Kategorie: Migration, Wechselwirkungen Verpackungen/Lebensmittel + Sensorik

Migration, Geruchs- und Geschmacksbeeinflussung durch Verpackungen

  • Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der der Konformitätsarbeit  und inwieweit sind Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert? Mit diesem Thema hat sich Herr Dr. Martin Wesch in diesem Blogeintrag beschäftigt.

    Welche Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit typischerweise von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt UND ausgeschlossen werden und wie die sachkundige Person sich wenigstens teilweise gegen die Inanspruchnahme finanzieller Schäden absichern kann, darum geht es in dem weiterführenden Fachartikel Versicherung und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person von Dr. Martin Wesch, Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht.

    Dem allgemeinen Irrglauben, dass die Versicherer sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihrer Haftung freizeichnen können, steht geltendes Recht (Artikel und Link Änderungen des Haftungsrechts) entgegen.

    Dr. Martin Wesch, Kanzlei WESCH & BUCHENROT, Stuttgart referiert auf der Tagung Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH) – Konformität sicherstellen am 20./21. Juni in Osnabrück darüber, welches Haftungsrisiko Mitarbeiter, Führungspersonal und Geschäftsführung selbst tragen.

  • Wie werden EU-Vorgaben – auch für Verpackungen – international umgesetzt

    Wie werden EU-Vorgaben – auch für Verpackungen – international umgesetzt

    Auf der Website EU SCIENCE HUB wurde ein Bericht über nicht-harmonisierte Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM = Food Contact Material)  in der EU veröffentlicht. Darin geht es um gesetzliche Vorgaben und die Marktsituation für nicht-harmonisierte Lebensmittelkontaktmaterialien.

    Der Bericht beschreibt vier wesentliche Probleme bei der Realisierung der EU-Vorgaben zu den FMCs.

    …”Es mangelt an gemeinsamen Leitlinien und Transparenz bei der Durchführung von Risikobewertungen in den Mitgliedstaaten (MS). Die Protokolle für die Zulassung von Stoffen können sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterscheiden. Das Potenzial von in der EU entwickelten Tools für Risikobewertungen wird nicht ausgeschöpft. Nationale Maßnahmen sind schwer zugänglich und nicht immer durchgängig oder hinreichend detailliert. Für alle FCMs und für die „Good Manufacturing Practice“ (GMP) sind spezifische Standards für die Lebensmittelsicherheit erforderlich. Insbesondere die Konformitätserklärung (DoC) und die “supporting documents” (Belegdokumente wie Prüfberichte, Gutachten etc.) verlangen spezifische Qualitätskriterien, die möglicherweise mit Sanktionen für eine angemessene Qualität und Rückverfolgbarkeit des Informationstransfers entlang der Kette verbunden sein sollten. Die Maßnahmen basieren auf Listen zugelassener Stoffe (insgesamt knapp 8.000), zeigen jedoch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Art der betrachteten Stoffe, der Art der Einschränkungen und deren Zahlenwerte. Dies führt zu mehrfachen Prüfanforderungen und kompliziert die gegenseitige Anerkennung. Testmethoden fehlen für die Durchsetzung und Einhaltung, so dass es schwierig nachzuweisen ist, dass die Lebensmittelsicherheit konsequent gewährleistet ist”…

    The European Commission’

    Der vollständige Report kann hier kostenlos geladen werden.

  • Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in Deutschland 2015

    Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in Deutschland 2015

    Erstmalig haben das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Jahr 2015 einen gemeinsamen Jahresbericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland erarbeitet.

    Von einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch spricht man, wenn mehrere Verbraucher auf Grund eines kontaminierten oder verdorbenen Lebensmittels erkranken. Die zuständigen Gesundheits- und Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort arbeiten zusammen, um die Ursachen eines solchen Ausbruchs aufzuklären. Im Anschluss an die Untersuchung übermitteln die Lebensmittelüberwachungsbehörden Informationen zum Ausbruch an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
    Im BVL wird hierfür das bundesweite Erfassungssystem für Lebensmittel, die an Krankheitsausbrüchen beteiligt sind (BELA), betrieben. Die Gesundheitsbehörden übermitteln ihre Daten und Informationen an das Robert-Koch-Institut (RKI). Alle übermittelten Daten werden auf Bundesebene zusammengeführt, gemeinsam durch das RKI und das BVL bewertet und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weitergeleitet. Auf Basis der Meldedaten erstellt die EFSA jährlich einen Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Europa.
    Der Bericht wurde im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht und ist über die Internetauftritte von BVL und RKI kostenfrei abrufbar.

     

  • 15.  Inno-Meeting: Referenteninterview mit Christian Kohlert

    15. Inno-Meeting: Referenteninterview mit Christian Kohlert

    Im Rahmen des 15. Inno-Meetings haben wir auch diesmal wieder den Referenten ein paar Fragen gestellt, um mehr über ihre Motivation zu erfahren, auf dem Inno-Meeting zu referieren. Den Anfang macht Herr Prof. Christian Kohlert, Ehrenprofessor an der Technischen Universität St. Petersburg und seit 2016 als Group Direktor Special Projects bei Klöckner Pentaplast Europe tätig.

    Das Inno-Meeting gilt mittlerweile als deutschsprachiger Branchentreff für Entscheider der Flexpack-Industrie. Was versprechen Sie sich persönlich von einem Beitrag zu dieser Veranstaltung?

    Das Thema trifft den Nerv unserer Entwicklung als Folienhersteller für Verpackungszwecke und wir freuen uns, einen Teil unserer Innovationen auf diesem Gebiet vorstellen zu können.

    Ihr Thema lautet: “Nanotechnologie ganz groß – wie revolutionieren Nanopartikel die Folieneigenschaften”.
    Was wird Ihre Kernaussage sein und wo sehen Sie für den Zuhörer in erster Linie den Nutzen?

    Die große Mehrheit der Verpackungen bezieht sich auf Clearfolien, wo der Kunde das Verpackungsgut sehen kann. Wenn Sie diesen Folien neue Eigenschaften zuordnen möchten, weil der Kunde diese Eigenschaften gern nutzen möchte (z. B. antimikrobiell) oder neue Anwendungsgebiete diese Eigenschaften erfordern (z. B. elektrische Leitfähigkeit),  dann können Sie nur mit Nanopartikeln arbeiten.
    Diese werden vom Licht umflutet und die Folien sind daher bis zu 3 – 4 % nanogefüllt weiterhin hochtransparent.

    Was bieten Sie in besonderem Maße im Vergleich zu Marktbegleitern Ihren Kunden?

    Klöckner Pentaplast ist als  Marktführer bei Hartfolien aus PVC und PET weltweit vertreten mit den gleichen Produkten. Wir haben also neben unserer Innovationsstärke auch die kurzen Wege zu den Kunden und können daher mit ihnen gemeinsam durch Serviceleistungen ihre Anforderungen an neue Folienoberflächen schnell erfüllen.

    Und dann noch eine private Frage: Was begeistert Sie außer Ihrem Beruf sonst noch?

    Neben meinem Beruf begeistern mich Literatur und Russland. Durch meinen Werdegang (1978 Promotion im damaligen Leningrad) und die weitere kontinuierliche Arbeit auf dem russischen Markt sehe ich das Potential dieses 150 Mio Menschen-Marktes sowohl vom Folienverkauf als auch von der geistigen Innovationsstärke russischer Wissenschaftler.

  • Änderung der Kunststoffverordnung (10/2011) veröffentlicht!

    Änderung der Kunststoffverordnung (10/2011) veröffentlicht!

    Die schon lange angekündigte Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wurde am  24.08.2016 durch die Verordnung (EU) 2016/1416 veröffentlicht (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R1416&rid=1). Nachdem mit den letzten Änderungen in erster Linie Anpassungen der Stofflisten erfolgten, werden durch diese Verordnung einige Punkte neu geregelt. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen:

    • Unionsliste im Anhang I (Stoffliste) wurde ergänzt und angepasst
    • Änderungen / Aufnahme  von Grenzwerten für Aluminium (1 mg/kg Lebensmittel) sowie Zink (5 mg/kg Lebensmittel)
    • Zuordnung der Lebensmittelsimulanzien wurde angepasst und ein Reduktionsfaktor für Feststoffe eingefügt
    • Ersatzprüfungen mit Ethanol 95 Vol.-%, Isooctan und bei Kontaktbedingungen > 100° C zusätzlich mit Simulanz E eingefügt, wenn eine Prüfung mit D2 technisch nicht möglich ist
    • Prüfbedingungen für Temperaturen > 175° C werden ergänzt
    • Für Kombinationen von mindestens zwei Kontaktdauern und –temperaturen kann die Berechnung einer einzigen Prüfdauer auf Basis der höchsten zu prüfenden Kontakttemperatur unter Anwendung der Umrechnungsformel (Arrheniusgleichung) erfolgen

    Materialien und  Gegenstände aus  Kunststoff dürfen bis  zum 14.  September 2017 nach bisher gültigem Recht in  Verkehr  gebracht werden und in Verkehr bleiben, bis die Bestände aufgebraucht sind.

  • Aktualisierte Stellungnahme zu Gehalten an Styrol-Oligomeren in Lebensmittelsimulanzien

    Aktualisierte Stellungnahme zu Gehalten an Styrol-Oligomeren in Lebensmittelsimulanzien

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (bfr) hält gesundheitliche Risiken durch die gemessenen Gehalte an Styrol-Oligomeren in Lebensmittelsimulanzien für unwahrscheinlich. Dieses geht aus einer aktualisierten Stellungnahme 023/2016 vom 21. April 2016 hervor.

    Polystyrole sind Kunststoffe, die auch für Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackungen oder Geschirr eingesetzt werden. Bei der Herstellung entstehen neben Polystyrol auch kleinere Moleküle (Styrol-Oligomere), die aus dem Material in das Lebensmittel übergehen können. Von einem Labor der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde ein Übergang (Migra-tion) von Styrol-Oligomeren bis zu 51 Mikrogramm je Kilogramm Lebensmittelsimulanz (μg/kg) gemessen.

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bewertet, ob von diesen Übergängen ein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht.
    Insgesamt ergibt sich auf Grundlage von publizierten toxikologischen Daten, dass bei Übergängen von Styrol-Oligomeren in der gemessenen Höhe auf Lebensmittel keine gesundheitlichen Wirkungen anzunehmen sind.

    Auf seiner Website hat das bfr das Risikoprofil der gemessenen Styrol-Oligomer-Gehalte in Lebensmittelsimulanzien veröffentlicht, um das beschriebene Risiko zu visualisieren. Es ist nicht dazu gedacht, Risikovergleiche anzustellen und soll nur in Zusammenhang mit der Stellungnahme gelesen werden.

  • Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Schon vor über einem Jahr wurden die Entwürfe zur Änderung veröffentlicht:

    Da es sich bei der erwarteten Änderungsverordnung nicht nur um eine Anpassung der Stoffliste handelt, sondern erstmals auch etwas umfassendere Korrekturen erwartet werden, verzögert sich die Veröffentlichung der bereits für Ende 2015 erwarteten Anpassung weiterhin.

  • Spezifische Migrations-Grenzwerte (SML) online nachschlagen

    Spezifische Migrations-Grenzwerte (SML) online nachschlagen

    Sie suchen Grenzwerte für spezifische Migration in Verpackungsmaterialien oder anderen Bedarfsgegenständen? Dann schauen Sie doch einmal auf der neuen Innoform-Website nach. Mit nur wenigen Klicks können Sie kostenlos amtliche Grenzwerte nachschlagen. Einfach CAS-Nr. oder chemische Bezeichnungen eingeben oder alphabetisch suchen und finden.

    http://innoform-testservice.de/de/sml-substanzen

  • Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Auf einem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisierten Expertentreffen am 11. und 12. April 2016 in Berlin kamen 23 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Europa, den USA und Japan zusammen, um die Grundlagen und offene Fragen zur Identifizierung endokriner Disruptoren zu diskutieren. Im Fokus der zweitägigen Expertentagung standen folgende Fragen:

    • Wie sollen endokrine Disruptoren im regulatorischen Kontext der gesundheitlichen Bewertung definiert werden?
    • Was sind allgemeine Prinzipien endokriner Wirkungen aus toxikologischer, pharmakologischer und endokrinologischer Sicht?
    • Welche Quellen der Unsicherheit beeinflussen die Identifizierung endokrin schädlicher Eigenschaften für eine regulatorische Entscheidungsfindung?
    • Welche endokrinvermittelten adversen Effekte können bereits jetzt mit den bestehenden Untersuchungsmethoden erfasst werden?
    • Welche wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten sollten zur besseren Identifizierung von endokrinen Disruptoren initiiert werden?

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jetzt den Workshopbericht des Expertentreffens zu endokrinen Disruptoren veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem das unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmte Konsenspapier.

    In dem Konsenspapier sind auch die Kriterien aufgeführt, nach denen hormonell schädigende Substanzen identifiziert werden könnten. Die wissenschaftlichen Grundlagen sind wichtige Voraussetzungen dafür, um auf EU-Ebene einheitliche Kriterien zu schaffen, wie Stoffe und Produkte mit endokrin schädigenden Eigenschaften künftig gesundheitlich bewertet werden. Die Ergebnisse des Treffens können daher die EU-Kommission unterstützen, regulatorische Kriterien für die Identifikation von endokrinen Disruptoren in Pestiziden und anderen Chemikalien und Erzeugnissen zu erarbeiten.

    Der Bericht ist veröffentlicht unter http://www.bfr.bund.de/cm/349/scientific-principles-for-the-identification-of-endocrine-disrupting-chemicals-a-consensus-statement.pdf
    Die auf dem Treffen vorgestellten Präsentationen sowie ein erstes Fazit des Treffens sind als Videos auf der BfR-Homepage abrufbar: http://www.bfr.bund.de/de/internationales_expertentreffen_zu_endokrinen_disruptoren-197244.html
    Eine wissenschaftliche Veröffentlichung des Konsenspapiers wird in Kürze erwartet.

    Bereits seit einigen Jahren hat das BfR eine eigene wissenschaftliche Position zur Identifizierung und Charakterisierung hormonell schädigender Substanzen erarbeitet und publiziert: http://link.springer.com/article/10.1007/s00003-016-1016-6

     

  • Aktive Verpackungen können einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten

    Aktive Verpackungen können einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten

    Am 13. August 2014 um 17:41 Uhr lebten 7.256.299.777  Menschen auf der Erde. Mittlerweile sind es einige mehr, denn jede Sekunde wächst diese Zahl um 2,6 neue Erdenbürger an. Im Jahr 2050 werden wahrscheinlich 9 Millarden Menschen die Erde bevölkern.  Lebensmittel werden für 12 Milliarden Menschen produziert und obwohl genügend Nahrung vorhanden ist, hungern 1 Milliarde!

    Hunger_KinderDer Dokumentarfilmer Valentin Thurn hat vorgerechnet, dass das Essen, das wir in Europa im Müll entsorgen, zwei Mal reichen würde, um alle Hungernden der Welt zu ernähren. Entlang der globalen Wertschöpfungskette gehen 1, 3 Milliarden Tonnen Lebensmittel bis einschließlich zum Verbraucher verloren! Allein in Deutschland werden 313 kg Lebensmittel jede Sekunde verschwendet bzw. 18 Millionen Tonnen Lebensmittel landen pro Jahr in der Tonne. Dies entspricht fast einem Drittel des aktuellen Nahrungsmittelverbrauchs von 54,5 Millionen Tonnen in Deutschland. Das entspricht pro Kopf und Tag fast einer ganzen Mahlzeit (Alle Zahlen auf der Infografik des WWF).

    WüsteDiese Lebensmittelverschwendung führt zu einer hohen Verschwendung von Ressourcen und ist schädlich für das Klima:
    Alle umsonst produzierten Lebensmittel sind je nach Produkt mit einem unterschiedlich hohen Klimafußabddruck verbunden und benötigen für ihre Erzeugung eine bestimmte Fläche an Ackerland bzw. Grünland. Umgerechnet sind die weggeschmissenen Lebensmittel  mit einem Ausstoß von Treibhausgasen von fast 22 Millionen Tonnen verbunden, was in etwa dem Doppelten des Klimagasausstoßes der deutschen Abfallwirtschaft entspricht.

    Rechnet man die vermeidbaren Verluste in den damit einhergehenden Flächenfußabdruck um, so wird eine Fläche von über 2,6 Millionen Hektar mit Agrarrohstoffen angebaut, nur um diese nach der Ernte irgendwo entlang der Wertschöpfungskette zu entsorgen.

    DWeizenies entspricht fast 15 % der gesamten Fläche, die wir für die Erzeugung der Agrarrohstoffe für unsere Ernährung benötigen (Zum Weiterlesen empfiehlt Innoform die WWF-Studie Das große Wegschmeißen). 

    Vor diesem Hintergrund leistet das Kompaktseminar Aktive Verpackungen zum Qualitätserhalt von Lebensmitteln am 25./26. Oktober 2016 einen Beitrag zur Nachhaltigkeitsverbesserung und zur Reduktion von Lebensmitteln: 

    Die Teilnehmer lernen weitere Grundlagen des Lebensmittelverderbs kennen und erhalten einen Überblick über aktive und passive Verpackungsmöglichkeiten.

    Die Haltbarkeitsverlängerung bei Lebensmitteln und die Rolle der Verpackung sind die zentralen Inhalte des Seminars: Aktive und passive Verpackungen sowie die wichtigsten aktiven Systeme und ihre Anwendungsgebiete werden besprochen.
    Neue Verpackungssysteme mit Sauerstoff-, Feuchte-, Ethylen-Absorber, antimikrobiellen Verpackungen und Feuchteregulierung und die Permeation werden besprochen, aber auch rechtliche Aspekte werden erörtert. Die Teilnehmer erlernen Bewertungskriterien, um den Einsatz und Nutzen aktiver Systeme beurteilen zu können. Neben marktreifen Produkten werden auch ein Blick in die Zukunft gewandt und erfolgversprechende Entwicklungsprojekte vorgestellt.

    Nutzen Sie dieses einzigartige Kompaktseminar rund um das Thema “Aktive Verpackung” zur Reduktion von Lebensmitteln für Ihren Beitrag der Nachhaltigkeitsverbesserung.

     

     

     

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