Kategorie: Lebensmittelrecht

Lebensmittelrechtliche Fragen für Verpackungen

  • Referenteninterview mit Herrn Dr. Martin Wesch zum Lebensmittelgesetz

    Referenteninterview mit Herrn Dr. Martin Wesch zum Lebensmittelgesetz

    Rechtsanwalt Dr. Martin Wesch hat in Tübingen Rechtswissenschaften, Philosophie, Neuere Geschichte, Volks- und Betriebswirtschaftslehre studiert. Nach seiner Promotion (»Neue Arbeitskampfmittel«) und Auslandstätigkeiten bei Kanzleien in den USA (Rochester/New York) und in Australien (Sydney) wurde er 1993 als Rechtsanwalt beim Landgericht und 1998 beim Oberlandesgericht in Stuttgart zugelassen. Er war dort in zwei größeren überörtlichen Sozietäten tätig. 1997 spezialisierte er sich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahr 2001 gründete er in Stuttgart die Kanzlei Wesch & Buchenroth. Seit 2002 ist er Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Universität Stuttgart. Im Jahr 2005 wurde er Fachanwalt für Medizinrecht. Von 1994 bis 2011 war er Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Pharma-Verpackung e.V.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?

    Als Rechtsanwalt vertrete ich auch Packmittelhersteller, vorwiegend Zulieferer zur pharmazeutischen Industrie. Außerdem war ich 17 Jahre lang Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Pharma-Verpackung e.V. Dadurch wurde und werde ich immer wieder mit gesetzlichen Forderungen befasst, welche Packmittelhersteller zu erfüllen haben.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?

    Vorgaben, gleich ob vom Gesetzgeber, von Kunden oder vom Packmittelhersteller selbst, welche die Prozesse der Herstellung, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Entsorgung der Packmittel sicherer gestalten. Dadurch erhöht sich die Qualitätsfähigkeit der Packmittelhersteller. Auch wenn das Anstrengungen erfordert, verbessert sich dadurch deren Wettbewerbsfähigkeit, national und international.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?

    Es gibt hierzulande und europaweit genügend Regelungen des Gesetzgebers. Die Frage würde ich eher umgekehrt stellen wollen, welcher Bereich dereguliert werden sollte.

    Und welcher Bereich ist das? Können Sie mir darauf vielleicht eine kurze Antwort geben?

    Nein, eine kurze Antwort kann ich darauf eigentlich nicht geben. Im unternehmensrechtlichen Bereich ist vieles überreguliert, das bürokratischen Aufwand erfordert. Denken Sie nur an das Mindestlohngesetz, die Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung, die ab dem 01.04.2017 in Kraft tritt, oder etwa die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die Packmittelhersteller, die chemische Stoffe einsetzen, vor hohe Hürden stellt. Die Politik wird im Wahljahr – wie alle (vier) Jahre wieder – den Unternehmen den Abbau der Bürokratie versprechen. Dazwischen erfahren die Unternehmen Jahr für Jahr das Gegenteil, nämlich den weiteren Aufbau der Bürokratie.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    In der Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie den Abschluss von so genannten Technischen Vereinbarungen (Verantwortungsabgrenzungsverträge), welche die Pflichten des Arzneimittelherstellers hinsichtlich der Guten Herstellungspraxis auf den Packmittelhersteller übertragen. Weiter sollte die Entsorgung von Ausschuss, soweit dieser durch Dritte erfolgt, vertraglich abgesichert sein.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Das ist eine technische Frage, die ich nur allgemein beantworten kann: Packmittel sollen den Inhalt schützen und diesen nicht durch Migrationen beeinträchtigen. Soweit Migrationen unvermeidlich sind, dienen Migrationslimits dem Rechtsfrieden: Deren Vereinbarung und Einhaltung stellen eine nicht mangelhafte Verpackung außer Streit.

    Sie referieren über “Welches Haftungsrisiko tragen Mitarbeiter, Führungspersonal und Geschäftsführung selbst?” Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Die Absicherung der Personen, soweit dies möglich ist. Kurioserweise sind Angestellte im Unternehmen zwar versichert, haben aber keine Ansprüche gegen die (Betriebshaftpflicht-) Versicherung. Dagegen kann man etwas tun und sollte das auch, soweit mit der Tätigkeit der Personen größere Risiken verbunden sind.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?

    Für alle kulturellen Leistungen, die mit Begeisterung ausgeführt werden.

  • Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der Konformitätsarbeit?

    Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der Konformitätsarbeit?

    Herr Dr. Martin W. Wesch hat sich als Fachanwelt für Medizinrecht spezialisiert. Er ist speziell im Produkthaftungsrecht und aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pharmaverbandes im Bereich des Pharmarechts tätig.

    Auf der Innoform-Sommertagung referiert er über das Haftungsrisiko von Mitarbeitern, Führungspersonal und Geschäftsführung.

    Hier bekommen Sie schon einmal einen Vorgeschmack auf seinen spannenden Vortrag zu diesem trockenen, aber wichtigen Thema:

    Eine sachkundige Person nach § 14 AMG (sachkundige Person, qualified person, QP) hat im Pharmabetrieb eine exponierte Stellung, da sie für die Herstellung und Prüfung der Arzneimittel verantwortlich (vgl. § AMG 19) ist.

    Bei diesen komplexen Vorgängen  können Fehler und Abweichungen auftreten, insbesondere sogenannte OOS-Ergebnisse. Werden diese nicht beachtet, widerspricht das der Guten Herstellungspraxis (GMP). Die Arzneimittel könnten nicht unerheblich in ihrer Qualität gemindert sein. Kommt jemand deswegen zu Schaden, könnte die sachkundige Person selbst zivil- und strafrechtlich haftbar sein. Ob und inwieweit dergleichen Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert sind, wird im nachfolgenden Beitrag untersucht.

  • Wie werden EU-Vorgaben – auch für Verpackungen – international umgesetzt

    Wie werden EU-Vorgaben – auch für Verpackungen – international umgesetzt

    Auf der Website EU SCIENCE HUB wurde ein Bericht über nicht-harmonisierte Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM = Food Contact Material)  in der EU veröffentlicht. Darin geht es um gesetzliche Vorgaben und die Marktsituation für nicht-harmonisierte Lebensmittelkontaktmaterialien.

    Der Bericht beschreibt vier wesentliche Probleme bei der Realisierung der EU-Vorgaben zu den FMCs.

    …”Es mangelt an gemeinsamen Leitlinien und Transparenz bei der Durchführung von Risikobewertungen in den Mitgliedstaaten (MS). Die Protokolle für die Zulassung von Stoffen können sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterscheiden. Das Potenzial von in der EU entwickelten Tools für Risikobewertungen wird nicht ausgeschöpft. Nationale Maßnahmen sind schwer zugänglich und nicht immer durchgängig oder hinreichend detailliert. Für alle FCMs und für die „Good Manufacturing Practice“ (GMP) sind spezifische Standards für die Lebensmittelsicherheit erforderlich. Insbesondere die Konformitätserklärung (DoC) und die “supporting documents” (Belegdokumente wie Prüfberichte, Gutachten etc.) verlangen spezifische Qualitätskriterien, die möglicherweise mit Sanktionen für eine angemessene Qualität und Rückverfolgbarkeit des Informationstransfers entlang der Kette verbunden sein sollten. Die Maßnahmen basieren auf Listen zugelassener Stoffe (insgesamt knapp 8.000), zeigen jedoch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Art der betrachteten Stoffe, der Art der Einschränkungen und deren Zahlenwerte. Dies führt zu mehrfachen Prüfanforderungen und kompliziert die gegenseitige Anerkennung. Testmethoden fehlen für die Durchsetzung und Einhaltung, so dass es schwierig nachzuweisen ist, dass die Lebensmittelsicherheit konsequent gewährleistet ist”…

    The European Commission’

    Der vollständige Report kann hier kostenlos geladen werden.

  • Interview mit Herrn Dr. Carl-Jürgen Wefelmeier zu umwelt- und umfeldgerechten Verpackungen

    Interview mit Herrn Dr. Carl-Jürgen Wefelmeier zu umwelt- und umfeldgerechten Verpackungen

    Herr Dr. Wefelmeier studierte Wirtschaftsingenieurwesen und promovierte am Institut für Kunststofftechnik in Paderborn.

    Er arbeitete anschließend als Verfahrensingenieur im Bereich der Folienextrusion bei einem bekannten Maschinenbauunternehmen, bevor er vor gut 6 Jahren seine Tätigkeit bei der Firma Gneuß begann. Herr Dr. Wefelmeier ist nun seit mehr als 15 Jahren im Bereich der Folienextrusion tätig und leitet bei Gneuß den Geschäftsbereich Folie.      

    Die Tagungsüberschrift: Umwelt- und umfeldgerechte Kunststoffverpackungen beschreibt den Spannungsbogen zwischen Marketing-, Konsumenten- und Umweltanforderungen. Wie sehen Sie insgesamt, abgesehen von Ihrem Vortragsthema, die Rolle der Verpackung im gesellschaftlichen Umfeld? Verpacken wir richtig?

    In puncto „Marketing- und Konsumentenanforderungen“ verpacken wir meines Erachtens „richtig“, so dass es für den Verbraucher möglichst praktisch ist. Diese „Convenience-Verpackungen“ richten sich nach den Kundenanforderungen (schnell, bequem, ohne großen Aufwand, angepasste Verpackungsgröße).

    In puncto „Umweltanforderungen“ besteht noch viel Verbesserungspotential. Die Recyclingquote des wertvollen Rohstoffs „Kunststoff“ muss noch deutlich erhöht werden. Aber gerade hierzu tragen innovative Maschinenkonzepte bei. Ein solches Konzept werde ich in Form des MRS-Systems vorstellen.

    Mit Ihrem Thema Anlagentechnik zur Herstellung recycelter Tiefziehfolie mit Lebensmittelzulassung leisten Sie einen inhaltlich sehr gut passenden Beitrag. Was genau werden Ihre Kernaussagen sein?

    Als Anlagenbauer ist man häufig auf die Maschinentechnik fokussiert. Das Thema Recycling greift aber viel weiter. Hier spielen die Themen Recyclingfähigkeit von bestimmten Kunststoffen und Verfügbarkeit der Rohstoffe eine entscheidende Rolle. PET lässt sich beispielsweise so gut recyceln, weil dieser Rohstoff verfügbar (z. B. Flaschenmahlgut bzw. Post Consumer Bottleflakes) und gut zu verarbeiten ist. Unsere Aufgabe als Maschinenhersteller ist es, unseren Kunden (z. B. den Herstellern von Verpackungsfolie) eine Anlagentechnik zu liefern, die den nachfolgenden Anforderungen entspricht:

    • Minimaler Energieverbrauch
    • Minimaler Materialeinsatz
    • Optimale optische und mechanische Folieneigenschaften
    • Erhöhung der Kunststoffschmelze- und Produktqualität durch Dekontamination und Schmelzefiltration
    • Flexibler Einsatz von Input-Materialien: z. B. Post Consumer Bottleflakes, Folienmahlgut, Granulate, Gemische aus unterschiedlichen Rohstoffen
    • Einfache Handhabung der Maschinentechnik und geringe Wartung
    • Produkte (EFSA, FDA), welche mit dieser Anlagentechnik hergestellt werden
    • Einfache Integration von modernen Anlagenkomponenten in vorhandene Anlagen

    Die Kernaussage ist also, dass die sogenannte „Gneuß Processing Unit“, bestehend aus MRS-Extruder (Multi-Rotations-System) und Rotary-Filtrationssystem, die oben genannten Anforderungen besonders gut erfüllt.

    Können Sie uns vorab Besonderheiten Ihrer Folien-Recycling-Anlage nennen, von der Sie ganz besonders begeistert sind?

    Die Dekontaminationsleistung des MRS-Extruders ist für mich eine zentrale Besonderheit. Es ist möglich, das Input-Material ohne Vorbehandlung (ohne Kristallisation und  Vortrockung) direkt im Extruder zu verarbeiten und daraus dann eine reine, lebensmitteltaugliche Folie herzustellen, und das mit einem Anteil von bis zu 100 % Rezyklat (z. B. Post Consumer Bottleflakes).

    Aus dem Wegfall der Schritte Kristallisation und Vortrocknung, wie es beim konventionellen Einschneckenextrusionsprozess bei der Verarbeitung von PET notwendig ist, resultiert eine Energieeinsparung. Ferner sinkt für den Folienhersteller der Wartungsaufwand.

    Der MRS-Extruder basiert grundsätzlich auf der Einschneckentechnologie und ist daher sehr einfach zu bedienen. Ferner können vorhandene Folienextrusionsanlagen sehr einfach mit dem MRS-System nachgerüstet werden.

    Aber nicht nur die Extrusion ist entscheidend. Gerade beim Recycling spielt das Thema Filtration eine wichtige Rolle. Beispielsweise Bottleflakes können sehr stark verschmutzt sein. Mit dem Gneuß Rotary-Filtrationssystem ist es möglich, auch stark verschmutze Kunststoffschmelzen von Feststoffen zu reinigen. Es funktioniert vollautomatisch, druck- und prozesskonstant.

    Medien und auch die öffentliche Meinung tendieren in jüngerer Vergangenheit eher zu Negativ-Darstellungen von Verpackungen insgesamt. Neben Umweltrisiken werden auch immer wieder Gesundheitsrisiken bemängelt. Wie schätzen Sie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis von Verpackungen allgemein und von Kunststoffverpackungen insbesondere ein?

    Umweltrisiken lassen sich durch einen Ausbau des Recycling vermindern. Beim PET funktioniert das schon recht gut, weil für diesen Rohstoff bereits Sammelsysteme (z. B. für die PET-Flaschen) vorhanden sind.

    Gesundheitsrisiken lassen sich ebenfalls vermeiden, wenn die Politik entsprechende Anforderungen definiert, wie es bereits durch die EFSA bzw. das FDA erfolgt ist.

    Folienverpackungen werden als Minimalverpackung bezeichnet. Doch in einem Punkt sind sich viele einig: Das Recycling ist schwierig und belastet die Ökobilanz der Folie. Wie schätzen Sie diesen Nachteil im Vergleich zu Mehrweg- oder Pfandsystemen ein, wie es uns die Flaschenindustrie vormacht?

    Im Vergleich zur Käse- oder Fleischverpackung hat die Flasche den Vorteil, dass es sich hier um ein flüssiges Gut handelt. Die Art und Form des zu verpackenden Guts ist bei Folienverpackungen aber sehr unterschiedlich. Ich könnte mir daher ein Pfandsystem z. B. für eine Käseverpackung nicht vorstellen, weil eben nicht jeder Käse in die gleiche Verpackung passt. Ferner sind die Anforderungen je nach Verpackungsgut stark unterschiedlich, so dass sich nicht nur die Form, sondern auch die Materialauswahl für die Verpackung nach dem Packgut richtet.

    Achten Sie auf eine optimale Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Wählen Sie Produkte bewusst oder unbewusst nach der Verpackung und nicht nur nach dem Inhalt aus? Und wie wichtig stufen Sie als Verbraucher und Fachmann das Image eines Packmittels im Vergleich zu alternativen Packmitteln ein?

    Privat achte ich sehr auf die Kunststoffverpackung, weil ich aus beruflichen Gründen einfach daran interessiert bin. Ich wähle die Verpackung bewusst aus und finde es als Verbraucher wichtig, dass die Verpackung z. B. wiederverschließbar ist, weil ich häufig das Lebensmittel nicht sofort nach dem Öffnen der Verpackung verbrauche.

    Ob man es will oder nicht, ich bin davon überzeugt, dass eine hochwertige Verpackung auch die Qualitätsanmutung des Inhaltes beeinflusst. „Das Auge isst mit.“

    Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Was begeistert Sie außerhalb Ihres Berufes?

    Ich halte mich gern in der Natur auf und gehe gern mit meiner Familie wandern.

     

  • Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in Deutschland 2015

    Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in Deutschland 2015

    Erstmalig haben das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Jahr 2015 einen gemeinsamen Jahresbericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland erarbeitet.

    Von einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch spricht man, wenn mehrere Verbraucher auf Grund eines kontaminierten oder verdorbenen Lebensmittels erkranken. Die zuständigen Gesundheits- und Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort arbeiten zusammen, um die Ursachen eines solchen Ausbruchs aufzuklären. Im Anschluss an die Untersuchung übermitteln die Lebensmittelüberwachungsbehörden Informationen zum Ausbruch an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
    Im BVL wird hierfür das bundesweite Erfassungssystem für Lebensmittel, die an Krankheitsausbrüchen beteiligt sind (BELA), betrieben. Die Gesundheitsbehörden übermitteln ihre Daten und Informationen an das Robert-Koch-Institut (RKI). Alle übermittelten Daten werden auf Bundesebene zusammengeführt, gemeinsam durch das RKI und das BVL bewertet und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weitergeleitet. Auf Basis der Meldedaten erstellt die EFSA jährlich einen Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Europa.
    Der Bericht wurde im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht und ist über die Internetauftritte von BVL und RKI kostenfrei abrufbar.

     

  • Änderung der Kunststoffverordnung (10/2011) veröffentlicht!

    Änderung der Kunststoffverordnung (10/2011) veröffentlicht!

    Die schon lange angekündigte Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wurde am  24.08.2016 durch die Verordnung (EU) 2016/1416 veröffentlicht (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R1416&rid=1). Nachdem mit den letzten Änderungen in erster Linie Anpassungen der Stofflisten erfolgten, werden durch diese Verordnung einige Punkte neu geregelt. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen:

    • Unionsliste im Anhang I (Stoffliste) wurde ergänzt und angepasst
    • Änderungen / Aufnahme  von Grenzwerten für Aluminium (1 mg/kg Lebensmittel) sowie Zink (5 mg/kg Lebensmittel)
    • Zuordnung der Lebensmittelsimulanzien wurde angepasst und ein Reduktionsfaktor für Feststoffe eingefügt
    • Ersatzprüfungen mit Ethanol 95 Vol.-%, Isooctan und bei Kontaktbedingungen > 100° C zusätzlich mit Simulanz E eingefügt, wenn eine Prüfung mit D2 technisch nicht möglich ist
    • Prüfbedingungen für Temperaturen > 175° C werden ergänzt
    • Für Kombinationen von mindestens zwei Kontaktdauern und –temperaturen kann die Berechnung einer einzigen Prüfdauer auf Basis der höchsten zu prüfenden Kontakttemperatur unter Anwendung der Umrechnungsformel (Arrheniusgleichung) erfolgen

    Materialien und  Gegenstände aus  Kunststoff dürfen bis  zum 14.  September 2017 nach bisher gültigem Recht in  Verkehr  gebracht werden und in Verkehr bleiben, bis die Bestände aufgebraucht sind.

  • Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Schon vor über einem Jahr wurden die Entwürfe zur Änderung veröffentlicht:

    Da es sich bei der erwarteten Änderungsverordnung nicht nur um eine Anpassung der Stoffliste handelt, sondern erstmals auch etwas umfassendere Korrekturen erwartet werden, verzögert sich die Veröffentlichung der bereits für Ende 2015 erwarteten Anpassung weiterhin.

  • Spezifische Migrations-Grenzwerte (SML) online nachschlagen

    Spezifische Migrations-Grenzwerte (SML) online nachschlagen

    Sie suchen Grenzwerte für spezifische Migration in Verpackungsmaterialien oder anderen Bedarfsgegenständen? Dann schauen Sie doch einmal auf der neuen Innoform-Website nach. Mit nur wenigen Klicks können Sie kostenlos amtliche Grenzwerte nachschlagen. Einfach CAS-Nr. oder chemische Bezeichnungen eingeben oder alphabetisch suchen und finden.

    http://innoform-testservice.de/de/sml-substanzen

  • Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Auf einem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisierten Expertentreffen am 11. und 12. April 2016 in Berlin kamen 23 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Europa, den USA und Japan zusammen, um die Grundlagen und offene Fragen zur Identifizierung endokriner Disruptoren zu diskutieren. Im Fokus der zweitägigen Expertentagung standen folgende Fragen:

    • Wie sollen endokrine Disruptoren im regulatorischen Kontext der gesundheitlichen Bewertung definiert werden?
    • Was sind allgemeine Prinzipien endokriner Wirkungen aus toxikologischer, pharmakologischer und endokrinologischer Sicht?
    • Welche Quellen der Unsicherheit beeinflussen die Identifizierung endokrin schädlicher Eigenschaften für eine regulatorische Entscheidungsfindung?
    • Welche endokrinvermittelten adversen Effekte können bereits jetzt mit den bestehenden Untersuchungsmethoden erfasst werden?
    • Welche wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten sollten zur besseren Identifizierung von endokrinen Disruptoren initiiert werden?

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jetzt den Workshopbericht des Expertentreffens zu endokrinen Disruptoren veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem das unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmte Konsenspapier.

    In dem Konsenspapier sind auch die Kriterien aufgeführt, nach denen hormonell schädigende Substanzen identifiziert werden könnten. Die wissenschaftlichen Grundlagen sind wichtige Voraussetzungen dafür, um auf EU-Ebene einheitliche Kriterien zu schaffen, wie Stoffe und Produkte mit endokrin schädigenden Eigenschaften künftig gesundheitlich bewertet werden. Die Ergebnisse des Treffens können daher die EU-Kommission unterstützen, regulatorische Kriterien für die Identifikation von endokrinen Disruptoren in Pestiziden und anderen Chemikalien und Erzeugnissen zu erarbeiten.

    Der Bericht ist veröffentlicht unter http://www.bfr.bund.de/cm/349/scientific-principles-for-the-identification-of-endocrine-disrupting-chemicals-a-consensus-statement.pdf
    Die auf dem Treffen vorgestellten Präsentationen sowie ein erstes Fazit des Treffens sind als Videos auf der BfR-Homepage abrufbar: http://www.bfr.bund.de/de/internationales_expertentreffen_zu_endokrinen_disruptoren-197244.html
    Eine wissenschaftliche Veröffentlichung des Konsenspapiers wird in Kürze erwartet.

    Bereits seit einigen Jahren hat das BfR eine eigene wissenschaftliche Position zur Identifizierung und Charakterisierung hormonell schädigender Substanzen erarbeitet und publiziert: http://link.springer.com/article/10.1007/s00003-016-1016-6

     

  • Europäisches JRC hat Leitfaden für Migrationsprüfungen veröffentlicht

    Europäisches JRC hat Leitfaden für Migrationsprüfungen veröffentlicht

    Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) veröffentlicht Leitfaden zu Modellierung von Migration (migration modelling)

    Das JRC (Joint Research Centre) veröffentlichte neulich den vierten Leitfaden zur Unterstützung der europäischen Kunststoffregeln (EU) No. 10/2011 für die Modellierung von Migration (migration modelling). Der erste und zweite Leitfaden sind schon vor einiger Zeit publiziert worden, während der dritte Leitfaden für Migrationsprüfungen noch in Bearbeitung ist. Bis jetzt ist der Leitfaden nur auf der JRC-Website erhältlich: http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC98028/reqno_jrc98028_report%20-%20annex%2010%20-%20pubsy.pdf, während “Information in the Supply Chain” und “General Guidance” auf den Webseiten der EU-Kommissionen zu finden sind: http://ec.europa.eu/food/safety/chemical_safety/food_contact_materials/index_en.htm

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