Aufmerksam geworden bin ich durch den Hinweis im Newsletter der Pack-aktuell auf die Mineralöl-Berichterstattung des Schweizerischen Fernsehens. Die Sachlage ist gut verständlich dargestellt und entspricht auch meinem Kenntnisstand. Eine gute, erste Information für alle, die sich mit dem Thema Mineralöle aus/durch Verpackungen in Lebensmitteln beschäftigen möchten. http://www.srf.ch/wissen/natur-umwelt/mineraloel-in-lebensmitteln-neue-verpackungen-alte-probleme
Schlagwort: Folienspezifikationen
-

Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A?!
Die efsa (European Food Safety Authority) veröffentlichte am 21. Janur 2015 unter: http://www.efsa.europa.eu/en/press/news/150121.htm eine Artikel indem beschreiben wird, dass bisherige Untersuchungsergebnisse von offizieller Stelle keine Gesundheitsrisiken für Menschen bestehen, wenn man die Aufnahme des Stoffes aus einer Kombination von üblichen Quellen zugrunde legt (Kosmetik, Staub, Nahrungsmittel…). Dennoch ist der aktualisierte Grenzwerte (TDI=tolerable daily intake) auf 4 µg/kg of bw/day (µg/Kg Körpergewicht/Tag) von 50 µg/kg of bw/day reduziert worden, um ausreichend Sicherheitsreserve bis zum Abschluss von Langzeitstudien zu gewährleisten.
-

NIAS (non intentionally added substances oder nicht absichtlich zugesetzte Stoffen) in Lebensmittelverpackungen
Substanzen, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden, können Verunreinigungen oder Abbauprodukte enthalten. Diese Verunreinigungen gelangen bei der Herstellung zusammen mit dem Stoff unbeabsichtigt in das Kunststoffmaterial (unbeabsichtigt eingebrachter Stoff — non-intentionally added substance, NIAS). Die eingesetzten Substanzen müssen über eine technische Qualität und Reinheit verfügen, die für die vorhersehbare Verwendung der Materialien geeignet ist. Daher sollten Verunreinigungen, die relevant für die Konformitätsbeurteilung sind, in den Konformitätserklärungen und Spezifikationen angegeben werden.
Was kann ich tun, wenn mein Lieferant keine Angaben zu NIAS macht?
Die Prozesskette zur Fertigung von Verpackungsmaterialien oder Bedarfsgegenstände kann mitunter sehr lang sein. Daher sollten die Informationen zu diesen Stoffen auch innerhalb der Kette weiter gegeben werden. Werden keine Angaben zu NIAS gemacht, kann das einerseits bedeuten, dass keine unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe vorhanden sind, aber auch, dass ihr Lieferant selbst keine Kenntnis über diese Stoffe hat. Um einzuschätzen zu können, ob unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe oder Abbauprodukte migrieren können, sind Migrationsscreenings eine Möglichkeit um sich dieser Thematik zu nähern.
Welche Mengen sind relevant?
Leider gibt es hierzu noch keine klare Vorgehensweise. Im „The Exposure Matrix Project“ der Plastics Europe, EuPC, FPE und CeficFCA wurde ein „level of interest“ (LOI) vorgestellt, ein berechneter Wert basierend auf Expositionsdaten (Studien zur tägliche Nahrungsaufnahme, unterteilt nach Lebensmittelgruppen und Verpackungsarten) für unterschiedliche Verpackungsmaterialien, oberhalb dessen eine Bewertung erforderlich ist. Alternativ kann eine Orientierung am Grenzwert für nicht beurteilte Stoffe hinter einer funktionellen Barriere von 10 µg/kg Lebensmittel (10 ppb) erfolgen. Bei Anwendung eines Oberflächen/Volumen-Verhältnisses von 6 dm²/kg Lebensmittel wären das ca. 1,3 µg/dm² Verpackungsmaterial.
Welche Maßnahmen sind daraus abzuleiten?
Stoffe oberhalb des LOI bzw. der 10 ppb müssen zunächst eindeutig identifiziert werden. Wenn es sich um Abbauprodukte eines Inhaltsstoffes handelt, ist das nicht einfach, da z.B. Standards zur Identifizierung der Substanzen fehlen können. Dann kann nur auf Basis des Massenspektrums in Verbindung mit Kenntnissen über die eingesetzten Inhaltsstoffe auf die Substanz geschlossen werden. Ggf. sind zusätzlich toxikologische Bewertungen erforderlich.
Haben Sie Interesse an Migrationsscreenings, rufen Sie mich gerne einmal an +49 441 9498614!
-
Kostenlose Inno-Letter Serie: Spezifikationen für Lebensmittelverpackungen
Folienverpackungs-Spezifikationen liegen Lebensmittelherstellern und Folienherstellern oft schwer im Magen. Sie sollten ihnen jedoch eher am Herzen liegen. Innoform beginnt eine Initiative, um sinnvolle, handhabbare und somit praktikable Spezifikationen zu erstellen. Der Zweck dieser Initiative liegt natürlich darin, Zeit und Geld zu sparen und gleichzeitig Lebensmittelverpackungen sicherer zu machen.
Innoform hat den ersten Teil einer neuen Artikelserie zum Thema Lebensmittel-Verpackungs-Spezifikationen veröffentlicht. Schon kurz nach dem Erscheinen zählte das Innoform Testservice Team über 1000 Zugriffe. “Folienspezifikationen sind die Basis für Qualität”, heißt es nicht nur in der Fachliteratur und in Audits. Auch Karsten Schröder formuliert scharf und klar den Nutzen, aber auch den Aufwand für die Erstellung und Pflege von Spezifikationen.Eine kostenlose Spezifikationsvorlage bietet Innoform nach formloser Mail an coaching@innoform.de an. Diese Branchen-Spezifikationsvorlage für alle Folienverpackungen erfreut sich schon jetzt großer Beliebtheit und war schon vor dieser Initiative in der Branche in vielen Variationen verbreitet. Nun ist sie wieder auf dem neuesten Stand.
Sie können hier den Inno-letter bestellen und herunter laden: http://www.innoform-testservice.de/tpages/publication.php

