Kategorie: Neuigkeiten

Neuigketien aus der Verpackungswelt und Innoform

  • Neuer Entwurf der Druckfarbenverordnung verfügbar

    Neuer Entwurf der Druckfarbenverordnung verfügbar

    Nun ist ein neuer Entwurf der viel diskutierten „Druckfarbenverordnung online verfügbar. Unter diesem Link ist das Dokument mit dem Titel: Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung in deutscher Sprache abrufbar.

  • Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A?!

    Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A?!

    Die efsa (European Food Safety Authority) veröffentlichte am 21. Janur 2015 unter: http://www.efsa.europa.eu/en/press/news/150121.htm eine Artikel indem beschreiben wird, dass bisherige Untersuchungsergebnisse von offizieller Stelle keine Gesundheitsrisiken für Menschen bestehen, wenn man die Aufnahme des Stoffes aus einer Kombination von üblichen Quellen zugrunde legt (Kosmetik, Staub, Nahrungsmittel…). Dennoch ist der aktualisierte Grenzwerte (TDI=tolerable daily intake) auf 4 µg/kg of bw/day (µg/Kg Körpergewicht/Tag) von 50 µg/kg of bw/day reduziert worden, um ausreichend Sicherheitsreserve bis zum Abschluss von Langzeitstudien zu gewährleisten.

  • Digitalisierte Welt beeinflusst nun auch die Verpackung

    Digitalisierte Welt beeinflusst nun auch die Verpackung

    Wir leben in einer zunehmend digitalisierten Welt. Kritiker sprechen von einer „Entmenschlichung“. Aber war es nicht mit allen Umbrüchen genauso?

    Nahezu alle Jäger und Sammler stellten sich nach Einführung der Landwirtschaft auf diese neue Situation ein und wurden sesshaft. Auch Mega-Trends, wie die Digitalisierung des Alltags, sind letztendlich nicht aufzuhalten. Das zeigt auch die Geschichte.

    Allerdings führt es in den Übergangsphasen, in der wir uns unumstritten befinden, weltweit zu mehr oder weniger starken gesellschaftlichen Verwerfungen. Von diesen Umbrüchen bleibt auch die Flexpack-Industrie nicht verschont. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine logische Weiterentwicklung eines stetigen Veränderungsprozesses. Wir lesen und hören viel über den so genannten Point of Sale (POS). Aber wo ist er eigentlich geblieben? Gibt es den einen Verkaufspunkt heute überhaupt noch? Sind heute Kaufentscheidungen aufgrund der vielen Verkaufskanäle, die uns zur Verfügung stehen, nicht viel komplexer geworden? Ja, werden Sie mir zurufen – das wissen wir schon. Doch ich erwidere darauf: „Warum bieten wir unsere Folienverpackungen für alle Kanäle einheitlich an? Warum stimmen wir weder Größe, Funktion und Erscheinungsbild – sprich Bedruckung und/oder Etikettierung – nicht auf die Vertriebskanäle ab?“

    Ist es nicht so, dass ein Konsument im Supermarkt die Packung anfasst, dreht und wendet, bevor er sie in den Einkaufswagen legt? Oder ist es vielmehr die Wiedererkennung der Verpackung, die zum spontanen Kauf des wohl vertrauten Lebens- oder Genussmittels führt? Welche Funktionen muss die Verpackung eigentlich zuhause erfüllen? Viele komplexe Studien ranken sich um das Thema Verpackung als Schutz-, Marketing- und Kommunikationsmittel. Doch im Wesentlichen sind es die nachfolgenden Punkte, die eine Verpackung aus Käufersicht ausmachen:

    (Wieder-) Erkennung des Produkts: Was für ein Produkt enthält die Verpackung überhaupt?

    Wie ist das Produkt durch die Verpackung repräsentiert?

    Wie wird auf der Verpackung über das Produkt informiert?

    Handling: Wie entnehme ich das Produkt aus der Verpackung und verschließe ich sie wieder? Lagerung: Wie schützt die Verpackung das Produkt? Mit dem Produkt ist gemeint, was verpackt ist und nicht die Verpackung selbst.
    Es scheint, dass die Verpackungsentwickler dies manchmal aus den Augen verlieren. Manchmal gehört zu einer Verpackung eine Funktion, die bei der Entwicklung einer Verpackung nicht bedacht wird. So ruft beispielsweise das
    Herrchen seinen Hund mit dem Schütteln der Faltschachtel voller „Leckerlies“. Wird das Hundefutter in einen Folienbeutel verpackt, geht gerade diese, scheinbar nebensächliche Funktion für den Kunden
    – nämlich den Hund – verloren.
    In diesem Zusammenhang ist zu fragen, ob der Begriff Point of Purchase nicht besser ist als die Bezeichnung Point of Sale. Denn am Point of Purchase muss
    die Begeisterung des Konsumenten für das verpackte Produkt entstehen, also bei demjenigen, der das Monatsgehalt des Verpackungsentwicklers bezahlt.

    Genau darum geht es auch beim 13. Inno-Meeting 2015 http://im.innoform.de

  • NIAS (non intentionally added substances oder nicht absichtlich zugesetzte Stoffen) in Lebensmittelverpackungen

    NIAS (non intentionally added substances oder nicht absichtlich zugesetzte Stoffen) in Lebensmittelverpackungen

    Substanzen, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden, können Verunreinigungen oder Abbauprodukte enthalten. Diese Verunreinigungen gelangen bei der Herstellung zusammen mit dem Stoff unbeabsichtigt in das Kunststoffmaterial (unbeabsichtigt eingebrachter Stoff — non-intentionally added substance, NIAS). Die eingesetzten Substanzen müssen über eine technische Qualität und Reinheit verfügen, die für die vorhersehbare Verwendung der Materialien geeignet ist. Daher sollten Verunreinigungen, die relevant für die Konformitätsbeurteilung sind, in den Konformitätserklärungen und Spezifikationen angegeben werden.

    Was kann ich tun, wenn mein Lieferant keine Angaben zu NIAS macht?

    Die Prozesskette zur Fertigung von Verpackungsmaterialien oder Bedarfsgegenstände kann mitunter sehr lang sein. Daher sollten die Informationen zu diesen Stoffen auch innerhalb der Kette weiter gegeben werden. Werden keine Angaben zu NIAS gemacht, kann das einerseits bedeuten, dass keine unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe vorhanden sind, aber auch, dass ihr Lieferant selbst keine Kenntnis über diese Stoffe hat. Um einzuschätzen zu können, ob unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe oder Abbauprodukte migrieren können, sind Migrationsscreenings eine Möglichkeit um sich dieser Thematik zu nähern.

    Welche Mengen sind relevant?

    Leider gibt es hierzu noch keine klare Vorgehensweise. Im „The Exposure Matrix Project“ der Plastics Europe, EuPC, FPE und CeficFCA wurde ein „level of interest“ (LOI) vorgestellt, ein berechneter Wert basierend auf Expositionsdaten (Studien zur tägliche Nahrungsaufnahme, unterteilt nach Lebensmittelgruppen und Verpackungsarten) für unterschiedliche Verpackungsmaterialien, oberhalb dessen eine Bewertung erforderlich ist. Alternativ kann eine Orientierung am Grenzwert für nicht beurteilte Stoffe hinter einer funktionellen Barriere von 10 µg/kg Lebensmittel (10 ppb) erfolgen. Bei Anwendung eines Oberflächen/Volumen-Verhältnisses von 6 dm²/kg Lebensmittel wären das ca. 1,3 µg/dm² Verpackungsmaterial.

    Welche Maßnahmen sind daraus abzuleiten?

    Stoffe oberhalb des LOI bzw. der 10 ppb müssen zunächst eindeutig identifiziert werden. Wenn es sich um Abbauprodukte eines Inhaltsstoffes handelt, ist das nicht einfach, da z.B. Standards zur Identifizierung der Substanzen fehlen können. Dann kann nur auf Basis des Massenspektrums in Verbindung mit Kenntnissen über die eingesetzten Inhaltsstoffe auf die Substanz geschlossen werden. Ggf. sind zusätzlich toxikologische Bewertungen erforderlich.

    Haben Sie Interesse an Migrationsscreenings, rufen Sie mich gerne einmal an +49 441 9498614!

  • Fragen und Antworten zu primären aromatischen Aminen in Druckfarben für Papierservietten und Lebensmittelverpackungen

    Fragen und Antworten zu primären aromatischen Aminen in Druckfarben für Papierservietten und Lebensmittelverpackungen

    Druckfarben für Papierservietten und andere Lebensmittelverpackungen aus Papier können primäre aromatische Amine (paA) enthalten. Einige paA weisen krebserzeugende und erbgutverändernde Eigenschaften auf. Bei längerem Kontakt mit Lebensmitteln können paA auf diese übergehen und dann vom Menschen aufgenommen werden. Das BfR empfiehlt, den bestehenden Grenzwert für den Übergang der als krebserzeugend eingestuften paA zu überprüfen.

    Eine kritische Bewertung der zur Verfügung stehenden Informationen lässt jedoch den Schluss zu, dass bei kurzfristigem Kontakt mit der Haut und mit Schleimhäuten (Lippen) sowie mit Lebensmitteln nicht mit einem zusätzlichen Gesundheitsrisiko zu rechnen ist.

    Das BfR hat am 17.12.2014 häufig gestellte Fragen zu primären aromatischen Aminen in Druckfarben zusammengestellt. Näherer Informationen können der folgenden Veröffentlichung entnommen werden: http://www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-primaeren-aromatischen-aminen-in-druckfarben-fuer-papierservietten-und-lebensmittelverpackungen.pdf

  • Al Gore Buch – “Die Zukunft: Sechs Kräfte, die unsere Welt verändern” – und Verpackungen

    Al Gore Buch – “Die Zukunft: Sechs Kräfte, die unsere Welt verändern” – und Verpackungen

    Al Gore Buch – Die Zukunft: Sechs Kräfte, die unsere Welt verändern ist nicht nur lesenswert sondern liefert auch interessante und nach meiner Empfindung sogar aufregende neue Blicke auch auf unsere Industrie – die Verpackung.

    So spricht er beispielsweise intensiv über das Thema Roboter-Einsatz in der Industrie. Wie sieht das eigentlich bei Verpackungen heute aus? Ich erinnere mich noch als vor vielen Jahren die ersten Pick and Place Roboter auf der Interpack Pralinen in einen Schachtel packen. Wir haben damals das noch langsame und unzuverlässige Verfahren belächelt – wir als Flexpacker. Wie soll das denn mit Folien zusammen hängen, dachte ich bei mir. Und nun hatten wir bei der 4. Europäische Standbeutel-Tagung: Von der Nische zum Main Stream?! einen Vortrag, mit welcher ungeahnten Präzision und Schnelligkeit, gefüllte (oder auch leere) Standbeutel automatisch verpackt und versandfertig gemacht werden. Wo sind denn nun die beiden freundlichen Damen, die das früher hinter der Standbeutelproduktionsanlage acht Stunden/Tag machen durften oder mussten – je nachdem, wie man das sieht. Wer hat die umgeschult? Wo sind die neuen Arbeitsplätze geblieben und was haben die eigentlich vom Robo-Sourcing, wie Al Gore es nennt? Genau zu diesen Gedankengängen suche ich Input und Referenten bezogen auf unsere Branche. Haben Sie da etwas für mich (KS@innoform.de )

    Wie es um den Einfluss der Digitalisierung unsers Lebens bestellt ist, können Sie schon live in Osnabrück beim Inno-Meeting 2015 erfahren http://im.innoform.de.

  • 10% Innoform-Rabatt für Sonderpublikation –  Die besten Verpackungsdrucker

    10% Innoform-Rabatt für Sonderpublikation – Die besten Verpackungsdrucker

    Der G&K Verlag erstellt eine neue Sonderpublikation seiner bereits bekannten Reihe “Die Besten der Besten“. Wir konnten exklusiv einen Preisnachlass aushandeln.

    Für alle Innoform Kunden – egal ob Testservice oder Coaching stehen 2 Werbepakete zum exklusiven Sonderpreis zur Verfügung. Erscheinungstermin ist Februar/März 2015 und die Sonderpublikation liegt Magazinen wie der Lebensmittelzeitung, dem packaging journal, der Marketingzeitung Horizont und Flexo+Tief-Druck bei. Ebenfalls wird das Porträt den Besuchern der Branchenmessen Anuga FoodTec und FachPack präsentiert. Nutzen Sie als Verpackungsdrucker die Chance, sich Ihren Kunden auf besondere Art und Weise zu präsentieren und Ihre Druckprodukte wirkungsvoll in Szene zu setzen! Handeln Sie schnell – Anmeldeschluss ist der 19. Dezember 2014. Sie haben Interesse und wollen mehr wissen. Dann klicken Sie für ein Beispiiel auf den folgenden Link: http://www.gk-techmedia.com/fileadmin/Flippages/bdb/EL/

    Einen Info-Flyer finden Sie hier

    Erscheinungstermin ist Februar/März 2015 und die Sonderpublikation liegt Magazinen wie der Lebensmittelzeitung, dem packaging journal, der Marketingzeitung Horizont und Flexo+Tief-Druck bei. Ebenfalls wird das Porträt den Besuchern der Branchenmessen Anuga FoodTec und FachPack präsentiert.

  • Reststoffbörse clever umgesetzt

    Reststoffbörse clever umgesetzt

    Auf der Web-Site: http://kunststoffenproject.tudelft.nl/home können ab sofort Unternehmen ihre Rest-Kunststoffe anbieten oder solche erwerben. Die Seite bietet gratis die Möglichkeit an, Reststoffe schnell und einfach zum Kauf anzubieten. Der Anbieter kann neben Fotos auch PDF-Dokumente hochladen, um so in gescannter Form über die Eigenschaften der Kunststoffe zu informieren. Auf diese Weise findet sich leichter ein Käufer, weil das Material anhand seiner Materialwerte eingeschätzt werden kann.

    Die Website wurde bereits erfolgreich in den Niederlanden eingeführt. Das nächste Ziel ist, sie auch in Deutschland und Belgien zu etablieren. Sie wurde an der Technischen Universität Delft entwickelt und wird von dort aus betreut. Als Teil des Plastic-Recycling und Re-Use-Platform-Projects* wurde sie durch das European Network Cilmate KIC (Knowledge and Innovation Community) eingerichtet. Ein Teil dieses Projektes besteht darin zu untersuchen, was passiert, wenn Unternehmen der Austausch von Reststoffen erleichtert wird. Der Fokus liegt derzeit auf den Benelux-Ländern und Deutschland.

  • Gültige Konformitätserklärungen

    Gültige Konformitätserklärungen

    Dass für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff (z.b. Verpackungen), die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Konformitätserklärungen erforderlich sind, ist allgemein bekannt. Allerdings werden diese Erklärungen oft nur abgelegt und nicht inhaltlich geprüft. Nachfolgend finden Sie ein paar Kernpunkte, die Sie auf jeden Fall kontrollieren sollten:

    1. Ist die Erklärung aktuell?

    Die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 wurde z.B. im März 2014 das letzte Mal geändert. Auch wenn bis 24. März 2015 der Abbau von Beständen möglich ist, sollten die Konformitätserklärungen für neu in Verkehr gebrachte Kunststoffe auch diese Anpassung mit berücksichtigen.

    2. Stimmt der Anwendungsbereich mit Ihrer vorgesehenen Verwendung überein?

    Wird der Kunststoff bei Ihnen z.B. für eine Heißanwendung wie z.B. eine Pasteurisation, Sterilisation oder Mikrowellenerwärmung eingesetzt, muss er dafür auch geeignet und geprüft sein. Dies sollte eindeutig aus der Erklärung vorgehen.

    3. Wird eine Aussage zu Stoffen Beschränkungen und/oder Spezifikationen, ggf. auch im Lebensmittel (DUA) getroffen?

    Hierzu fehlen oftmals Detailinformationen. Es wird z.B. angegeben, dass alle verwendeten Stoffe in der Verordnung gelistet sind. Darüberhinaus müssen diese Stoffe allerdings explizit genannt werden, sofern Grenzwerte für sie gelten.

    4. Werden Prüfungen delegiert?

    Einem Hersteller von Kunststoffen ist nicht immer bekannt, wofür diese später verwendet werden. Daher kann er in der Konformitätserklärung auch angeben, dass die Prüfungen vom Endabnehmer erfolgen müssen.

    Der genaue Inhalt ist im Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 definiert. Gerne können wir die Kontrolle für Sie übernehmen. Rufen Sie mich gerne einmal an +49 441 9498614! Mehr Info auch hier.

    Heike Schwertke

  • Innoform unterstützt neues Gremium zum Thema Landwirtschaftsfolien

    Innoform unterstützt neues Gremium zum Thema Landwirtschaftsfolien

    Derzeit finden europäische Normungsaktivitäten in der Arbeitsgruppe CEN/TC 249/WG 7 “Thermoplastische Folien für den Einsatz in der Landwirtschaft“ statt. Das hat den DIN motiviert einige Normen zu überarbeiten und Stellungnahmen für den Europäischen Normungsausschuss zu erarbeiten. Klaus Behringer wurde in das deutsche Normungsgremium berufen und wird hier mit Rat und Tat an der Gestaltung praxisnaher Normen mitarbeiten.
    Das unterstreicht auch die Entwicklung von Innoform hin zu immer mehr vorgeschalteten oder begleitenden Branchen der Lebensmittelindustrie – in diesem Fall der Landwirtschaft.

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