Schlagwort: Lebensmittelverpackungen
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Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 verfügbar
VERORDNUNG (EU) 2015/174 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2015 Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmer zu begrenzen, dürfen Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die den vor dem 26. Februar 2015 geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 genügen, bis zum 26. Februar 2016 in Verkehr gebracht werden. Diese Materialien und Gegenstände aus Kunststoff dürfen nach dem genannten Datum bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben. Die Anpassungen betrifft in erster Linie die Unionsliste in der Tabelle 1 des Anhang 1. Es wurden 6 neue Stoffe ergänzt, 1 Stoff gestrichen und bei 10 Stoffen Beschränkungen oder Spezifikationen geändert. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0174&qid=1423650785084&from=DE -

Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A?!
Die efsa (European Food Safety Authority) veröffentlichte am 21. Janur 2015 unter: http://www.efsa.europa.eu/en/press/news/150121.htm eine Artikel indem beschreiben wird, dass bisherige Untersuchungsergebnisse von offizieller Stelle keine Gesundheitsrisiken für Menschen bestehen, wenn man die Aufnahme des Stoffes aus einer Kombination von üblichen Quellen zugrunde legt (Kosmetik, Staub, Nahrungsmittel…). Dennoch ist der aktualisierte Grenzwerte (TDI=tolerable daily intake) auf 4 µg/kg of bw/day (µg/Kg Körpergewicht/Tag) von 50 µg/kg of bw/day reduziert worden, um ausreichend Sicherheitsreserve bis zum Abschluss von Langzeitstudien zu gewährleisten. -

NIAS (non intentionally added substances oder nicht absichtlich zugesetzte Stoffen) in Lebensmittelverpackungen
Substanzen, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden, können Verunreinigungen oder Abbauprodukte enthalten. Diese Verunreinigungen gelangen bei der Herstellung zusammen mit dem Stoff unbeabsichtigt in das Kunststoffmaterial (unbeabsichtigt eingebrachter Stoff — non-intentionally added substance, NIAS). Die eingesetzten Substanzen müssen über eine technische Qualität und Reinheit verfügen, die für die vorhersehbare Verwendung der Materialien geeignet ist. Daher sollten Verunreinigungen, die relevant für die Konformitätsbeurteilung sind, in den Konformitätserklärungen und Spezifikationen angegeben werden. Was kann ich tun, wenn mein Lieferant keine Angaben zu NIAS macht? Die Prozesskette zur Fertigung von Verpackungsmaterialien oder Bedarfsgegenstände kann mitunter sehr lang sein. Daher sollten die Informationen zu diesen Stoffen auch innerhalb der Kette weiter gegeben werden. Werden keine Angaben zu NIAS gemacht, kann das einerseits bedeuten, dass keine unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe vorhanden sind, aber auch, dass ihr Lieferant selbst keine Kenntnis über diese Stoffe hat. Um einzuschätzen zu können, ob unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe oder Abbauprodukte migrieren können, sind Migrationsscreenings eine Möglichkeit um sich dieser Thematik zu nähern. Welche Mengen sind relevant? Leider gibt es hierzu noch keine klare Vorgehensweise. Im „The Exposure Matrix Project“ der Plastics Europe, EuPC, FPE und CeficFCA wurde ein „level of interest“ (LOI) vorgestellt, ein berechneter Wert basierend auf Expositionsdaten (Studien zur tägliche Nahrungsaufnahme, unterteilt nach Lebensmittelgruppen und Verpackungsarten) für unterschiedliche Verpackungsmaterialien, oberhalb dessen eine Bewertung erforderlich ist. Alternativ kann eine Orientierung am Grenzwert für nicht beurteilte Stoffe hinter einer funktionellen Barriere von 10 µg/kg Lebensmittel (10 ppb) erfolgen. Bei Anwendung eines Oberflächen/Volumen-Verhältnisses von 6 dm²/kg Lebensmittel wären das ca. 1,3 µg/dm² Verpackungsmaterial. Welche Maßnahmen sind daraus abzuleiten? Stoffe oberhalb des LOI bzw. der 10 ppb müssen zunächst eindeutig identifiziert werden. Wenn es sich um Abbauprodukte eines Inhaltsstoffes handelt, ist das nicht einfach, da z.B. Standards zur Identifizierung der Substanzen fehlen können. Dann kann nur auf Basis des Massenspektrums in Verbindung mit Kenntnissen über die eingesetzten Inhaltsstoffe auf die Substanz geschlossen werden. Ggf. sind zusätzlich toxikologische Bewertungen erforderlich. Haben Sie Interesse an Migrationsscreenings, rufen Sie mich gerne einmal an +49 441 9498614! -
Folienkaschierung und Verarbeitung
darum geht es am 2./3. Juli in Würzburg auf der Festung Marienberg bei dem Kaschier-Expertentreff, den Innoform in Kooperation mit dem Süddeutschen Kunststoffzentrum (SKZ) veranstaltet. Folien-Kaschierer, Abpacker und Forscher treffen sich in Würzburg – nach 10 Jahren zum zweiten Mal – um sich über Trends und Erkenntnisse aus dem Bereich Kaschierfolien auszutauschen.Verbundfolien leisten heute in vielen Anwendungen der Flexpack-Industrie unverzichtbare Dienste. Steigende Anforderungen des Verbrauchers, Handels und der verpackenden Industrie lassen neue Materialeigenschaften entstehen. Machen kaschierte Folien unser Leben nachhaltiger?
Auf dieser Fachtagung erhalten die Teilnehmer dazu einen Leitfaden für das Entwickeln nachhaltiger Verbundfolien. Vom Rohstoff bis zur Endanwendung werden das Leistungsspektrum und die Eigenschaften von Kaschierfolien vorgestellt.
Mit steigenden Anforderungen an Food- und Non-Food-Verpackungen müssen Siegelschichten weiterentwickelt werden. Wie können Rohstoffauswahl in Verbindung mit Coextrusionsstrukturen, Fertigungsparametern und Additiven die erforderlichen Folieneigenschaften sicher stellen? Der neueste Stand solcher Siegelmedien wird ein weiterer Schwerpunkt sein.
Wie können durch Folienkaschierung neue Anwendungsgebiete wie aktiver Verpackungen erschlossen werden? Wie werden sauerstoffabsorbierende, feuchteregulierende und antimikrobielle Verbunde richtig verklebt und appliziert? Lohnt sich andererseits trotz höherer Preise der Einsatz von Bio-Kaschierfolien? Können Polimere mit einem Rohstoffanteil von 70% herkömmliche Polimere 1:1 ersetzen? Experten wagen eine Prognose. Und kann das einst verpönte PVC für Lebensmittelverpackungen wieder verwendet werden? Welche Eigenschaften müssen PVC-Folien besitzen und wie wirken sich die typischen Additive auf die Kaschierung und Weiterverarbeitung aus? Der Stand der Technik und Perspektiven über heutige moderne Kaschierklebstoffsysteme werden kontrovers diskutiert werden. Experten diskutieren einen Leitfaden über die wesentlichen Entscheidungskriterien für lösungsmittelhaltige, wasserverdünnbare oder lösungsmittelfreie Kaschierklebstoffe. Welche Klebstoffsysteme erfüllen die lebensmittelrechtlichen Gesetzesvorgaben? Ist das bislang vernachlässigte Thema der Bahnreinigung eine sinnvolle Ergänzung zur Lebensmittelsicherheit? Besonderes Augenmerk wird den Kosten und der Qualität gewidmet. In diesem Zusammenhang wird das Thema Extrusionskaschierung und Lackierung alternativ betrachtet: Ist die UV-Lackierung eine kostengünstige Alternative zum Glanzkaschierfolienersatz? Die Teilnehmer erhalten einen Einblick über UV-Anwendungen in anderen Branchen, die auch für Folien interessant sein könnten. Praxistipps zur Vermeidung typischer Kaschier- und Verbundfolienfehler runden das Programm an. Diese Tagung richtet sich an Entscheider und Entwickler aus Verpackungsherstellung und -technik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, und Key-Accountmanager. Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://dk.innoform-coaching.de Innoform Coaching Gbr Stüvestraße 25 49205 Hasbergen Tel.: +49 (0) 5405 80767-0 E-Mail: coaching@innoform-coaching.de -

Neuer Rechner für die Abschätzung beschleunigter Lagerung online verfügbar
Neben dem mittlerweile beliebten Permeationsrechner zur Abschätzung der Barrierewirkung üblicher Verbundfolien auf der Innoform Web-Site, gibt es nun einen zweiten, nützlichen Rechner zur Abschätzung der beschleunigten Alterung, wie es die Fachleute nennen. Was ist das? Eine beschleunigte Alterung für Folienverpackungen mit Füllgut ist ein Standardtest, um die Verträglichkeit der Verpackung mit dem Füllgut, aber auch beispielsweise die Gewichtsverluste von verpackten Füllgütern (z.B. Feuchttüchern) zu prüfen. Damit man aber bei lange haltbaren Füllgütern nicht so lange warten und testen muss, empfiehlt sich oft eine beschleunigte Prüfung bei erhöhter Temperatur. Dazu macht man sich den Grundsatz zu Nutze, dass u.a. chemisch-physikalische Prozesse bei einer Temperaturerhöhung von 10 Grad rund doppelt so schnell ablaufen. Um diese Beschleunigung bei den drei Variablen – Lagertemperatur, – zu simulierende Dauer – Versuchstemperatur auszurechnen, haben wir diesen Rechner hier online gestellt.











