Kategorie: Lebensmittelrecht

Lebensmittelrechtliche Fragen für Verpackungen

  • Innoform Online-Consulting ist da

    Innoform Online-Consulting ist da

    Entdecken Sie unser neues Online-Beratungsangebot des Innoform Testservice!

    Wir freuen uns, Ihnen unser neues Online-Beratungsangebot beim Innoform Testservice vorstellen zu dürfen! Mit diesem innovativen Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bequem und flexibel von überall aus auf unsere Expertise zuzugreifen.

    Was ist der Innoform Testservice?

    Der Innoform Testservice ist ein anerkannter Prüfdienstleister für flexible Verpackungen aus Papier und Kunststoff. Er hat einen besonderen Fokus auf die Lebensmittelindustrie, Verpackungshersteller und deren Lieferanten sowie den Handel. Unsere modernen Geräte und unser umfassendes Wissen über lebensmittelrechtliche Vorgaben und Flexpack-Anforderungen ermöglichen es uns, Ihnen präzise Antworten auf Ihre Fragen zu geben wie zum Beispiel:

    Unsere Prüfergebnisse und Bewertungen sind von Herstellern und Verwendern von Papier- Kunststoffverpackungen gleichermaßen anerkannt. Sie helfen bei der Bewertung und Vermeidung von Risiken.

    Unser neues Online-Beratungsangebot

    Mit unserem neuen Online-Beratungsangebot können Sie nun direkt mit unseren Experten in Kontakt treten. Sie können Ihre Fragen und Anliegen rund um Verpackungsprüfungen und -optimierungen besprechen. Egal ob Sie Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Verpackungsmaterials benötigen oder spezifische Fragen zu unseren Prüfverfahren haben – wir sind für Sie da!

    Und das Ganze völlig ohne Risiko. Denn wenn Sie am Ende feststellen, dass wir Ihnen im Teams-Meeting nicht hinreichend helfen konnten, fallen daher für Sie keinerlei Kosten an.

    Wie können Sie einen Beratungstermin buchen?


    Einen Beratungstermin zu buchen ist ganz einfach! Nutzen Sie unseren Online-Buchungsservice und buchen Sie den nächsten freien Slot direkt bei unseren Expert*innen. Unser Online-Tool zeigt Ihnen alle freien Termine an und erstellt automatisch eine Einladung für MS-Teams. Dafür müssen Sie sich nicht mit MS-Teams auskennen. Sie benötigen lediglich einen Browser, ein Mikrofon und Lautsprecher. Dies sollte heutzutage überall vorhanden sein. Also los geht es.


    Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem neuen Online-Beratungsangebot noch besser, schneller und kompetent zur Seite stehen zu können. So können wir Ihre Prüf- und Verpackungsfragen beantworten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und von unserer Expertise zu profitieren!

  • Die Deutsche Druckfarbenverordnung – es geht voran

    Die Deutsche Druckfarbenverordnung – es geht voran

    Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren im Verkehr mit bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit dem Entwurf der “Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung” (Druckfarbenverordnung) eine Liste von Stoffen festgelegt, die in Druckfarben bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen, mit Höchstmengen für den Übergang auf Lebensmittel (Positivliste).

    Am 16.08.21 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem Bundesrat den Entwurf dieser Verordnung zugeleitet (siehe

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0601-0700/655-21.html

  • Cradle to Cradle – der Ausweg

    Cradle to Cradle – der Ausweg

    Einige Webseminare für Verpackungshersteller und Abpacker.

    Mit EPEA Switzerland GmbH in Persona Albin Kälin bieten wir bei Innoform nun eine Webseminar-Reihe zum Thema C2C, wie Cradle to Cradle oft abgekürzt wird, an.

    Wie viele wissen, setzen wir uns schon seit 2013 für dieses Prinzip in der Form ein, als dass wir immer mal wieder Vorträge in Events einstreuen und als Innoform z.B. für den Begriff Materialgesundheit werben.

    Professor Braungart, der als Erfinder dieses Systems gilt, wird mittlerweile nicht mehr als Träumer verspottet, sondern sehr ernsthaft auf höchster Ebene eingeladen, das C2C Prinzip zu erklären.

    Informativ ist auch dieser Spiegel-Artikel nebst Video: https://www.spiegel.de/video/cradle-to-cradle-michael-braungart-ueber-plastik-video-99019961.html

    Die Idee ist, einfach davon wegzukommen, z.B. rund 600 Chemikalien für einen Joghurtbecher zu verwenden, von denen einige keine Aufgabe und andere nur Nebenwirkungen haben, da sie Spalt-/ oder Nebenprodukte sind. Hinzu kommt der Gedanke, dass Werkstoffe in einer Hand bleiben. Also der Kunststoffverpackungshersteller die Verpackung nur verleiht – somit das verpackte, transportierte, geschützte und marketingmäßig optimierte Gut zum Konsumenten bringt und nicht die Verpackung verkauft. Aber so weit geht es zunächst noch gar nicht. Der Beginn ist das Umdenken weg vom linearen Denken hin zum Kreislaufdenken.

    Wir wollen Gestalter fundiert und systematisch mit drei aufeinander aufbauenden Online-Workshops in die Lage versetzen, selber Kreisläufe für und mit Verpackungen zu schließen.

    Cradle to Cradle, Teil A: Die Kreislauf-Lösung für Verpackungen?!

    Cradle to Cradle Teil B: Wie beginne ich mit der Umsetzung beim Packmittelhersteller

    Cradle to Cradle für Professionals, Teil C

    Nutzen auch Sie diese auf Verpackungen zugeschnittenen Webseminare für Ihr Umdenken und Umschwenken.

  • Ab 2023 Schulung und Zertifizierung zum sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten verpflichtend

    Ab 2023 Schulung und Zertifizierung zum sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten verpflichtend

    Am 4. August 2020 wurde die neue REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Danach ist ab dem 24. August 2023 vor der gewerblichen oder industriellen Verwendung für PU-Verarbeiter eine Sicherheitsschulung der Mitarbeiter notwendig.

    Dies gilt für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥ 0,1%. Solche Produkte werden ab dem 24. Februar 2022 mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet sein, der auf den Schulungsbedarf hinweist.

    Das Ziel der Beschränkung ist, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern.

    Ein dokumentierter Nachweis (Bescheinigung) der Teilnahme an einer Schulung, einschließlich einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung, ist für alle gewerblichen und industriellen Verwender von betroffenen PU-Produkten zwingend erforderlich. Entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung muss die Schulung von einem Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch-geführt werden. Die Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass ihre Mitarbeiter die erforderlichen Sicherheitsschulungen erfolgreich absolviert haben.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

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  • Verordnung (EU) 2020/1245

    Verordnung (EU) 2020/1245

    Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Es ist wieder soweit – es gibt Änderungen zur wohl wichtigsten Verordnung für Lebensmittelverpackungen (Bedarfsgegenstände) (EU) Nr. 10/2011.

    Wir haben hier einmal die wesentlichen Neuerungen für Flexpacker aufgeführt. Einen vollständigen Download der Änderungen finden Sie hier.

    Änderungen im Anhang I (Unionsliste):

    • 1,3-Phenylendiamin (CAS-Nr. 0000108-45-2, FCM-Stoff-Nr. 236), NG auf 0,002 mg/kg verringert
    • Antimontrioxid (CAS-Nr. 00013­ 09-64-4, FCM-Stoff-Nr. 398): Grenzwert gestrichen, aber dafür Aufnahme des Grenzwertes in Anhang II
    • Aufnahme folgender Stoffe
      • Montmorillonitton, modifiziert mit Hexadecyltrimethylammoniumbromid (FCM-Stoff-Nr. 1075)
      • Phosphorsäure, Triphenylester, Polymer mit Alpha-hydro-omega-hydroxypoly[oxy(methyl-1,2-ethandiyl)], C10-16- Alkylester (FCM-Stoff-Nr. 1076 und CAS-Nr. 1227937-46-3)
      • Titandioxid, oberflächenbehandelt mit fluoridmodifiziertem Aluminiumoxid (FCM-Stoff-Nr. 1077)

    Änderungen im Anhang II (Metalle und primäre aromatische Amine):

    • Darstellung als Tabelle inkl. Ergänzung, ob es sich um gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a zugelassene Salze handelt
    • Aufnahme folgender Stoffe: Ammonium, Antimon, Arsen, Cadmium, Calcium, Chrom, Europium, Gadolinium, Lanthan, Blei, Magnesium, Quecksilber, Kalium, Natrium, Terbium
      (zum Teil, da sie als Verunreinigungen in fertigen Kunststoff-Materialien und -Gegenständen vorkommen können)
    • Aufnahme von Nachweisgrenzen für Metalle
    • Für primäre aromatische Amine, die karzinogen sind oder bei denen der Verdacht auf eine karzinogene Wirkung besteht, wurde die Nachweisgrenze auf 0,002 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz gesenkt. Dies gilt für die bedenklichsten primären aromatischen Amine, die in Anhang XVII Anlage 8 zu Eintrag 43 (Eintrag zu Azofarbstoffen) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt sind. Die Summe der primären aromatischen Amine darf 0,01 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz nicht überschreiten.

    Änderungen im Anhang IV  (Konformitätserklärung):

    • Auf der Ebene von Zwischenstufen sind folgende Angaben zu den verwendeten Stoffen oder deren Abbauprodukten erforderlich:
      • Benennung und Menge der Stoffe gemäß Anhang II
      • Benennung und Menge der Stoffe, deren Genotoxizität nicht ausgeschlossen worden ist und in einer Menge vorhanden sein könnten, bei der eine Migration aus dem fertigen Material von mehr als 0,00015 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz zu erwarten ist.

    Änderungen im Anhang V  (Konformitätsprüfung):

    • Anlagen oder Geräte für die Lebensmittelverarbeitung, die aus vielen Kunststoffteilen bestehen oder Kunststoffteile sowie anderes Material enthalten, kann die Konformität anhand von Migrationsprüfungen im Lebensmittel oder im Lebensmittelsimulanz überprüft werden, das mithilfe der gesamten Anlage bzw. des gesamten Geräts oder von Baugruppen oder Modulen desselben gemäß der Bedienungsanleitung hergestellt oder verarbeitet wurde, statt zu versuchen, die Migration aus jedem einzelnen Kunststoffteil oder -material zu ermitteln, das in der Anlage bzw. dem Gerät zum Einsatz kommt.
    • Die Bewertung und Prüfung von Mehrwegmaterialien und –gegenstände wird näher erläutert
    • Neue Prüfbedingungen OM0 für die Gesamtmigration für Kunststoffmaterialien und –gegenständen, die dazu bestimmt sind, nur bei kalten Temperaturen oder bei Umgebungstemperatur und nur für eine kurze Dauer (weniger als 30 Minuten) mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
    • Prüfung unter Rückfluss wurde bei OM4 (1h/100°C) ergänzt
  • Thema: Lebensmittelrecht für Verpackungen

    Thema: Lebensmittelrecht für Verpackungen

    Dieses Thema bewegt unsere Industrie seit Jahren hin zu immer mehr Produktsicherheit. So zumindest der Wunsch der Legislative. Wir stellen hier relevantes Wissen für Packmittelhersteller und Anwender zur Verfügung. Egal, ob Handel, Lebensmittel- oder Konsumgüterhersteller. Die Anforderungen greifen ineinander und sind von enormer Bedeutung. Wir ziehen an einem Strang. Doch welche Themen sind das aktuell?

    Nun es beginnt wie so oft mit einem Überblick:

    Grundkurs: Lebensmittel- (Bedarfsgegenstände)recht der EU in der Kunststoff-Verpackungsindustrie

    In diesem aktualisierten Grundkurs findet sich das Fachwissen zu lebensmittelrechtlichen Vorgaben und praktischen Verfahren rund um die Themen Konformitätserklärungen und Migration (einschließlich Verordnung (EU) Nr. 10/2011).

    Ausgehend von einer Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen werden natürlich auch Themen behandelt wie:

    • GMP und Konformitätserklärungen
    • Wechselwirkung zwischen Füllgut und Verpackung
    • Verantwortung in der Lieferkette und Risiken

    Mit den beiden Referenten werden Kompetenzen gebündelt und der Tagesablauf kurzweilig gestaltet. An beiden Tagen finden auch Übungen statt, um erlerntes Wissen an Praxisbeispielen zu erproben.

    Ähnliche Inhalte bieten unsere Webseminare zu diesem Themengebiet, aber deutlich kompakter dargeboten:

    Mineralöl/Mosh/Moah Migration – aktueller Stand

    Lebensmittelrecht: Einstieg in die rechtlichen Anforderungen

    Lebensmittelrechtliche Verantwortung in der Lieferkette

    Lebensmittelrecht: Druckfarben – Konformität mit Lebensmittelverpackungen

    Lebensmittelrecht: Klebstoffe – konform mit Lebensmittelverpackungen einsetzen

    Migrationsprüfungen an Lebensmittelverpackungen

    Non Intentionally Added Substances (NIAS) – Analytik und Bewertung

    Überblick über FDA-Regularien in den USA

    Zu einigen dieser Webseminar Themen gibt es dann wiederum Vertiefungsseminare vor Ort, die auch als In-House-Trainings gebucht werden können.

    Beispiele dafür sind:

    Migrationsprüfungen richtig auswählen und beurteilen

    Einstieg in das US-Lebensmittelrecht für Verpackungen (FDA)

    Aufbauseminar: Lebensmittelrecht und Wechselwirkung zwischen Verpackung und Füllgut…

    Aufbauseminar: Lebensmittelrecht Folienverpackungen – einschl. Druckfarben, Klebstoffe…

    In unregelmäßigen Abständen bieten wir darüber hinaus eine Tagung/Konferenz an, wenn es der Innovationsgrad erfordert. Diese Unterlagen sind natürlich auch immer nach der Tagung weiterhin abrufbar:

    Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH)

  • Sicherung der Lebensmittelversorgung – Beschlossene Hilfsmaßnahmen für die Land- und Ernährungswirtschaft

    Sicherung der Lebensmittelversorgung – Beschlossene Hilfsmaßnahmen für die Land- und Ernährungswirtschaft

    Wir müssen die Lebensmittelversorgungskette in Takt halten!

    Aufgrund der Corona-Pandemie zeichnet sich ein massiver Engpass an Arbeitskräften ab, was enorme Auswirkungen auf unsere Urproduktion haben wird: Für die Ernten und Pflanzungen werden im März rund 30.000 Saisonarbeitskräfte benötigt, im Mai rund 85.000. Mit den Saisonarbeitskräften – hauptsächlich aus Polen und Rumänien – ist in der jetzigen Situation nicht zu rechnen.

    In Deutschland liegt der Selbstversorungsgrad bei einigen Grundnahrungsmitteln (Kartoffeln, Schweinefleisch, Getreide, Käse) bei über 100 Prozent, bei Obst und Gemüse nur bei unter 40 Prozent.

    Wenn Gemüse jetzt nicht gesät, gepflanzt, gepflegt, geerntet, verarbeitet und transportiert werden kann, wird der Markt ab Mai leiden, und wenn Tierhalter ihre Milchkühe nicht mehr füttern und melken können, fehlt es am Ende zur Versorgung unserer Bevölkerung an Grundnahrungsmitteln.

    Die Land- und Ernährungsindustrie wird als systemrelevante Infrastruktur anerkannt!
    Folgende Unternehmen zählen zur Lebensmittelversorgungskette:

    • Vorleistungs- und Zulieferindustrie (insbesondere Futtermittel, Maschinen, Düngung, Pflanzenschutz, Lebensmittelverpackungen)
    • der Erzeugung (Landwirtschaft und Gartenbau)
    • der Lebensmittelverarbeitung (z. B. Mühlen, Bäckereien, Molkereien, Schlachtunternehmen und Fleischereien)
    • der Lebensmittellogistik bis hin zum Handel (Importeure, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel)

    Die Regierung hat ein Maßnahmepaket geschnürt, um die Lebensmittelversorgungskette zu sichern.

    Folgende Maßnahmen umfasst das Paket:

    • Ausweitung der “70-Tage-Regelung”
    • Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld
    • www.daslandhilft.de – neue Job-Vermittlungsplattform: Vermittlung zwischen suchenden Landwirten und “Helfenden Händen” – ohne Registrierungs- oder Vermittlungsgebühren
    • Bessere Hinzuverdienstregelungen bei Ruheständlern
    • Arbeitnehmerüberlassung
    • Flexibilisierung der Arbeitszeiten
    • Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe sicherstellen
    • Kündigungsschutz bei Pachtverträgen
    • Soforthilfe in der Corona-Krise
    • Sicherstellung des ungehinderten Warenverkehrs

    Damit möchte sie

    • Anreize und einfache Regelungen schaffen für alle, die in der Landwirtschaft mitarbeiten wollen
    • die Liquidität für landwirtschaftliche Betriebe sichern
    • die Lieferketten sichern, damit die Lebensmittel in den Regalen ankommen

    Sie möchten aktiv helfen, die Lebensmittelversorgung aufrecht zu erhalten? Informieren Sie sich hier über das Maßnahmepaket des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Karen van Wuellen

  • Prof. Dr. Markus Schmid über Handlungsansätze für nachhaltigere Lebensmittelverpackungskonzepte – Aktuelles aus der anwendungsorientierten Forschung

    Prof. Dr. Markus Schmid über Handlungsansätze für nachhaltigere Lebensmittelverpackungskonzepte – Aktuelles aus der anwendungsorientierten Forschung

    Das Inno-Meeting gilt als deutschsprachiger Branchentreff für Entscheider der Flexpack-Industrie. Was versprechen Sie sich persönlich von Ihrem Beitrag?

    In meinem Vortrag zu „Handlungsansätzen für nachhaltigere Lebensmittelverpackungskonzepte – Aktuelles aus der anwendungsorientierten Forschung“ werde ich u.a. Ergebnisse aus öffentlich geförderten Forschungsprojekten zu Biopolymeren aus Reststoffen und Nebenprodukten der Lebensmittelproduktion vorstellen. Persönlich verspreche ich mir von meinem Beitrag, dass eine sachliche Diskussion zu möglichen Packmittelalternativen entsteht und dass wir gemeinsam handeln, um wirklich nachhaltigere Verpackungskonzepte in den Markt zu bringen.

    Der Themenschwerpunkt beim diesjährigen Inno-Meeting liegt auf „Handeln“. Anders ausgedrückt: Zeit zum Umdenken. Was fällt Ihnen spontan zu diesem Thema – bezogen auf Verpackungen und Verbraucheranforderungen – ein?

    In Bezug auf die Verbraucheranforderung nach nachhaltigeren Produkten müssen wir natürlich handeln, aber bitte mit Vernunft und Sachverstand. Zum Beispiel Mehrschichtverbundfolien einfach mit Papier zu kaschieren, um diese optisch nachhaltiger aussehen zu lassen, leistet sicherlich nicht zwingend einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Oder noch schlimmer: Verpackung so weit zu reduzieren, dass der Produktschutz nicht mehr gewährleistet ist. Mögliche Maßnahmen sollten erst ordentlich und ganzheitlich durchdacht werden, bevor gehandelt wird.

    Ihr Thema lautet „Handlungsansätze für nachhaltigere Lebensmittelverpackungskonzepte – Aktuelles aus der anwendungsorientierten Forschung“. Was wird Ihre Kernaussage sein und wo sehen Sie für den Zuhörer in erster Linie den Nutzen?

    Eine der wichtigen Aussagen wird sein, dass wir gerade in diesen turbulenten Zeiten, in denen Lebensmittelverpackungen so massiv unter medialem Beschuss stehen, nicht überstürzt reagieren, sondern klug agieren müssen, um für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen adäquate Lösungen zu finden. Einige mögliche Lösungsansätze werde ich aufzeigen und hoffe, dass möglichst viele Zuhörer daraus einen Nutzen ziehen. 

    Verbraucher betrachten Verpackungen oft als notwendiges Übel. Sie stellen in Ihrem Vortrag ausgewählte Ansätze und Ergebnisse von mehreren Forschungs- und Entwicklungsprojekten vor, die ein gemeinsames Ziel verfolgen: nachhaltigere Verpackungsmaterialien zu entwickeln. Welches Forschungsprojekt hat sie persönlich ganz besonders beeindruckt und warum?

    Alle Forschungsprojekte, die ich vorstellen werde, haben ihren gewissen Reiz. Besonders beeindruckt bin ich von der Tatsache, dass es möglich ist, aus Reststoffen- und/oder Nebenprodukten der Lebensmittelproduktion hochwertige Werkstoffe mit großartiger Funktionalität herzustellen.

    Wie lange müssen wir noch bis zur Markteinführung warten?

    Einige der Prozesse und  Materialien haben bereits einen sehr hohen Technologiereifegrad und könnten damit in naher Zukunft marktverfügbar sein, wohingegen andere Materialien noch einiges an Forschungs- und Entwicklungsarbeit benötigen.

    Warum sind die Biopolymere immer wieder auf der Agenda – wird das nicht alles viel zu teuer?

    In der Tat können Biopolymere nur dann einen echten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, wenn diese eine hohe Funktionalität aufweisen und zu marktfähigen Preisen produziert werden können. Um dies zu erreichen, ist noch einiges an Arbeit notwendig. Diesen Weg hin zu einer kreislauforientierten Bioökonomie einzuschlagen halte ich für richtig und wichtig.

    Welche Anstrengungen muss die Verpackungsindustrie unternehmen, um dem Plastik-Bashing entgegen zu wirken?

    Sachliche Aufklärungsarbeit leisten und dass nicht alleine!  Alle Akteure der Wertschöpfungskette müssen hier an einem Strang ziehen.

    Wie schätzen Sie persönlich die Zukunft von Kunststoffverpackungen ein?

    Kunststoffe werden auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Primärfunktion von Verpackungen leisten. Dabei wird der Anteil an Kunststoffen aus nachwachsenden Rohstoffen steigen und der Ausbau kreislauffähigerer Konzepte weiter voranschreiten. Kunststoffverpackungen werden also ein Teil der Lösung für den notwendigen Wandel zu einer nachhaltigen und kreislauforientierten Bioökonomie sein.

    Unsere Teilnehmer möchten die Referenten auch gern persönlich besser kennenlernen. Deshalb noch eine letzte Frage: Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben besonders?

    Schwäbischer Zwiebelrostbraten mit Spätzle und Soße.

    Prof. Dr. Markus Schmid ist ausgebildeter Fleischermeister und Betriebswirt des Handwerks. Er studierte Lebensmitteltechnologie und Food Processing an der Hochschule Fulda und promovierte am Lehrstuhl für Lebensmittelverpackungstechnik der Technischen Universität München. Er arbeitete als Projektmanager am Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV in Freising. Seit März 2018 ist er Professor an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen in der Fakultät Life Sciences am Standort Sigmaringen. Dort leitet er das Sustainable Packaging Institute SPI.

  • Ist Bambus-Geschirr gesundheitlich unbedenklich?

    Ist Bambus-Geschirr gesundheitlich unbedenklich?

    Nachhaltig, natürlich, unbedenklich, biologisch abbaubar, kompostierbar, umweltschonend, spülmaschinenfest, aus nachwachsenden Rohstoffen, ökologisch wertvoll, recyclebar, wiederverwendbar, 100 % Bambus … Das sind nur einige Argumente, mit denen die Hersteller ihre Coffee-to-go-Becher als Alternative zu Plastik anbieten.

    Neben Bambus sind aber auch Kunststoffe wie Melaminharz oder Harnstoff-Formaldehydharze enthalten. Dieses Bambusgeschirr hat eine matte Oberfläche und eine Holzmaserung ist nicht zu erkennen.

    Wenn die Becher mit heißen Flüssigkeiten gefüllt werden, die heißer sind als 70 Grad, migrieren die Bausteine des Melaminharzes – Formaldehyd und Melamin – in das Lebensmittel.

    So bestätigte der vzbv ( Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ), dass 2018 und 2019 ALLE insgesamt 37 untersuchten Proben von Bambusprodukten den Grenzwert für Formaldehyd deutlich überschritten haben, und dass eine Probe zusätzlich den Grenzwert für Melamin nicht eingehalten hat.

    Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel- und Futtermittel hatte schon 2018 in seinem Bericht auf Seite 31 bekannt gegeben, dass der Anstieg der Warnungen für Bedarfsgegenstände um 17 % zum Teil auf „Bambus – Geschirr“ zurückzuführen ist.

    Weitere Informationen finden Sie hier:
    https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/umwelt-haushalt/produkte/schadstoffe-in-bambusgeschirr-20573

  • Verordnung (EU) 2019/1338 der Kommission vom 8. August 2019

    Verordnung (EU) 2019/1338 der Kommission vom 8. August 2019

    Die nächste Änderungsverordnung der 10/2011 wurde am 8. August 2019 veröffentlicht und ist gestern in Kraft getreten. Es ist aber nur eine Ergänzung zur Zulassung einer Substanz.

    Die Beschränkung für die Substanz Poly((R)-3-hydroxybutyrat-co-(R)-3-hydroxyhexanoat) (FCM-Stoff-Nr. 1059, CAS-Nr. 147398-31-0) wurde wie folgt erweitert:

    Nur zur alleinigen oder zur Verwendung in einer Mischung mit anderen Polymeren im Kontakt mit allen Lebensmitteln bis sechs Monate oder länger bei Raumtemperatur oder darunter, einschließlich Phasen der Heißabfüllung oder kurze Phasen des Erhitzens. Die Migration aller Oligomere mit einem Molekulargewicht unter 1 000 Da darf 5,0 mg/kg Lebensmittel nicht überschreiten.

    Wenn das fertige Material oder der fertige Gegenstand, das/der diesen Stoff enthält, in Verkehr gebracht wird, müssen die Belege gemäß Artikel 16 eine ausführliche Beschreibung der Methode enthalten, mit der sich bestimmen lässt, ob die Migration von Oligomeren die Beschränkungen gemäß Tabelle 1 Spalte 10 erfüllt. Diese Methode muss zur Verwendung im Rahmen der Konformitätsprüfung durch eine zuständige Behörde geeignet sein. Ist eine angemessene Methode öffentlich verfügbar, so ist auf diese Methode zu verweisen. Erfordert die Methode eine Kalibrierungsprobe, so ist der zuständigen Behörde auf Anforderung eine hinreichende Probe zur Verfügung zu stellen.

    Die vollständige Version der Änderungsverordnung finden Sie hier.

    Bei Fragen zu Konformitätserklärungen helfe ich gern weiter: Heike Schwertke 0441 94986-14

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