Registrierungs und Datenmeldungspflicht 

EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Registrierung und Datenmeldung 

Teil 1: Was jetzt zu tun ist 

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt ab August 2026 einheitliche Pflichten für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Zentrale Neuerungen sind die verpflichtende Registrierung in nationalen Verpackungsregistern und eine jährliche Datenmeldung der Verpackungsmengen. Unternehmen müssen frühzeitig prüfen, in welchen Ländern sie registrierungspflichtig sind, Verantwortlichkeiten klar definieren und interne Prozesse sowie IT-Systeme anpassen, um die neuen Anforderungen fristgerecht und korrekt zu erfüllen. Eine sorgfältige Vorbereitung minimiert Risiken und sichert die Konformität mit den neuen EU-weiten Vorschriften. 

Registrierungspflicht 

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) bringt ab dem 12. August 2026 EU-weit einheitliche Pflichten für alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Eine der zentralen Neuerungen ist die Registrierungspflicht in offiziellen Herstellerregistern jedes EU-Mitgliedstaats. Künftig muss sich jedes Unternehmen („Hersteller“ im Sinne der Verordnung), das Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem Land auf den Markt bringt, in dem jeweiligen nationalen Verpackungsregister eintragen. Dies gilt einheitlich für alle Verpackungsmaterialien und Branchen. Unternehmen ohne eigene Niederlassung im betreffenden Land müssen dort einen Bevollmächtigten benennen, der die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) wahrnimmt. Ohne Registrierung dürfen keine Verpackungen mehr in Verkehr gebracht werden – die Verordnung untersagt das Inverkehrbringen, solange keine gültige Registrierung (bzw. Vertreterbenennung) im jeweiligen Landesregister vorliegt. Unternehmen sollten daher rechtzeitig prüfen, in welchen Ländern sie registrierungspflichtig sind, und die erstmalige Registrierung vorbereiten, sobald die nationalen Register eingerichtet sind (spätestens bis 2027). 

Jährliche Datenmeldepflicht 

Parallel dazu führt die PPWR eine jährliche Datenmeldepflicht ein. Hersteller müssen künftig jährlich bis zum 1. Juni die Mengen aller Verpackungen melden, die sie im Vorjahr in jedem EU-Land erstmals in Verkehr gebracht haben. Diese Mengenmeldung erfolgt an die zuständige Behörde bzw. das Herstellerregister und erfasst Gewichtsangaben nach Verpackungsarten und -materialien je Land. Geplant ist, dass die Daten möglichst elektronisch und einheitlich übermittelt werden. Kleine Inverkehrbringer mit sehr geringen Verpackungsmengen (unter 10 Tonnen/Jahr je Land) profitieren von Erleichterungen: So dürfen Mitgliedstaaten für diese statt der detaillierten Materialkategorien eine vereinfachte Meldung nach übergeordneten Verpackungsarten zulassen. Unabhängig von solchen Ausnahmen sind jedoch alle Betroffenen gut beraten, frühzeitig ein System zur Erfassung ihrer Verpackungsmengen einzurichten, um fristgerecht und korrekt berichten zu können. Fehlerhafte oder versäumte Mengenmeldungen können – wie schon aus bestehenden nationalen Systemen bekannt – zu Sanktionen führen, daher ist Sorgfalt geboten. 

Klare Verantwortlichkeiten regeln 

Abschließend gilt: Unternehmen der Verpackungsindustrie und Lebensmittelabpacker sollten sich ab sofort organisiert auf die neuen Pflichten vorbereiten. Die meisten Vorgaben treten zwar erst 2026 in Kraft, doch die Weichenstellungen müssen jetzt erfolgen. Klare Verantwortlichkeiten im Betrieb sind zu definieren – wer kümmert sich um die Registrierung in welchen Ländern und um die jährliche Datenerhebung? –, und bestehende Prozesse sind anzupassen. Machen Sie sich bewusst, welche Rolle Ihr Unternehmen im Sinne der PPWR einnimmt (z. B. Hersteller/Erzeuger, Importeur oder Vertreiber) und welche Verantwortung damit verknüpft ist. Organisieren Sie interne Abläufe und IT-Systeme so, dass alle erforderlichen Informationen rechtzeitig verfügbar sind (z. B. Verpackungsgewichte je Material, Absatzland, Registrierungsnummern). Eine frühzeitige Vorbereitung stellt sicher, dass Sie zum Anwendungsbeginn der PPWR am 12. August 2026 konform sind und die Registrierung sowie Datenmeldungen reibungslos erfüllen können. Dies minimiert Risiken und gibt Ihnen Planungssicherheit in der Übergangsphase zu den neuen EU-weiten Verpackungsvorschriften. 

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