PAA Primäre aromatische Amine photometrisch, Summenmethode
Photometrische Summenmethode nach § 64 LFGB Methode L 00.006
Eine Überprüfung der Konformität mit dem Screening-Verfahren nach Methode L 00.00 6 gemäß § 64 LFGB dient der Abschätzung, ob die Summe von 0,01 mg/kg nicht überschritten wird, reicht aber als Konformitätsnachweis nicht aus.
Laut Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) Nr. 2022/06 ist die Summenmethode nach § 64 L 00.00-6 für die Bestimmung primärer aromatischer Amine (paA) in wässrigen Prüflebensmitteln für den Konformitätsnachweis des Stoffübergangs dieser Substanzen aus z. B. Kunststoffen oder Papier, Karton und Pappe nicht ausreichend, da die Migration in Bezug auf die Grenzwertfestlegungen aufgrund des deutlich vom Vergleichsamin Anilin abweichenden Responses vieler paA bei der Derivatisierung nicht mit ausreichender Empfindlichkeit bestimmt werden kann.
Kurz erklärt — KI-generiert
Bei dieser photometrischen Summenmethode wird untersucht, ob primäre aromatische Amine (PAA) aus einer Verpackung in ein wässriges Prüflebensmittel übergehen. Dabei wird die Probe mit einem Reagenz versetzt, das bei Anwesenheit von PAA einen Farbumschlag erzeugt, dessen Intensität anschließend gemessen wird.
Der Messwert dient als schnelles Screening, um eine erste Einschätzung zur Einhaltung des Grenzwerts von 0,01 mg/kg zu erhalten. Da die Methode jedoch nicht alle PAA gleich empfindlich erfasst, ist sie für einen rechtssicheren Konformitätsnachweis allein nicht ausreichend und sollte bei auffälligen Ergebnissen durch spezifischere Analysen ergänzt werden.
