Schlagwort: Verpackungsdesign

  • Verpackungssinn und Unsinn (Quo Vadis Verpackungsindustrie?)

    Verpackungssinn und Unsinn (Quo Vadis Verpackungsindustrie?)

    Dieser Tage las ich einen Artikel von Saskia Gerhard (siehe Link weiter unten). In diesem Artikel war zu lesen, dass Mikroplastik mittlerweile überall zu finden ist. Im Eis der Arktis ebenso wie in der Tiefsee. Der drastisch formulierte Bericht rüttelt auf und erinnert an das, was man darüber schon gelesen und gehört hat. Die Fakten des Reports setzen ein Gedankenkaleidoskop in Bewegung.

    Der Ursprung der Mikroplastikteile weltweit dürfte zum großen Teil viele Jahre und Jahrzehnte zurückliegen. Zu Beginn des Booms der Plastikverpackung haben wohl nur die Wenigsten daran gedacht, dass es einmal so weit kommen könnte.

    Neben den vielen anderen Reizthemen, die uns dieser Tage oder seit langem beschäftigen und beunruhigen, ist das Thema Verpackung gar nicht neu. Sehr lange schon sind sich die Verpackungsmittelhersteller ihrer Verantwortung bewusst. Es gibt zahlreiche Vorschläge und mittlerweile probate Lösungen, mit dem überufernden Plastikmüllproblem fertig zu werden oder das Volumen zu verringern.

    Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass moderne Verpackungen – ich selbst beschäftige mich beruflich seit Jahrzehnten mit dem spannenden Thema der flexiblen Verpackungen (FP) – in unserer Welt unabdingbar geworden sind.

    Die Verteilung und im Besonderen die sichere Haltbarmachung von Lebensmitteln im Großen werden nicht möglich sein, wenn – wie vorgeschlagen wird – jeder Kunde im Supermarkt oder beim Fachhändler mit eigenen Gebinden auftaucht. Diese Art von Vorschlägen ist nicht zielführend, denkt man an das urbane Leben in großen Städten oder den Megacities.

    Die Grafik zeigt die Wachstumsentwicklung der Städte bis 2050. Im kleinsten Umfeld könnten solche Modelle sicherlich angewendet werden und den Zweck erfüllen.

    Anteil der Bevölkerung in Städten weltweit von 1985 bis 2010 und Prognose bis 2050

     

     

     

    In einer idealen Welt würde nur genau so viel Verpackungsmaterial eingesetzt wie nötig. Jeder Haushalt würde das Verpackungsmaterial zur Wiederverwendung sortenrein sammeln und der erneuten Verwendung zuführen. Ein weitestgehend perfektes Kreislaufsystem entstünde und würde mit hoher Effizienz der Ressourcenschonung und dem Umweltschutz dienen.
    Diese Gedanken sind zumeist schon gedacht. Der „Grüne Punkt“ ist ein nicht erfolgreicher Versuch, einen Teil des Haushaltsmülls, nämlich den Plastikanteil, zur Wiederverwendung zu sammeln. Das in den Haushalten Vorsortierte endet zumeist in der „thermischen Verwertung“, die, genauer betrachtet, nicht die schlechteste Lösung darstellt.
    Mit hochkomplexen Sortieranlagen sortenreine Kunststoffe zu erhalten und wiederzuverwenden (Kreislauf) ist ein weiterer lohnenswerter Ansatz, der die Techniker dieser Branche sicherlich noch einige Zeit beschäftigen wird. Die endgültige Lösung des Recycelns von Plastikmüll (Plastikrohstoff) wird diese Technik wahrscheinlich nicht sein können.
    Ideal wäre eine Hochbarriere-Verpackung aus nur einem Kunststoffmaterial, durchaus mehrlagig. Die Sortieranlagen hätten es dann sehr leicht. Neuere Entwicklungen zeigen interessante Ergebnisse.

    Aber denken wir weiter. Benötigt wird ein Verpackungsmaterial, das verhindert, dass das, was „draußen“ ist, nicht eindringt und umgekehrt, was „drinnen“ ist, nicht nach außen dringen kann. Das ist sehr einfach formuliert, stellt jedoch in der Summe ein „High-Tech”-Produkt dar, also die moderne (flexible) Verpackung!

    Gehen wir darauf näher ein: Um die Haltbarkeit verpackter Lebensmittel zu gewährleisten, benötigten wir ein Verpackungsmaterial, welches zunächst in die drei Hauptgruppen einzuordnen wäre:

    – Trockene Füllgüter, General Purpose (GP)
    – Flüssige Füllgüter, auch pasteurisiert, Medium Performance (MP)
    – Füllgüter, die pasteurisiert oder sterilisiert werden müssen, High Performance (HP)

    Das Verpackungsmaterial muss selbstverständlich dem jeweiligen Füllgut widerstehen (aggressive Füllgüter).

     

     

     

     

    Wir benötigen für die Form- und Füllprozesse auf schnell laufenden Maschinen Verpackungsmaterialien mit hohen mechanischen Festigkeiten. Ebenfalls ist bei vielen Lebensmitteln der Lichtschutz von großer Bedeutung. Diese technischen Anforderungen sind nur einige der vielen, mit denen sich die Verpackungsindustrie erfolgreich beschäftigt. Die oben genannten Leistungen werden heute von Mehrlagenverbunden perfekt angeboten.
    Die Differenzierungen erlauben selbstverständlich Einzellösungen, z. B. Zweilagenverbunde aus nur einem Kunststoff, mit eingebauter Barriere für die verschiedensten Füllgüter, z. B. flüssige und pastöse Füllgüter.

    Hochbarriere ist ebenfalls zu erreichen, durch SiOx- oder AlOx-beschichtete Materialien. Ein weiterer Schritt zum angestrebten Ziel, aber nicht die „Ultima Ratio“. Dem Leser dieser Zeilen dürfte klar werden, dass moderne Verpackung notwendig ist. Hinterfragen muss man jedoch die „Überverpackung“ von Lebensmitteln oder anderen Gebrauchsgütern. Die Biokunststoffe sind ein Weg, die klassischen Kunststoffe teilweise zu ersetzen; ein weiterer interessanter Baustein. Die „Ultima Ratio“ werden diese Verpackungsmaterialien jedoch auch nicht sein.
    Es besteht kein Zweifel an der Notwendigkeit, dass die verpackende Industrie, Food or non-Food, umdenken muss. Der Gesetzgeber hat bereits deutliche Signale gesendet.
    Vor allem sehe ich die Marketing- und Vertriebsverantwortlichen in der Pflicht. Das Verpackungsdesign der Zukunft wird sich nur noch an praktischen Parametern messen lassen müssen und nicht an Verpackungs-Gimmicks.

    Dipl.Ing. Manfred-Werner Römer

    Saskia Gerhard
    https://www.watson.de/Wissen/Analyse/281486640-Mikroplastik-ist-ueberall–sogar-im-Arktis-Eis–Was-wir-jetzt-noch-tun-koennen
    https://www.watson.de/Leben/Umwelt/338272615-Warum-ist-jedes-Schokobon-einzeln-verpackt—Wir-zeigen-den-Muell-eines-einzigen-Einkaufs

  • Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Lebensmittel sind nach guter Herstellungspraxis herzustellen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt auf seiner Internetpräsenz eine Übersicht zu Anforderungen und nationalen sowie europäischen rechtlichen Regelungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände.

    Berücksichtigt werden auch einige materialspezifische Vorschriften auf europäischer Ebene für Lebensmittelbedarfsgegenstände

    Für die Umsetzung und Anwendung einzelner EU-Regelungen wurden Leitlinien entwickelt. Zusammen mit den betreffenden Rechtsvorschriften sind diese auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

    EU-Zulassungen

    Für EU-Zulassungen ist eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich. Die Stellungnahmen basieren auf einer umfassenden Risikobewertung durch die EFSA. EU-Zulassungsverfahren existieren für folgende Lebensmittelbedarfsgegenstände:

    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff
    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus regenerierter Zellulose
    • Recyclingverfahren für recycelte Kunststoffe für Lebensmittelbedarfsgegenstände und
    • aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

    Informationen zu den Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BVL verfügbar.

    Andere für Lebensmittelbedarfsgegenstände relevante Regelungen

    Es gibt noch nicht für alle Materialien, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, spezifische europäische Rechtsvorschriften. Für diese nicht-harmonisierten Bereiche können aber teilweise andere Regelungen herangezogen werden.

    Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Empfehlungen für bisher nicht spezifisch geregelte Lebensmittelbedarfsgegenstände erarbeitet. Diese Empfehlungen sind zwar keine Rechtsnormen, stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik in Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit dar: BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt (ehemals „Kunststoffempfehlungen“)

    Geplante nationale rechtliche Regelungen

    Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen und Gesundheitsgefahren von Mineralölen  zu schützen, ist Anfang März 2017 der Entwurf für eine so genannte Mineralöl-Verordnung an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.

    Der Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Deutsch)/Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Englisch) sieht u. a. eine Positivliste der Stoffe vor, die bei einer Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen.

    Europarat

    Der Europarat befasst sich u. a. mit den Lebensmittelbedarfsgegenständen, die von Seiten der Europäischen Kommission bisher nicht spezifisch geregelt worden sind. Im EDQM werden daher entsprechende Resolutionen und Technische Leitlinien zu einzelnen Materialtypen, beispielsweise Gummi, Kork oder Metalle und Legierungen, erarbeitet: Resolutionen und Technische Leitlinien des Europarats.

    Ansprechpartner bei Fragen zur Rechtskonformität

    Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände in Deutschland in den Verkehr bringen, müssen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen einhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darf keine Rechtsauskünfte in Einzelfällen erteilen.

    Unternehmen können sich an folgende Institutionen wenden, um sich über die Auslegung und Anwendung rechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu informieren:

    • der für die Branche zuständigen Interessenverband (bei Mitgliedschaft)
    • Lebensmittelsachverständige, etwa um die Übereinstimmung eines Produkts mit den zu beachtenden Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Anschriften von Sachverständigen finden Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer unter www.dihk.de/ihk-finder.
      Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (www.svv.ihk.de) enthält Angaben zu den Sachverständigen, die von Industrie- und Handelskammern, von Landwirtschaftskammern oder von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt wurden.
    • die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde: Zuständig ist die Behörde am Standort des Unternehmens/Importeurs in Deutschland. Die Anschriften der jeweiligen Behörden können Sie bei den Ministerien der Länder erfragen. Die entsprechenden Internetseiten erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

     

  • Kreislauffähige Verpackungen – schon beim Entwurf ans Wiederverwerten denken

    Kreislauffähige Verpackungen – schon beim Entwurf ans Wiederverwerten denken

    Am 4./5. April 2017 veranstaltet Innoform in Zusammenarbeit mit dem Süddeutschen Kunststoffzentrum (SKZ) auf der Marienburg in Würzburg die Recycling-Konferenz Umwelt- und Umfeld-gerechte Kunststoffverpackungen.

    Im Mittelpunkt der Konferenz stehen folgende Themenschwerpunkte:
    Wie weit ist Europa mit der Kreislaufwirtschaft?
    Wie gut sind Kunststoffverpackungen geeignet, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden?
    Welche Recyclingpfade gibt es und müssen noch entwickelt und/oder etabliert werden?
    Was kann die Folienbranche zu noch mehr Nachhaltigkeit beitragen?
    Welcher Kundennutzen entsteht durch Kreislaufwirtschaft?

    Kunststoffverpackungen sind in aller Munde und allgegenwärtig. Die Bandbreite der Einschätzung reicht von heilbringenden Wohlstandsgaranten bis hin zum Müllverursacher Nr. 1. In dieser Konferenz beleuchten wir viele Aspekte aus diesem Spannungsfeld. Anforderungen an Kunststoffverpackungen einerseits aus Sicht des Handels und der Konsumenten stehen im Widerspruch zur öffentlichen Meinung. Die Verpackung soll alles können, nichts kosten und sich nach Gebrauch wieder verflüchtigen. Wie ginge das und ist das die richtige Ausgangsposition?

    Bei der Realisierung einer kreislauffähigen Verpackung kommt es zu unvermeidbaren Zielkonflikten zwischen den Verpackungsfunktionen, Marketing-Forderungen und der Materialeffizienz: Sie soll alles können:
    . Produktschutz garantieren
    . Transportvehikel sein
    . Informationsquelle bilden
    . Qualitäts-Safe garantieren
    . Gesichter von Produkt und Marken sein

    Aber Achtung – es kann auch bei zu viel Blick auf Recycling z. B. zu einem erhöhten Verpackungsgewicht oder einer verminderten Haltbarkeit des Produkts kommen, wenn hoch entwickelte Kunststoffverbunde durch Monofolien ersetzt werden – nur des Recyclings wegen.

    Kurt Schüler und Alexander Reitz von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) referieren im Rahmen der Tagung über “Stoffströme und Regelwerke” und haben gemeinsam mit der Prognos AG an einer prognos_blogStudie für die Kompetenzplattform BKV mitgearbeitet, die sich mit den logo_bkv_gmbh_blog“Potenzialen zur Steigerung der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffverpackungen – recyclinggerechtes Design, Sortiertechnik” beschäftigt: Inwieweit kann das Design von Kunststoffverpackungen das Recycling erschweren oder unmöglich machen?

    BMUB_blog§21 des Referentenentwurfs zum Verpackungsgesetz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fordert eine Staffelung der Lizenzentgelte der dualen Systeme nach Kriterien der Recyclingfähigkeit.

    So beschäftigt sich ein Vortrag u.a. mit dem Design für eine recyclingfähige Verpackung.

    Einen ersten Überblick über die Ergebnisse eine entsprechenden Studie hat die Lebensmittelzeitung am 23. September veröffentlicht.

    Entleerte Kunststoffverpackungen nach Reyclingfähigkei_Blog_Groß

     

     

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