Farblässigkeit von eingefärbten Kunststoffmaterialien
Laut 24. Mitteilung zur Untersuchung von Kunststoffen, Bundesgesundheitsblatt 15 (1972) bestehen "(...) Gegen die Verwendung von Farbmitteln zum Einfärben von Kunststoffen und anderen Polymeren für Bedarfsgegenstände (...) keine Bedenken, sofern die Farbmittel (...) beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Bedarfsgegenstände auch nicht in sichtbaren Anteilen auf die Lebensmittel übergehen (...)". Diese Forderung kann mit dem hier verfügbaren Test einfach überprüft werden.
Kurz erklärt — KI-generiert
Bei dieser Prüfung wird untersucht, ob sich Farbstoffe aus einer Kunststoffverpackung bei Kontakt mit Lebensmitteln herauslösen. Hierzu wird das Material mit einem weißen Filterpapier unter definierten Bedingungen in Kontakt gebracht, um mögliche Farbabgaben sichtbar zu machen.
Das Ergebnis zeigt, ob das Material die lebensmittelrechtliche Anforderung erfüllt, keine sichtbaren Farbmengen an das Füllgut abzugeben. Dies dient Verpackungsentwicklern als Nachweis für die gesundheitliche Unbedenklichkeit und Konformität bei der Materialauswahl.
Standardprüfungen
Farblässigkeit nach BfR
Spezifische Norm: BfR-Methode Teil B II IX
Eingefärbte Verpackungsmaterialien oder Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, werden entsprechend BfR Kapitel IX, Teil B II geprüft.
