Kategorie: Tiefdruck

Tiefdruck und seine Peripherie

  • SilverPack Award 2018: Die Preisträger stehen fest!

    SilverPack Award 2018: Die Preisträger stehen fest!

    Alljährlich würdigt der SilverPack Award „Höfliche Verpackung“ Verpackungen, die in umfassender Weise als höflich bezeichnet werden können. Sei es, dass sie dem Verbraucher den Umgang mit der Verpackung wesentlich erleichtern, weil sie leicht zu öffnen, zu verschließen, komfortabel zu tragen etc. sind; oder sei es, weil sie leicht zu recyceln und zu entsorgen sind und bei ihrer Herstellung nachwachsende Rohstoffe verwendet werden; nicht zuletzt, weil höfliche Verpackungen ihren Inhalt respektieren, der aus wertvollen Rohstoffen besteht, und sie das Füllgut – und ganz besonders Lebensmittel – bei Transport und Lagerung perfekt schützen; und nicht zu vergessen, weil der Inhalt einfach und vollständig zu entnehmen ist.

    Die Preisverleihung fand dieses Jahr am 27. Februar 2018 im Rahmen des 9. FFI FORUM „RICHTIG VERPACKT!“ in Berlin statt. Ausgezeichnet wurden Henry Buschle, (LIEBE DEINE WELT Marketing GmbH),  Dr. Michael Pankow (ratsch! GmbH), Josef Ferber (Hochland Deutschland GmbH) sowie Matthias Bauer & Rolf Schneeweiss (Druckerei Bauer GmbH).

    Zwei neuartige Verpackungen dürfen das Label “Höfliche Verpackung” in Gold tragen:

    ONE UP der rlc packaging ist eine Verpackung – z. B. für Tabletten, Bonbons, Kaugummis – deren Inhalt durch einfaches Auf- und Abschieben eines Innenteils einzeln entnommen werden kann. Mit minimalem Kraftaufwand und geringer Fingerfertigkeit und mit Spaß, weil der Inhalt wie von Zauberhand erscheint. ONE UP ist eine Verpackungslösung, die höflich zum Inhalt, zur Umwelt und zum Verbraucher ist. Und zusätzlich ein Lächeln auf das Gesicht zaubert. Auch das ist höflich. ONE UP wird deshalb mit dem SilverPack 2018 in Gold ausgezeichnet. Alle Produkte und Marken, die diese Verpackung nutzen, dürfen das Label „Höfliche Verpackung“ bzw. „Polite Packaging“ verwenden.

    Die Druckerei Bauer wurde für eine Faltschachtel für Arzneimittel ausgezeichnet, die durch eine Fülle von nutzerfreundlichen Details besticht. Bei der Entwicklung hat man insbesondere an ältere Verbraucher gedacht. Die in den Deckel integrierte Lupe kann direkt helfen, um Verpackungsaufschrift und Beipackzettel zu lesen. Als Zweitnutzen kann man sie auch von der Verpackung abtrennen und anderweitig nutzen. Diese Trennung ist auch sinnvoll für das korrekte Recycling der Kunststofflupe.

    Und hier sind die Silber-Preisträger:

    Die Frischhaltefolie ratsch! bietet ein höfliches Konzept zur Verpackung von Frischhaltefolien, das den Anwender in den Mittelpunkt stellt und darüber hinaus auch noch Ressourcen schont. Mittels eines Folienschneiders, der auf die Kante des Kartons gesetzt wird, kann man die Folie blitzschnell, sauber und ohne Verletzungsgefahr schneiden. Verklebte oder zerknüllte Folie, die man schon vor dem Gebrauch wegwerfen muss, gibt es bei diesem Verpackungskonzept nicht. Der eingesetzte Rohstoff wird in vollem Masse genutzt, der Verbraucher muss keinen Ausschuss bezahlen. ratsch! ist damit die erste Frischhaltefolie in einer „Höflichen Verpackung“.

    Die Schmelzkäsescheiben in der Faltschachtel, entwickelt von der Hochland Deutschland GmbH in Lindenberg, wurden mit Silber ausgezeichnet, da der Öffnungsmechanismus gut zu erkennen und selbsterklärend ist. Die Folie zeichnet sich durch eine angenehme Haptik aus, die Käsescheiben sind in der wiederverschließbaren Faltschachtel gut geschützt und können sich nicht verformen. Die umweltfreundliche Faltschachtel ersetzt die bei Schmelzkäse gewohnte Schlauchverpackung aus Kunststoff. Außerdem kann auf eine Schutzbegasung verzichtet werden, da die Siegelqualität der Einzelscheiben verbessert wurde und die Faltschachtel den Käse vor Licht schützt. Bei den bisherigen Verpackungsvarianten werden je Packung 0,1 Liter Schutzgas benötigt, das ist ein Gemisch aus 80% CO2 (Kohlendioxid) und 20% N2 (Stickstoff).

    Die französische Brauerei Kronenbourg wurde mit Silber ausgezeichnet, da der für ihr Trendgetränk “Tourtel Twist” verwendete Verschluss Maxi Crown des schwedischen Herstellers Maxi Crown Sealing Machines AB dem Verbraucher hohe Convenience beim Öffnen bietet und eine hohe Produktsicherheit garantiert: Der Verschluss ersetzt den üblichen Kronkorken und lässt sich ohne Flaschenöffner mittels eines speziellen Hebelmechanismus mit geringem Kraftaufwand öffnen. Darüber hinaus ist er absolut verletzungssicher, weil er auf scharfkantige Teile verzichtet. Außerdem garantiert der Verschluss die Unversehrtheit des Flascheninhalts, da er nicht wieder auf die Flasche aufgesetzt werden kann, wenn er einmal geöffnet wurde.

     

    Bewerbungen für den Silverpack Award 2019 können jetzt schon eingereicht werden. Einsendeschluss ist Freitag, der 7. Dezember 2018 (Poststempel).

     

     

     

  • Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Verordnung (EU) 2018/213 der Kommission vom 12. Februar 2018 über die Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Verwendung dieses Stoffes in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (Text von Bedeutung für den EWR.) 

    Der Stoff 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan (CAS-Nr. 0000080-05-7), gemeinhin bekannt als Bisphenol A (BPA), wird für die Herstellung einiger Materialien und Gegenstände verwendet, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, etwa Polycarbonate und Epoxidharze, die in Lacken und Beschichtungen eingesetzt werden. BPA kann von dem Material oder Gegenstand, mit dem das Lebensmittel in Berührung ist, in das Lebensmittel übergehen, so dass es zu einer BPA-Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher kommt, die solche Lebensmittel verzehren.

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte 2014 ein Gutachten, nach dem der gegenwärtige SML für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff an den neuen t-TDI-Wert (Temporary Tolarable Daily Intake) von 4 µg/kg Körpergewicht pro Tag angepasst werden soll.

    Auf der Grundlage des t-TDI-Wertes, des Allokationsfaktors und der Expositionsannahme wurde daher für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff ein SML von 0,05 mg BPA je Kilogramm Lebensmittel (mg/kg) festgelegt.

    Außer in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff wird BPA in beträchtlichem Umfang in Epoxidharzen für Lacke und Beschichtungen verwendet, insbesondere für die Aufbringung auf die Innenflächen von Lebensmittelkonserven. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sicherzustellen, wird der für BPA in Kunststoffmaterialien und -gegenständen festgelegte SML auch für Lacke und Beschichtungen auf Materialien und Gegenständen gelten, wenn diese Lacke bzw. Beschichtungen mit BPA hergestellt worden sind.

    Die Verordnung gilt ab dem 6. September 2018. Lackierte oder beschichtete Materialien und Gegenstände sowie Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die vor dem 6. September 2018 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben.

    Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0213&from=DE

  • EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

    EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

    Bisphenol A steckt in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVD’s, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen.

    Die EU erkennt die Chemikalie nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) an.

    Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dieses im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen, sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter REACH, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber.

    Außerdem können Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z. B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten so weit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.

    Hier Hier finden Sie die Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA).

  • Mit Autoklavierung Einfluss auf Materialeigenschaften und Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln prüfen

    Mit Autoklavierung Einfluss auf Materialeigenschaften und Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln prüfen

    Eine Möglichkeit, Lebensmittel haltbarer zu machen, ist das Entkeimen unter bestimmten Temperatur-/Zeit-Kombinationen
    (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Sterilisation). Dazu gehören Pasteurisations- und Sterilisationsprozesse, die zwar eine Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums bewirken, jedoch auch gleichzeitig eine enorme Belastung für das Verpackungsmaterial durch die Temperatur- und Feuchtebehandlung bedeuten. Die Hauptfunktion der Verpackung besteht darin, das Produkt zu schützen. Daher muss sichergestellt sein, dass das Material für diese Prozesse auch geeignet ist.

    In der industriellen Fertigung werden Autoklaven eingesetzt, um die Lebensmittel zu sterilisieren. Es handelt sich dabei um einen Behälter, der gasdicht verschlossen werden kann, um Stoffe, z. B. Lebensmittel, im Überdruckbereich thermisch zu behandeln (siehe auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Autoklav).

    Industrie-Autoklaven_1
    Abbildung 1: Industrie-Autoklaven

    Da Erprobungstests in den groß-industriellen Anlagen aufwendig und somit kostenintensiv sind, können grundsätzlich die Materialeigenschaften zunächst auch im Labormaßstab untersucht werden. Der Innoform Testservice nutzt dafür einen Autoklaven, der analog zu den groß-industriellen Anlagen mit Heißwasser- bzw. Kühlwasserberieselung arbeitet, und bei dem der Gegendruck gesteuert werden kann, damit eventuelle Gaspolster in der zu sterilisierenden Packung nicht zum Platzen führen.

    Die Temperaturprogramme können frei definiert werden, so dass alle in der Praxis gängigen Programme der Pasteurisation und Sterilisation auch im Labor durchgeführt werden können.

    Abbildung 2: vertikaler Labor-Autoklav
    Abbildung 2: vertikaler Labor-Autoklav

     

    Abbildung 3: Musterbeutel in Labor-Autklaven
    Abbildung 3: Musterbeutel in Labor-Autoklaven

     

     

     

     

     

     

     

    Folgende Materialeigenschaften werden häufig im Vergleich zu den Ausgangseigenschaften vor Sterilisation untersucht, da sie als kritisch für die Praxis zu bewerten sind:

    • Dimensionsstabilität/Optik
    • Verbundhaftung zwischen den einzelnen Materialschichten
    • Siegelnahtfestigkeit
    • Sauerstoffbarriere: Beim Einsatz von feuchtigkeitsabhängigen Werkstoffen,
      wie z. B. EVOH und PA, sinkt die Gas-Barrierewirkung des Materials durch den Sterilisationsprozess häufig. Wie stark der Einfluss ist bzw. wie lange es dauert, bis das Material sich davon „erholt“, kann durch eine Abklingkurve gemessen werden, indem die Permeationsmessung unmittelbar nach der Sterilisation gestartet wird.
    Abklingkurve_1
    Abbildung 4: Abklingkurve der Sauerstoffdurchlässigkeit nach Sterilisation

     

    Mikrotomschnitt
    Abbildung 5: Sauerstoffbarriere-Material mit coextrudierten Schichten aus EVOH und PA

    Untersuchung des Einflusses auf die lebensmittelrechtliche Eignung durch Autoklavierung

    Der Übergang von Substanzen aus Verpackungsmaterialien auf ein Lebensmittel ist von vielen Parametern abhängig. Neben z. B. der Löslichkeit der Substanzen, dem pH-Wert und den Diffusionseigenschaften der verwendeten Materialien spielt die Temperatur eine entscheidende Rolle. Eine Temperaturerhöhung führt zur Zunahme der Reaktionsgeschwindigkeit. Als Faustregel geht man bei einer Temperaturerhöhung um 10° C (exakter10 K) von 10 K einer Verdopplung der Reaktionsgeschwindigkeit aus (Arrhenius-Regel). Daher kann es für Sterilisationsanwendungen sehr wichtig sein, die Migration bei erhöhten Temperaturen zu messen.

    Für die Herstellung von Kaschierklebern auf Polyurethan-Basis werden Isocyanate als Ausgangssubstanzen verwendet. Beim Erwärmen der daraus hergestellten Verbundfolien kann der Kleber durch Hydrolyse zurückspalten, und es können sich primäre aromatische Amine bilden, obwohl der Kleber zuvor ausgehärtet war und mit Standardtests (z. B. 2 h/70° C) Aminfreiheit bestätigt werden konnte.  Einige Vertreter der Substanzgruppe der primären aromatischen Amine (paA) sind bekanntlich krebserzeugend; daher ist die Auswahl der richtigen Klebstoffe für Sterilisationsanwendungen essentiell, wie auch die Überprüfung der Klebstoffe unter realistischen Temperaturbedingungen.

    Für Sterilisationsverfahren wurde beobachtet, dass die Ersatzbedingungen von 4 h bei Rückflusstemperatur geringere Amin-Migrationswerte als eine Sterilisation von 30 min bei 121° C ergeben können. Die Eignung eines Kaschierklebers kann nur durch eine Prüfung auf paA-Migration nach Sterilisation im Autoklaven und Einhaltung der Grenzwerte unter diesen Praxisbedingungen sichergestellt werden.
    Damit Sie Ihre Produkte nicht in großen Industrieanlagen prüfen müssen, betreiben wir seit einiger Zeit einen modernen Laborautoklaven mit aktueller Steuerungs- und Kühltechnik, so dass wir industrielle Sterilisationsprozesse schnell und kostengünstig simulieren können.

    Bei Interesse sprechen Sie uns gern an:

    Innoform Testservice GmbH
    Matthias Bösel
    Industriehof 3
    26133 Oldenburg
    Tel.: +49 441 94986-0
    Fax: +49 441 94986-29
    www.innoform-testservice.de
    E-Mail: matthias.boesel@innoform.de

  • Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Für die VERORDNUNG (EU) Nr. 10/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ist am 28.04.2017 die
    7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 19. Mai 2017 mit einer Übergangsfrist bis zum 19.05.2018 in Kraft.

    Folgende Änderungen sind enthalten:

    • Stoffliste wurde ergänzt bzw. angepasst
    • Der Hinweis zur Konformitätsprüfung mit einer Restgehaltsbestimmung wurde bei einigen Stoffen herausgenommen, da nun Methoden für die Bestimmung der spezifischen Migration vorliegen
    • Nickel wurde als Metall in den Anhang II mit einem Grenzwert von 0,02 mg/kg Lebensmittel aufgenommen (Übergangsfrist bis 19.05.2019)
    • Im Anhang III (Lebensmittelsimulanzien) wurde eine Tabelle ergänzt, aus der deutlicher abgeleitet werden kann, welche Simulanzkombinationen für verschiedene Lebensmittelkombinationen repräsentativ sind
    • Im Anhang IV (Konformitätserklärung) wurde ergänzt, dass beim Oberflächen-/Volumenverhältnis das höchste Verhältnis der mit Lebensmittel in Berührung kommenden Fläche zum Volumen, anhand dessen die Konformität festgestellt wurde, oder gleichwertige Informationen angegeben werden

     

  • Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Schon vor über einem Jahr wurden die Entwürfe zur Änderung veröffentlicht:

    Da es sich bei der erwarteten Änderungsverordnung nicht nur um eine Anpassung der Stoffliste handelt, sondern erstmals auch etwas umfassendere Korrekturen erwartet werden, verzögert sich die Veröffentlichung der bereits für Ende 2015 erwarteten Anpassung weiterhin.

  • Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Auf einem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisierten Expertentreffen am 11. und 12. April 2016 in Berlin kamen 23 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Europa, den USA und Japan zusammen, um die Grundlagen und offene Fragen zur Identifizierung endokriner Disruptoren zu diskutieren. Im Fokus der zweitägigen Expertentagung standen folgende Fragen:

    • Wie sollen endokrine Disruptoren im regulatorischen Kontext der gesundheitlichen Bewertung definiert werden?
    • Was sind allgemeine Prinzipien endokriner Wirkungen aus toxikologischer, pharmakologischer und endokrinologischer Sicht?
    • Welche Quellen der Unsicherheit beeinflussen die Identifizierung endokrin schädlicher Eigenschaften für eine regulatorische Entscheidungsfindung?
    • Welche endokrinvermittelten adversen Effekte können bereits jetzt mit den bestehenden Untersuchungsmethoden erfasst werden?
    • Welche wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten sollten zur besseren Identifizierung von endokrinen Disruptoren initiiert werden?

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jetzt den Workshopbericht des Expertentreffens zu endokrinen Disruptoren veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem das unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmte Konsenspapier.

    In dem Konsenspapier sind auch die Kriterien aufgeführt, nach denen hormonell schädigende Substanzen identifiziert werden könnten. Die wissenschaftlichen Grundlagen sind wichtige Voraussetzungen dafür, um auf EU-Ebene einheitliche Kriterien zu schaffen, wie Stoffe und Produkte mit endokrin schädigenden Eigenschaften künftig gesundheitlich bewertet werden. Die Ergebnisse des Treffens können daher die EU-Kommission unterstützen, regulatorische Kriterien für die Identifikation von endokrinen Disruptoren in Pestiziden und anderen Chemikalien und Erzeugnissen zu erarbeiten.

    Der Bericht ist veröffentlicht unter http://www.bfr.bund.de/cm/349/scientific-principles-for-the-identification-of-endocrine-disrupting-chemicals-a-consensus-statement.pdf
    Die auf dem Treffen vorgestellten Präsentationen sowie ein erstes Fazit des Treffens sind als Videos auf der BfR-Homepage abrufbar: http://www.bfr.bund.de/de/internationales_expertentreffen_zu_endokrinen_disruptoren-197244.html
    Eine wissenschaftliche Veröffentlichung des Konsenspapiers wird in Kürze erwartet.

    Bereits seit einigen Jahren hat das BfR eine eigene wissenschaftliche Position zur Identifizierung und Charakterisierung hormonell schädigender Substanzen erarbeitet und publiziert: http://link.springer.com/article/10.1007/s00003-016-1016-6

     

  • Wie prüft man eigentlich den COF (Reibungskoeffizient/Gleiteigenschaft) bei dicken Folien.

    Wie prüft man eigentlich den COF (Reibungskoeffizient/Gleiteigenschaft) bei dicken Folien.

    Wenn die Folie zu dick/steif ist, wird sie mit doppelseitigem Klebeband unten am Schlitten angebracht. Wichtig ist es, dass die Schnittkanten sauber sind und die Maße exakt 63 mm x 63 mm betragen. Das entspricht dann auch der Prüfung nach DIN EN ISO 8295 Reibungskoeffizient.

     

     

    Aufgeklebte Folie auf den Prüfschlitten – Kanten gerade beschnitten:

    COF Bö 011

     

     

     

     

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