Schlagwort: Konformitätserklärung

  • Checkliste zur Konformitätserklärung

    Checkliste zur Konformitätserklärung

    So stellen Sie sicher, dass Ihre Lebensmittelkontaktmaterialien den EU-Vorgaben entsprechen

    Die Konformitätserklärung ist ein zentrales Dokument, das bestätigt, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen der EU für Materialien mit Lebensmittelkontakt erfüllt. Doch wie kann man sicherstellen, dass die enthaltenen Angaben vollständig, korrekt und aktuell sind?

    Die Einhaltung der EU-Vorgaben – insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 – kann nur gewährleistet werden, wenn entlang der gesamten Lieferkette relevante Informationen zwischen Lieferanten und Kunden transparent ausgetauscht werden. Die bereitgestellten Informationen müssen klar und präzise sein und sich auf die tatsächliche Zusammensetzung des Materials beziehen. Genau hier setzt unsere überarbeitete Checkliste zur Konformitätserklärung an.

    Was ist neu?

    Anlässlich der 19. Anpassung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 durch die Verordnung (EU) 2025/351 haben wir unsere Checkliste zur Überprüfung von Konformitätserklärungen umfassend aktualisiert. Sie unterstützt Sie dabei, Ihre Dokumentation systematisch auf Vollständigkeit und Konformität mit Anhang IV der Verordnung zu prüfen. Die bereitgestellten Informationen müssen klar und präzise sein und sich auf die tatsächliche Zusammensetzung des Materials beziehen.

    Was bietet die Checkliste?

    • Eine strukturierte Übersicht aller erforderlichen Angaben gemäß Anhang IV
    • Zusätzliche Hinweise zur Bewertung der Konformität
    • Unterstützung bei der Identifikation von Lücken oder delegierten Aufgaben
    • Einen neuen Abschnitt zur Überprüfung der Angaben zu Bisphenol A gemäß Verordnung (EU) 2024/3190

    Mit dieser Checkliste zur Konformitätserklärung erhalten Sie ein praxisnahes Werkzeug, um Ihre Konformitätserklärungen effizient zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einzuleiten.

    Die Checkliste können Sie kostenlos unter fcm@innoform.de anfordern.

  • Thema: Lebensmittelrecht für Verpackungen

    Thema: Lebensmittelrecht für Verpackungen

    Dieses Thema bewegt unsere Industrie seit Jahren hin zu immer mehr Produktsicherheit. So zumindest der Wunsch der Legislative. Wir stellen hier relevantes Wissen für Packmittelhersteller und Anwender zur Verfügung. Egal, ob Handel, Lebensmittel- oder Konsumgüterhersteller. Die Anforderungen greifen ineinander und sind von enormer Bedeutung. Wir ziehen an einem Strang. Doch welche Themen sind das aktuell?

    Nun es beginnt wie so oft mit einem Überblick:

    Grundkurs: Lebensmittel- (Bedarfsgegenstände)recht der EU in der Kunststoff-Verpackungsindustrie

    In diesem aktualisierten Grundkurs findet sich das Fachwissen zu lebensmittelrechtlichen Vorgaben und praktischen Verfahren rund um die Themen Konformitätserklärungen und Migration (einschließlich Verordnung (EU) Nr. 10/2011).

    Ausgehend von einer Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen werden natürlich auch Themen behandelt wie:

    • GMP und Konformitätserklärungen
    • Wechselwirkung zwischen Füllgut und Verpackung
    • Verantwortung in der Lieferkette und Risiken

    Mit den beiden Referenten werden Kompetenzen gebündelt und der Tagesablauf kurzweilig gestaltet. An beiden Tagen finden auch Übungen statt, um erlerntes Wissen an Praxisbeispielen zu erproben.

    Ähnliche Inhalte bieten unsere Webseminare zu diesem Themengebiet, aber deutlich kompakter dargeboten:

    Mineralöl/Mosh/Moah Migration – aktueller Stand

    Lebensmittelrecht: Einstieg in die rechtlichen Anforderungen

    Lebensmittelrechtliche Verantwortung in der Lieferkette

    Lebensmittelrecht: Druckfarben – Konformität mit Lebensmittelverpackungen

    Lebensmittelrecht: Klebstoffe – konform mit Lebensmittelverpackungen einsetzen

    Migrationsprüfungen an Lebensmittelverpackungen

    Non Intentionally Added Substances (NIAS) – Analytik und Bewertung

    Überblick über FDA-Regularien in den USA

    Zu einigen dieser Webseminar Themen gibt es dann wiederum Vertiefungsseminare vor Ort, die auch als In-House-Trainings gebucht werden können.

    Beispiele dafür sind:

    Migrationsprüfungen richtig auswählen und beurteilen

    Einstieg in das US-Lebensmittelrecht für Verpackungen (FDA)

    Aufbauseminar: Lebensmittelrecht und Wechselwirkung zwischen Verpackung und Füllgut…

    Aufbauseminar: Lebensmittelrecht Folienverpackungen – einschl. Druckfarben, Klebstoffe…

    In unregelmäßigen Abständen bieten wir darüber hinaus eine Tagung/Konferenz an, wenn es der Innovationsgrad erfordert. Diese Unterlagen sind natürlich auch immer nach der Tagung weiterhin abrufbar:

    Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH)

  • Saskia Both über Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachungsbehörde

    Saskia Both über Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachungsbehörde

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst und wie genau befassen Sie sich beruflich mit der Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien?

    Als Vertreterin der amtlichen Lebensmittelüberwachung prüfe ich in meiner Funktion als Sachverständige und Laborleiterin für Bedarfsgegenstände am saarländischen Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

    Neben der Untersuchung und Beurteilung von amtlich entnommenen Proben spielen zunehmend auch die Prüfung von Dokumenten (Konformitätserklärung, Supporting Documents) und Betriebskontrollen bei Herstellern, aber auch bei Verwendern von Lebensmittelkontaktmaterialien eine immer größere Rolle.

    Sie referieren über Konformitätserklärung, GMP & Co. Was erwartet die Behörde? Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    In diesem Zusammenhang bewegt mich die Tatsache, dass leider oftmals Theorie und Praxis noch weit auseinanderliegen und gerade beim Thema GMP die vom Gesetzgeber geforderte Stufenverantwortung und erforderliche Kommunikation innerhalb der Wertschöpfungskette nicht immer ganz optimal ablaufen. Da gibt es auf jeden Fall noch Verbesserungsbedarf.

    Die gesetzlichen Vorschriften für verwendete Lebensmittelkontaktmaterialien werden besonders im Bereich der Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt immer strenger. Was sind die Hauptprobleme, mit denen die Verpackungsindustrie zu kämpfen hat und die Sie aufdecken?

    Wir sehen immer noch, dass die „Supporting Documentation“ an vielen Stellen zu wünschen übrig lässt, was sich oftmals durch unzureichende Kommunikation erklären lässt. Ebenso tun sich immer noch viele mit der NIAS-Thematik schwer.  Wir finden aber auch immer mal wieder Auffälligkeiten hinsichtlich der sensorischen Eignung, da dem Thema „Sensorik von Verpackungsmaterialien“ nicht immer die nötige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Weiterhin ist beim formalen Punkt der Konformitätserklärung sowie bei der Weitergabe der Konformitätserklärung die Beanstandungsquote nach wie vor recht hoch.

    Welche Konsequenzen können immer strengere gesetzliche Vorgaben für Zulieferer und Hersteller, aber auch für die Verbraucher haben?

    Eigentlich sollen strengere gesetzliche Vorgaben  am Ende zu sichereren Produkten führen. Aber nicht immer werden die Anforderungen dadurch übersichtlicher. Zudem wird es durch die steigenden Anforderungen und die zunehmende Komplexität gerade für kleinere und mittlere Unternehmen immer schwieriger, die Vorgaben entsprechend umzusetzen und einzuhalten.

    Welcher Bereich sollte aus Ihrer Sicht vom Gesetzgeber dringend geregelt werden?

    Da würde es einige geben, aber insbesondere wäre es wünschenswert, endlich eine gesetzliche und EU-einheitliche Regelung für Papiere und Pappen im Lebensmittelkontakt zu haben, ebenso wie eine harmonisierte Druckfarben-Regelung.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich das Risiko nicht gelisteter Substanzen sowie die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Nicht gelistete Substanzen zu bewerten stellt sowohl Unternehmen als auch Behörden immer wieder vor Herausforderungen. Insofern erleichtert natürlich eine vorhandene Risikobewertung und ein daraus abgeleiteter SML-Wert die Bewertung eines Stoffübergangs. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Risikobewertung und der daraus abgeleitete Grenzwert den aktuellen Anforderungen genügt. Dies ist derzeit leider nicht bei allen festgelegten Grenzwerten im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien der Fall.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    Ich sehe nach wie vor in der Kommunikation besonderen Handlungsbedarf, und zwar  in beide Richtungen der Wertschöpfungskette, aber auch mit Laboren, Behörden sowie oftmals auch betriebsintern.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?

    Reisen, Lesen, Kochen

    Saskia Both ist staatl. gepr. Dipl.-Lebensmittelchemikerin und seit 2008 Laborleiterin für den Bereich Bedarfsgegenstände am saarländischen Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Saarbrücken. Sie arbeitet in verschiedenen Arbeitsgruppen auf Länderebene mit, beispielsweise ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder), § 64 AG Bedarfsgegenstände und ist Mitglied der Bedarfsgegenständekommission des BfR.

  • Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH)

    Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH)

    Am 23./24. Oktober 2019 ist das Steigenberger Hotel Remarque wieder Veranstaltungsort für die im zweijährigen Rhythmus stattfindende Innoform-Tagung Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH).

    Die Teilnehmer erfahren Hintergrundinformationen zu Gesetzes-Neuerungen aus der EU, Deutschland und der Schweiz, aber auch zu Regelwerken rund um den Globus und “rechtliche” Anforderungen religiöser Gruppen an Lebensmittelverpackungen.

    Im Fokus des Expertentreffs stehen die

    • Risikobewertung nicht gelisteter Substanzen
    • Screening-Methoden, auch von NIAS (non-intentionally added substance)
    • MOSH/POSH und MOAH
    • Bewertung von Maschinen und Anlagenteilen in Kontakt mit Lebensmitteln
    • Packmittel-Sensorik und ihre Aussagekraft
    • theoretische und prüftechnische Bewertung der Eignung von Packmitteln für Lebensmittel

    Weitere Themen sind neben den Anforderungen an lebensmitteltaugliche Recyclingpapiere, Barrieren und papierbasierte MMML sowie Regenerate und ihre Herausforderungen bei der Konformitätserklärung auch die Produktsicherheit für die Verwendung von Druckfarben für Lebensmittelverpackungen sowie die Klebstoffbewertung und -prüfung.

    Diese Tagung ist für mehr Sicherheit bei Folienverpackungen konzipiert worden und bietet Raum für Kontaktpflege und individuelle Gespräche.

    Das detaillierte Programm finden Sie hier. Sie benötigen weitere Informationen oder möchten sich anmelden? Rufen Sie uns an unter +49 5405 80767-0 oder schicken Sie eine E-Mail an coaching@innoform.de.

  • Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Lebensmittel sind nach guter Herstellungspraxis herzustellen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt auf seiner Internetpräsenz eine Übersicht zu Anforderungen und nationalen sowie europäischen rechtlichen Regelungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände.

    Berücksichtigt werden auch einige materialspezifische Vorschriften auf europäischer Ebene für Lebensmittelbedarfsgegenstände

    Für die Umsetzung und Anwendung einzelner EU-Regelungen wurden Leitlinien entwickelt. Zusammen mit den betreffenden Rechtsvorschriften sind diese auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

    EU-Zulassungen

    Für EU-Zulassungen ist eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich. Die Stellungnahmen basieren auf einer umfassenden Risikobewertung durch die EFSA. EU-Zulassungsverfahren existieren für folgende Lebensmittelbedarfsgegenstände:

    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff
    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus regenerierter Zellulose
    • Recyclingverfahren für recycelte Kunststoffe für Lebensmittelbedarfsgegenstände und
    • aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

    Informationen zu den Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BVL verfügbar.

    Andere für Lebensmittelbedarfsgegenstände relevante Regelungen

    Es gibt noch nicht für alle Materialien, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, spezifische europäische Rechtsvorschriften. Für diese nicht-harmonisierten Bereiche können aber teilweise andere Regelungen herangezogen werden.

    Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Empfehlungen für bisher nicht spezifisch geregelte Lebensmittelbedarfsgegenstände erarbeitet. Diese Empfehlungen sind zwar keine Rechtsnormen, stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik in Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit dar: BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt (ehemals „Kunststoffempfehlungen“)

    Geplante nationale rechtliche Regelungen

    Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen und Gesundheitsgefahren von Mineralölen  zu schützen, ist Anfang März 2017 der Entwurf für eine so genannte Mineralöl-Verordnung an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.

    Der Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Deutsch)/Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Englisch) sieht u. a. eine Positivliste der Stoffe vor, die bei einer Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen.

    Europarat

    Der Europarat befasst sich u. a. mit den Lebensmittelbedarfsgegenständen, die von Seiten der Europäischen Kommission bisher nicht spezifisch geregelt worden sind. Im EDQM werden daher entsprechende Resolutionen und Technische Leitlinien zu einzelnen Materialtypen, beispielsweise Gummi, Kork oder Metalle und Legierungen, erarbeitet: Resolutionen und Technische Leitlinien des Europarats.

    Ansprechpartner bei Fragen zur Rechtskonformität

    Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände in Deutschland in den Verkehr bringen, müssen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen einhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darf keine Rechtsauskünfte in Einzelfällen erteilen.

    Unternehmen können sich an folgende Institutionen wenden, um sich über die Auslegung und Anwendung rechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu informieren:

    • der für die Branche zuständigen Interessenverband (bei Mitgliedschaft)
    • Lebensmittelsachverständige, etwa um die Übereinstimmung eines Produkts mit den zu beachtenden Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Anschriften von Sachverständigen finden Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer unter www.dihk.de/ihk-finder.
      Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (www.svv.ihk.de) enthält Angaben zu den Sachverständigen, die von Industrie- und Handelskammern, von Landwirtschaftskammern oder von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt wurden.
    • die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde: Zuständig ist die Behörde am Standort des Unternehmens/Importeurs in Deutschland. Die Anschriften der jeweiligen Behörden können Sie bei den Ministerien der Länder erfragen. Die entsprechenden Internetseiten erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

     

  • Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der der Konformitätsarbeit  und inwieweit sind Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert? Mit diesem Thema hat sich Herr Dr. Martin Wesch in diesem Blogeintrag beschäftigt.

    Welche Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit typischerweise von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt UND ausgeschlossen werden und wie die sachkundige Person sich wenigstens teilweise gegen die Inanspruchnahme finanzieller Schäden absichern kann, darum geht es in dem weiterführenden Fachartikel Versicherung und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person von Dr. Martin Wesch, Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht.

    Dem allgemeinen Irrglauben, dass die Versicherer sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihrer Haftung freizeichnen können, steht geltendes Recht (Artikel und Link Änderungen des Haftungsrechts) entgegen.

    Dr. Martin Wesch, Kanzlei WESCH & BUCHENROT, Stuttgart referiert auf der Tagung Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH) – Konformität sicherstellen am 20./21. Juni in Osnabrück darüber, welches Haftungsrisiko Mitarbeiter, Führungspersonal und Geschäftsführung selbst tragen.

  • Heike Schwertke über Konformität und Verordnungen

    Heike Schwertke über Konformität und Verordnungen

    Heike Schwertke wurde an den Staatl. Schulen des Landkreises Waldeck-Frankenberg zur Staatlich geprüften Umweltschutztechnikerin mit Schwerpunkt Labortechnik ausgebildet. Sie startete ihren beruflichen Werdegang 1987 bei der Firma BRANOpac. Nach Tätigkeiten im Umweltbereich, in der Qualitätskontrolle, Forschung + Entwicklung und im Produktmanagement übernahm sie 2003 die Leitung des Betriebslabors. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreute sie u. a. die Produktgruppe BRANOfol (Korrosionsschutzfolien), war für die Auswahl und Qualifizierung von Extrudeuren (international) sowie für die Vereinbarung und Umsetzung von Kundenspezifikationen verantwortlich.

    Seit 2007 unterstützt sie den Testservice von Innoform. Zu ihren Hauptaufgaben zählen die Kundenbetreuung im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Konformität von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sowie die Bewertung dieser Materialien.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?

    Die EU-Kommission hat einige Leitfäden veröffentlicht, in denen die Auslegungen der rechtlichen Vorgaben konkretisiert werden. Derzeit nutze ich z. B. den „Leitfaden der Union zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in Bezug auf Informationen in der Lieferkette“ regelmäßig, um Kunden zu erklären, welche Informationen eine Konformitätserklärung enthalten sollte.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?

    Für die Konformitätsbewertung von Verpackungen gibt es eine Vielzahl an Regelungen, die meiner Meinung nach einerseits zu wenig bekannt sind und andererseits manchmal nur sehr rudimentär umgesetzt werden. Weitere Regelungen führen nicht unbedingt  zu einer Verbesserung der Umsetzung, da gerade kleine Firmen mit der Vielzahl an Anforderungen überfordert sind. Daher wäre eine engmaschigere Aufklärung, z. B. durch die Überwachungsbehörden, sehr hilfreich.

    Natürlich gibt es viele Themen, zu denen ich mir persönlich Einzelmaßnahmen auf EU-Ebene wünschen würde, um zu vermeiden, dass immer mehr einzelstaatliche Regelungen verabschiedet werden. Das wären zum einen z. B. eine Druckfarbenverordnung oder klarere Regelungen für die Verantwortlichkeit für die Bewertung von Verunreinigungen und Abbauprodukten (NIAS – non intentionally added substances). Gerade am Anfang der Lieferkette fehlen oft Informationen zu Abbauprodukten, die erst im Verarbeitungsprozess entstehen. Allerdings macht die Bewertung an dieser Stelle am meisten Sinn, um Überschneidungen zu vermeiden und die Kosten so gering wie möglich zu halten. Daher wäre eine Koordinierung von Risikobewertungen an zentraler Stelle, wie  z. B. bei der EFSA, aus meiner Sicht wünschenswert. Die Kosten dieser Studien könnten auf alle Unternehmen, die mit diesen Stoffen Geld verdienen, umgelegt werden.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    In einer Konformitätserklärung für Kunststoffverpackungen muss unter anderem bestätigt werden, dass Reaktionszwischenprodukte, Abbau- oder Reaktionsprodukte den einschlägigen Anforderungen der Rahmenverordnung genügen und dass gemäß Artikel 19 der Kunststoff-Verordnung eine Risikobewertung durchgeführt worden ist.

    Dieser Punkt ist einigen Firmen noch nicht bewusst, so dass ich eine Analyse der Produkte auf Verunreinigungen und Abbauprodukte (NIAS – non intentionally added substances) sowie deren Bewertung als notwendig ansehe.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B.  für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Grenzwerte sind aus meiner Sicht wichtig für Substanzen, von denen ein Risiko für den Verbraucher ausgeht. Mit Sicherheit gibt es in der Verordnung auch einige Grenzwerte, die man überdenken kann. Dies wären z. B. Beschränkungen für sehr flüchtige Monomere, die sich, sofern noch Spuren vorhanden sind, in der Regel bei der Extrusion verflüchtigen. Da wäre es vielleicht hilfreicher, anstatt Grenzwerte für die Substanzen Verarbeitungsbedingungen zu definieren, bei denen die Stoffe in der Regel nicht mehr nachweisbar sind, um Kosten für Untersuchungen zu minimieren.

    Sie referieren über “Umsetzung von Anforderungen des Handels auf Grund von Forderungen und Bewertungen von Verbraucherorganisationen”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Unsere Welt wird immer schnelllebiger. Durch die gute Vernetzung unserer Medien verbreiten sich Informationen rasant und können Verbraucher verunsichern, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, die Angaben zu bewerten. Der Handel reagiert daher sehr zeitnah auf negative Bewertungen in Veröffentlichungen, wie z. B. über migrierfähige Stoffe aus Verpackungsmaterialien. Das führt dazu, dass Stellungnahmen zur „Substanz des Monats“ in kürzester Zeit erforderlich sind, egal ob diese Sinn machen oder nicht.

    Besonders bewegt mich an dieser Thematik die manchmal mangelnde Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Eine umfangreiche Recherche über das Vorkommen der Stoffe in der gesamte Prozesskette, deren toxikologische Bewertungen sowie die Gefahr der Migration auf ein Lebensmittel würden helfen, das Risiko besser einzuschätzen und die Verbraucher umfassend zu informieren.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?

    Im Sommer genieße ich Bewegung im Freien, wie z. B. beim Inline-Skaten oder Radfahren. Eine weitere große Leidenschaft sind Fernreisen, durch die ich einige andere Kulturkreise kennenlernen durfte, beeindruckende Kulturschätze besichtigt und überwältigende Landschaften erwandert habe. Durch die eigene Organisation vor Ort bin ich oftmals in Kontakt mit der ortsansässigen Bevölkerung gekommen. Diese Begegnungen führen immer wieder dazu, die eigene Lebensweise erneut zu bewerten.

  • Wie werden EU-Vorgaben – auch für Verpackungen – international umgesetzt

    Wie werden EU-Vorgaben – auch für Verpackungen – international umgesetzt

    Auf der Website EU SCIENCE HUB wurde ein Bericht über nicht-harmonisierte Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM = Food Contact Material)  in der EU veröffentlicht. Darin geht es um gesetzliche Vorgaben und die Marktsituation für nicht-harmonisierte Lebensmittelkontaktmaterialien.

    Der Bericht beschreibt vier wesentliche Probleme bei der Realisierung der EU-Vorgaben zu den FMCs.

    …”Es mangelt an gemeinsamen Leitlinien und Transparenz bei der Durchführung von Risikobewertungen in den Mitgliedstaaten (MS). Die Protokolle für die Zulassung von Stoffen können sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterscheiden. Das Potenzial von in der EU entwickelten Tools für Risikobewertungen wird nicht ausgeschöpft. Nationale Maßnahmen sind schwer zugänglich und nicht immer durchgängig oder hinreichend detailliert. Für alle FCMs und für die „Good Manufacturing Practice“ (GMP) sind spezifische Standards für die Lebensmittelsicherheit erforderlich. Insbesondere die Konformitätserklärung (DoC) und die “supporting documents” (Belegdokumente wie Prüfberichte, Gutachten etc.) verlangen spezifische Qualitätskriterien, die möglicherweise mit Sanktionen für eine angemessene Qualität und Rückverfolgbarkeit des Informationstransfers entlang der Kette verbunden sein sollten. Die Maßnahmen basieren auf Listen zugelassener Stoffe (insgesamt knapp 8.000), zeigen jedoch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Art der betrachteten Stoffe, der Art der Einschränkungen und deren Zahlenwerte. Dies führt zu mehrfachen Prüfanforderungen und kompliziert die gegenseitige Anerkennung. Testmethoden fehlen für die Durchsetzung und Einhaltung, so dass es schwierig nachzuweisen ist, dass die Lebensmittelsicherheit konsequent gewährleistet ist”…

    The European Commission’

    Der vollständige Report kann hier kostenlos geladen werden.

  • Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Noch kein Termin absehbar für die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Schon vor über einem Jahr wurden die Entwürfe zur Änderung veröffentlicht:

    Da es sich bei der erwarteten Änderungsverordnung nicht nur um eine Anpassung der Stoffliste handelt, sondern erstmals auch etwas umfassendere Korrekturen erwartet werden, verzögert sich die Veröffentlichung der bereits für Ende 2015 erwarteten Anpassung weiterhin.

  • Grundkurs: Aktuelles Lebensmittel- (Bedarfsgegenstände)recht in der Kunststoff-Verpackungsindustrie

    Grundkurs: Aktuelles Lebensmittel- (Bedarfsgegenstände)recht in der Kunststoff-Verpackungsindustrie

    Verpackungshersteller und -verarbeiter sind in der Praxis tagtäglich mit lebensmittelrechlichen Themen wie Migration, Konformitätserklärungen und Sensorikprüfungen beschäftigt. Ständig neue Verordnungen und Gesetzesänderungen regeln einerseits den Umgang mit Bedarfsgegenständen, schaffen andererseits aber auch Unsicherheit bei den Verantwortlichen. Nicht_unterkriegen_lassen

    Das  Seminar bildet den neuesten Stand der EU-Regelungen ab. Fachleute vermitteln die aktuelle Wissensbasis (einschließlich der neuen Verordnung (EU) und geben Tipps für die Umsetzung in den Betrieben. Die Teilnehmer erhalten eine Übersicht über die harmonisierten Regelungen innerhalb der EU sowie die wichtigsten nationalen Vorgaben und ergänzenden Standards. Zentrale Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (“Rahmenverordnung”) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über “Gute Herstellungspraxis” werden besprochen. An die Vorstellung neuerer Vorschriften aus den letzten zwei Jahren schließt sich ein Ausblick auf kurz- bis mittelfristig zu erwartende Neuerungen an.

    Ein Schwerpunkt dieser Veranstaltung ist die Erstellung von Konformitätserklärungen und die Notwendigkeit des Informationsaustauschs innerhalb der Prozesskette: Wie stelle ich eine umfassende lebensmittelrechtliche Konformität sicher und wie kann ich durch Systematik den Aufwand reduzieren?

    Um die lebensmittelrechtliche Konformität von Packstoffen bewerten zu können,  müssen die Verantwortlichen die Gesetzmäßigkeiten der Migrationsprozesse verstehen: Es werden die Grundlagen der Migrationsprüfung entsprechend Anhang III und V der VO (EU) 10/2011 und Vergleich mit Migrationsexperimentden RL 82/711/EWG, 85/572/EWG vermittelt. Die Teilnehmer bekommen Kriterien zur Auswahl der  Prüfbedingungen (Lebensmittelsimulanzien, Zeit, Temperatur) 82/711/EWG, 85/572/EWG, Normenreihe DIN EN 1186, §64 LFGB, etc an die Hand. Praxisbeispiele und die Bewertung von Ergebnissen runden diesen Teil des Seminars ab.

    Um Überraschungen und Sanktionen schon im Vorfeld vermeiden zu können, wird die Struktur und Vorgehensweise der amtlichen Lebensmittelüberwachung in D sowie das Schnellwarnsystem der EU (RASFF) vorgestellt. Hinweise auf allgemein sinnvolle Strategien sollen unterstützen, die Risiken zu vermeiden.

    Das Seminar stellt ein ideales Forum zum Gedankenaustausch bzgl. der Umsetzungsvarianten rechtlicher Forderungen dar und gibt Tipps für die Umsetzung in den Betrieben.

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