Autor: Mo Marie Schröder

  • Präzise Beurteilung der Witterungsbeständigkeit

    Präzise Beurteilung der Witterungsbeständigkeit

    Künstliche Bewitterung von Folien und Papieren dem Q-UV-Gerät zur Überprüfung der Witterungsbeständigkeit.

    Einführung in die künstliche Bewitterung

    Die künstliche Bewitterung ist eine unverzichtbare Methode zur Bewertung der Langzeitbeständigkeit von Kunststoffen und zur Sicherstellung ihrer Witterungsbeständigkeit. Mithilfe moderner Prüfgeräte, wie dem Q-UV-Gerät, können Schäden durch UV-Strahlung und Feuchtigkeit gezielt simuliert werden. Durch normgerechte Verfahren nach DIN EN ISO 4892-3 und DIN EN 14932 lassen sich realistische Alterungsprozesse effizient nachbilden. Besonders für Anwendungen in Bau-, Automobil- und Agrarindustrie bietet diese Methode wesentliche Erkenntnisse. Die Ergebnisse unterstützen dabei maßgeblich Produktentwicklung und Qualitätssicherung.

    Die künstliche Bewitterung von Kunststoffen ist ein wesentlicher Bestandteil der Materialprüfung. Sie dient der Beurteilung der Langzeitbeständigkeit von Werkstoffen unter dem Einfluss von UV-Strahlung, Feuchtigkeit und Temperatur, wodurch ihre Witterungsbeständigkeit überprüft wird. Während Prüfverfahren mit Xenonbogenlampen ein breites Lichtspektrum nachbilden, ermöglichen UV-Leuchtstofflampen gezielte Untersuchungen im kurzwelligen UV-Bereich.

    Normative Grundlagen

    Mit der Erweiterung um ein Q-UV-Gerät können nun normgerechte Prüfungen nach DIN EN ISO 4892-3 und DIN EN 14932 durchgeführt werden. Diese Normen legen Prüfverfahren für die künstliche Bewitterung von Kunststoffen mit UV-Strahlung und Feuchtigkeit fest. Das Verfahren ist insbesondere für Anwendungen relevant, bei denen Kunststoffe intensiver Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, wie z. B. im Bauwesen, in der Automobilindustrie oder insbesondere in der Landwirtschaft, um ihre Witterungsbeständigkeit zu testen.

    Schadensmechanismen unter künstlicher Bewitterung

    Das Q-UV-Prüfgerät simuliert die schädigende Wirkung von UV-Licht und Feuchtigkeit durch zyklische Belastung der Proben. Zum Einsatz kommen UV-Leuchtstofflampen, die in definierten Wellenlängenbereichen emittieren. Strahlung im UV-Bereich hat eine hohe Energiedichte und ist in der Lage, molekulare Bindungen in Kunststoffen aufzubrechen. Dieser Prozess führt zu Versprödung, Verfärbung oder Verlust der mechanischen Eigenschaften, die die Witterungsbeständigkeit beeinträchtigen.

    Zusätzlich zur UV-Bestrahlung wird die Materialprobe in periodischen Abständen Feuchtigkeit in Form von Kondenswasser oder Sprühnebel ausgesetzt. Diese zyklische Kombination von Strahlung und Feuchtigkeit ermöglicht eine realistische Alterungssimulation, die für verschiedene Materialklassen von hoher Relevanz ist, und ebenso die Witterungsbeständigkeit testet.

    Die Erweiterung der Prüfkapazitäten durch Q-UV ergänzt bestehende Methoden der künstlichen Bewitterung und ermöglicht eine detaillierte Bewertung der Materialalterung unter spezifischen Bedingungen. Diese Erkenntnisse sind sowohl für die Produktentwicklung als auch für die Qualitätssicherung in verschiedenen Industriezweigen von entscheidender Bedeutung, besonders für die Bewertung der Witterungsbeständigkeit.

    Weitere Prüfungen zu diesen Themengebiet finden sie hier

  • Verordnung (EU) 2024/3190 Bisphenol A (BPA):

    Verordnung (EU) 2024/3190 Bisphenol A (BPA):

    Verwendungsverbot für Bisphenol A und Bisphenolderivate

    Am 19. Dezember 2024 verabschiedete die Europäische Kommission ein Verbot der Verwendung von Bisphenol A (BPA) und seine Salze in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Verordnung (EU) 2024/3190 erweitert die bestehenden Beschränkungen für BPA, das in der Europäischen Union bereits für die Verwendung in Babyflaschen verboten ist. Für andere Bisphenole und Bisphenolderivate enthält die Verordnung ebenfalls Beschränkungen.

    Der bisher geltende spezifische Migrationsgrenzwert (SML) für Bisphenol A von 0,05 mg/kg wurde mit Inkrafttreten der Verordnung am 20. Januar 2025 aufgehoben. Für bestimmte Verwendungsbereiche gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 20. Juli 2026 bzw. bis zum 20. Januar 2028.

    Die Verordnung gilt für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff, Gummi und Silikon aber auch in Lacken und Beschichtungen, Klebstoffen, Druckfarben und Ionenaustauscherharzen. Für Papier gelten die Anforderungen derzeit nicht, da BPA hier in der Regel nicht absichtlich verwendet wird.

    Geregelt sind neben Bisphenol A auch andere Bisphenole und Bisphenolderivate:

    ALLGEMEINE STRUKTUR:

    Bisphenol:

     Ein Bild, das Diagramm, Reihe, Origami, Design enthält.

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     einschließlich der Salzform 
    Bisphenolderivate: 

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     mit Ausnahme der Salzform 
    X: Brückengruppe, zur Trennung beider Phenylringe durch ein einziges Atom, das jegliche Substituenten aufweisen kann R1 bis R10: Substituenten, von denen mind. einer kein H ist 

    Bisphenole und Bisphenolderivate werden im Sinne der Verordnung als gefährlich betrachtet, wenn sie gemäß CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 als karzinogen, mutagen (Kat. 1A und 1B), reproduktionstoxisch oder als endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit (Kat. 1) eingestuft sind.

    Mit der Verordnung wird die Verwendung von BPA und seinen Salzen sowie anderen gefährlichen Bisphenolen oder gefährlichen Bisphenolderivaten zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und das Inverkehrbringen der damit hergestellten Produkte verboten. Werden andere Bisphenole oder Bisphenolderivate verwendet, dürfen keine BPA-Rückstände oberhalb einer Nachweisgrenze 1 μg/kg enthalten sein.

    Maßnahmenplan zur Einhaltung der BPA-Verordnung

    Lebensmittelkon-taktmaterialien aus: Kunststoff, Gummi, Silikon, Lacken und Beschichtungen, Klebstoffen, Druckfarben, Ionenaustauscherharzen Hergestellt mit 
    Bisphenol A  
    Hergestellt mit  
    anderen gefährlichen 
    Bisphenolen/ 
    Bisphenol-derivaten 
    Hergestellt mit  
    anderen
    Bisphenolen/ Bisphenol-derivaten 
    Hergestellt ohne 
    Bisphenole/ Bisphenol-derivate
    (oder derzeit unbekannt) 
    Alternativen suchen (bis 20.07.2026)  
    (wenn keine Ausnahme zutrifft) 
        
    Konformitäts-erklärungen (=Belege) bei Lieferanten anfragen     
    Restgehalt an BPA prüfen       
    Migration von BPA prüfen 
    (bei  Ausnahme) 

    (bei  Ausnahme)
        
    Konformitäts-erklärung erstellen / bei Kunststoffen ergänzen x  
    (wenn Belege vorliegen)

    Bei Kunststoffen ist keine separate Konformitätserklärung gemäß Verordnung (EU) 2024/3190 erforderlich, wenn die nachfolgenden Ergänzungen in die Erklärung gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011 aufgenommen werden:

    • aktuellen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse aufnehmen
    • Bestätigung, dass das Lebensmittelkontaktmaterial der Verordnung (EU) 2024/3190 entspricht
    • Bestätigung, dass bei der Herstellung der Produkte keine Bisphenole oder Bisphenolderivate gemäß Verordnung (EU) 2024/3190 verwendet wurden oder Liste aller Bisphenole oder Bisphenolderivate, die bei der Herstellung des Lebensmittelkontaktmaterials oder -gegenstands verwendet wurden

    Ggf. kann ergänzt werden, dass die Bestätigung auf Informationen der Rohstofflieferanten basiert.

    Weitere Informationen können Sie unseren Flyer entnehmen, den Sie hier anfordern können: https://innoformtestservicede.sharepoint.com/:b:/s/InnoformGmbH/EdTh6prd_s5MhH-PJSk4lFgB03bCMjPYZ8K2zDJKDzIKQA?e=efl7Gf

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fcm@innoform.de. Wir erstellen gerne ein Angebot für die Überprüfung ihrer Dokumente, die Messung des BPA-Gehaltes oder der BPA-Migration.