Kategorie: Druckfarben und Klebstoffe

Wechselwirkungen zwischen den Komponenten und späteren Füllgütern sind ein Hauptaufgabengebiet zu diesem Themenkomplex. Sowohl die Lagerung mit und im Füllgut, als auch die mechanische Festigkeit von Verbundmaterialien sind hier typische Fragestellungen.

  • Besserer Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt

    Besserer Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt

    »Unsere zunehmend digitalisierte Lebenswelt bietet viele Chancen für die Verbraucher. Doch wir müssen ebenso die Risiken in den Blick nehmen. Für uns steht der Konsumentenschutz im Mittelpunkt. Die Digitalisierung des Alltags ist deshalb auch ein wichtiges Kernthema der diesjährigen Konferenz in Sachsen«, erklärte die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch. Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) inne.

    Auf dem Treffen der Verbraucherschutzminister der Länder vom 26. bis 28. April 2017 in Dresden standen wichtige Themen zum digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz auf der Tagesordnung. Ziel der Konferenz soll es sein, ausgleichend zu wirken und dem eigenverantwortlich handelnden und informierten Verbraucher den notwendigen Rechtsrahmen zur Seite zu stellen. Zur Sicherheit bei Lebensmittelverpackungen fasste die Konferenz wichtige Beschlüsse, auf die der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hinweist.

    Außerdem wurden folgende Punkte auf der Konferenz thematisiert:
    – Automatisiertes Fahren
    – Musterfeststellungsklage
    – Mogelpackungen
    – Verbraucherinformation für die ältere Generation
    – Mobile Gesundheitsinformationen
    – Sichere Bezahloptionen
    – Restschuldversicherungen
    – Private Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen
    – Geoblocking
    – Herkunftskennzeichnung von Fleisch

    Den kompletten Bericht finden Sie hier.

  • Herr Dr. Walter Kleinert zu harmonisierten Regularien

    Herr Dr. Walter Kleinert zu harmonisierten Regularien

    Dr. Walter Kleinert startete seine berufliche Laufbahn 1966 in Frankfurt bei der Hoechst AG mit einer Chemielaborantenlehre. Danach studierte er Chemie an der Fachhochschule Fresenius (Wiesbaden) und an der Technischen Universität Berlin, promovierte dort am Institut für Technische Chemie auf dem Gebiet Reaktionstechnik.

    • Nach der Promotion folgten 27 Jahre Industrietätigkeit (8 Jahre Kunststoff- und Kautschukforschung, 9 Jahre Betriebsleiter eines chemischen Produktionsbetriebes, 10 Jahre Referent für Produktsicherheit für Kunststoff- und Lackrohstoffe) bei der gleichen Firma mit wechselndem Firmennamen, wie Hüls AG, Degussa AG, seit September 2007 Evonik Degussa GmbH an den Standorten Marl und Herne. Von 1998 bis 2007 aktive Mitarbeit auf dem Gebiet Produktsicherheit in Gremien auf nationaler und europäischer Ebene (z. B. KTW AG, Plastics Europe Deutschland, Cefic-FCA). Seit September 2007 Berater Produktsicherheit für CEFIC und MDC Tec.
    • Seit 12. 09. 2007 ist Degussa das Geschäftsfeld Chemie des neuen Industriekonzerns Evonik Industries in Essen. Degussa ist das weltweit größte Spezialchemieunternehmen und ist das drittgrößte Chemieunternehmen Deutschlands.
    • CEFIC ist der Wirtschaftsverband der europäischen chemischen Industrie mit Sitz in Brüssel. CEFIC vertritt die politischen Interessen der chemischen Industrie auf europäischer Ebene. Die internationale Arbeit wird über den internationalen Chemieverband (International Council of Chemical Associations) gesteuert, in dem CEFIC Mitglied ist.
    • Plastics Europe Deutschland (früher VKE = Verband der Kunststofferzeugenden Industrie).
    • KTW AG, eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Tinkwasserkommission des Umweltbundesamtes und der Kunststoffkommission/Expertengruppe des BfR), BfR = Bundesinstitut für Risikobewertung.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
    Ich bin Inhaber und Geschäftsführer der Unternehmensberatung Dr. Kleinert UG. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung der gesamten Lieferkette vom Rohstoffhersteller bis zum Packmittelhersteller von Lebensmittelverpackungen.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
    Die harmonisierte EU-Verordnung 10/2011 für Kunststoffe. Die Vielzahl der verschiedenen nationalen Regelwerke aller EU-Mitgliedsstaaten werden durch nur eine einzige Verordnung ersetzt. Die Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kunststoffen in Lebensmittelverpackungen wird vom Hersteller auf den Gesetzgeber übertragen.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
    Für alle in Lebensmitteln verwendeten Materialien sollten harmonisierte Regularien geschaffen werden. Dringend reguliert werden sollten Lacke/Lackrohstoffe, da diese oft in Mehrschichtverpackungen mit den Lebensmitteln direkt in  Kontakt stehen.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
    Alle Mitglieder der Lieferkette Lebensmittelverpackung (Rohstoff bis zum fertigen Packmittel) müssen ihren Kunden mit der Produktlieferung eine “Declaration of compliance” zur Verfügung stellen. Weiterhin müssen bei Bedarf “Supporting documents” vorgelegt werden können. Mit beiden Dokumenten muss die gesundheitliche Unbedenklichkeit des gelieferten Produkts belegt werden.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?
    Ich schätze die Bedeutung sehr hoch ein, wenn das ursprüngliche EU-Konzept der Exposition beibehalten wird. Danach gilt der SML-Wert für Kunststoffe und für alle anderen Kategorien von Materialien, z. B. Lacke, Klebstoffe, Druckfarben. Leider geht die Entwicklung heute in eine andere Richtung. Die Listung von neuen Stoffen in der EU-Verordnung 10/2011 erfolgt heute oft mit Einschränkungen. Die Listung gilt oft nicht mehr für alle Kunststoffe, sondern beschränkt sich auf wenige oder nur einen einzelnen Kunststoff.

    Sie referieren über “Migrations-Modelling”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
    Ich unterstütze das Migrations-Modelling und hoffe damit das Vertrauen in die Modelle zu verbessern. Ich hoffe auf eine breite Anwendung des Migrations-Modelling.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?
    In meiner Freizeit kümmere ich mich um meine Familie. Ich interessiere mich für Geschichte und lese gern.

  • Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Lebensmittel sind nach guter Herstellungspraxis herzustellen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt auf seiner Internetpräsenz eine Übersicht zu Anforderungen und nationalen sowie europäischen rechtlichen Regelungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände.

    Berücksichtigt werden auch einige materialspezifische Vorschriften auf europäischer Ebene für Lebensmittelbedarfsgegenstände

    Für die Umsetzung und Anwendung einzelner EU-Regelungen wurden Leitlinien entwickelt. Zusammen mit den betreffenden Rechtsvorschriften sind diese auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

    EU-Zulassungen

    Für EU-Zulassungen ist eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich. Die Stellungnahmen basieren auf einer umfassenden Risikobewertung durch die EFSA. EU-Zulassungsverfahren existieren für folgende Lebensmittelbedarfsgegenstände:

    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff
    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus regenerierter Zellulose
    • Recyclingverfahren für recycelte Kunststoffe für Lebensmittelbedarfsgegenstände und
    • aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

    Informationen zu den Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BVL verfügbar.

    Andere für Lebensmittelbedarfsgegenstände relevante Regelungen

    Es gibt noch nicht für alle Materialien, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, spezifische europäische Rechtsvorschriften. Für diese nicht-harmonisierten Bereiche können aber teilweise andere Regelungen herangezogen werden.

    Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Empfehlungen für bisher nicht spezifisch geregelte Lebensmittelbedarfsgegenstände erarbeitet. Diese Empfehlungen sind zwar keine Rechtsnormen, stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik in Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit dar: BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt (ehemals „Kunststoffempfehlungen“)

    Geplante nationale rechtliche Regelungen

    Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen und Gesundheitsgefahren von Mineralölen  zu schützen, ist Anfang März 2017 der Entwurf für eine so genannte Mineralöl-Verordnung an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.

    Der Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Deutsch)/Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Englisch) sieht u. a. eine Positivliste der Stoffe vor, die bei einer Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen.

    Europarat

    Der Europarat befasst sich u. a. mit den Lebensmittelbedarfsgegenständen, die von Seiten der Europäischen Kommission bisher nicht spezifisch geregelt worden sind. Im EDQM werden daher entsprechende Resolutionen und Technische Leitlinien zu einzelnen Materialtypen, beispielsweise Gummi, Kork oder Metalle und Legierungen, erarbeitet: Resolutionen und Technische Leitlinien des Europarats.

    Ansprechpartner bei Fragen zur Rechtskonformität

    Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände in Deutschland in den Verkehr bringen, müssen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen einhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darf keine Rechtsauskünfte in Einzelfällen erteilen.

    Unternehmen können sich an folgende Institutionen wenden, um sich über die Auslegung und Anwendung rechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu informieren:

    • der für die Branche zuständigen Interessenverband (bei Mitgliedschaft)
    • Lebensmittelsachverständige, etwa um die Übereinstimmung eines Produkts mit den zu beachtenden Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Anschriften von Sachverständigen finden Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer unter www.dihk.de/ihk-finder.
      Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (www.svv.ihk.de) enthält Angaben zu den Sachverständigen, die von Industrie- und Handelskammern, von Landwirtschaftskammern oder von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt wurden.
    • die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde: Zuständig ist die Behörde am Standort des Unternehmens/Importeurs in Deutschland. Die Anschriften der jeweiligen Behörden können Sie bei den Ministerien der Länder erfragen. Die entsprechenden Internetseiten erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

     

  • Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der der Konformitätsarbeit  und inwieweit sind Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert? Mit diesem Thema hat sich Herr Dr. Martin Wesch in diesem Blogeintrag beschäftigt.

    Welche Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit typischerweise von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt UND ausgeschlossen werden und wie die sachkundige Person sich wenigstens teilweise gegen die Inanspruchnahme finanzieller Schäden absichern kann, darum geht es in dem weiterführenden Fachartikel Versicherung und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person von Dr. Martin Wesch, Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht.

    Dem allgemeinen Irrglauben, dass die Versicherer sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihrer Haftung freizeichnen können, steht geltendes Recht (Artikel und Link Änderungen des Haftungsrechts) entgegen.

    Dr. Martin Wesch, Kanzlei WESCH & BUCHENROT, Stuttgart referiert auf der Tagung Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH) – Konformität sicherstellen am 20./21. Juni in Osnabrück darüber, welches Haftungsrisiko Mitarbeiter, Führungspersonal und Geschäftsführung selbst tragen.

  • Dr. Thomas Gude und seine Meinung zum Lebensmittelgesetz

    Dr. Thomas Gude und seine Meinung zum Lebensmittelgesetz

    Thomas Gude ist Stv-Leiter der SQTS, Schweiz. Er studierte Lebensmittelchemie an der TU Berlin und promovierte dort auch, wobei die Arbeit im damaligen Bundesamt für Gesundheit (BAG/BgVV) angefertigt wurde. Anschließend arbeitete er im EU Referenzlabor in Berlin als Leiter einer kleinen Arbeitsgruppe auf dem Gebiet der Tierarzneimittel. Später wechselte er in die pharmazeutische Industrie in die Bereiche F&E sowie QM. Seit 2003 arbeitet er in der SQTS und leitet dort alle chemischen und technischen Labore im Bereich Food und Non-Food. Neben den analytischen Fragestellungen beschäftigt er sich auch mit dem Risk Assessment von Lebensmittelkontaktmaterialien, u. a. auch als Leiter der Task Food Contact Materials im ILSI, Brüssel. Darüber hinaus gibt er regelmäßig Vorlesungen u.a. an der ETH Zürich.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
    Das ist Teil des SQTS Service Angebots

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
    Dort, wo es EU-weit harmonisierte Vorgaben gibt, ist die Vergleichbarkeit erhöht, z.B. Kunststoffe; dort, wo sie fehlen herrscht eine Art Wildwuchs

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
    Auf jeden Fall die nicht-harmonisierten Bereiche, insbesondere Papier, Klebstoffe, Coatings etc.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
    GMP-Regeln zu definieren und umzusetzen – ein BRC-IoP deckt nur teilweise GMP ab. Es fehlt häufig am Wissen, wie Verfahrenskenndaten auf chemischer Basis erhoben werden; technisch hat man das im Griff. NIAS haben viel mit GMP zu tun.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten z.B. für spezifische Migrationslimits (SML) ein?
    Es wird wohl nicht für alle möglichen Substanzen Grenzwerte geben – also ist ein anderes Konzept nötig. Am Beispiel Kunststoff ist es offensichtlich, die SML-gelisteten Substanzen überschreiten nahezu nie den Grenzwert, andere nicht-gelistete schon.

    Sie referieren über “Mineralöle in Lebensmittelverpackungen richtig prüfen und bewerten”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
    Richtig prüfen ist so ein Satz, der schwer zu bewerten ist, da jeder glaubt er macht das richtige. Die Frage ist, wie kann man das ermitteln resp. wo ist akuter Handlungsbedarf und wo sind deutlich mehr Daten für eine Interpretation notwendig, um operative Hektik zu vermeiden

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?
    Ich trainiere 2 Jugendmannschaften im Fussball, aktuell 15-17 jährige Jungen und Mädchen. Das ist das Abtauchen in eine andere „Welt“

  • Im Interview: Matthias Henker, Flint Group

    Im Interview: Matthias Henker, Flint Group

    Dr. Matthias Henker, geb. in Sohland/Spree ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er studierte Chemie an der TH Leuna-Merseburg und arbeitet seit fast 20 Jahren in verschiedenen Positionen im Bereich Entwicklung und Anwendung  von Druckfarben.
    Seit 2006 ist er bei der Flint Group als Product Director Packaging & Narrow Web tätig.

    Sein Arbeitsschwerpunkt sind flüssige Farben für den Verpackungsdruck. Seit einem Jahr beinhaltet das Arbeitsgebiet auch UV-härtende (speziell low migration) Druckfarben.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
    Ich habe mich schon in meiner ganzen beruflichen Laufbahn mit der Formulierung von Druckfarben für Lebensmittelverpackungen beschäftigt. Seit einigen Jahren bin ich Mitglied in der technischen Kommision Druckfarbe beim VdL und seit zwei Jahren auch in verschiedenen Gremien der EuPIA aktiv. Hier geht es u. a. darum, die nötigen Informationen in der Suppyl Chain zu organisieren, um die gesetzlichen Regelungen für Verpackungsmaterialien einzuhalten und diese auch aktiv mitzugestalten.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
    Art. 3 der Rahmenrichtlinie 1935/2004  halte ich für sehr wichtig – schließlich sind wir auch alle Verbraucher.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
    Es sollte dringend geklärt werden, wie die lange Liste der in Lebensmittelverpackungen zwar verwendeten, aber toxikologisch nicht oder unzureichend bewerteten Stoffe rascher abgearbeitet werden kann. Dazu sollten  z. B. Methoden “with TTC” verstärkt eingesetzt werden. Die Gesetzgeber und EFSA sollten hier klare (und einfache) Richtlinien erstellen, die auch in der Praxis umsetzbar sind.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
    Bei allen Anwendungen mit strahlengehärteten  Systemen (Klebstoffe, Druckfarben usw.) sowie allen exotischen Anwendungen, wie z. B. Garung des Lebensmittels in der Verpackung im Ofen. Packmittelhersteller und  Brandowner sollten sich fragen, ob wirklich alle denkbaren Anwendungen umgesetzt werden müssen und dann vor allem sicher sind.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?
    Eine gute Sache, da sie Sicherheit und Klarheit geben und einfach zu verstehen sind. Allerdings ist der Prozess, weitere Stoffe zu evaluieren, zu aufwendig und dauert zu lange. Moderne Q-SAR Methoden könnten hier evtl. helfen.

    Sie referieren über „’Non-intentionally added substances’ in Druckfarben – die EuPIA NIAS und NLS Guideline”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
    NIAS und NLS sind in der letzten Zeit ins öffentliche Interesse gerückt. Moderne Analyseverfahren erlauben immer detailliertere Aussagen über Stoffe, die – oft überraschend – gefunden werden. Wie mit diesen Stoffen umgehen und sie bewerten, ist ein spannender, aber oftmals auch komplizierter Prozess. Das geht nur gemeinsam in der Lieferkette, angefangen vom Hersteller der Rohstoffe über den Weiterverarbeiter bis zu demjenigen,  der das fertige Verpackungsmaterial letztlich nutzt. Da gibt es noch viel Lernbedarf.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?
    Ich bin seit meiner Jugend Freizeitentomologe und befasse mich da mit der Erforschung und dem Monitoring der Tag- und vor allem Nachtfalterfauna in Hessen, speziell im Taunus. Digitale Makrofotografie nutze ich dabei zur Dokumentation.  Außerdem bin ich mit meiner Ehefrau seit vielen Jahren in einem Tanzsportverein aktiv (Breitensport).

  • Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der Konformitätsarbeit?

    Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der Konformitätsarbeit?

    Herr Dr. Martin W. Wesch hat sich als Fachanwelt für Medizinrecht spezialisiert. Er ist speziell im Produkthaftungsrecht und aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pharmaverbandes im Bereich des Pharmarechts tätig.

    Auf der Innoform-Sommertagung referiert er über das Haftungsrisiko von Mitarbeitern, Führungspersonal und Geschäftsführung.

    Hier bekommen Sie schon einmal einen Vorgeschmack auf seinen spannenden Vortrag zu diesem trockenen, aber wichtigen Thema:

    Eine sachkundige Person nach § 14 AMG (sachkundige Person, qualified person, QP) hat im Pharmabetrieb eine exponierte Stellung, da sie für die Herstellung und Prüfung der Arzneimittel verantwortlich (vgl. § AMG 19) ist.

    Bei diesen komplexen Vorgängen  können Fehler und Abweichungen auftreten, insbesondere sogenannte OOS-Ergebnisse. Werden diese nicht beachtet, widerspricht das der Guten Herstellungspraxis (GMP). Die Arzneimittel könnten nicht unerheblich in ihrer Qualität gemindert sein. Kommt jemand deswegen zu Schaden, könnte die sachkundige Person selbst zivil- und strafrechtlich haftbar sein. Ob und inwieweit dergleichen Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert sind, wird im nachfolgenden Beitrag untersucht.

  • Wie werden EU-Vorgaben – auch für Verpackungen – international umgesetzt

    Wie werden EU-Vorgaben – auch für Verpackungen – international umgesetzt

    Auf der Website EU SCIENCE HUB wurde ein Bericht über nicht-harmonisierte Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM = Food Contact Material)  in der EU veröffentlicht. Darin geht es um gesetzliche Vorgaben und die Marktsituation für nicht-harmonisierte Lebensmittelkontaktmaterialien.

    Der Bericht beschreibt vier wesentliche Probleme bei der Realisierung der EU-Vorgaben zu den FMCs.

    …”Es mangelt an gemeinsamen Leitlinien und Transparenz bei der Durchführung von Risikobewertungen in den Mitgliedstaaten (MS). Die Protokolle für die Zulassung von Stoffen können sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterscheiden. Das Potenzial von in der EU entwickelten Tools für Risikobewertungen wird nicht ausgeschöpft. Nationale Maßnahmen sind schwer zugänglich und nicht immer durchgängig oder hinreichend detailliert. Für alle FCMs und für die „Good Manufacturing Practice“ (GMP) sind spezifische Standards für die Lebensmittelsicherheit erforderlich. Insbesondere die Konformitätserklärung (DoC) und die “supporting documents” (Belegdokumente wie Prüfberichte, Gutachten etc.) verlangen spezifische Qualitätskriterien, die möglicherweise mit Sanktionen für eine angemessene Qualität und Rückverfolgbarkeit des Informationstransfers entlang der Kette verbunden sein sollten. Die Maßnahmen basieren auf Listen zugelassener Stoffe (insgesamt knapp 8.000), zeigen jedoch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Art der betrachteten Stoffe, der Art der Einschränkungen und deren Zahlenwerte. Dies führt zu mehrfachen Prüfanforderungen und kompliziert die gegenseitige Anerkennung. Testmethoden fehlen für die Durchsetzung und Einhaltung, so dass es schwierig nachzuweisen ist, dass die Lebensmittelsicherheit konsequent gewährleistet ist”…

    The European Commission’

    Der vollständige Report kann hier kostenlos geladen werden.

  • Hermann Onusseit über umwelt- und umfeldgerechte Verpackungen

    Hermann Onusseit über umwelt- und umfeldgerechte Verpackungen

    Hermann Onusseit wurde 1951 in Paderborn geboren. Nach dem Studium des Maschinenbaus mit der Fachrichtung Kunststoffverarbeitung und anschließendem Chemiestudium promovierte er im Bereich der physikalischen Chemie. Seit 1984 ist er bei bei der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf auf dem Gebiet der Papier- und Verpackungsklebstoffe tätig und seit 1989 Leiter der Produktentwicklung und des technischen Service für Papier- und Verpackungsklebstoffe. Seit 1999 ist er im Bereich “Technologie Entwicklung” für Industrieklebstoffe bei der Firma Henkel tätig. Von 2003 bis 2012 war Herr Onusseit im Unternehmensbereich Adhesive Technologies im Bereich Forschung u. a. zuständig für die Umsetzung der REACH Gesetzgebung. Seit 25 Jahren ist er Mitglied bzw. Vorsitzender der “Technischen Kommission für Papier- und Verpackungsklebstoffe” des Industrieverbands Klebstoffe sowie Mitglied und Vorsitzender des “Technisches Ausschusses”, des European Technical Boards des Europäischen Klebstoffverbandes (FEICA) und der FEICA Arbeitsgruppe “Paper and Packaging Adhesives”. 2012 hat sich Hermann Onusseit als Berater selbständig gemacht.

    Die Tagungsüberschrift: Umwelt- und umfeldgerechte Kunststoffverpackungen beschreibt den Spannungsbogen zwischen Marketing-, Konsumenten- und Umweltanforderungen. Wie sehen Sie insgesamt, abgesehen von Ihrem Vortragsthema, die Rolle der Verpackung im gesellschaftlichen Umfeld? Verpacken wir richtig?

    Ohne Verpackung geht es nicht!  Aber wir verpacken zu viele Waren mit zu viel Material! Hauptgrund ist die Tatsache, dass Verpackungen nicht nur zum Schutz der Waren gebraucht werden, sondern heute vielfach hauptsächlich Marketingaufgaben zu erfüllen haben.

    Mit Ihrem Thema “Was bedeutet nachhaltige Verpackung eigentlich?” leisten Sie einen inhaltlich sehr gut passenden Beitrag. Was genau werden Ihre Kernaussagen sein?

    Verpackungen, wie alle Produkte und Dienstleistungen, sollten so gestaltet sein, dass durch sie das ökologische Gleichgewicht der Erde nicht gestört wird. Das ist hauptsächlich auch ein Mengenproblem. Wie müssen weniger und intelligenter konsumieren (verpacken).

    Das Thema Nachhaltigkeit ist eines Ihrer Lieblingsthemen, mit dem Sie sich schon seit einigen Jahren beschäftigen. Was bedeutet das Thema Nachhaltigkeit für Sie ganz persönlich, nicht nur auf Verpackungen bezogen?

    Ich denke, dass wir, besonders in den Industrieländern, der Erde zu viel zumuten (ohne dass der daraus resultierend Nutzen für uns merklich ist) Daher versuche ich bewusster zu handeln, weniger und intelligenter zu konsumieren.

    Medien und auch die öffentliche Meinung tendieren in jüngerer Vergangenheit eher zu Negativ-Darstellungen von Verpackungen insgesamt. Neben Umweltrisiken werden auch immer wieder Gesundheitsrisiken bemängelt. Wie schätzen Sie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis von Verpackungen allgemein und von Kunststoffverpackungen insbesondere ein?

    Ohne Verpackung geht es nicht! Bei Anwendungen der bestehenden Gesetze können Verpackungen heute so gestaltet werden, dass Gesundheitsrisiken ausgeschlossen werden können. Umweltrisiken können durch intelligentere Verpackungen und Kreislaufsysteme auf ein Minimum reduziert werden. Alles muss sich jedoch an einer Ökobilanz mit Fakten belegen lassen!

    Folienverpackungen werden als Minimalverpackung bezeichnet. Doch in einem Punkt sind sich viele einig: Das Recycling ist schwierig und belastet die Ökobilanz der Folie. Wie schätzen Sie diesen Nachteil im Vergleich zu Mehrweg- oder Pfandsystemen ein, wie es uns die Flaschenindustrie vormacht?

    Minimierung, Mehrweg- oder Pfandsysteme oder das Recycling von Verpackungen, alles geht in die richtige Richtung, zu einer Kreislaufwirtschaft und weniger Ressourcenverbrauch! Welcher Weg in einem bestimmten Fall der beste ist, können nur die Fakten einer Ökobilanz beantworten.

    Achten Sie auf eine optimale Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Wählen Sie Produkte bewusst oder unbewusst nach der Verpackung und nicht nur nach dem Inhalt aus? Und wie wichtig stufen Sie als Verbraucher und Fachmann das Image eines Packmittels im Vergleich zu alternativen Packmitteln ein?

    Bei Verpackungen schaue ich nicht auf „Schönheit“, sondern kaufe, wenn möglich, Produkte, deren Verpackung ihre Hauptfunktion – den Schutz – sinnvoll erfüllt. Im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit lässt sich das Image eines Packmittels nur an den Fakten eine Ökobilanz festmachen.

    Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Was begeistert Sie außerhalb Ihres Berufes?

    Astrophysik, Reisen, Modelleisenbahn und vieles mehr.

     

  • Interview mit Albin Kälin zu umfeld- und umweltgerechten Verpackungen

    Interview mit Albin Kälin zu umfeld- und umweltgerechten Verpackungen

    Im Rahmen der Tagung Umwelt- und umfeldgerechte Verpackungen am 4./5. April 2017 in Würzburg referiert Herr Albin Kälin am 4. April über Cradle to Cradle Design – Kunststoffverpackungen für den Kreislauf.

    Albin Kälin ist Gründer und Geschäftsführer der 2009 gegründeten EPEA Switzerland GmbH. Er forciert Cradle to Cradle® Projekte in allen Industrien im Alpenraum, insbesondere in der Schweiz und Österreich. Und entsprechend seiner Kernkompetenz in der Textilindustrie weltweit.

    Von 1981 bis 2004 war er Geschäftsführer der Rohner Textil AG in der Schweiz. Unter seiner Leitung gewinnt das Unternehmen seit den 90er Jahren 19 internationale Auszeichnungen und Designpreise und übernimmt dadurch in ökologischen und ökonomischen Belangen eine weltweit anerkannte Pionierrolle.

    Auf seine Initiative hin lässt sich das Unternehmen 1996 nach ISO 14001 und EMAS zertifizieren. Zugleich regt er 1993 die Entwicklung der Produktlinie Climatex® (www.climatex.com) und somit der ersten Cradle to Cradle® Produkte weltweit an.

    Albin Kälin wird 2001 mit der UBS Key Trophy als Rheintaler Unternehmer des Jahres ausgezeichnet.

    Von 2005 bis Ende 2009 übernimmt er die Geschäftsführung der EPEA Internationale Umweltforschung GmbH in Hamburg.

    Mit der Unterstützung der Wissenschaftler betreibt er von 2007 an zusätzlich intensiv den Aufbau des Geschäftsfeldes Cradle to Cradle® in den Niederlanden. Er übernimmt auch dort das Mandat des Geschäftsführers der 2008 gegründeten EPEA Nederland GmbH. Mit der Gründung der EPEA Switzerland GmbH gab er die Geschäftsführung von EPEA in Hamburg und den Niederlanden ab.

    Die Tagungsüberschrift: Umwelt- und umfeldgerechte Kunststoffverpackungen beschreibt den Spannungsbogen zwischen Marketing-, Konsumenten- und Umweltanforderungen. Wie sehen Sie insgesamt, abgesehen von Ihrem Vortragsthema, die Rolle der Verpackung im gesellschaftlichen Umfeld? Verpacken wir richtig?

    Generell vermissen wir die Verpackung der Zukunft. Zu viele Konzepte sind von der Materialwahl nicht kreislauffähig, wie z. B. Verbundverpackungen, Aluminiumbeschichtungen, Druckfarben, Antimon Schwermetalle in PET, Organohalogene Chemikalien etc.

    Mit Ihrem Thema Cradle to Cradle Design – Kunststoffverpackungen für den Kreislauf – leisten Sie einen inhaltlich sehr gut passenden Beitrag. Was genau werden Ihre Kernaussagen sein?

    Cradle to Cradle Design – Kunststoffverpackungen für den Kreislauf

    • Flexpack fördert Nachhaltigkeit, ist jedoch bisher nicht kreislauffähig, wir zeigen einen Weg auf, wie es funktionieren könnte
    • Die 5 Pfeiler einer Kreislaufzertifizierung (Cradle to Cradle Certified™)
    • Biologische und technische Kreisläufe
    • Cradle to Cradle® Design definiert und entwickelt kreislauffähige Produkte.

    Als Differenzierung zum konventionellen Recycling bleibt die Qualität der Rohstoffe über mehrere Produktlebenszyklen erhalten und es werden ausschließlich „als sicher bewertete Chemikalien“ eingesetzt.

    Die Produktionsverfahren, der Gebrauch und die Wiederverwertung der Produkte werden nach dem Modell gestaltet, die Qualität der Rohstoffe über mehrere Lebenszyklen zu erhalten.
    Das bedeutet: Kein Abfall, alles ist zugleich Nährstoff. Die richtigen Materialien werden in definierten Kreisläufen (Metabolismen) zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort eingesetzt.

    Wo sehen Sie die wesentlichen Denkansätze Ihres Modells Cradle to Cradle – als Wissenstreuhänder?

    Cradle to Cradle® Projekte sind in der Regel komplex. Für die erfolgreiche Entwicklung und Implementierung verfügen wir über umfangreiche/maßgebliche und die entsprechende Erfahrung, Know-How und Referenzen in folgenden Bereichen:

    • Wissenstreuhänder: immer wieder zögern Teile des Projektnetzwerkes, ausführliche Informationen preiszugeben, z. B. über ihre Zulieferer oder Materialien. In diesen Fällen fungiert EPEA Switzerland als Wissenstreuhänder.
    • Akkreditierter allgemeiner Gutachter für die Cradle to Cradle Certified™ oder Material Health Certification.
    • Business Development & Strategic Management (z. B. wirtschaftliche Integration von Rücknahmesystemen).
    • Projektentwicklung, Innovationsmanagement, Change Management (Paradigma Change).
    • Netzwerk-Management für Stoffströme (z. B. Vernetzung der Kreislaufschliessung).
    • Definition alternativer Lösungen (Chemikalien, Rohstoffe, Akteure der Kreislaufschliessung).
    • Marketing und Kommunikation (Unterstützung der Entwicklung von Marketing-Aussagen und Kommunikation).
    • Beratung Zertifizierung (akkreditierte, fachliche Begleitung, Audit bei den Unternehmen).

    Medien und auch die öffentliche Meinung tendieren in jüngerer Vergangenheit eher zu Negativ-Darstellungen von Verpackungen insgesamt. Neben Umweltrisiken werden auch immer wieder Gesundheitsrisiken bemängelt. Wie schätzen Sie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis von Verpackungen allgemein und von Kunststoffverpackungen insbesondere ein?

    Die Kritik ist leider mehr als berechtigt. Es fehlen Konzepte von Positivlisten von Chemikalien, Druckfarben und ebenso wird die Lieferkette der eingesetzten Chemikalien nicht ausreichend beherrscht.

    Folienverpackungen werden als Minimalverpackung bezeichnet. Doch in einem Punkt sind sich viele einig – das Recycling ist schwierig und belastet die Ökobilanz der Folie. Wie schätzen Sie diesen Nachteil im Vergleich zu Mehrweg- oder Pfandsystemen ein, wie es uns die Flaschenindustrie vormacht?

    Leider sind die Folienverpackungen per se nicht kreislauffähig. Das muss sich ändern. Auf der Konferenz zeigen wir ein positives Beispiel, das in der Umsetzung ist. Werner & Mertz mit der Marke Frosch nimmt diese Herausforderung als Pionier an.

    Achten Sie auf eine optimale Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Wählen Sie Produkte bewusst oder unbewusst nach der Verpackung und nicht nur nach dem Inhalt aus? Und wie wichtig stufen Sie als Verbraucher und Fachmann das Image eines Packmittels im Vergleich zu alternativen Packmitteln ein?

    Ja, aber leider werden oft Konzepte als “Öko Junk” angeboten. Wir müssen die Verpackungen zukunftsfähig für die kommenden Generationen gestalten.

    Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Was begeistert Sie außerhalb Ihres Berufes?

    Weder Ja- noch Nein-Sager
    Eigentlich bin ich Linkshänder. Als ich in die Schule kam, wurde ich gezwungen, mit rechts zu schreiben. Ich habe damals gefragt, warum, aber keine Antwort bekommen. Diese Erfahrung hat mich gelehrt, nichts zu akzeptieren, dessen Sinn ich nicht einsehe. Ich will mein Leben so gestalten, dass es für mich und für die Gemeinschaft Sinn macht. Im Tun wird sichtbar, wie ich Verantwortung übernehme. Beruflich arbeite ich dafür, Innovationen zu ermöglichen, neue Produktionsformen zu entwickeln, die keinen Abfall mehr produzieren, sondern “Nährstoffe” für weitere Produkte. Indem ich dem alten System neue Wege aufzeige, finde ich einen Mittelweg, wie ich weder Ja- noch Nein-Sager bin und überzeugt meine Verantwortung trage.

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