Kategorie: Q-Management/ Hygiene

Hygienestandards/-Systeme, QS, Iso 9001ff etc.

  • Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Lebensmittel sind nach guter Herstellungspraxis herzustellen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt auf seiner Internetpräsenz eine Übersicht zu Anforderungen und nationalen sowie europäischen rechtlichen Regelungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände.

    Berücksichtigt werden auch einige materialspezifische Vorschriften auf europäischer Ebene für Lebensmittelbedarfsgegenstände

    Für die Umsetzung und Anwendung einzelner EU-Regelungen wurden Leitlinien entwickelt. Zusammen mit den betreffenden Rechtsvorschriften sind diese auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

    EU-Zulassungen

    Für EU-Zulassungen ist eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich. Die Stellungnahmen basieren auf einer umfassenden Risikobewertung durch die EFSA. EU-Zulassungsverfahren existieren für folgende Lebensmittelbedarfsgegenstände:

    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff
    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus regenerierter Zellulose
    • Recyclingverfahren für recycelte Kunststoffe für Lebensmittelbedarfsgegenstände und
    • aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

    Informationen zu den Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BVL verfügbar.

    Andere für Lebensmittelbedarfsgegenstände relevante Regelungen

    Es gibt noch nicht für alle Materialien, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, spezifische europäische Rechtsvorschriften. Für diese nicht-harmonisierten Bereiche können aber teilweise andere Regelungen herangezogen werden.

    Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Empfehlungen für bisher nicht spezifisch geregelte Lebensmittelbedarfsgegenstände erarbeitet. Diese Empfehlungen sind zwar keine Rechtsnormen, stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik in Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit dar: BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt (ehemals „Kunststoffempfehlungen“)

    Geplante nationale rechtliche Regelungen

    Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen und Gesundheitsgefahren von Mineralölen  zu schützen, ist Anfang März 2017 der Entwurf für eine so genannte Mineralöl-Verordnung an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.

    Der Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Deutsch)/Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Englisch) sieht u. a. eine Positivliste der Stoffe vor, die bei einer Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen.

    Europarat

    Der Europarat befasst sich u. a. mit den Lebensmittelbedarfsgegenständen, die von Seiten der Europäischen Kommission bisher nicht spezifisch geregelt worden sind. Im EDQM werden daher entsprechende Resolutionen und Technische Leitlinien zu einzelnen Materialtypen, beispielsweise Gummi, Kork oder Metalle und Legierungen, erarbeitet: Resolutionen und Technische Leitlinien des Europarats.

    Ansprechpartner bei Fragen zur Rechtskonformität

    Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände in Deutschland in den Verkehr bringen, müssen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen einhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darf keine Rechtsauskünfte in Einzelfällen erteilen.

    Unternehmen können sich an folgende Institutionen wenden, um sich über die Auslegung und Anwendung rechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu informieren:

    • der für die Branche zuständigen Interessenverband (bei Mitgliedschaft)
    • Lebensmittelsachverständige, etwa um die Übereinstimmung eines Produkts mit den zu beachtenden Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Anschriften von Sachverständigen finden Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer unter www.dihk.de/ihk-finder.
      Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (www.svv.ihk.de) enthält Angaben zu den Sachverständigen, die von Industrie- und Handelskammern, von Landwirtschaftskammern oder von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt wurden.
    • die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde: Zuständig ist die Behörde am Standort des Unternehmens/Importeurs in Deutschland. Die Anschriften der jeweiligen Behörden können Sie bei den Ministerien der Länder erfragen. Die entsprechenden Internetseiten erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

     

  • Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der der Konformitätsarbeit  und inwieweit sind Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert? Mit diesem Thema hat sich Herr Dr. Martin Wesch in diesem Blogeintrag beschäftigt.

    Welche Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit typischerweise von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt UND ausgeschlossen werden und wie die sachkundige Person sich wenigstens teilweise gegen die Inanspruchnahme finanzieller Schäden absichern kann, darum geht es in dem weiterführenden Fachartikel Versicherung und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person von Dr. Martin Wesch, Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht.

    Dem allgemeinen Irrglauben, dass die Versicherer sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihrer Haftung freizeichnen können, steht geltendes Recht (Artikel und Link Änderungen des Haftungsrechts) entgegen.

    Dr. Martin Wesch, Kanzlei WESCH & BUCHENROT, Stuttgart referiert auf der Tagung Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH) – Konformität sicherstellen am 20./21. Juni in Osnabrück darüber, welches Haftungsrisiko Mitarbeiter, Führungspersonal und Geschäftsführung selbst tragen.

  • Dr. Thomas Gude und seine Meinung zum Lebensmittelgesetz

    Dr. Thomas Gude und seine Meinung zum Lebensmittelgesetz

    Thomas Gude ist Stv-Leiter der SQTS, Schweiz. Er studierte Lebensmittelchemie an der TU Berlin und promovierte dort auch, wobei die Arbeit im damaligen Bundesamt für Gesundheit (BAG/BgVV) angefertigt wurde. Anschließend arbeitete er im EU Referenzlabor in Berlin als Leiter einer kleinen Arbeitsgruppe auf dem Gebiet der Tierarzneimittel. Später wechselte er in die pharmazeutische Industrie in die Bereiche F&E sowie QM. Seit 2003 arbeitet er in der SQTS und leitet dort alle chemischen und technischen Labore im Bereich Food und Non-Food. Neben den analytischen Fragestellungen beschäftigt er sich auch mit dem Risk Assessment von Lebensmittelkontaktmaterialien, u. a. auch als Leiter der Task Food Contact Materials im ILSI, Brüssel. Darüber hinaus gibt er regelmäßig Vorlesungen u.a. an der ETH Zürich.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
    Das ist Teil des SQTS Service Angebots

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
    Dort, wo es EU-weit harmonisierte Vorgaben gibt, ist die Vergleichbarkeit erhöht, z.B. Kunststoffe; dort, wo sie fehlen herrscht eine Art Wildwuchs

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
    Auf jeden Fall die nicht-harmonisierten Bereiche, insbesondere Papier, Klebstoffe, Coatings etc.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
    GMP-Regeln zu definieren und umzusetzen – ein BRC-IoP deckt nur teilweise GMP ab. Es fehlt häufig am Wissen, wie Verfahrenskenndaten auf chemischer Basis erhoben werden; technisch hat man das im Griff. NIAS haben viel mit GMP zu tun.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten z.B. für spezifische Migrationslimits (SML) ein?
    Es wird wohl nicht für alle möglichen Substanzen Grenzwerte geben – also ist ein anderes Konzept nötig. Am Beispiel Kunststoff ist es offensichtlich, die SML-gelisteten Substanzen überschreiten nahezu nie den Grenzwert, andere nicht-gelistete schon.

    Sie referieren über “Mineralöle in Lebensmittelverpackungen richtig prüfen und bewerten”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
    Richtig prüfen ist so ein Satz, der schwer zu bewerten ist, da jeder glaubt er macht das richtige. Die Frage ist, wie kann man das ermitteln resp. wo ist akuter Handlungsbedarf und wo sind deutlich mehr Daten für eine Interpretation notwendig, um operative Hektik zu vermeiden

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?
    Ich trainiere 2 Jugendmannschaften im Fussball, aktuell 15-17 jährige Jungen und Mädchen. Das ist das Abtauchen in eine andere „Welt“

  • Im Interview: Matthias Henker, Flint Group

    Im Interview: Matthias Henker, Flint Group

    Dr. Matthias Henker, geb. in Sohland/Spree ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er studierte Chemie an der TH Leuna-Merseburg und arbeitet seit fast 20 Jahren in verschiedenen Positionen im Bereich Entwicklung und Anwendung  von Druckfarben.
    Seit 2006 ist er bei der Flint Group als Product Director Packaging & Narrow Web tätig.

    Sein Arbeitsschwerpunkt sind flüssige Farben für den Verpackungsdruck. Seit einem Jahr beinhaltet das Arbeitsgebiet auch UV-härtende (speziell low migration) Druckfarben.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
    Ich habe mich schon in meiner ganzen beruflichen Laufbahn mit der Formulierung von Druckfarben für Lebensmittelverpackungen beschäftigt. Seit einigen Jahren bin ich Mitglied in der technischen Kommision Druckfarbe beim VdL und seit zwei Jahren auch in verschiedenen Gremien der EuPIA aktiv. Hier geht es u. a. darum, die nötigen Informationen in der Suppyl Chain zu organisieren, um die gesetzlichen Regelungen für Verpackungsmaterialien einzuhalten und diese auch aktiv mitzugestalten.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
    Art. 3 der Rahmenrichtlinie 1935/2004  halte ich für sehr wichtig – schließlich sind wir auch alle Verbraucher.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
    Es sollte dringend geklärt werden, wie die lange Liste der in Lebensmittelverpackungen zwar verwendeten, aber toxikologisch nicht oder unzureichend bewerteten Stoffe rascher abgearbeitet werden kann. Dazu sollten  z. B. Methoden “with TTC” verstärkt eingesetzt werden. Die Gesetzgeber und EFSA sollten hier klare (und einfache) Richtlinien erstellen, die auch in der Praxis umsetzbar sind.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
    Bei allen Anwendungen mit strahlengehärteten  Systemen (Klebstoffe, Druckfarben usw.) sowie allen exotischen Anwendungen, wie z. B. Garung des Lebensmittels in der Verpackung im Ofen. Packmittelhersteller und  Brandowner sollten sich fragen, ob wirklich alle denkbaren Anwendungen umgesetzt werden müssen und dann vor allem sicher sind.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?
    Eine gute Sache, da sie Sicherheit und Klarheit geben und einfach zu verstehen sind. Allerdings ist der Prozess, weitere Stoffe zu evaluieren, zu aufwendig und dauert zu lange. Moderne Q-SAR Methoden könnten hier evtl. helfen.

    Sie referieren über „’Non-intentionally added substances’ in Druckfarben – die EuPIA NIAS und NLS Guideline”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
    NIAS und NLS sind in der letzten Zeit ins öffentliche Interesse gerückt. Moderne Analyseverfahren erlauben immer detailliertere Aussagen über Stoffe, die – oft überraschend – gefunden werden. Wie mit diesen Stoffen umgehen und sie bewerten, ist ein spannender, aber oftmals auch komplizierter Prozess. Das geht nur gemeinsam in der Lieferkette, angefangen vom Hersteller der Rohstoffe über den Weiterverarbeiter bis zu demjenigen,  der das fertige Verpackungsmaterial letztlich nutzt. Da gibt es noch viel Lernbedarf.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?
    Ich bin seit meiner Jugend Freizeitentomologe und befasse mich da mit der Erforschung und dem Monitoring der Tag- und vor allem Nachtfalterfauna in Hessen, speziell im Taunus. Digitale Makrofotografie nutze ich dabei zur Dokumentation.  Außerdem bin ich mit meiner Ehefrau seit vielen Jahren in einem Tanzsportverein aktiv (Breitensport).

  • Peter Niedersüß über umwelt- und umfeldgerechte Verpackungen

    Peter Niedersüß über umwelt- und umfeldgerechte Verpackungen

    Peter Niedersüss absolvierte 1990 die Höhere Technische Bundeslehranstalt für Maschinenbau und 2012 das Ergänzungsstudium Wirtschaft an der Hamburger Fern-Hochschule. Er begann 1990 in der Entwicklungsabteilung bei Borealis (damals PCD) als Entwickler für PE- und PP-Folienprodukte. Das Tätigkeitsfeld umfasst seither den technischen Service für PP-Cast- und Blasfolie sowie Produkt- und Anwendungsentwicklung im Bereich monoaxial orientierter Folien. Derzeit ist Peter Niedersüss im Bereich Marketing als Application Marketing Manager für den Bereich PP-Castfolie und BOPP Heatseal zuständig.

    Die Tagungsüberschrift: Umwelt- und umfeldgerechte Kunststoffverpackungen beschreibt den Spannungsbogen zwischen Marketing-, Konsumenten- und Umweltanforderungen. Wie sehen Sie insgesamt, abgesehen von Ihrem Vortragsthema, die Rolle der Verpackung im gesellschaftlichen Umfeld? Verpacken wir richtig?

    Die Verpackung hat schon immer eine wichtige Rolle in der Entwicklung der Gesellschaft gespielt, man denke an die Ausbreitung der Menschheit, die durch den Transport von Wasser und Nahrung in geeigneten Gefäßen, z. B. aus Ton, ermöglicht wurde. Heute werden beispielsweise Fertiggerichte in robuste, flexible Beutel verpackt und Konsumenten, z. B. in Singlehaushalten, angeboten. Wurst oder Käse ist vielfach in Scheiben geschnitten und in Barriere-Verpackungen eingeschweißt und übersteht damit längere Transportwege und Lagerung, ohne zu verderben. Das bringt viele Vorteile für die Gesellschaft, weil immer mehr Nahrungsmittel jederzeit an nahezu jedem Ort bereitgestellt werden können und auch weniger Zeit für die Zubereitung von Essen aufgewendet werden muss. Wir verpacken in dieser Hinsicht nicht falsch, aber damit wir nicht im Verpackungsmüll versinken, muss uns bewusst werden, dass Verpackung wichtig ist und auch nach Gebrauch einen wertvollen Rohstoff darstellt.

    Mit Ihrem Thema “Mono-Material-Standbeutel – ein echtes Kreislaufwirtschaftskonzept” leisten Sie einen inhaltlich sehr gut passenden Beitrag. Was genau werden Ihre Kernaussagen sein?

    Der Standbeutel ist  eine sehr effiziente und ressourcenschonende Verpackung, die eine immer größere Rolle als Stoffstrom in der Kreislaufwirtschaft spielen wird. Als Mono-Material wird eine höhere Rücklaufquote und eine bessere Wertschöpfung erreichbar sein.

    Wie genau hilft eine Mono-Materialverpackung im Hinblick auf eine verbesserte Nachhaltigkeit?

    Die Mono-Materialverpackung ist in Müllsammel- und sortieranlagen leichter zu klassifizieren; damit kann eine höhere Recyclingrate erzielt werden. Durch das Vermeiden von Kombinationen unverträglicher Materialien ist hinterher ein geringerer Aufwand beim Auftrennen notwendig bzw. werden Querkontaminationen vermieden und damit die Qualität des Rezyklates erhöht. Damit können wiederum höherwertigere Anwendungen als bisher bedient werden sowie der Anteil an Rezyklat in den verschiedenen Anwendungen erhöht werden.

    Medien und auch die öffentliche Meinung tendieren in jüngerer Vergangenheit eher zu Negativ-Darstellungen von Verpackungen insgesamt. Neben Umweltrisiken werden auch immer wieder Gesundheitsrisiken bemängelt. Wie schätzen Sie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis von Verpackungen allgemein und von Kunststoffverpackungen insbesondere ein?

    Der Aufwand für die Verpackung ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Meiner Ansicht nach ist das Verhältnis zum Nutzen immer noch gering, weil der Nutzen der Verpackung sehr hoch ist. Leider wird auf den großen Nutzen und die Bedeutung der Verpackung in der öffentlichen Meinung nicht eingegangen. Die Kunststoffverpackung – vor allem die flexible – hat sicherlich ein noch geringeres Aufwand-zu-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Packstoffen aufgrund der sehr geringen Kosten bei gleichzeitig sehr vielseitigen Einsatzmöglichkeiten und hervorragenden Eigenschaften.

    Eine offene und sachliche Diskussion über Risiken für die Umwelt oder Gesundheit sollte immer stattfinden, das ermöglicht uns auch, besser zu werden.

    Folienverpackungen werden als Minimalverpackung bezeichnet. Doch in einem Punkt sind sich viele einig – das Recycling ist schwierig und belastet die Ökobilanz der Folie. Wie schätzen Sie diesen Nachteil im Vergleich zu Mehrweg- oder Pfandsystemen ein, wie es uns die Flaschenindustrie vormacht?

    Die Ökobilanz der Folienverpackung ist mit und ohne Recycling besser im Vergleich zu starrer Verpackung, wenn man sich Studien, z. B. von Flexible Packaging Europe, ansieht. Dennoch ist eine deutlich höhere Rücklaufquote bei flexibler Verpackung das Ziel und hier kann sich ein Anreiz bzw. ein Pfandsystem für Folienverpackungen positiv auswirken.

    Achten Sie auf eine optimale Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Wählen Sie Produkte bewusst oder unbewusst nach der Verpackung und nicht nur nach dem Inhalt aus? Und wie wichtig stufen Sie als Verbraucher und Fachmann das Image eines Packmittels im Vergleich zu alternativen Packmitteln ein?

    Durchaus. Vor allem ist mir wichtig, dass ich beim Entsorgen der Verpackung unterschiedliche Materialien leicht trennen kann, z. B. Papier von Kunststoff. Allerdings hat bei mir die Qualität und Nachhaltigkeit des Inhalts die höhere Priorität. Das Image der Verpackung – speziell der Kunststoffverpackung – spielt insofern eine bedeutende Rolle, als Verbraucher durchaus Druck, z. B. auf den Handel, ausüben können. Das – meiner Meinung nach unberechtigt – schlechte Image des Kunststoffs kann dann dazu führen, dass alternative Packmittel mit schlechterer Ökobilanz, aber besserem Image als Kunststoff, verwendet werden.

    Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Was begeistert Sie außerhalb Ihres Berufes?

    Ein schöner Skitag mit meiner Familie, ein spannendes Eishockeyspiel live sehen (bei dem die Mannschaft aus Linz gewinnt), gute Bücher lesen, u.v.m.…

     

  • Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der Konformitätsarbeit?

    Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der Konformitätsarbeit?

    Herr Dr. Martin W. Wesch hat sich als Fachanwelt für Medizinrecht spezialisiert. Er ist speziell im Produkthaftungsrecht und aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pharmaverbandes im Bereich des Pharmarechts tätig.

    Auf der Innoform-Sommertagung referiert er über das Haftungsrisiko von Mitarbeitern, Führungspersonal und Geschäftsführung.

    Hier bekommen Sie schon einmal einen Vorgeschmack auf seinen spannenden Vortrag zu diesem trockenen, aber wichtigen Thema:

    Eine sachkundige Person nach § 14 AMG (sachkundige Person, qualified person, QP) hat im Pharmabetrieb eine exponierte Stellung, da sie für die Herstellung und Prüfung der Arzneimittel verantwortlich (vgl. § AMG 19) ist.

    Bei diesen komplexen Vorgängen  können Fehler und Abweichungen auftreten, insbesondere sogenannte OOS-Ergebnisse. Werden diese nicht beachtet, widerspricht das der Guten Herstellungspraxis (GMP). Die Arzneimittel könnten nicht unerheblich in ihrer Qualität gemindert sein. Kommt jemand deswegen zu Schaden, könnte die sachkundige Person selbst zivil- und strafrechtlich haftbar sein. Ob und inwieweit dergleichen Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert sind, wird im nachfolgenden Beitrag untersucht.

  • Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in Deutschland 2015

    Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in Deutschland 2015

    Erstmalig haben das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Jahr 2015 einen gemeinsamen Jahresbericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland erarbeitet.

    Von einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch spricht man, wenn mehrere Verbraucher auf Grund eines kontaminierten oder verdorbenen Lebensmittels erkranken. Die zuständigen Gesundheits- und Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort arbeiten zusammen, um die Ursachen eines solchen Ausbruchs aufzuklären. Im Anschluss an die Untersuchung übermitteln die Lebensmittelüberwachungsbehörden Informationen zum Ausbruch an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
    Im BVL wird hierfür das bundesweite Erfassungssystem für Lebensmittel, die an Krankheitsausbrüchen beteiligt sind (BELA), betrieben. Die Gesundheitsbehörden übermitteln ihre Daten und Informationen an das Robert-Koch-Institut (RKI). Alle übermittelten Daten werden auf Bundesebene zusammengeführt, gemeinsam durch das RKI und das BVL bewertet und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weitergeleitet. Auf Basis der Meldedaten erstellt die EFSA jährlich einen Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Europa.
    Der Bericht wurde im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht und ist über die Internetauftritte von BVL und RKI kostenfrei abrufbar.

     

  • Interview mit Albin Kälin zu umfeld- und umweltgerechten Verpackungen

    Interview mit Albin Kälin zu umfeld- und umweltgerechten Verpackungen

    Im Rahmen der Tagung Umwelt- und umfeldgerechte Verpackungen am 4./5. April 2017 in Würzburg referiert Herr Albin Kälin am 4. April über Cradle to Cradle Design – Kunststoffverpackungen für den Kreislauf.

    Albin Kälin ist Gründer und Geschäftsführer der 2009 gegründeten EPEA Switzerland GmbH. Er forciert Cradle to Cradle® Projekte in allen Industrien im Alpenraum, insbesondere in der Schweiz und Österreich. Und entsprechend seiner Kernkompetenz in der Textilindustrie weltweit.

    Von 1981 bis 2004 war er Geschäftsführer der Rohner Textil AG in der Schweiz. Unter seiner Leitung gewinnt das Unternehmen seit den 90er Jahren 19 internationale Auszeichnungen und Designpreise und übernimmt dadurch in ökologischen und ökonomischen Belangen eine weltweit anerkannte Pionierrolle.

    Auf seine Initiative hin lässt sich das Unternehmen 1996 nach ISO 14001 und EMAS zertifizieren. Zugleich regt er 1993 die Entwicklung der Produktlinie Climatex® (www.climatex.com) und somit der ersten Cradle to Cradle® Produkte weltweit an.

    Albin Kälin wird 2001 mit der UBS Key Trophy als Rheintaler Unternehmer des Jahres ausgezeichnet.

    Von 2005 bis Ende 2009 übernimmt er die Geschäftsführung der EPEA Internationale Umweltforschung GmbH in Hamburg.

    Mit der Unterstützung der Wissenschaftler betreibt er von 2007 an zusätzlich intensiv den Aufbau des Geschäftsfeldes Cradle to Cradle® in den Niederlanden. Er übernimmt auch dort das Mandat des Geschäftsführers der 2008 gegründeten EPEA Nederland GmbH. Mit der Gründung der EPEA Switzerland GmbH gab er die Geschäftsführung von EPEA in Hamburg und den Niederlanden ab.

    Die Tagungsüberschrift: Umwelt- und umfeldgerechte Kunststoffverpackungen beschreibt den Spannungsbogen zwischen Marketing-, Konsumenten- und Umweltanforderungen. Wie sehen Sie insgesamt, abgesehen von Ihrem Vortragsthema, die Rolle der Verpackung im gesellschaftlichen Umfeld? Verpacken wir richtig?

    Generell vermissen wir die Verpackung der Zukunft. Zu viele Konzepte sind von der Materialwahl nicht kreislauffähig, wie z. B. Verbundverpackungen, Aluminiumbeschichtungen, Druckfarben, Antimon Schwermetalle in PET, Organohalogene Chemikalien etc.

    Mit Ihrem Thema Cradle to Cradle Design – Kunststoffverpackungen für den Kreislauf – leisten Sie einen inhaltlich sehr gut passenden Beitrag. Was genau werden Ihre Kernaussagen sein?

    Cradle to Cradle Design – Kunststoffverpackungen für den Kreislauf

    • Flexpack fördert Nachhaltigkeit, ist jedoch bisher nicht kreislauffähig, wir zeigen einen Weg auf, wie es funktionieren könnte
    • Die 5 Pfeiler einer Kreislaufzertifizierung (Cradle to Cradle Certified™)
    • Biologische und technische Kreisläufe
    • Cradle to Cradle® Design definiert und entwickelt kreislauffähige Produkte.

    Als Differenzierung zum konventionellen Recycling bleibt die Qualität der Rohstoffe über mehrere Produktlebenszyklen erhalten und es werden ausschließlich „als sicher bewertete Chemikalien“ eingesetzt.

    Die Produktionsverfahren, der Gebrauch und die Wiederverwertung der Produkte werden nach dem Modell gestaltet, die Qualität der Rohstoffe über mehrere Lebenszyklen zu erhalten.
    Das bedeutet: Kein Abfall, alles ist zugleich Nährstoff. Die richtigen Materialien werden in definierten Kreisläufen (Metabolismen) zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort eingesetzt.

    Wo sehen Sie die wesentlichen Denkansätze Ihres Modells Cradle to Cradle – als Wissenstreuhänder?

    Cradle to Cradle® Projekte sind in der Regel komplex. Für die erfolgreiche Entwicklung und Implementierung verfügen wir über umfangreiche/maßgebliche und die entsprechende Erfahrung, Know-How und Referenzen in folgenden Bereichen:

    • Wissenstreuhänder: immer wieder zögern Teile des Projektnetzwerkes, ausführliche Informationen preiszugeben, z. B. über ihre Zulieferer oder Materialien. In diesen Fällen fungiert EPEA Switzerland als Wissenstreuhänder.
    • Akkreditierter allgemeiner Gutachter für die Cradle to Cradle Certified™ oder Material Health Certification.
    • Business Development & Strategic Management (z. B. wirtschaftliche Integration von Rücknahmesystemen).
    • Projektentwicklung, Innovationsmanagement, Change Management (Paradigma Change).
    • Netzwerk-Management für Stoffströme (z. B. Vernetzung der Kreislaufschliessung).
    • Definition alternativer Lösungen (Chemikalien, Rohstoffe, Akteure der Kreislaufschliessung).
    • Marketing und Kommunikation (Unterstützung der Entwicklung von Marketing-Aussagen und Kommunikation).
    • Beratung Zertifizierung (akkreditierte, fachliche Begleitung, Audit bei den Unternehmen).

    Medien und auch die öffentliche Meinung tendieren in jüngerer Vergangenheit eher zu Negativ-Darstellungen von Verpackungen insgesamt. Neben Umweltrisiken werden auch immer wieder Gesundheitsrisiken bemängelt. Wie schätzen Sie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis von Verpackungen allgemein und von Kunststoffverpackungen insbesondere ein?

    Die Kritik ist leider mehr als berechtigt. Es fehlen Konzepte von Positivlisten von Chemikalien, Druckfarben und ebenso wird die Lieferkette der eingesetzten Chemikalien nicht ausreichend beherrscht.

    Folienverpackungen werden als Minimalverpackung bezeichnet. Doch in einem Punkt sind sich viele einig – das Recycling ist schwierig und belastet die Ökobilanz der Folie. Wie schätzen Sie diesen Nachteil im Vergleich zu Mehrweg- oder Pfandsystemen ein, wie es uns die Flaschenindustrie vormacht?

    Leider sind die Folienverpackungen per se nicht kreislauffähig. Das muss sich ändern. Auf der Konferenz zeigen wir ein positives Beispiel, das in der Umsetzung ist. Werner & Mertz mit der Marke Frosch nimmt diese Herausforderung als Pionier an.

    Achten Sie auf eine optimale Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Wählen Sie Produkte bewusst oder unbewusst nach der Verpackung und nicht nur nach dem Inhalt aus? Und wie wichtig stufen Sie als Verbraucher und Fachmann das Image eines Packmittels im Vergleich zu alternativen Packmitteln ein?

    Ja, aber leider werden oft Konzepte als “Öko Junk” angeboten. Wir müssen die Verpackungen zukunftsfähig für die kommenden Generationen gestalten.

    Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Was begeistert Sie außerhalb Ihres Berufes?

    Weder Ja- noch Nein-Sager
    Eigentlich bin ich Linkshänder. Als ich in die Schule kam, wurde ich gezwungen, mit rechts zu schreiben. Ich habe damals gefragt, warum, aber keine Antwort bekommen. Diese Erfahrung hat mich gelehrt, nichts zu akzeptieren, dessen Sinn ich nicht einsehe. Ich will mein Leben so gestalten, dass es für mich und für die Gemeinschaft Sinn macht. Im Tun wird sichtbar, wie ich Verantwortung übernehme. Beruflich arbeite ich dafür, Innovationen zu ermöglichen, neue Produktionsformen zu entwickeln, die keinen Abfall mehr produzieren, sondern “Nährstoffe” für weitere Produkte. Indem ich dem alten System neue Wege aufzeige, finde ich einen Mittelweg, wie ich weder Ja- noch Nein-Sager bin und überzeugt meine Verantwortung trage.

  • Neue Bachelorstudiengänge im Fachbereich Verpackungs- & Ressourcenmanagement

    Neue Bachelorstudiengänge im Fachbereich Verpackungs- & Ressourcenmanagement

    Die Fachhochschule Campus Wien bietet zwei neue Studiengänge – Ressourcenmanagement und  Verpackungstechnologie – an. Hier wirkt unser InnoNET-Partner www.innonet-partners.eu und Innoform-Referent Dr. Johannes Bergmair maßgeblich mit.

    Beide Studiengänge sind berufsbegleitend aufgebaut und werden in jeweils fünf Präsenzblöcken von Donnerstag bis Samstag (einmal pro Monat, ganztags) sowie E-Learning-Einheiten angeboten. Das macht es möglich, dass insbesondere auch Studierende aus den Bundesländern bzw. außerhalb Österreichs teilnehmen können. Die Studiendauer beträgt sechs Semester, 180 ECTS.

    Nähere Informationen zu unseren Studienrichtungen finden Sie auf unserer Homepage:

    https://www.fh-campuswien.ac.at/studium/studien-und-weiterbildungsangebot.html

    Die Anmeldung ist ab sofort bis einschließlich 30. April 2017 möglich.

    Sind Sie neugierig geworden?

    Haben Sie Fragen bezüglich Zulassungsvoraussetzungen, Lehrinhalten oder zum Curriculum, dann zögern Sie nicht, mich persönlich oder per E-Mail zu kontaktieren:

    Silke Wiesbauer
    Vienna Biocenter
    Helmut-Qualtinger-Gasse 2
    Stiege 2, 1. Stock, OG.A.01
    1030 Wien
    Tel.: +43 1 606 68 77-3565
    Fax: +43 1 606 68 77-3569
    silke.wiesbauer@fh-campuswien.ac.at

    Wir freuen uns auch darüber, wenn Sie diese Informationen an mögliche interessierte Personen in Ihrem privaten bzw. Arbeitsumfeld weitergeben.

     

  • Änderung der Kunststoffverordnung (10/2011) veröffentlicht!

    Änderung der Kunststoffverordnung (10/2011) veröffentlicht!

    Die schon lange angekündigte Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wurde am  24.08.2016 durch die Verordnung (EU) 2016/1416 veröffentlicht (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R1416&rid=1). Nachdem mit den letzten Änderungen in erster Linie Anpassungen der Stofflisten erfolgten, werden durch diese Verordnung einige Punkte neu geregelt. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen:

    • Unionsliste im Anhang I (Stoffliste) wurde ergänzt und angepasst
    • Änderungen / Aufnahme  von Grenzwerten für Aluminium (1 mg/kg Lebensmittel) sowie Zink (5 mg/kg Lebensmittel)
    • Zuordnung der Lebensmittelsimulanzien wurde angepasst und ein Reduktionsfaktor für Feststoffe eingefügt
    • Ersatzprüfungen mit Ethanol 95 Vol.-%, Isooctan und bei Kontaktbedingungen > 100° C zusätzlich mit Simulanz E eingefügt, wenn eine Prüfung mit D2 technisch nicht möglich ist
    • Prüfbedingungen für Temperaturen > 175° C werden ergänzt
    • Für Kombinationen von mindestens zwei Kontaktdauern und –temperaturen kann die Berechnung einer einzigen Prüfdauer auf Basis der höchsten zu prüfenden Kontakttemperatur unter Anwendung der Umrechnungsformel (Arrheniusgleichung) erfolgen

    Materialien und  Gegenstände aus  Kunststoff dürfen bis  zum 14.  September 2017 nach bisher gültigem Recht in  Verkehr  gebracht werden und in Verkehr bleiben, bis die Bestände aufgebraucht sind.

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