Kategorie: Digitaldruck

Digitale Druckverfahren wie Ink-Jet oder Laserverfahren etc. speziell für Etiketten und Verpackungen

  • Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Angepasste Verodnung (EU) 2018/213 über Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen

    Verordnung (EU) 2018/213 der Kommission vom 12. Februar 2018 über die Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Verwendung dieses Stoffes in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (Text von Bedeutung für den EWR.) 

    Der Stoff 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan (CAS-Nr. 0000080-05-7), gemeinhin bekannt als Bisphenol A (BPA), wird für die Herstellung einiger Materialien und Gegenstände verwendet, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, etwa Polycarbonate und Epoxidharze, die in Lacken und Beschichtungen eingesetzt werden. BPA kann von dem Material oder Gegenstand, mit dem das Lebensmittel in Berührung ist, in das Lebensmittel übergehen, so dass es zu einer BPA-Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher kommt, die solche Lebensmittel verzehren.

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte 2014 ein Gutachten, nach dem der gegenwärtige SML für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff an den neuen t-TDI-Wert (Temporary Tolarable Daily Intake) von 4 µg/kg Körpergewicht pro Tag angepasst werden soll.

    Auf der Grundlage des t-TDI-Wertes, des Allokationsfaktors und der Expositionsannahme wurde daher für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff ein SML von 0,05 mg BPA je Kilogramm Lebensmittel (mg/kg) festgelegt.

    Außer in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff wird BPA in beträchtlichem Umfang in Epoxidharzen für Lacke und Beschichtungen verwendet, insbesondere für die Aufbringung auf die Innenflächen von Lebensmittelkonserven. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sicherzustellen, wird der für BPA in Kunststoffmaterialien und -gegenständen festgelegte SML auch für Lacke und Beschichtungen auf Materialien und Gegenständen gelten, wenn diese Lacke bzw. Beschichtungen mit BPA hergestellt worden sind.

    Die Verordnung gilt ab dem 6. September 2018. Lackierte oder beschichtete Materialien und Gegenstände sowie Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die vor dem 6. September 2018 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben.

    Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0213&from=DE

  • EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

    EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

    Bisphenol A steckt in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVD’s, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen.

    Die EU erkennt die Chemikalie nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) an.

    Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dieses im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen, sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter REACH, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber.

    Außerdem können Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z. B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten so weit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.

    Hier Hier finden Sie die Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA).

  • Mit Autoklavierung Einfluss auf Materialeigenschaften und Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln prüfen

    Mit Autoklavierung Einfluss auf Materialeigenschaften und Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln prüfen

    Eine Möglichkeit, Lebensmittel haltbarer zu machen, ist das Entkeimen unter bestimmten Temperatur-/Zeit-Kombinationen
    (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Sterilisation). Dazu gehören Pasteurisations- und Sterilisationsprozesse, die zwar eine Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums bewirken, jedoch auch gleichzeitig eine enorme Belastung für das Verpackungsmaterial durch die Temperatur- und Feuchtebehandlung bedeuten. Die Hauptfunktion der Verpackung besteht darin, das Produkt zu schützen. Daher muss sichergestellt sein, dass das Material für diese Prozesse auch geeignet ist.

    In der industriellen Fertigung werden Autoklaven eingesetzt, um die Lebensmittel zu sterilisieren. Es handelt sich dabei um einen Behälter, der gasdicht verschlossen werden kann, um Stoffe, z. B. Lebensmittel, im Überdruckbereich thermisch zu behandeln (siehe auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Autoklav).

    Industrie-Autoklaven_1
    Abbildung 1: Industrie-Autoklaven

    Da Erprobungstests in den groß-industriellen Anlagen aufwendig und somit kostenintensiv sind, können grundsätzlich die Materialeigenschaften zunächst auch im Labormaßstab untersucht werden. Der Innoform Testservice nutzt dafür einen Autoklaven, der analog zu den groß-industriellen Anlagen mit Heißwasser- bzw. Kühlwasserberieselung arbeitet, und bei dem der Gegendruck gesteuert werden kann, damit eventuelle Gaspolster in der zu sterilisierenden Packung nicht zum Platzen führen.

    Die Temperaturprogramme können frei definiert werden, so dass alle in der Praxis gängigen Programme der Pasteurisation und Sterilisation auch im Labor durchgeführt werden können.

    Abbildung 2: vertikaler Labor-Autoklav
    Abbildung 2: vertikaler Labor-Autoklav

     

    Abbildung 3: Musterbeutel in Labor-Autklaven
    Abbildung 3: Musterbeutel in Labor-Autoklaven

     

     

     

     

     

     

     

    Folgende Materialeigenschaften werden häufig im Vergleich zu den Ausgangseigenschaften vor Sterilisation untersucht, da sie als kritisch für die Praxis zu bewerten sind:

    • Dimensionsstabilität/Optik
    • Verbundhaftung zwischen den einzelnen Materialschichten
    • Siegelnahtfestigkeit
    • Sauerstoffbarriere: Beim Einsatz von feuchtigkeitsabhängigen Werkstoffen,
      wie z. B. EVOH und PA, sinkt die Gas-Barrierewirkung des Materials durch den Sterilisationsprozess häufig. Wie stark der Einfluss ist bzw. wie lange es dauert, bis das Material sich davon „erholt“, kann durch eine Abklingkurve gemessen werden, indem die Permeationsmessung unmittelbar nach der Sterilisation gestartet wird.
    Abklingkurve_1
    Abbildung 4: Abklingkurve der Sauerstoffdurchlässigkeit nach Sterilisation

     

    Mikrotomschnitt
    Abbildung 5: Sauerstoffbarriere-Material mit coextrudierten Schichten aus EVOH und PA

    Untersuchung des Einflusses auf die lebensmittelrechtliche Eignung durch Autoklavierung

    Der Übergang von Substanzen aus Verpackungsmaterialien auf ein Lebensmittel ist von vielen Parametern abhängig. Neben z. B. der Löslichkeit der Substanzen, dem pH-Wert und den Diffusionseigenschaften der verwendeten Materialien spielt die Temperatur eine entscheidende Rolle. Eine Temperaturerhöhung führt zur Zunahme der Reaktionsgeschwindigkeit. Als Faustregel geht man bei einer Temperaturerhöhung um 10° C (exakter10 K) von 10 K einer Verdopplung der Reaktionsgeschwindigkeit aus (Arrhenius-Regel). Daher kann es für Sterilisationsanwendungen sehr wichtig sein, die Migration bei erhöhten Temperaturen zu messen.

    Für die Herstellung von Kaschierklebern auf Polyurethan-Basis werden Isocyanate als Ausgangssubstanzen verwendet. Beim Erwärmen der daraus hergestellten Verbundfolien kann der Kleber durch Hydrolyse zurückspalten, und es können sich primäre aromatische Amine bilden, obwohl der Kleber zuvor ausgehärtet war und mit Standardtests (z. B. 2 h/70° C) Aminfreiheit bestätigt werden konnte.  Einige Vertreter der Substanzgruppe der primären aromatischen Amine (paA) sind bekanntlich krebserzeugend; daher ist die Auswahl der richtigen Klebstoffe für Sterilisationsanwendungen essentiell, wie auch die Überprüfung der Klebstoffe unter realistischen Temperaturbedingungen.

    Für Sterilisationsverfahren wurde beobachtet, dass die Ersatzbedingungen von 4 h bei Rückflusstemperatur geringere Amin-Migrationswerte als eine Sterilisation von 30 min bei 121° C ergeben können. Die Eignung eines Kaschierklebers kann nur durch eine Prüfung auf paA-Migration nach Sterilisation im Autoklaven und Einhaltung der Grenzwerte unter diesen Praxisbedingungen sichergestellt werden.
    Damit Sie Ihre Produkte nicht in großen Industrieanlagen prüfen müssen, betreiben wir seit einiger Zeit einen modernen Laborautoklaven mit aktueller Steuerungs- und Kühltechnik, so dass wir industrielle Sterilisationsprozesse schnell und kostengünstig simulieren können.

    Bei Interesse sprechen Sie uns gern an:

    Innoform Testservice GmbH
    Matthias Bösel
    Industriehof 3
    26133 Oldenburg
    Tel.: +49 441 94986-0
    Fax: +49 441 94986-29
    www.innoform-testservice.de
    E-Mail: matthias.boesel@innoform.de

  • Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Für die VERORDNUNG (EU) Nr. 10/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ist am 28.04.2017 die
    7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 19. Mai 2017 mit einer Übergangsfrist bis zum 19.05.2018 in Kraft.

    Folgende Änderungen sind enthalten:

    • Stoffliste wurde ergänzt bzw. angepasst
    • Der Hinweis zur Konformitätsprüfung mit einer Restgehaltsbestimmung wurde bei einigen Stoffen herausgenommen, da nun Methoden für die Bestimmung der spezifischen Migration vorliegen
    • Nickel wurde als Metall in den Anhang II mit einem Grenzwert von 0,02 mg/kg Lebensmittel aufgenommen (Übergangsfrist bis 19.05.2019)
    • Im Anhang III (Lebensmittelsimulanzien) wurde eine Tabelle ergänzt, aus der deutlicher abgeleitet werden kann, welche Simulanzkombinationen für verschiedene Lebensmittelkombinationen repräsentativ sind
    • Im Anhang IV (Konformitätserklärung) wurde ergänzt, dass beim Oberflächen-/Volumenverhältnis das höchste Verhältnis der mit Lebensmittel in Berührung kommenden Fläche zum Volumen, anhand dessen die Konformität festgestellt wurde, oder gleichwertige Informationen angegeben werden

     

  • Inno-Impuls in Zürich bei Siegwerk und Chromos

    Inno-Impuls in Zürich bei Siegwerk und Chromos

    Experten präsentieren neueste Drucktechnologien für hochwertige Verpackungslösungen auf der Fachtagung „Kompetenz in Verpackung“.
    Glattfelden, Schweiz, 07. September, 2016. – Siegwerk, einer der führenden Anbieter von Druckfarben für Verpackungsanwendungen, Etiketten und Kataloge, und die Chromos AG, ein führendes Handelsunternehmen in der visuellen Kommunikation und Verpackungsindustrie mit Sitz in der Schweiz, waren Gastgeber der heutigen Fachtagung „Kompetenz in Verpackung“.

    Mehr als 50 Kunden folgten der Einladung nach Glattfelden (Schweiz) und erhielten Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Anwendungen von Druckfarbentechnologien für hochwertige Verpackungslösungen. „Die Anforderungen der Verpackungshersteller verändern sich stetig. Bei zunehmendem Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Endkonsumenten sind vor allem außergewöhnliche, innovative und nachhaltige Lösungen gefragt“, beschreibt Nils Eggimann, Regional Sales Director Flexible Packaging EMEA bei Siegwerk Switzerland AG, den Wandel im Verpackungsmarkt. Hierbei spielen alle eingesetzten Komponenten einer Verpackung eine Rolle: Folien, Druckfarben und -lacke, Klebstoffe, Haftvermittler und andere. Siegwerk ist Experte für Verpackungsdruckfarben.

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    „Mit unserem umfangreichen Know-How und technischem Wissen unterstützen wir unsere Kunden dabei, den Anforderungen ihrer individuellen Verpackungsanwendungen gerecht zu werden“, fügt Nils Eggimann hinzu. „Für uns ist es wichtig, unsere Kompetenz und Expertise mit unseren Kunden zu teilen, und so die gemeinsame Innovationskraft zu stärken. Die heutige Fachtagung war hierbei eine ideale Plattform, interessierte Kunden mit unseren Experten zusammenzubringen und sie über Neuheiten und Zukunftspotenziale zu informieren.“

    Erfahrene Experten von Toppan, Innoform, Morchem und Siegwerk führten die Teilnehmer durch Themen rund um innovative Farbtechnologien und -anwendungen, neue Barrierefolien und moderne Hochleistungs-Klebstoffe. Siegwerk-Experten stellten beispielsweise Neuheiten aus den Bereichen Digitaldruck und strahlenhärtende Systeme vor und gaben darüber hinaus Einblicke in hauseigene Innovationen bei polyurethanbasierten Druckfarben sowie in die Chancen wasserbasierter Flexodruckfarben für Verpackungen. Das abwechslungsreiche Programm vermittelte den Kunden einen Überblick über aktuelle Trends und zukünftige Entwicklungen mit Relevanz für hochwertige Verpackungslösungen. Dabei konnten sie ihre eigene Kompetenz in Sachen Verpackung im direkten Austausch mit den Experten und Referenten erweitern.

    „Die heutige Fachtagung in der Schweiz war ein einzigartiger und höchst inspirierender Anlass mit hochkarätigen Referenten. Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig Netzwerke und Know-how-Verknüpfungen für den Bereich der hochwertigen Verpackungslösungen sind“, fasst Daniel Broglie, CEO der Chromos AG, zusammen. „Mit der Firma Siegwerk verbindet uns eine einmalige Partnerschaft: Seit der Gründung der Chromos-Gruppe 1946 arbeiten wir bereits mit Siegwerk zusammen. Das Unternehmen ist damit ein Partner der ersten Stunde. Darauf sind wir sehr stolz.“

    Über Siegwerk
    Siegwerk, ein in der sechsten Generation geführtes Familienunternehmen, ist einer der führenden internationalen Hersteller von Druckfarben und individuellen Lösungen für Verpackungen, Etiketten und Kataloge. Mit mehr als 180 Jahren Erfahrung verfügt das Unternehmen über fundierte Expertise und Produktkenntnisse in vielen Druckverfahren. Ein globales Produktions- und Servicenetzwerk sichert den Kunden ein weltweit konstant hohes Qualitätsniveau der angebotenen Produkte, Leistungen und Services. Gemäß der Unternehmensphilosophie „Ink, Heart & Soul – Druckfarben mit Herz & Seele“ strebt Siegwerk nach langfristiger Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern. Siegwerk beschäftigt weltweit rund 5.000 Mitarbeiter in mehr als 30 Landesorganisationen mit Hauptsitz in Siegburg bei Köln. Weitere Informationen über Siegwerk finden Sie unter www.siegwerk.com

    Über Chromos
    Starke Marken, starke Lösungen: Chromos ist der systemübergreifende Anbieter für den Offsetdruck, Digitaldruck, Etikettendruck und Verpackungsdruck in Österreich, Deutschland und in der Schweiz. www.chromos.ch

    Medienkontakt Siegwerk:
    Annkatrin Junglass
    Manager Corporate Communications
    Tel.: +49 2241 304-420
    E-mail: annkatrin.junglass@siegwerk.com

  • Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Schon vor über einem Jahr wurden die Entwürfe zur Änderung veröffentlicht:

    Da es sich bei der erwarteten Änderungsverordnung nicht nur um eine Anpassung der Stoffliste handelt, sondern erstmals auch etwas umfassendere Korrekturen erwartet werden, verzögert sich die Veröffentlichung der bereits für Ende 2015 erwarteten Anpassung weiterhin.

  • Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Neues zu endokrinen Disruptoren (hormonschädigenden Substanzen)

    Auf einem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisierten Expertentreffen am 11. und 12. April 2016 in Berlin kamen 23 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Europa, den USA und Japan zusammen, um die Grundlagen und offene Fragen zur Identifizierung endokriner Disruptoren zu diskutieren. Im Fokus der zweitägigen Expertentagung standen folgende Fragen:

    • Wie sollen endokrine Disruptoren im regulatorischen Kontext der gesundheitlichen Bewertung definiert werden?
    • Was sind allgemeine Prinzipien endokriner Wirkungen aus toxikologischer, pharmakologischer und endokrinologischer Sicht?
    • Welche Quellen der Unsicherheit beeinflussen die Identifizierung endokrin schädlicher Eigenschaften für eine regulatorische Entscheidungsfindung?
    • Welche endokrinvermittelten adversen Effekte können bereits jetzt mit den bestehenden Untersuchungsmethoden erfasst werden?
    • Welche wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten sollten zur besseren Identifizierung von endokrinen Disruptoren initiiert werden?

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jetzt den Workshopbericht des Expertentreffens zu endokrinen Disruptoren veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem das unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmte Konsenspapier.

    In dem Konsenspapier sind auch die Kriterien aufgeführt, nach denen hormonell schädigende Substanzen identifiziert werden könnten. Die wissenschaftlichen Grundlagen sind wichtige Voraussetzungen dafür, um auf EU-Ebene einheitliche Kriterien zu schaffen, wie Stoffe und Produkte mit endokrin schädigenden Eigenschaften künftig gesundheitlich bewertet werden. Die Ergebnisse des Treffens können daher die EU-Kommission unterstützen, regulatorische Kriterien für die Identifikation von endokrinen Disruptoren in Pestiziden und anderen Chemikalien und Erzeugnissen zu erarbeiten.

    Der Bericht ist veröffentlicht unter http://www.bfr.bund.de/cm/349/scientific-principles-for-the-identification-of-endocrine-disrupting-chemicals-a-consensus-statement.pdf
    Die auf dem Treffen vorgestellten Präsentationen sowie ein erstes Fazit des Treffens sind als Videos auf der BfR-Homepage abrufbar: http://www.bfr.bund.de/de/internationales_expertentreffen_zu_endokrinen_disruptoren-197244.html
    Eine wissenschaftliche Veröffentlichung des Konsenspapiers wird in Kürze erwartet.

    Bereits seit einigen Jahren hat das BfR eine eigene wissenschaftliche Position zur Identifizierung und Charakterisierung hormonell schädigender Substanzen erarbeitet und publiziert: http://link.springer.com/article/10.1007/s00003-016-1016-6

     

  • Beispiel aus unserem Labor: Ablagerung auf Folie

    Beispiel aus unserem Labor: Ablagerung auf Folie

    Prüfbericht PB 0002 – Beispielbericht Ablagerung auf Folie

    Projekt / Bestell-Nr.: Ablagerung auf Folie

    Auftragsdatum:      01.01.01

    Probeneingang:     02.01.07

    Wir erhielten folgende Muster zur Prüfung:

    Tabelle_Muster_Ablagerung

     

     

    Aufgabenstellung:

    Ursache für die beschriebenen Defekte?

    1            Zusammenfassung der Ergebnisse:

    Wie die Untersuchungen zeigen, handelt es sich bei den Druckfehlern um Fehlstellen im Bereich der schwarzen Bedruckung. Des Weiteren wurde auf der Außenseite der Beutel die schwarze Druckfarbe in Form kleiner Ablagerungen nachgewiesen. Bei den dunklen Stellen auf der Innenseite des Verbundmaterials (Muster1) handelt es sich um Einschlüsse zwischen PE und Aluminiumfolie. Diese wurden nicht genauer untersucht, es könnte sich aufgrund des Erscheinungsbildes auch hier um die schwarze Druckfarbe handeln.

    2            Interpretation der Ergebnisse:

    Aufgrund der vorstehend beschriebenen Ergebnisse könnte der Schaden folgendermaßen entstanden sein:

    Beim Bedrucken der PET- Folie im Konterdruck kam es zu einer leichten partiellen Verblockung der schwarzen Druckfarbe mit der PET-Außenseite im Rollenwickel. Beim Abrollen der Rollen in der Kaschiermaschine führte dieses zu einem Ausrupfen der verblockten Bereiche, d.h. diese Partikel wurden, zumindest zum Teil, auf die Folienaußenseite übertragen. Sofern der Verbund mit 2-maligen Durchlauf durch eine Duplex- Kaschiermaschine hergestellt wurde, könnte es beim Aufwickeln des PET/ Al- Vorverbundes wiederum zum Übertrag derartiger Partikel auf die Aluminiumseite gekommen sein, was das Vorhandensein derselben zwischen PE und Aluminiumfolie erklären würde.

    3            Fehlerbild/ mikroskopische Untersuchung

    3.1.      Folienaußenseite/ Packung- Muster 2

    Folienaußenseite

    Folienaußenseite_2

    3.2.         Folieninnenseite- Verbundfolienabschnitt Muster 1

    Verbundfolienabschnitt_Muster_1

    4          FTIR- Spektroskopie

    Vergleich: Ablagerungen

    Vergleich_Ablagerungen
    Ergebnis: Es handelt sich bei den schwarzen Ablagerungen auf der Beutelaußenseite um die schwarze Druckfarbe.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Resümee zur 1. Verpackungsdrucktagung 2015

    Resümee zur 1. Verpackungsdrucktagung 2015

    Am 26./27. November 2015 fand die erste Innoform Verpackungsdrucktagung in Osnabrück statt. Druckverfahren wachsen weiter zusammen, attestiert Stefan Beilenhoff in seinem live Interview nach der Tagung. Viele Veredler nutzen schon heute mehrere Druckverfahren, um eine optimale Wirtschaftlichkeit und trotzdem identische Druckergebnisse zu erhalten.

    Sowohl neue Druckfarben wie z.B. wasserbasierte Systeme oder auch PU-Druckfarben, wie Sie Dr. Hancke vorstellte, spielen dabei eine Rolle. Aber auch neue Trends wie gedruckte Elektronik werden uns Drucker mehr und mehr beschäftigen und neue Erlösquellen erschließen können, sagt Herr Rommel in seinem Vortrag und Interview.

    Schauen Sie selbst, was namhafte Experten im Nachgang zur Drucktagung sagten und hören Sie sich gerne das Finale von Karsten Schröder in ungekürzter Form an: http://www.innoform-coaching.de/pages/download/video.php

    VD
    Header Verpackungsdrucktagung
  • Wie prüft man eigentlich den COF (Reibungskoeffizient/Gleiteigenschaft) bei dicken Folien.

    Wie prüft man eigentlich den COF (Reibungskoeffizient/Gleiteigenschaft) bei dicken Folien.

    Wenn die Folie zu dick/steif ist, wird sie mit doppelseitigem Klebeband unten am Schlitten angebracht. Wichtig ist es, dass die Schnittkanten sauber sind und die Maße exakt 63 mm x 63 mm betragen. Das entspricht dann auch der Prüfung nach DIN EN ISO 8295 Reibungskoeffizient.

     

     

    Aufgeklebte Folie auf den Prüfschlitten – Kanten gerade beschnitten:

    COF Bö 011

     

     

     

     

    Zur Anfrage beim Innoform Testservice klicken Sie hier

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