Schlagwort: Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011

  • 19. Kunststoffverordnung änderung (EU) Nr. 10/2011

    19. Kunststoffverordnung änderung (EU) Nr. 10/2011

    Neue Regelungen für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt durch die Verordnung (EU) 2025/351 sind veröffentlicht.

    Wir stellen hier die wichtigsten Änderungen der EU-Verordnungen zu Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff vor.Dazu gehören Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.

    Wichtige Klarstellungen betreffen die Definitionen und Anforderungen an Kunststoffe, die Einführung von „UVCB-Stoffen“, Reinheitsanforderungen, Vorschriften zur Wiederaufbereitung und Recycling, neue Kennzeichnungsvorschriften und erweiterte Konformitätserklärungen. Zudem werden Regeln zur Konformitätsprüfung und Übergangsfristen präzisiert.

    1. Änderungen an bestehenden Kunststoffverordnungen:
      • Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
      • Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008.
      • Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis.
    1. Klarstellungen und Präzisierungen:
      • Definitionen und Anforderungen an die Zusammensetzung von Kunststoffen wurden präzisiert.
      • Einführung des Begriffs „UVCB-Stoffe“ (Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung).
      • Umfang und Art der Belege zum Nachweis der Konformität und zur Zusammensetzung der Ausgangsstoffe auf jeder Stufe des Herstellunsprozesses
    1. Reinheitsanforderungen:
      • Festlegung hoher Reinheitsgrade für Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden.
      • Spezifische Vorschriften für die Reinheit von Stoffen natürlichen Ursprungs.
    2. Wiederaufbereitung und Recycling:
      • Vorschriften für die Wiederaufbereitung von Kunststoffnebenprodukten.
      • Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme in Recyclinganlagen.
    3. Kennzeichnung und Konformitätserklärung:
      • Neue Kennzeichnungsvorschriften für wiederverwendbare Lebensmittelkontaktgegenstände.
      • Erweiterte Anforderungen an die Konformitätserklärung, einschließlich Informationen über unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe (NIAS)
    4. Prüfungen
      • Regeln Konformitätsprüfung und Bewertung der Einhaltung von Grenzwerten präzisiert
      • Kriterien für die Bewertung der Stabilität von Mehrwegmaterialien und Gegenstände
    5. Übergangsfristen:
      • 18 Monate erstmaliges Inverkehrbringen
      • Neun Monate vor dem Ablauf der Übergangsfrist wird der Abnehmer daher informiert, sofern die entsprechenden Vorgaben bis dahin noch nicht eingehalten worden sind.

    Die Kunststoffverordnung finden Sie hier: Verordnung – EU – 2025/351 – EN – EUR-Lex

    Kontakt: Heike Schwertke

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