Kategorie: Tiefdruck

Tiefdruck und seine Peripherie

  • Michael Kohlert über die Industrie 4.0 in der Kunststofffolienindustrie

    Michael Kohlert über die Industrie 4.0 in der Kunststofffolienindustrie

    Herr Dr.-Ing. Michael Kohlert studierte Wirtschaftsingenieurwesen an der TU in Kaiserslautern. Anschließend sammelte er 7 Jahre Erfahrungen bei der Klöckner Pentaplast GmbH & Co. KG und der Mondi Gronau GmbH in den Bereichen: R&D, Extrusion, Druckerei, Kaschierung und IT. Als Abteilungsleiter IT & Automation am Standort Gronau stellte er seine Praxisnähe mit zahlreichen neuen Entwicklungen im Bereich Industrie 4.0 unter Beweis.
    Im Jahre 2012 gründete er die Software & Messsysteme GbR, die seitdem Entwicklungen im Bereich der Folienindustrie anbietet.

    Besonders gern beschäftigt er sich mit der präventiven Instandhaltung und Ausschussreduktion mittels mathematischer Algorithmik.

    Das Inno-Meeting gilt mittlerweile als deutschsprachiger Branchentreff für Entscheider der Flexpack-Industrie. Was versprechen Sie sich persönlich von einem Beitrag zu dieser Veranstaltung?
    Industrie 4.0 der Branche näher zu bringen und neue Kontakte zu knüpfen.

    Ihr Vortragstitel lautet: “Industrie 4.0 in der Kunststofffolienindustrie”
    Was wird Ihre Kernaussage sein und wo sehen Sie für den Zuhörer in erster Linie den Nutzen?
    Einen Überblick über 4.0 zu geben und anhand von Beispielen darzulegen, wie man mittels Daten zur Reduktion von bspw. Ausschuss beiträgt.

    Große Datenmengen zu sammeln ist das eine. Aber was machen Flexpackunternehmen mit diesen Datenmengen und wie kann deren Beherrschung und Auswertung zur Nachhaltigkeit beitragen?
    Daten müssen mit Intelligenz verknüpft werden, andernfalls sind sie nutzlos. Um einen Mehrwert zu erreichen, muss die Aggregation/Auswertung von Daten zu einem verständlichen Ergebnis führen, bspw. Kostenreduktion. Der wirtschaftliche Nutzen ist die Zielkomponente.

    Wo sehen Sie die Ansätze für eine strikte Vermeidung von Verpackungsabfällen bezogen auf Folie?
    Betrachtung der ganzheitlichen Wertschöpfungskette im Zusammenspiel. Die Zukunft liegt in der Überwachung aller Prozesse und einem schnellen Eingreifen. Wer nicht überwacht, der kann nicht steuern.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber geregelt werden, um die Verpackungsindustrie stärker zu motivieren, Kreislaufwirtschaft zu betreiben?
    Neuere Maschinen, denn je älter, desto geringer die Datendichte und damit die Erkenntnisse. Eine Abwrackprämie für alte Maschinen?

    Achten Sie auf eine rezyclierbare Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Was raten Sie als Fachmann dem Konsumenten und Ihren direkten Kunden?
    Nein, denn dazu müsste die Abfallwirtschaft in der Lage sein, die rezyclierbaren Verpackungen zu bezwingen, was heute nur teilweise klappt. Verpackungen, die sich selbst zersetzen, werden in Zukunft stärker im Fokus sein.

    Alle Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette (Verpackungshersteller, Abfüller/Abpacker, Handel, Recycler) müssen Anstrengungen zur stofflichen Wiederverwertung möglichst aller Verpackungsrohstoffe unternehmen. Wo fängt da die Kommunikation an?
    Ein Netzwerk aufzubauen wäre hier ein erster Schritt. Dadurch können Schnittstellen geschaffen werden und die Kommunikation kann starten. Die Kommunikation fängt eigentlich beim Handel an, denn der Kunde bestimmt, was gekauft wird und was nicht.

    Und dann noch eine private Frage: Was begeistert Sie außer Ihrem Beruf?
    Umbau eines alten Rasenmähers zu einem automatisierten, steuerbaren Rasenmäher. Hobby, um Altes wiederzuverwenden.

     

  • Helmut Spaeter blickt voraus, aber auch zurück – ein Interview zur Kreislaufwirtschaft

    Helmut Spaeter blickt voraus, aber auch zurück – ein Interview zur Kreislaufwirtschaft

    Das Inno-Meeting gilt mittlerweile als deutschsprachiger Branchentreff für Entscheider der Flexpack-Industrie. Was versprechen Sie sich persönlich von einem Beitrag zu dieser Veranstaltung?

    Ich bin davon überzeugt, dass wir hier in Osnabrück den Branchentreff haben – doch inzwischen erweitert sich der Kreis der Teilnehmer auf viele Bereiche der Kunststoffverpackung = vom Zulieferanten über den Packmittelhersteller zum Brand-Owner/Abpacker und Handelspartner.

    Die inzwischen zur Packmittelentwicklung gehörenden Anforderungen – wie Circular Economy, das neue Verpackungsgesetz bis hin zu Cradle to Cradle – möchte ich gern mit voranbringen – bevor „die Politik“ sagt, was wir zu tun haben! (die Automobilindustrie ist hier kein gutes Beispiel)

    1. Ihr Vortragstitel lautet: “Funktionelle Barrieren für Recyclingwerkstoffe in Lebensmittelverpackungen”
      Was wird Ihre Kernaussage sein, und wo sehen Sie für den Zuhörer in erster Linie den Nutzen?

    Die Anforderungen aus dem Verpackungsgesetz – § 16 – (ab 1.1.2019) geben klare Aufgaben an die Kunststoffpackmittelhersteller: „Kunststoffe sind zu mind. 90 Massenprozent einer Verwertung zuzuführen.Dabei sind mind. 65% und ab 1.1.2022 – 70% dieser Verwertungsquote durch werkstoffliche Verwertung sicher zu stellen.“

    = Hier zeige ich Lösungen auf, um dieses Anforderungen zu erreichen.

    1. Sie haben eines der längsten und erfülltesten Berufsleben aller Referenten. Wie ordnen Sie das Thema Kreislaufwirtschaft im Kontext ähnlicher Trends – Conveneince, Verbundfolien und natürlich Barrierefolien – der letzten 40 Jahre in der Verpackungswelt ein?

    Die Weltbevölkerung nimmt von ca. 7 auf ca. 9 Mrd. in absehbarer Zeit zu. Ein immer größerer Anteil möchte „so leben wie wir…“.

    Die Ressourcen hat der Globus nicht, also müssen wir umdenken zu Circular Economy und weiter zu Cradle to Cradle!

    Somit sind alle Verpackungsentwicklungen diesen Zielen unterzuordnen! = Das bedeutet für viele Packmittelproduzenten und Brand-Owner/Abpacker :

    “Was heute noch gilt – ist wohl morgen nicht mehr akzeptiert“.

    1. Wo sehen Sie die Ansätze für eine strikte Vermeidung von Verpackungsabfällen bezogen auf Folie?

    Ich bin davon überzeugt, dass es ein „Zurück“ nicht gibt – doch ein „Umbau“ des Kunststoffverpackungsmarktes kommt und hoffentlich (!), bevor „man“ verordnet,  wie es zu gehen hat!

    1. Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber geregelt werden, um die Verpackungsindustrie stärker zu motivieren, Kreislaufwirtschaft zu betreiben?

    Das Verpackungsgesetz vom 12. Juli 2017 – gültig ab 1.1.2019 –  ist der erste Schritt, und wir sollten die Wirkung begleiten, um dann Verbesserungen/Veränderungen einzufordern.

    Die “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister” ist schon jetzt aktiv und wird schon in 2018 die Zahlen einfordern, um sie 2019 präsentieren zu können!

    Die Entsorger haben die Aufgabe: siehe Verp.Gesetz § 21:

    (1) Systeme sind verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen:

    1. die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können und
    2. die Verwendung von Recyclaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern.

    „Um zukünftig noch bessere Verwertungsergebnisse zu erzielen, ist aber auch schon bei der Produktion von Verpackungen auf ein möglichst recyclingfreudiges Design zu achten!”

    Jetzt keine weitere Gesetzgebung, sondern aktiv die vorgegebene Richtung mit gestalten!

    1. Achten Sie auf eine rezyclierbare Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Was raten Sie als Fachmann dem Konsumenten und Ihren direkten Kunden?

    Zur Zeit sind meines Wissens nach bisher „nur“ PET-Flaschen im Cradle to Cradle-Einsatz, und „sehen“ können wir das nicht.

    Im Bekannten- und Freundeskreis gebe ich schon „Empfehlungen“ – doch das ist weniger „als der Tropfen auf den heißen Stein“… Den Kunden und Bedarfsträgern gebe ich die Möglichkeit, recycelfähige Verpackungen zu gestalten und in Einsatz zu bringen.

    1. Alle Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette (Verpackungshersteller, Abfüller/Abpacker, Handel, Recycler) müssen Anstrengungen zur stofflichen Wiederverwertung möglichst aller Verpackungsrohstoffe unternehmen. Wo fängt da die Kommunikation an?

    = Vor dem Verpackungshersteller sind auch jeweils die Rohstofflieferanten: Granulat, Kaschierkleber, Druckfarben mit einzubinden!

    = Die Kommunikation ist im Verp.-Gesetz vorgegeben: “Die Systeme sind verpflichtet, die privaten Endverbraucher in angemessenem Umfang über Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen, die hierzu eingerichteten Sammelsysteme und die erzielten Verwertungsergebnisse zu informieren.

    … es sind die kommunalen Abfallberatungen und Verbraucherschutzorganisationen zu beteiligen!

    = hier möchte ich den Handel bitten: 

    „Nehmen Sie Ihre Kunden an die Hand“ und etablieren mit Ihnen gemeinsam das Bewusstsein zu: Verpackung – Recycling – Wertstoff!

    1. Und dann noch eine private Frage: Was begeistert Sie außer Ihrem Beruf?

    „Beruf – Berufung = Hobby: Es ist ein Geschenk, nicht mehr arbeiten zu müssen, sondern zu dürfen – sich neuen Herausforderungen stellen!

    u n d 2 Enkelkinder  mit allen Problemen/Problemchen aufwachsen sehen, was man beim eigenen Sohn nicht so erlebt hat …

    Zum Autor:

    Helmut Spaeter (Dipl.-Ing.) studierte Schiffsbetriebstechnik in Hamburg.
    Über die Aluminiumverpackung (Alusingen GmbH), Aerosoldosen und Tuben 1979 zur flexiblen Verpackung bei Wolff – Walsrode AG (heute Wipak – Walsrode) – Leitung Verkaufsbüro: Süddeutschland, Österreich, Schweiz.

    Ab 1985 – selbstständiger Handelsvertreter, vorrangig für EK-Pack, Kempten. Aufbau 5-Schicht-Coextrusion mit EVOH und die Vermarktung im Bereich Barrierefolien/Laminate für Food- und Nonfood-Verpackungen. Von 1993 – 1996 Alleingeschäftsführer der Firma EK-Pack, Kempten.

    Seit 1996 tätig für Alusuisse – Lawson-Mardon-Neher AG/Alcan in CH (heute Amcor Flexibles).
    Auf- und Ausbau des Bereichs Ceramis® bei Alcan Packaging Kreuzlingen AG. Kreation und Realisierung von Ceramis®-Anwendungen mit namhaften Bedarfsträgern im Bereich flexible Filme für Abpacker und Converter.

    Gründungspartner der InnoNETpartners: http://www.innonet-partners.eu.

    Geschäftsführender Gesellschafter der Cavonic GmbH: 2010 bis 2015.

    In 2015 Gründung der BARRIOPAC®

  • Mit Autoklavierung Einfluss auf Materialeigenschaften und Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln prüfen

    Mit Autoklavierung Einfluss auf Materialeigenschaften und Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln prüfen

    Eine Möglichkeit, Lebensmittel haltbarer zu machen, ist das Entkeimen unter bestimmten Temperatur-/Zeit-Kombinationen
    (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Sterilisation). Dazu gehören Pasteurisations- und Sterilisationsprozesse, die zwar eine Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums bewirken, jedoch auch gleichzeitig eine enorme Belastung für das Verpackungsmaterial durch die Temperatur- und Feuchtebehandlung bedeuten. Die Hauptfunktion der Verpackung besteht darin, das Produkt zu schützen. Daher muss sichergestellt sein, dass das Material für diese Prozesse auch geeignet ist.

    In der industriellen Fertigung werden Autoklaven eingesetzt, um die Lebensmittel zu sterilisieren. Es handelt sich dabei um einen Behälter, der gasdicht verschlossen werden kann, um Stoffe, z. B. Lebensmittel, im Überdruckbereich thermisch zu behandeln (siehe auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Autoklav).

    Industrie-Autoklaven_1
    Abbildung 1: Industrie-Autoklaven

    Da Erprobungstests in den groß-industriellen Anlagen aufwendig und somit kostenintensiv sind, können grundsätzlich die Materialeigenschaften zunächst auch im Labormaßstab untersucht werden. Der Innoform Testservice nutzt dafür einen Autoklaven, der analog zu den groß-industriellen Anlagen mit Heißwasser- bzw. Kühlwasserberieselung arbeitet, und bei dem der Gegendruck gesteuert werden kann, damit eventuelle Gaspolster in der zu sterilisierenden Packung nicht zum Platzen führen.

    Die Temperaturprogramme können frei definiert werden, so dass alle in der Praxis gängigen Programme der Pasteurisation und Sterilisation auch im Labor durchgeführt werden können.

    Abbildung 2: vertikaler Labor-Autoklav
    Abbildung 2: vertikaler Labor-Autoklav

     

    Abbildung 3: Musterbeutel in Labor-Autklaven
    Abbildung 3: Musterbeutel in Labor-Autoklaven

     

     

     

     

     

     

     

    Folgende Materialeigenschaften werden häufig im Vergleich zu den Ausgangseigenschaften vor Sterilisation untersucht, da sie als kritisch für die Praxis zu bewerten sind:

    • Dimensionsstabilität/Optik
    • Verbundhaftung zwischen den einzelnen Materialschichten
    • Siegelnahtfestigkeit
    • Sauerstoffbarriere: Beim Einsatz von feuchtigkeitsabhängigen Werkstoffen,
      wie z. B. EVOH und PA, sinkt die Gas-Barrierewirkung des Materials durch den Sterilisationsprozess häufig. Wie stark der Einfluss ist bzw. wie lange es dauert, bis das Material sich davon „erholt“, kann durch eine Abklingkurve gemessen werden, indem die Permeationsmessung unmittelbar nach der Sterilisation gestartet wird.
    Abklingkurve_1
    Abbildung 4: Abklingkurve der Sauerstoffdurchlässigkeit nach Sterilisation

     

    Mikrotomschnitt
    Abbildung 5: Sauerstoffbarriere-Material mit coextrudierten Schichten aus EVOH und PA

    Untersuchung des Einflusses auf die lebensmittelrechtliche Eignung durch Autoklavierung

    Der Übergang von Substanzen aus Verpackungsmaterialien auf ein Lebensmittel ist von vielen Parametern abhängig. Neben z. B. der Löslichkeit der Substanzen, dem pH-Wert und den Diffusionseigenschaften der verwendeten Materialien spielt die Temperatur eine entscheidende Rolle. Eine Temperaturerhöhung führt zur Zunahme der Reaktionsgeschwindigkeit. Als Faustregel geht man bei einer Temperaturerhöhung um 10° C (exakter10 K) von 10 K einer Verdopplung der Reaktionsgeschwindigkeit aus (Arrhenius-Regel). Daher kann es für Sterilisationsanwendungen sehr wichtig sein, die Migration bei erhöhten Temperaturen zu messen.

    Für die Herstellung von Kaschierklebern auf Polyurethan-Basis werden Isocyanate als Ausgangssubstanzen verwendet. Beim Erwärmen der daraus hergestellten Verbundfolien kann der Kleber durch Hydrolyse zurückspalten, und es können sich primäre aromatische Amine bilden, obwohl der Kleber zuvor ausgehärtet war und mit Standardtests (z. B. 2 h/70° C) Aminfreiheit bestätigt werden konnte.  Einige Vertreter der Substanzgruppe der primären aromatischen Amine (paA) sind bekanntlich krebserzeugend; daher ist die Auswahl der richtigen Klebstoffe für Sterilisationsanwendungen essentiell, wie auch die Überprüfung der Klebstoffe unter realistischen Temperaturbedingungen.

    Für Sterilisationsverfahren wurde beobachtet, dass die Ersatzbedingungen von 4 h bei Rückflusstemperatur geringere Amin-Migrationswerte als eine Sterilisation von 30 min bei 121° C ergeben können. Die Eignung eines Kaschierklebers kann nur durch eine Prüfung auf paA-Migration nach Sterilisation im Autoklaven und Einhaltung der Grenzwerte unter diesen Praxisbedingungen sichergestellt werden.
    Damit Sie Ihre Produkte nicht in großen Industrieanlagen prüfen müssen, betreiben wir seit einiger Zeit einen modernen Laborautoklaven mit aktueller Steuerungs- und Kühltechnik, so dass wir industrielle Sterilisationsprozesse schnell und kostengünstig simulieren können.

    Bei Interesse sprechen Sie uns gern an:

    Innoform Testservice GmbH
    Matthias Bösel
    Industriehof 3
    26133 Oldenburg
    Tel.: +49 441 94986-0
    Fax: +49 441 94986-29
    www.innoform-testservice.de
    E-Mail: matthias.boesel@innoform.de

  • Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Für die VERORDNUNG (EU) Nr. 10/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ist am 28.04.2017 die
    7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 19. Mai 2017 mit einer Übergangsfrist bis zum 19.05.2018 in Kraft.

    Folgende Änderungen sind enthalten:

    • Stoffliste wurde ergänzt bzw. angepasst
    • Der Hinweis zur Konformitätsprüfung mit einer Restgehaltsbestimmung wurde bei einigen Stoffen herausgenommen, da nun Methoden für die Bestimmung der spezifischen Migration vorliegen
    • Nickel wurde als Metall in den Anhang II mit einem Grenzwert von 0,02 mg/kg Lebensmittel aufgenommen (Übergangsfrist bis 19.05.2019)
    • Im Anhang III (Lebensmittelsimulanzien) wurde eine Tabelle ergänzt, aus der deutlicher abgeleitet werden kann, welche Simulanzkombinationen für verschiedene Lebensmittelkombinationen repräsentativ sind
    • Im Anhang IV (Konformitätserklärung) wurde ergänzt, dass beim Oberflächen-/Volumenverhältnis das höchste Verhältnis der mit Lebensmittel in Berührung kommenden Fläche zum Volumen, anhand dessen die Konformität festgestellt wurde, oder gleichwertige Informationen angegeben werden

     

  • Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Schon vor über einem Jahr wurden die Entwürfe zur Änderung veröffentlicht:

    Da es sich bei der erwarteten Änderungsverordnung nicht nur um eine Anpassung der Stoffliste handelt, sondern erstmals auch etwas umfassendere Korrekturen erwartet werden, verzögert sich die Veröffentlichung der bereits für Ende 2015 erwarteten Anpassung weiterhin.

  • Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Auf einem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisierten Expertentreffen am 11. und 12. April 2016 in Berlin kamen 23 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Europa, den USA und Japan zusammen, um die Grundlagen und offene Fragen zur Identifizierung endokriner Disruptoren zu diskutieren. Im Fokus der zweitägigen Expertentagung standen folgende Fragen:

    • Wie sollen endokrine Disruptoren im regulatorischen Kontext der gesundheitlichen Bewertung definiert werden?
    • Was sind allgemeine Prinzipien endokriner Wirkungen aus toxikologischer, pharmakologischer und endokrinologischer Sicht?
    • Welche Quellen der Unsicherheit beeinflussen die Identifizierung endokrin schädlicher Eigenschaften für eine regulatorische Entscheidungsfindung?
    • Welche endokrinvermittelten adversen Effekte können bereits jetzt mit den bestehenden Untersuchungsmethoden erfasst werden?
    • Welche wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten sollten zur besseren Identifizierung von endokrinen Disruptoren initiiert werden?

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jetzt den Workshopbericht des Expertentreffens zu endokrinen Disruptoren veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem das unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmte Konsenspapier.

    In dem Konsenspapier sind auch die Kriterien aufgeführt, nach denen hormonell schädigende Substanzen identifiziert werden könnten. Die wissenschaftlichen Grundlagen sind wichtige Voraussetzungen dafür, um auf EU-Ebene einheitliche Kriterien zu schaffen, wie Stoffe und Produkte mit endokrin schädigenden Eigenschaften künftig gesundheitlich bewertet werden. Die Ergebnisse des Treffens können daher die EU-Kommission unterstützen, regulatorische Kriterien für die Identifikation von endokrinen Disruptoren in Pestiziden und anderen Chemikalien und Erzeugnissen zu erarbeiten.

    Der Bericht ist veröffentlicht unter http://www.bfr.bund.de/cm/349/scientific-principles-for-the-identification-of-endocrine-disrupting-chemicals-a-consensus-statement.pdf
    Die auf dem Treffen vorgestellten Präsentationen sowie ein erstes Fazit des Treffens sind als Videos auf der BfR-Homepage abrufbar: http://www.bfr.bund.de/de/internationales_expertentreffen_zu_endokrinen_disruptoren-197244.html
    Eine wissenschaftliche Veröffentlichung des Konsenspapiers wird in Kürze erwartet.

    Bereits seit einigen Jahren hat das BfR eine eigene wissenschaftliche Position zur Identifizierung und Charakterisierung hormonell schädigender Substanzen erarbeitet und publiziert: http://link.springer.com/article/10.1007/s00003-016-1016-6

     

  • Wie prüft man eigentlich den COF (Reibungskoeffizient/Gleiteigenschaft) bei dicken Folien.

    Wie prüft man eigentlich den COF (Reibungskoeffizient/Gleiteigenschaft) bei dicken Folien.

    Wenn die Folie zu dick/steif ist, wird sie mit doppelseitigem Klebeband unten am Schlitten angebracht. Wichtig ist es, dass die Schnittkanten sauber sind und die Maße exakt 63 mm x 63 mm betragen. Das entspricht dann auch der Prüfung nach DIN EN ISO 8295 Reibungskoeffizient.

     

     

    Aufgeklebte Folie auf den Prüfschlitten – Kanten gerade beschnitten:

    COF Bö 011

     

     

     

     

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