für die meisten Materialien.
  • 36 Monate (bis Januar 2028) für bestimmte Verpackungen und Ausrüstungen.
  • Zusätzliche 12 Monate für Befüllung
  • Abverkauf befüllter Einwegmaterialien bis Bestände aufgebraucht sind.
  • Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegmaterialien.
  • Sonderregeln für gewerbliche Ausrüstungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir helfen gerne bei der Überprüfung ihrer Dokumente, die Messung des BPA-Gehaltes oder der BPA-Migration.

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