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  • Karsten Schröder fordert mehr Innovation von der Verpackungsindustrie hin zur Kreislaufwirtschaft

    Karsten Schröder fordert mehr Innovation von der Verpackungsindustrie hin zur Kreislaufwirtschaft

    Am 5. und 6. Mai 2017 referierte Karsten Schröder in deutscher und englischer Vortragssprache zum Thema “Trends in der Flexpackindustrie”. Er arbeitete bei dem individuell gestalteten Impuls-Vortrag für Taghleef Industries insbesondere den bevorstehenden Trend der Kreislaufwirtschaft heraus.

    Zentrale Themen waren der Lebensmittelverderb (Save Food Engagement), die Ressourcenknappheit und die globale Erderwärmung, die als Treiber für ein Umdenken immer wieder genannt werden.

    Die EU und auch Deutschland mit seinem bevorstehendem Verpackungsgesetz verdoppeln nahezu die geforderten Recycling-Quoten. Das Besondere dabei: Es soll wesentlich weniger verbrannt und wesentlich mehr stofflich verwertet (rezykliert) werden.

    Internationale Zuhörer, die teilweise spontan am Messestand für 20 Minuten Station machten, teilten größIMG_1592tenteils die Forderungen nach einer Kreislaufwirtschaft. Anschließende Diskussionen brachten interessante Aktivitäten zu Tage. So berichtete ein Senegalese, dass er 2500 Mitarbeiter beschäftigte, die Müll (vorzugsweise Verpackungsmüll) sammelten, den er dann rentabel rezykliert – auch eine Art von Kreislaufwirtschaft! Mehr Infos unter www.inno-impuls.com

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  • Andreas Grabitz empfiehlt harmonisierte europäische Regelungen

    Andreas Grabitz empfiehlt harmonisierte europäische Regelungen

    Herr Dr. Andreas Grabitz studierte an den Universitäten Tübingen und Würzburg Chemie. Im Fachbereich Umweltchemie promovierte er an der Universität Lüneburg über die Bestimmung des Pestizideintrages in ackernahen Buchenwäldern.

    Seit dem 01.01.2005 ist er bei der Eurofins AG angestellt. Von 2005 – 2007 war er Larborleiter im Bereich der Produktanalytik, von 2008-2009 Kundenbetreuer und Projektleiter im Bereich Lebensmittelverpackungen. Aktuell kümmert er sich bei Eurofins jetzt um den Vertrieb und das Marketing von Lebensmittelverpackungen. Am liebsten beschäftigt er sich mit der industriekompatiblen Konformitätsarbeit und der Identifizierung minimal notwendiger Analysenumfänge und daraus resultierenden Einsparpotenzialen.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?

    Eurofins berät Verpackungshersteller und Anwender bezüglich der gesetzlichen Anforderungen an alle Arten von Lebensmittelverpackungen.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?

    Aufgrund der immer stärkeren internationalen Vernetzung der Märkte halte ich harmonisierte europäische Regelungen für sehr sinnvoll. Sicher sind diese sehr träge und werden nur langsam an aktuelle Entwicklungen angepasst, geben dem Anwender aber die Sicherheit, dass Materialien europaweit einheitlich bewertet und demnach auch vermarktet werden können.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?

    Der Bereich der Druckfarben ist sicher der, der in der Vergangenheit am meisten Diskussionen hervorgerufen hat. Eine Regelung in diesem Bereich wird auch von der Industrie als vordringlich angesehen.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    Ich denke, die größte Herausforderung ist seit längerer Zeit und leider immer noch aktuell die Kommunikation in der Lieferkette. Immer wieder hören wir von Herstellern und Anwendern, dass Materialien von Anwendern Bedingungen ausgesetzt sind, die dem Verpackungshersteller nie bekannt waren. Zu hohe Temperaturen beim Befüllen oder bei der Pasteurisierung/Sterilisierung sind nur zwei Beispiele, die zu großen Schwierigkeiten führen können, die vermeidbar wären, wenn Rohstofflieferanten, Hersteller, Verarbeiter und Anwender von Verpackungen besser miteinander kommunizieren würden.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Grenzwerte, wie spezifische Migrationslimits, sind wichtige und zum Teil auch international anerkannte Hilfsmittel, um Sicherheit von Materialien zu gewährleisten. Der Preis für dieses „einfache“ Konzept der spezifischen Migrationslimits ist aber, dass viele vereinfachende Annahmen, wie z. B. eine standardisierte (i. d. R. viel zu hohe) Annahme einer täglichen Aufnahmemenge oder die üblicherweise angenommenen standardisierten Oberflächen-/Volumenverhältnisse, bei der Konformitätsprüfung zum Teil deutlich von den realen Bedingungen abweichen.

    Sie referieren über “Die deutsche Druckfarbenverordnung” und ihr Ende. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Druckfarben und deren Inhaltsstoffe waren in der Vergangenheit Ursache für eine ganze Reihe von Skandalen, die teilweise auch in die Tagespresse Eingang gefunden haben. Die Hersteller von Druckfarben haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die Rezepturen von Druckfarben so zu gestalten, dass die Migration minimiert wird. Durch das AUS der deutschen Druckfarbenverordnung wird häufig der Eindruck erweckt, Druckfarben stünden nun wieder völlig im leeren Raum. Mit Hilfe dieses Vortrages möchte ich darstellen, dass dem absolut nicht so ist.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?

    Neben meinem Familienleben, das mit drei Kindern im Alter von 6, 10 und 12 Jahren noch durchaus fordernd ist, entspanne ich mich gern bei Gartenarbeit und bin begeisterter, aktiver Chorsänger.

     

  • Besserer Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt

    Besserer Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt

    »Unsere zunehmend digitalisierte Lebenswelt bietet viele Chancen für die Verbraucher. Doch wir müssen ebenso die Risiken in den Blick nehmen. Für uns steht der Konsumentenschutz im Mittelpunkt. Die Digitalisierung des Alltags ist deshalb auch ein wichtiges Kernthema der diesjährigen Konferenz in Sachsen«, erklärte die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch. Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) inne.

    Auf dem Treffen der Verbraucherschutzminister der Länder vom 26. bis 28. April 2017 in Dresden standen wichtige Themen zum digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz auf der Tagesordnung. Ziel der Konferenz soll es sein, ausgleichend zu wirken und dem eigenverantwortlich handelnden und informierten Verbraucher den notwendigen Rechtsrahmen zur Seite zu stellen. Zur Sicherheit bei Lebensmittelverpackungen fasste die Konferenz wichtige Beschlüsse, auf die der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hinweist.

    Außerdem wurden folgende Punkte auf der Konferenz thematisiert:
    – Automatisiertes Fahren
    – Musterfeststellungsklage
    – Mogelpackungen
    – Verbraucherinformation für die ältere Generation
    – Mobile Gesundheitsinformationen
    – Sichere Bezahloptionen
    – Restschuldversicherungen
    – Private Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen
    – Geoblocking
    – Herkunftskennzeichnung von Fleisch

    Den kompletten Bericht finden Sie hier.

  • Weniger ist mehr – auch bei Verpackungen

    Weniger ist mehr – auch bei Verpackungen

    Wir aus der Packmittel-Branche glauben immer noch, dass Verpackungen mehr positive als negative Effekte haben. Das stimmt auch in vielerlei Hinsicht. So verbrauchen Verpackungen wesentlich weniger Ressourcen als sie durch Produktschutz bewahren. Das muss doch gut sein – ja, aber es geht immer noch besser …

    Wie wäre es, wenn wir noch weniger Ressourcen mit Verpackungen verbrauchen würden, ohne ganz auf Verpackungen zu verzichten, die uns das Leben doch so sehr vereinfachen und verlängern können?

    Möglichkeiten gibt es viele. Eine davon möchte ich heute kurz vorstellen – bzw. nicht ich, sondern der Erfinder Rafael Kugel von Ratiodrink selbst:

    Verpackung vermeiden mit RatioDrink in 60 Sekunden https://youtu.be/eFp1ciH_aMw via @YouTube

    Ich kann mir viele solcher Ideen vorstellen, mit denen Lebensmittelindustrie und Packmittelindustrie zusammen neue Lösungen erdenken. Auch das verstehe ich unter Kreislaufdenken.

    • Abpacken von maschinell, im Laden geschnittenen Produkten wie Käse und Wurst, die dann minimal, individuell und maschinell direkt im Geschäft verpackt werden.
    • Direkte Lieferung vom Hersteller an den Konsumenten im Abo-System. Vorteil: Keine aufwendige Bedruckung nötig, da der Kunde eh abonniert hat und das Marktgeschrei der Verpackung im Supermarkt gespart werden kann. Auch könnte man Menge und Gestaltung an Kundengruppen anpassen (Großfamilie, Single etc.) und auf einer Anlage maschinell, optimal und minimal verpacken.
    • Persönlich gestaltete Verpackungen, die bedingt wieder verwendet werden können, z. B. die Butterdose, die in Bedruckung ans eigene Geschirr angepasst werden kann und als Primär-Verkaufsverpackung einmal bezogen wird. Danach wird nachgefüllt.

    Neue Geschäfts- und Produktionsideen sowie Geschäfts- und Produktionsprozesse mit Verpackungen zu erdenken, ist doch eine ideale, noch nicht von vielen Start-ups belegte Nische, die es zu besetzen gilt. Ideal für studentische Projekte, finde ich.

    Was denken Sie darüber? Welche Ideen möchten Sie teilen?

    Sie wissen ja: Geteiltes Wissen ist das Einzige, was sich vermehrt.

    Karsten Schröder

     

  • Herr Dr. Walter Kleinert zu harmonisierten Regularien

    Herr Dr. Walter Kleinert zu harmonisierten Regularien

    Dr. Walter Kleinert startete seine berufliche Laufbahn 1966 in Frankfurt bei der Hoechst AG mit einer Chemielaborantenlehre. Danach studierte er Chemie an der Fachhochschule Fresenius (Wiesbaden) und an der Technischen Universität Berlin, promovierte dort am Institut für Technische Chemie auf dem Gebiet Reaktionstechnik.

    • Nach der Promotion folgten 27 Jahre Industrietätigkeit (8 Jahre Kunststoff- und Kautschukforschung, 9 Jahre Betriebsleiter eines chemischen Produktionsbetriebes, 10 Jahre Referent für Produktsicherheit für Kunststoff- und Lackrohstoffe) bei der gleichen Firma mit wechselndem Firmennamen, wie Hüls AG, Degussa AG, seit September 2007 Evonik Degussa GmbH an den Standorten Marl und Herne. Von 1998 bis 2007 aktive Mitarbeit auf dem Gebiet Produktsicherheit in Gremien auf nationaler und europäischer Ebene (z. B. KTW AG, Plastics Europe Deutschland, Cefic-FCA). Seit September 2007 Berater Produktsicherheit für CEFIC und MDC Tec.
    • Seit 12. 09. 2007 ist Degussa das Geschäftsfeld Chemie des neuen Industriekonzerns Evonik Industries in Essen. Degussa ist das weltweit größte Spezialchemieunternehmen und ist das drittgrößte Chemieunternehmen Deutschlands.
    • CEFIC ist der Wirtschaftsverband der europäischen chemischen Industrie mit Sitz in Brüssel. CEFIC vertritt die politischen Interessen der chemischen Industrie auf europäischer Ebene. Die internationale Arbeit wird über den internationalen Chemieverband (International Council of Chemical Associations) gesteuert, in dem CEFIC Mitglied ist.
    • Plastics Europe Deutschland (früher VKE = Verband der Kunststofferzeugenden Industrie).
    • KTW AG, eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Tinkwasserkommission des Umweltbundesamtes und der Kunststoffkommission/Expertengruppe des BfR), BfR = Bundesinstitut für Risikobewertung.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
    Ich bin Inhaber und Geschäftsführer der Unternehmensberatung Dr. Kleinert UG. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung der gesamten Lieferkette vom Rohstoffhersteller bis zum Packmittelhersteller von Lebensmittelverpackungen.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
    Die harmonisierte EU-Verordnung 10/2011 für Kunststoffe. Die Vielzahl der verschiedenen nationalen Regelwerke aller EU-Mitgliedsstaaten werden durch nur eine einzige Verordnung ersetzt. Die Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kunststoffen in Lebensmittelverpackungen wird vom Hersteller auf den Gesetzgeber übertragen.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
    Für alle in Lebensmitteln verwendeten Materialien sollten harmonisierte Regularien geschaffen werden. Dringend reguliert werden sollten Lacke/Lackrohstoffe, da diese oft in Mehrschichtverpackungen mit den Lebensmitteln direkt in  Kontakt stehen.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
    Alle Mitglieder der Lieferkette Lebensmittelverpackung (Rohstoff bis zum fertigen Packmittel) müssen ihren Kunden mit der Produktlieferung eine “Declaration of compliance” zur Verfügung stellen. Weiterhin müssen bei Bedarf “Supporting documents” vorgelegt werden können. Mit beiden Dokumenten muss die gesundheitliche Unbedenklichkeit des gelieferten Produkts belegt werden.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?
    Ich schätze die Bedeutung sehr hoch ein, wenn das ursprüngliche EU-Konzept der Exposition beibehalten wird. Danach gilt der SML-Wert für Kunststoffe und für alle anderen Kategorien von Materialien, z. B. Lacke, Klebstoffe, Druckfarben. Leider geht die Entwicklung heute in eine andere Richtung. Die Listung von neuen Stoffen in der EU-Verordnung 10/2011 erfolgt heute oft mit Einschränkungen. Die Listung gilt oft nicht mehr für alle Kunststoffe, sondern beschränkt sich auf wenige oder nur einen einzelnen Kunststoff.

    Sie referieren über “Migrations-Modelling”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
    Ich unterstütze das Migrations-Modelling und hoffe damit das Vertrauen in die Modelle zu verbessern. Ich hoffe auf eine breite Anwendung des Migrations-Modelling.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?
    In meiner Freizeit kümmere ich mich um meine Familie. Ich interessiere mich für Geschichte und lese gern.

  • Herr Dr. Ralph Derra zu Regelungen bei Gesetzesvorgaben – weniger Pauschalanforderungen bitte

    Herr Dr. Ralph Derra zu Regelungen bei Gesetzesvorgaben – weniger Pauschalanforderungen bitte

    Herr Dr. Ralph Derra promovierte in Chemie an der Universität Würzburg bei Prof. Helmchen. Nach Arbeitseinsätzen bei ISEGA GmbH in Berlin und einer Papier- und Zellstoff-Fabrik in Deir-Ez-Zor, Syrien, übernahm er die Laborleitung der ISEGA GmbH, Aschaffenburg und ist dort seit 1986 Geschäftsführer.

    Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verpackungsmaterialien, Boden und Luftanalytik betreut er den Zertifizierungsbereich von Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln. Neben der Analytik und Bewertung von Lebensmittelverpackungen sind Umweltauswirkungen, wie Recycling und Kompostierung, Arbeitsschwerpunkte.

    In der neuen Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS vertritt er die Gesellschaft Deutscher Chemiker GDCh in den Bereichen Chemie und gesundheitlichem Verbraucherschutz.

    Dr. Derra ist Obmann der analytischen DIN-Gruppen für Papier sowie für den Lebensmittelkontakt von Kunststoffen und vertritt in dieser Funktion auch die deutsche Normung in den europäischen Gremien bei CEN. Seit 2015 ist er Chairman des CEN/TC 172 Pulp, Paper and Board.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
    Mein Institut ist im Schwerpunkt mit der Prüfung und Zertifizierung von Materialien für den Kontakt mit Lebensmitteln tätig.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
    Ich selbst halte die klassischen deutschen Empfehlungen anstelle von Gesetzen für hilfreicher. Das liegt vielleicht auch an der Mentalität der Deutschen. Empfehlungen können schneller an eine Problemstellung angepasst werden.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
    Die Gesetzesvorhaben sollten schneller umgesetzt werden. Gesetzesentwürfe sind im Markt nicht sehr hilfreich, da sie von der Abnehmerseite schon eingefordert werden, obwohl sie die Produzentenseite noch gar nicht erfüllen muss und es noch gar keine geeigneten Maßnahmen gibt.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
    In der Entwicklung einer guten Kommunikation mit den Abnehmern, was sie wirklich benötigen. Es gibt mittlerweile zu viele pauschale Anforderungen an Lebensmittelverpackungen, die eigentliche keinen nennenswerten Beitrag zur Lebensmittelsicherheit bringen.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?
    SML-Anforderungen sind für ein Prüflabor natürlich ein Wirtschaftsfaktor. Leider wird oft übersehen, dass sie teilweile historisch sind und nur wenig Bezug zu heutigen Materialqualitäten haben. Eine einfache Überschreitung eines SML-Wertes heißt noch lange nicht, dass der Verbraucher deswegen geschädigt wird. Man sollte dann mit den Instrumenten des Risikomanagements arbeiten.

    Sie referieren über NIAS in Papier. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
    In den letzten Jahren werden Problemlösungen mit der Lebensmittelverpackung weniger von der wissenschaftlichen Seite, sondern mehr von der Skandalseite – wie entgehe ich einer Veröffentlichung – betrieben.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?
    Da ich noch Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren habe, kann ich mich außerhalb der Firmentätigkeit tatsächlich noch am Familienleben begeistern. Ich versuche, mich jetzt aber auch mit Golf in Richtung einer altersgerechteren Tätigkeit zu bewegen.

  • Innoform hilft, sicher zu surfen und sicher zu verpacken

    Innoform hilft, sicher zu surfen und sicher zu verpacken

    Innoform stellt nun seine Internetseiten über eine noch sichere Verbindung bereit. Insbesondere für den Login und Auftragsbereich folgen wir damit vielen Kundenforderungen. Ab sofort ist die Verbindung zu www.innoform.de und www.innoform-testservice.de sowie www.innoform-coaching.de verschlüsselt und damit deutlich sicherer erreichbar als früher.

  • Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Lebensmittel sind nach guter Herstellungspraxis herzustellen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt auf seiner Internetpräsenz eine Übersicht zu Anforderungen und nationalen sowie europäischen rechtlichen Regelungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände.

    Berücksichtigt werden auch einige materialspezifische Vorschriften auf europäischer Ebene für Lebensmittelbedarfsgegenstände

    Für die Umsetzung und Anwendung einzelner EU-Regelungen wurden Leitlinien entwickelt. Zusammen mit den betreffenden Rechtsvorschriften sind diese auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

    EU-Zulassungen

    Für EU-Zulassungen ist eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich. Die Stellungnahmen basieren auf einer umfassenden Risikobewertung durch die EFSA. EU-Zulassungsverfahren existieren für folgende Lebensmittelbedarfsgegenstände:

    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff
    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus regenerierter Zellulose
    • Recyclingverfahren für recycelte Kunststoffe für Lebensmittelbedarfsgegenstände und
    • aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

    Informationen zu den Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BVL verfügbar.

    Andere für Lebensmittelbedarfsgegenstände relevante Regelungen

    Es gibt noch nicht für alle Materialien, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, spezifische europäische Rechtsvorschriften. Für diese nicht-harmonisierten Bereiche können aber teilweise andere Regelungen herangezogen werden.

    Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Empfehlungen für bisher nicht spezifisch geregelte Lebensmittelbedarfsgegenstände erarbeitet. Diese Empfehlungen sind zwar keine Rechtsnormen, stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik in Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit dar: BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt (ehemals „Kunststoffempfehlungen“)

    Geplante nationale rechtliche Regelungen

    Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen und Gesundheitsgefahren von Mineralölen  zu schützen, ist Anfang März 2017 der Entwurf für eine so genannte Mineralöl-Verordnung an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.

    Der Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Deutsch)/Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Englisch) sieht u. a. eine Positivliste der Stoffe vor, die bei einer Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen.

    Europarat

    Der Europarat befasst sich u. a. mit den Lebensmittelbedarfsgegenständen, die von Seiten der Europäischen Kommission bisher nicht spezifisch geregelt worden sind. Im EDQM werden daher entsprechende Resolutionen und Technische Leitlinien zu einzelnen Materialtypen, beispielsweise Gummi, Kork oder Metalle und Legierungen, erarbeitet: Resolutionen und Technische Leitlinien des Europarats.

    Ansprechpartner bei Fragen zur Rechtskonformität

    Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände in Deutschland in den Verkehr bringen, müssen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen einhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darf keine Rechtsauskünfte in Einzelfällen erteilen.

    Unternehmen können sich an folgende Institutionen wenden, um sich über die Auslegung und Anwendung rechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu informieren:

    • der für die Branche zuständigen Interessenverband (bei Mitgliedschaft)
    • Lebensmittelsachverständige, etwa um die Übereinstimmung eines Produkts mit den zu beachtenden Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Anschriften von Sachverständigen finden Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer unter www.dihk.de/ihk-finder.
      Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (www.svv.ihk.de) enthält Angaben zu den Sachverständigen, die von Industrie- und Handelskammern, von Landwirtschaftskammern oder von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt wurden.
    • die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde: Zuständig ist die Behörde am Standort des Unternehmens/Importeurs in Deutschland. Die Anschriften der jeweiligen Behörden können Sie bei den Ministerien der Länder erfragen. Die entsprechenden Internetseiten erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

     

  • Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der der Konformitätsarbeit  und inwieweit sind Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert? Mit diesem Thema hat sich Herr Dr. Martin Wesch in diesem Blogeintrag beschäftigt.

    Welche Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit typischerweise von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt UND ausgeschlossen werden und wie die sachkundige Person sich wenigstens teilweise gegen die Inanspruchnahme finanzieller Schäden absichern kann, darum geht es in dem weiterführenden Fachartikel Versicherung und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person von Dr. Martin Wesch, Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht.

    Dem allgemeinen Irrglauben, dass die Versicherer sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihrer Haftung freizeichnen können, steht geltendes Recht (Artikel und Link Änderungen des Haftungsrechts) entgegen.

    Dr. Martin Wesch, Kanzlei WESCH & BUCHENROT, Stuttgart referiert auf der Tagung Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH) – Konformität sicherstellen am 20./21. Juni in Osnabrück darüber, welches Haftungsrisiko Mitarbeiter, Führungspersonal und Geschäftsführung selbst tragen.

  • Christian Kirchnawy über die Rolle von in-vitro Bioassays bei der Risikobewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien

    Christian Kirchnawy über die Rolle von in-vitro Bioassays bei der Risikobewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien

    Dr. Christian Kirchnawy, geboren in Baden, studierte Lebensmittel- und Biotechnologie an der BOKU in Wien. Bereits im Zuge seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich mit dem Thema “Hormonaktive Substanzen in Kunststoffen”. Im Anschluss an sein Studium setzte er die Arbeit an diesem Thema in Form einer Dissertation am OFI fort, wo er seit Anfang 2010 im großen Forschungsprojekt „Xenohormone“ an der Entwicklung von biologischen und chemischen Methoden zur Untersuchung von Kunststoffen auf hormonaktive Substanzen arbeitet. Im Sommer 2011 übernahm Christian Kirchnawy die wissenschaftliche Leitung des Forschungsprojektes sowie die Leitung des Bereichs Mikrobiologie & Zellkultur am OFI. Der Fokus seiner Arbeit liegt heute auf der Bewertung der Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien und Medizinprodukten durch eine Kombination aus chemischer Spurenanalytik und in-vitro Bioassays.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?

    Ich beschäftige mich beruflich mit neuen Methoden zur Evaluierung der Sicherheit von Verpackungen, insbesondere mit unbeabsichtigt eingebrachten Substanzen (NIAS) und der Rolle, die in-vitro Bioassays bei der Sicherheitsbewertung spielen können. Der Fokus liegt dabei zwar nach wie vor auf der wissenschaftlichen und analytischen Seite – der rechtliche Hintergrund spielt aber auch bei meiner Arbeit eine immer wichtigere Rolle.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?

    Dass durch die EU-Verordnung 10/2011 für Kunststoffe zumindest alle Monomere, Additive und Ausgangsstoffe europaweit einheitlich geregelt sind, halte ich für sehr wertvoll. Ähnliche europaweit harmonisierte Vorgaben würden wir uns auch in anderen Bereichen, z. B. bei Farbpigmenten oder Druckfarben, wünschen.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?

    Bei der Bewertung der Sicherheit von NIAS gibt es derzeit eine große Kluft zwischen dem, was theoretisch vom Gesetzgeber gefordert wird, und dem, was sich in der Praxis mit vertretbaren finanziellen Mitteln analytisch durchführen lässt. Vor allem, wie bei der Bewertung mit nicht identifizierten Substanzen umgegangen werden soll, ist offen.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    Aus meiner eigenen beruflichen Perspektive in der Sicherheitsbewertung von NIAS, die – obwohl gesetzlich bereits gefordert von vielen Betrieben – noch fast gar nicht umgesetzt wurde.

    Ein ganz großes Thema werden in den nächsten Jahren aber sicher die steigenden Anforderungen an die Recycling-Quoten sein – das ist aber eher ein Thema für meine Kollegen.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Grenzwerte sind für die Bewertung der Sicherheit von Verpackungen sehr hilfreich, da sie eindeutige, klar definierte Kriterien sind, an Hand derer die Konformität der Verpackung bewertet werden kann. Viel schwieriger wird es dort, wo es keine klaren Grenzwerte gibt: z. B. im Bereich NIAS.

    Sie referieren über “Kombination von in-vitro Assays und chemischer Spurenanalytik für die Risikobewertung von NIAS”. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Die Risikobewertung von NIAS  stellt Verpackungshersteller vor Herausforderungen, die mit derzeitigen analytischen Methoden oft nicht zufriedenstellend gelöst werden können. In der Regel können nicht alle NIAS verlässlich identifiziert werden. In-vitro Bioassays, die nicht spezifische chemische Substanzen, sondern eine biologische Wirkung (z. B. Schädigung der DNA) detektieren, können hier eine wertvolle Ergänzung zur chemischen Spurenanalytik darstellen. Bei der Bewertung von Medizinprodukten aus Kunststoffen setzen wir solche Methoden bereits seit langem ein – die immer weiter steigenden Anforderungen an die Sicherheitsbewertung von Verpackungen machen diese Methoden jetzt auch für Lebensmittelkontaktmaterialien interessant.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?

    Zeit mit meinen Kindern verbringen – für alle anderen Hobbies (Fußball, Volleyball, Schach, Reisen, …) ist leider immer weniger Zeit da …

     

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