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Siegelnahtgüte von PE-Beuteln oder Säcken (Temperaturbereich -40 bis +120 °C)

Sie senden uns Beutel, Säcke bzw. Siegelnähte aus Polyethylenfolie. Wir bestimmen die Siegelnahtgüte in [%] bezogen auf Folienfestigkeit nach den Vorgaben der GKV- Prüf- und Bewertungsklausel Blatt III oder DIN 55543-3 für die jeweilige Siegelnaht (z.B. Bodennaht) n= 10 Einzelwerte bis Losgröße 5000 Stück, Zusatzmessungen bei größeren Stückzahlen optional. Es wird die Zugfestigkeit der ungesiegelten Folie gemessen und ins Verhältnis zur Festigkeit der unter gleichen Bedingungen geprüften Siegelnaht gesetzt.

Kurz erklärt — KI-generiert

Wir bestimmen die Siegelnahtgüte von PE-Beuteln und Säcken, indem wir die Festigkeit der Siegelnaht mit der Festigkeit der ungesiegelten Folie vergleichen. Hierzu entnehmen wir aus den eingesandten Mustern Probestreifen und prüfen diese unter definierten Bedingungen in einem Temperaturbereich von -40 bis +120 °C mittels Zugversuch.

Der resultierende Prozentwert gibt an, wie stabil die Siegelnaht im Verhältnis zum Grundmaterial ist, und dient als objektives Maß für die Qualität der Verschweißung. Verpackungsentwickler und Einkäufer nutzen diese Kennzahl, um die Prozesssicherheit bei der Abfüllung zu bewerten und die Eignung der Verpackung für spezifische Transport- oder Lageranforderungen sicherzustellen.

Text ist KI-generiert; Grundlage sind von Innoform kuratierte und geprüfte Prüfdaten.

Prüfmethodengruppe: Mechanische Eigenschaften

Normen:
  • DIN 55543-3 (06-2010) Verpackungsprüfung – Prüfverfahren für Verpackungsfolien – Teil 3: Bestimmung der Festigkeit von Längsnähten an Säcken und Beuteln
  • DIN 55529 (2012-09) Verpackung - Bestimmung der Siegelnahtfestigkeit von Siegelungen aus flexiblen Packstoffen
  • GKV Blatt I- IV (2018-08) Prüf- und Bewertungsklausel für Polyethylen-Folien und Erzeugnisse daraus
  • DIN EN ISO 527-1 (2019-12) Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 1: Allgemeine Grundsätze
  • DIN EN ISO 527-3 (2019-02) Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 3: Prüfbedingungen für Folien und Tafeln

Erforderliche Probenmenge: mindestens 15 Verpackungseinheiten/ Produktmuster