Das schmeckt irgendwie komisch …
Jeder hat es wahrscheinlich schon einmal erlebt. Wasser, dass abgefüllt in einer Plastik-Flasche eine Weile im warmen Auto lag, hat einen komischen Geschmack. So oder so ähnlich könnte die Beschreibung eines Konsumenten sein, der nicht mit der sensorischen Untersuchung von Lebensmittelkontaktmaterialien (sog. FCM, food contact materials) vertraut ist. Und genau das prüfen wir in unserem Testservice in Oldenburg, damit auchim warmen Auto Wasser keinen Nebengeschmack hat.
Sensorische Prüfungen zur Beurteilung der Konformität mit rechtlichen Vorgaben für Lebensmittelverpackungen
Auf EU-Ebene sieht die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 („Rahmenverordnung“) vor, dass Lebensmittelbedarfsgegenstände (wie z.B. flexible Verpackungen, Beschichtungen, Verschlüsse, Küchenutensilien etc.) so beschaffen sein müssen, dass sie die organoleptischen Eigenschaften (Geschmack, aber auch Geruch und Aussehen) der Lebensmittel nicht nachteilig beeinträchtigen (Art. 3c der Verordnung). Dies bedeutet, dass neben Migrationsprüfungen des jeweiligen Materials auch sensorische Prüfungen notwendig sind, um eventuelle Geruchs- oder Geschmacksabweichungen festzustellen. Denn auch bei Einhaltung von gesetzlichen Migrationsgrenzwerten, z.B. gemäß der Verordnung (EU) 10/2011 (Kunststoffverordnung), kann ein Lebensmittel durch Fehlgeschmack/-geruch für den Konsumenten unbrauchbar werden.
Ursachen für solche Abweichungen können z.B. Verunreinigungen und/oder Abbauprodukte der für die Herstellung des Materials verwendeten Rohstoffe oder Kontaminationen aus dem Herstellungsprozess sein, die dann im Kontakt mit Lebensmitteln auf diese übergehen und den Geruch und/oder Geschmack negativ beeinflussen.
Prüfpersonen
Bei Innoform erfolgt die sensorische Beurteilung von Lebensmittelbedarfsgegenständen in der Regel anhand der DIN 10955. Die Prüfung erfolgt dabei durch geschulte Prüfpersonen, das sog. Prüfpanel. Dieses besteht aus mindestens sechs ausgewählten Prüfern mit der Aufgabe, mindestens sechs in sich übereinstimmende Ergebnisse zu erzielen. Die Prüfpersonen müssen dabei in der Bestimmung von sensorischen Abweichungen (visuell, orthonasal, gustatorisch, retronasale, trigeminale Reize usw.), die von Lebensmittelkontaktmaterialien verursacht werden können, trainiert sein. So wird zum Beispiel regelmäßig überprüft, ob die entsprechenden Grundgeschmäcker (süß, sauer, salzig, bitter, umami) erkannt werden und eine ausreichende Sensitivität (Reizschwelle, Erkennungsschwelle) vorhanden ist.
Der große Vorteil des menschlichen Geschmacks/Geruchs ist die sensitive Wahrnehmung. Dort wo Messgeräte an ihre analytischen Grenzen kommen, können Menschen noch selbst kleinste Mengen an geruchs- oder geschmacksaktiven Substanzen wahrnehmen.
Geruchsprüfung
Die Geruchsabgabe von Lebensmittelbedarfsgegenständen (der Eigengeruch) ist rechtlich nicht geregelt und ist somit für eine Konformitätsprüfung der Materials nicht zwingend erforderlich. Jedoch ist der Kunde häufig der strengste Prüfer, sodass ein auffallender Geruch Grund genug sein kann, ein Produkt oder Material nicht zu kaufen bzw. abzulehnen. Eine Prüfung des Eigengeruchs kann somit sehr wohl sinnvoll sein, z.B. in der Qualitätssicherung (Wareneingangskontrolle) oder der Entwicklung von neuen Materialien.
Die Geruchsprüfung erfolgt mittels geruchsneutraler, verschließbarer Glasgefäßen, in die das Probenmaterial eingebracht und entsprechend den Vorgaben der Norm gelagert wird. Im Anschluss werden die Probengefäße berochen und der festgestellte Geruch anhand einer Intensitätsskala von 0 bis 4 bewertet. Ab einer Note von 2 (schwache Abweichung, definierbar) wird zudem eine Beschreibung des Geruchs (z.B. Bittermandel, verbrannt, etc.) abgegeben.
Geschmacksprüfung
Für die Prüfung des Übergangs von sensorisch wahrnehmbaren Stoffen auf ein Prüflebensmittel (z.B. Wasser, aber auch Butterkeks, Schokolade, Fett, etc.) werden die Proben unter definierten Bedingungen (Temperatur/Zeit) in geeigneter Weise mit dem Prüflebensmittel in Kontakt gebracht (inkubiert) und im Anschluss mit einer Referenzprobe (Prüflebensmittel ohne Probenkontakt) verglichen.

Die Prüfung erfolgt als sog. verschlüsselte Dreiecksprüfung, kombiniert mit einem Difference from Control Test (DfC-Test) sowie einer einfach beschreibenden Prüfung. In einem ersten Schritt erhält jede Prüfperson drei Probengläser (sog. Triade), in denen sich die eigentliche Probe sowie die Referenzprobe befinden. Dabei wird ermittelt, ob ein signifikanter Unterschied zwischen Probe und Referenzprobe festgestellt werden kann. Im Anschluss daran wird die Probe im Vergleich zur Referenz anhand einer Intensitätsskala von 0 (keine Abweichung erkennbar) bis vier (starke Abweichung) beurteilt (DfC-Test), ab einer Note von 2 (schwache Abweichung) wird zudem eine Beschreibung des Geschmacks abgegeben (z.B. süßlich, bitter, etc.).
Beurteilungsskala:
Note 0 = keine wahrnehmbare Geschmacksabweichung
Note 1 = gerade wahrnehmbare (noch schwer definierbare) Geschmacksabweichung
Note 2 = schwache Geschmacksabweichung
Note 3 = deutliche Geschmacksabweichung
Note 4 = starke Geschmacksabweichung
Auswertung der sensorischen Prüfung
Für die Bewertung gemäß DIN 10955 werden die Ergebnisse von mindestens sechs Prüfpersonen benötigt. Bei zu großen Abweichungen untereinander können bei einer gewissen Größe des Prüfpanels einzelne Ergebnisse gestrichen werden, ist dies nicht möglich, muss die Prüfung im Zweifel wiederholt werden. Das Endergebnis wird dann als Median aus allen verwertbaren Ergebnissen berechnet.
Gemäß 63. Mitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) werden folgende Beurteilungswerte als Empfehlung herangezogen, um zu bewerten ab welcher Intensität der Abweichung bzw. des ‚Nebengeschmacks‘ ein Lebensmittel als „beeinträchtigt“ gilt:
- bei Prüfung mit Originallebensmittel unter typischen Kontaktbedingungen ≥ 2,0 (Erreichen der Erkennungsschwelle)
- bei Prüfung mit Prüflebensmittel unter standardisierten Prüfbedingungen ≥ 3,0 (deutliche Abweichung).
Ab einer Note 3 nach dieser Methode sollte eine Wiederholung der Prüfung mit dem real vorgesehenen Lebensmittel unter Anwendungsbedingungen stattfinden. Ab einer Note von 2 (schwache sensorischen Abweichung) sollte die Ursache für die Abweichung ermittelt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die sensorische Prüfung ihres Materials. Oder informieren Sie sich online und nuzten unseren Online-Bestellservice.