Konformitäts-
arbeit

Migrations-
prüfungen

Material-
charakterisierung

Mechanische Eigenschaften

Permeation

PPWR/ Recycling

Bisphenole

Die Verwendung von Bisphenolen in Kunststoffen, Gummi, Druckfarben, Lacken etc. ist in der Verordnung (EU) 2024/3190 geregelt. Die Verwendung von Bisphenolen, die karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (Kat. 1A und 1B) oder als endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit (Kat. 1) gemäß CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 eingestuft sind, ist verboten. Dazu gehören z. B. die Bisphenole A, S und AF. Mit dieser Methode können Sie den Restgehalt an Bisphenol A und anderen in Verpackungen überprüfen.

Kurz erklärt — KI-generiert

Bei dieser Prüfmethode wird der Restgehalt an Bisphenolen, wie Bisphenol A, in flexiblen Verpackungen überprüft. Die Prüfung läuft nach einem Hausverfahren eines externen Anbieters ab, das auf den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/3190 und der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 basiert. Durch diese Prüfung kann festgestellt werden, ob die Verpackung die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Verwendung von Bisphenolen erfüllt.

Der resultierende Messwert gibt Auskunft über den Gehalt an Bisphenolen in der Verpackung und ermöglicht es, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zu überprüfen. In der Praxis wird dieser Messwert genutzt, um die Sicherheit von Verpackungen für den Verzehr von Lebensmitteln und anderen Produkten zu gewährleisten. Durch die Überprüfung des Bisphenolgehalts können Hersteller und Einkäufer von Verpackungen sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.

Text ist KI-generiert; Grundlage sind von Innoform kuratierte und geprüfte Prüfdaten.

Prüfmethodengruppe: Spezifische Migration

Normen:

Erforderliche Probenmenge: 50 g für Gehaltsbestimmungen, 5 DIN A4 Bögen oder 5 Artikel für Migrationen, zur Vermeidung von Kontaminationen, eingeschlagen in Aluminiumfolie