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Kategorie: Q-Management/ Hygiene
Hygienestandards/-Systeme, QS, Iso 9001ff etc.
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Dr. Thomas Gude und seine Meinung zum Lebensmittelgesetz
Thomas Gude ist Stv-Leiter der SQTS, Schweiz. Er studierte Lebensmittelchemie an der TU Berlin und promovierte dort auch, wobei die Arbeit im damaligen Bundesamt für Gesundheit (BAG/BgVV) angefertigt wurde. Anschließend arbeitete er im EU Referenzlabor in Berlin als Leiter einer kleinen Arbeitsgruppe auf dem Gebiet der Tierarzneimittel. Später wechselte er in die pharmazeutische Industrie in die Bereiche F&E sowie QM. Seit 2003 arbeitet er in der SQTS und leitet dort alle chemischen und technischen Labore im Bereich Food und Non-Food. Neben den analytischen Fragestellungen beschäftigt er sich auch mit dem Risk Assessment von Lebensmittelkontaktmaterialien, u. a. auch als Leiter der Task Food Contact Materials im ILSI, Brüssel. Darüber hinaus gibt er regelmäßig Vorlesungen u.a. an der ETH Zürich.
Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
Das ist Teil des SQTS Service AngebotsWelche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
Dort, wo es EU-weit harmonisierte Vorgaben gibt, ist die Vergleichbarkeit erhöht, z.B. Kunststoffe; dort, wo sie fehlen herrscht eine Art WildwuchsWelcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
Auf jeden Fall die nicht-harmonisierten Bereiche, insbesondere Papier, Klebstoffe, Coatings etc.Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
GMP-Regeln zu definieren und umzusetzen – ein BRC-IoP deckt nur teilweise GMP ab. Es fehlt häufig am Wissen, wie Verfahrenskenndaten auf chemischer Basis erhoben werden; technisch hat man das im Griff. NIAS haben viel mit GMP zu tun.Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten z.B. für spezifische Migrationslimits (SML) ein?
Es wird wohl nicht für alle möglichen Substanzen Grenzwerte geben – also ist ein anderes Konzept nötig. Am Beispiel Kunststoff ist es offensichtlich, die SML-gelisteten Substanzen überschreiten nahezu nie den Grenzwert, andere nicht-gelistete schon.Sie referieren über “Mineralöle in Lebensmittelverpackungen richtig prüfen und bewerten”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
Richtig prüfen ist so ein Satz, der schwer zu bewerten ist, da jeder glaubt er macht das richtige. Die Frage ist, wie kann man das ermitteln resp. wo ist akuter Handlungsbedarf und wo sind deutlich mehr Daten für eine Interpretation notwendig, um operative Hektik zu vermeidenWofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?
Ich trainiere 2 Jugendmannschaften im Fussball, aktuell 15-17 jährige Jungen und Mädchen. Das ist das Abtauchen in eine andere „Welt“ -

Im Interview: Matthias Henker, Flint Group
Dr. Matthias Henker, geb. in Sohland/Spree ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er studierte Chemie an der TH Leuna-Merseburg und arbeitet seit fast 20 Jahren in verschiedenen Positionen im Bereich Entwicklung und Anwendung von Druckfarben.
Seit 2006 ist er bei der Flint Group als Product Director Packaging & Narrow Web tätig.Sein Arbeitsschwerpunkt sind flüssige Farben für den Verpackungsdruck. Seit einem Jahr beinhaltet das Arbeitsgebiet auch UV-härtende (speziell low migration) Druckfarben.
Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
Ich habe mich schon in meiner ganzen beruflichen Laufbahn mit der Formulierung von Druckfarben für Lebensmittelverpackungen beschäftigt. Seit einigen Jahren bin ich Mitglied in der technischen Kommision Druckfarbe beim VdL und seit zwei Jahren auch in verschiedenen Gremien der EuPIA aktiv. Hier geht es u. a. darum, die nötigen Informationen in der Suppyl Chain zu organisieren, um die gesetzlichen Regelungen für Verpackungsmaterialien einzuhalten und diese auch aktiv mitzugestalten.Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
Art. 3 der Rahmenrichtlinie 1935/2004 halte ich für sehr wichtig – schließlich sind wir auch alle Verbraucher.Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
Es sollte dringend geklärt werden, wie die lange Liste der in Lebensmittelverpackungen zwar verwendeten, aber toxikologisch nicht oder unzureichend bewerteten Stoffe rascher abgearbeitet werden kann. Dazu sollten z. B. Methoden “with TTC” verstärkt eingesetzt werden. Die Gesetzgeber und EFSA sollten hier klare (und einfache) Richtlinien erstellen, die auch in der Praxis umsetzbar sind.Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
Bei allen Anwendungen mit strahlengehärteten Systemen (Klebstoffe, Druckfarben usw.) sowie allen exotischen Anwendungen, wie z. B. Garung des Lebensmittels in der Verpackung im Ofen. Packmittelhersteller und Brandowner sollten sich fragen, ob wirklich alle denkbaren Anwendungen umgesetzt werden müssen und dann vor allem sicher sind.Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?
Eine gute Sache, da sie Sicherheit und Klarheit geben und einfach zu verstehen sind. Allerdings ist der Prozess, weitere Stoffe zu evaluieren, zu aufwendig und dauert zu lange. Moderne Q-SAR Methoden könnten hier evtl. helfen.Sie referieren über „’Non-intentionally added substances’ in Druckfarben – die EuPIA NIAS und NLS Guideline”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
NIAS und NLS sind in der letzten Zeit ins öffentliche Interesse gerückt. Moderne Analyseverfahren erlauben immer detailliertere Aussagen über Stoffe, die – oft überraschend – gefunden werden. Wie mit diesen Stoffen umgehen und sie bewerten, ist ein spannender, aber oftmals auch komplizierter Prozess. Das geht nur gemeinsam in der Lieferkette, angefangen vom Hersteller der Rohstoffe über den Weiterverarbeiter bis zu demjenigen, der das fertige Verpackungsmaterial letztlich nutzt. Da gibt es noch viel Lernbedarf.Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?
Ich bin seit meiner Jugend Freizeitentomologe und befasse mich da mit der Erforschung und dem Monitoring der Tag- und vor allem Nachtfalterfauna in Hessen, speziell im Taunus. Digitale Makrofotografie nutze ich dabei zur Dokumentation. Außerdem bin ich mit meiner Ehefrau seit vielen Jahren in einem Tanzsportverein aktiv (Breitensport). -

Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der Konformitätsarbeit?
Herr Dr. Martin W. Wesch hat sich als Fachanwelt für Medizinrecht spezialisiert. Er ist speziell im Produkthaftungsrecht und aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pharmaverbandes im Bereich des Pharmarechts tätig.
Auf der Innoform-Sommertagung referiert er über das Haftungsrisiko von Mitarbeitern, Führungspersonal und Geschäftsführung.
Hier bekommen Sie schon einmal einen Vorgeschmack auf seinen spannenden Vortrag zu diesem trockenen, aber wichtigen Thema:
Eine sachkundige Person nach § 14 AMG (sachkundige Person, qualified person, QP) hat im Pharmabetrieb eine exponierte Stellung, da sie für die Herstellung und Prüfung der Arzneimittel verantwortlich (vgl. § AMG 19) ist.
Bei diesen komplexen Vorgängen können Fehler und Abweichungen auftreten, insbesondere sogenannte OOS-Ergebnisse. Werden diese nicht beachtet, widerspricht das der Guten Herstellungspraxis (GMP). Die Arzneimittel könnten nicht unerheblich in ihrer Qualität gemindert sein. Kommt jemand deswegen zu Schaden, könnte die sachkundige Person selbst zivil- und strafrechtlich haftbar sein. Ob und inwieweit dergleichen Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert sind, wird im nachfolgenden Beitrag untersucht.
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Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in Deutschland 2015
Erstmalig haben das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Jahr 2015 einen gemeinsamen Jahresbericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland erarbeitet.
Von einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch spricht man, wenn mehrere Verbraucher auf Grund eines kontaminierten oder verdorbenen Lebensmittels erkranken. Die zuständigen Gesundheits- und Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort arbeiten zusammen, um die Ursachen eines solchen Ausbruchs aufzuklären. Im Anschluss an die Untersuchung übermitteln die Lebensmittelüberwachungsbehörden Informationen zum Ausbruch an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Im BVL wird hierfür das bundesweite Erfassungssystem für Lebensmittel, die an Krankheitsausbrüchen beteiligt sind (BELA), betrieben. Die Gesundheitsbehörden übermitteln ihre Daten und Informationen an das Robert-Koch-Institut (RKI). Alle übermittelten Daten werden auf Bundesebene zusammengeführt, gemeinsam durch das RKI und das BVL bewertet und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weitergeleitet. Auf Basis der Meldedaten erstellt die EFSA jährlich einen Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Europa.
Der Bericht wurde im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht und ist über die Internetauftritte von BVL und RKI kostenfrei abrufbar.






