Kategorie: Barrierefolien

Die Sperrwirkung einer Folie ist eine der wichtigsten Eigenschaften bei Verpackungen. Wir prüfen nicht nur auf Dichtigkeit insgesamt, sondern auch hinsichtlich spezieller Gase wie Sauerstoff, Wasserdampf oder auch CO2, N2 oder Luft.

  • 500.000 Betriebskontrollen: Beanstandungsgrund Nr. 1 ist die Hygiene

    500.000 Betriebskontrollen: Beanstandungsgrund Nr. 1 ist die Hygiene

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Daten zur Lebensmittelüberwachung 2018 veröffentlicht.

    Insgesamt haben die Lebensmittelkontrolleure 504.730 Betriebe unangekündigt überprüft. Es wurden 366.986 Proben untersucht.

    8.647 Proben entfielen auf Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt. Dazu gehören unter anderem Küchenutensilien, Geschirr, Besteck und Lebensmittelverpackungen. 1.152 dieser Proben wurden beanstandet. Die Quote der Beanstandungen bei Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt sank im Vergleich zum Vorjahr von 15,4 auf 13,3 %. Hauptursachen für Beanstandungen waren Verstöße bei der Kennzeichnung/Aufmachung mit 50,8 % (2017: 53,7 %).

    Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

  • Ist Bambus-Geschirr gesundheitlich unbedenklich?

    Ist Bambus-Geschirr gesundheitlich unbedenklich?

    Nachhaltig, natürlich, unbedenklich, biologisch abbaubar, kompostierbar, umweltschonend, spülmaschinenfest, aus nachwachsenden Rohstoffen, ökologisch wertvoll, recyclebar, wiederverwendbar, 100 % Bambus … Das sind nur einige Argumente, mit denen die Hersteller ihre Coffee-to-go-Becher als Alternative zu Plastik anbieten.

    Neben Bambus sind aber auch Kunststoffe wie Melaminharz oder Harnstoff-Formaldehydharze enthalten. Dieses Bambusgeschirr hat eine matte Oberfläche und eine Holzmaserung ist nicht zu erkennen.

    Wenn die Becher mit heißen Flüssigkeiten gefüllt werden, die heißer sind als 70 Grad, migrieren die Bausteine des Melaminharzes – Formaldehyd und Melamin – in das Lebensmittel.

    So bestätigte der vzbv ( Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ), dass 2018 und 2019 ALLE insgesamt 37 untersuchten Proben von Bambusprodukten den Grenzwert für Formaldehyd deutlich überschritten haben, und dass eine Probe zusätzlich den Grenzwert für Melamin nicht eingehalten hat.

    Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel- und Futtermittel hatte schon 2018 in seinem Bericht auf Seite 31 bekannt gegeben, dass der Anstieg der Warnungen für Bedarfsgegenstände um 17 % zum Teil auf „Bambus – Geschirr“ zurückzuführen ist.

    Weitere Informationen finden Sie hier:
    https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/umwelt-haushalt/produkte/schadstoffe-in-bambusgeschirr-20573

  • Verordnung (EU) 2019/1338 der Kommission vom 8. August 2019

    Verordnung (EU) 2019/1338 der Kommission vom 8. August 2019

    Die nächste Änderungsverordnung der 10/2011 wurde am 8. August 2019 veröffentlicht und ist gestern in Kraft getreten. Es ist aber nur eine Ergänzung zur Zulassung einer Substanz.

    Die Beschränkung für die Substanz Poly((R)-3-hydroxybutyrat-co-(R)-3-hydroxyhexanoat) (FCM-Stoff-Nr. 1059, CAS-Nr. 147398-31-0) wurde wie folgt erweitert:

    Nur zur alleinigen oder zur Verwendung in einer Mischung mit anderen Polymeren im Kontakt mit allen Lebensmitteln bis sechs Monate oder länger bei Raumtemperatur oder darunter, einschließlich Phasen der Heißabfüllung oder kurze Phasen des Erhitzens. Die Migration aller Oligomere mit einem Molekulargewicht unter 1 000 Da darf 5,0 mg/kg Lebensmittel nicht überschreiten.

    Wenn das fertige Material oder der fertige Gegenstand, das/der diesen Stoff enthält, in Verkehr gebracht wird, müssen die Belege gemäß Artikel 16 eine ausführliche Beschreibung der Methode enthalten, mit der sich bestimmen lässt, ob die Migration von Oligomeren die Beschränkungen gemäß Tabelle 1 Spalte 10 erfüllt. Diese Methode muss zur Verwendung im Rahmen der Konformitätsprüfung durch eine zuständige Behörde geeignet sein. Ist eine angemessene Methode öffentlich verfügbar, so ist auf diese Methode zu verweisen. Erfordert die Methode eine Kalibrierungsprobe, so ist der zuständigen Behörde auf Anforderung eine hinreichende Probe zur Verfügung zu stellen.

    Die vollständige Version der Änderungsverordnung finden Sie hier.

    Bei Fragen zu Konformitätserklärungen helfe ich gern weiter: Heike Schwertke 0441 94986-14

  • Nachhaltige Verpackungskonzepte für die Fleischbranche

    Nachhaltige Verpackungskonzepte für die Fleischbranche

    Darum geht es in dem Seminar, das das Kompetenznetzwerk Ernährungswirtschaft am 9. September 2019 bei der Micarna SA in Bazenheid/Schweiz veranstaltet. Ein Betriebsrundgang bei der Micarna SA rundet die Veranstaltung ab.

    Das Seminar greift das aktuell vielbeachtete Thema Lebensmittelverluste respektive «Food Waste» auf: Im Fokus steht das richtige Verpacken von Fleisch- und Wurstwaren, um den hohen Ansprüchen an Qualität, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit gerecht zu werden.

    Dieses Seminar richtet sich an alle, die sich jetzt oder in Zukunft mit dem Thema “Nachhaltige Verpackungskonzepte für die Fleischbranche” beschäftigen. Mit dem Seminar möchte das Kompetenznetzwerk Ernährungswirtschaft auch Praktiker und Spezialisten aus den Bereichen Produktion, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und F&E, Herstellung und Handel sowie Mitarbeiter aus der Überwachung ansprechen, die sich mit Fragen zur Lebensmittelverpackung befassen.

    Weiterführende Informationen finden Sie hier.

  • Neue Orientierungswerte für die Bewertung von Oligomeren aus PA6- und PA66-haltigen (Folien-)Verpackungen

    Neue Orientierungswerte für die Bewertung von Oligomeren aus PA6- und PA66-haltigen (Folien-)Verpackungen

    Die Oligomere des Polyamid 6 (aus Caprolactam) und aus Polyamid 66 (aus Hexamethylendiamin und Adipinsäure) sind nicht in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 gelistet. Dementsprechend gibt es bisher auch keinen Grenzwert.

    Laut 21. Sitzung der BfR-Kommission (in Deutschland) für Bedarfsgegenstände (wie Verpackungen) wird die Bewertung von Polyamid-Oligomeren der Stellungnahme Nr. 014/2018 des BfR vom 30. Mai 2018 überarbeitet.

    Aufgrund vorliegender Studien zur Genotoxizität sowie zur akuten, subakuten und subchronischen Toxizität einzelner Oligomere bzw. von Mischungen verschiedener Oligomere ist die folgende Höchstmenge für eine Migration als toxikologisch akzeptabel einzustufen: 5 mg/kg Lebensmittel(-simulanz) als Summe der Migrationswerte der zyklischen PA 6-Oligomere (n = 2 bis 8, also Dimer bis Octamer) sowie der zyklischen PA 6,6-Oligomere (n = 1 bis 4, also „Monomer“ bis Tetramer). Vorher lag der angenommene Orientierungswert bei 0,09 mg/kg Lebensmittel(-simulanz). Es ergibt sich somit für einige, früher gemessene Grenzwertüberschreitungen eine Entschärfung.

    Die vollständige Veröffentlichung (Protokoll vom 7. November 2018) finden Sie hier: https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/21-sitzung-der-bfr-kommission-fuer-bedarfsgegenstaende.pdf

  • Anpassung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Anpassung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Die 12. Anpassung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 durch Verordnung (EU) 2019/37 wurde veröffentlicht. Hier finden Sie die Originalfassung.: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32019R0037

    Doch was ändert sich für die Flexpacker?

    Die Anhänge I und III werden geändert:

    • Anpassungen der Stofflisten
      • Crotonsäure, CAS 3724-65-0: Aufnahme SML (T)
      • 3-Hydroxybuttersäure-3-Hydroxyvaleriansäure-Copolymer, CAS 080181-31-3: Aufnahme SML (T)
      • 1,2,3,4-Tetrahydronaphthalin-2,6-dicarbonsäuredimethylester, CAS 23985-75-3: Bezeichnung in englischer Fassung korrigiert
      • [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan, CAS 2530-83-8: Verwendung als Zusatzstoff oder als Hilfsstoff bei der Herstellung von Kunststoffen bzw. Verwendung als Monomer oder als anderer Ausgangsstoff oder als durch mikrobielle Fermentation gewonnenes Makromolekül korrigiert
    • Aufnahme von 3 neuen Stoffen:
      • (Poly((R)-3-hydroxybutyrat-co-(R)-3-hydroxyhexanoat), CAS 147398-31-0
      • Dimethylcarbonat, CAS 616-38-6
      • Isobutan, CAS 75-28-5
    • Klarstellung, dass Milcherzeugnisse mit pH <= 4,5 mit Simulanz D1 und B und > 4,5 nur mit D1 zu prüfen sind

  • These der Woche 4: Verpackungen emittieren Mikroplastik

    These der Woche 4: Verpackungen emittieren Mikroplastik

    Mikroplastik ist nicht nur in aller Munde, sondern auch in jeder Kunststoffverpackung zu finden. So oder so ähnlich lauten viele aktuelle Schlagzeilen rund um das Thema Vermüllung (Littering) der Meere, Wälder und auch der Lebensmittel.

    Hinzu kommen Bemühungen verschiedener NGO’s, Umweltorganisationen, Medien und auch der Politik, das Thema Mikroplastik für das Verdrängen von Plastik insgesamt aus unserem Leben zu instrumentalisieren.

    Was ist Mikroplastik eigentlich?

    Aber was ist denn nun eigentlich Mikroplastik, wie gefährlich ist es und wo kommt es her? Leider werden hier oft viele Sachverhalte in einen Topf geworfen und durcheinander gebracht. So hat die schwimmende Rewe-Tüte im Rhein erst einmal keinen Einfluss auf Mikroplastik. Dafür muss diese erst einmal über einen langen Zeitraum durch Sonne und Bewegung zu solchen kleinen Teilchen von 1 – 500 µm Durchmesser zermahlen werden. Zum Vergleich: Die Dicke eines menschlichen Haars  wird im Durchschnitt mit rund 80 µm beschrieben. Mikroplastik ist also mikroskopisch klein, aber gut nachweisbar. Die Schwierigkeit bei der Analyse besteht eher darin, den s. g. Blindwert – also einen Messwert für “Null”- für den Gehalt von Mikroplastik in einer Probe sicher zu bestimmen, da praktisch überall in der Luft, im Wasser und im Boden Mikroplastik allgegenwärtig zu finden ist.

    Man unterscheidet somit zwei Arten von Mikroplastik: Typ A, welcher als Mikroplastik benutzt wird (z. B. in Cremes) und Typ B, der bei Gebrauch, Verbrauch und Entsorgung von Plastik entsteht.

    Bei Typ B wird dann noch in 2 Untergruppen unterschieden: primär (durch Abrieb oder beim Gebrauch anfallend) und sekundär (zermahlen und Zerfall durch chemische und physikalische Zerfallsprozesse, u. a. durch UV-Licht).

    Wo kommt Mikroplastik her?

    Heute kennen wir viele Quellen von Mikroplastik. Eine Liste der häufigsten Quellen findet sich hier.

    Unter den Topp 5 Quellen tauchen Verpackungen bisher gar nicht auf. Die Liste wird angeführt von:

    • Reifenabrieb
    • Emissionen bei der Abfallentsorgung
    • Abrieb von Polymeren und Bitumen in Asphalt

    Das Fraunhofer Umsicht Institut kommt somit zu dem Schluss:

    Primäres Mikroplastik vom Typ B (beim Gebrauch entstehendes Mikroplastik) ist in Bezug auf die emittierte Menge relevanter als Typ A; Elastomere machen den größten Teil des Mikroplastiks aus;
    Verkehr, Infrastruktur und Gebäude emittieren die größten Mengen.

    Wo kommt Mikroplastik vor und wie gefährlich ist es?

    Grundsätzlich findet sich nahezu überall Mikroplastik. Egal, ob man Wasser, Luft, Fische, Muscheln oder einen Ackerboden analysiert, Mikroplastik lässt sich fast immer nachweisen. Auch hier gilt, je kleiner ein Partikel ist, desto eher kann er vom menschlichen Organsimus aufgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für Partikel kleiner als 50 µm. Da die Forschung hier noch am Anfang ist, lässt sich überhaupt noch keine toxikologische Bewertung durchführen. Hier liegt viel Arbeit bei den zuständigen Labors. Der Volksmund würde sagen – “Gut ist das wohl eher nicht…”

    Welchen Einfluss haben Verpackungen auf Mikroplastik im Lebensmittel?

    Man weiß heute, das z. B. Muscheln mit Mikroplastik angereichert sind. Ob dadurch eine Gefahr ausgeht, ist unklar. Klar hingegen ist: der Plastikpartikelgehalt aus den Muscheln ist verschwindend gering (123 Partikel/Jahr), im Vergleich zu dem, was durch die Luft auf jede Mahlzeit gelangt (bis zu 114 Mikroplastikpartikel pro Mahlzeit).

    In einer Studie des Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe wurden verschiedene verpackte Mineralwasser untersucht.

    Es wurde Mineralwasser aus 22 verschiedenen Mehrwegflaschen und Einwegflaschen aus PET untersucht, aus 3 Getränkekartons und 9 verschiedenen Glasflaschen. Dabei wurde in allen Verpackungsarten Mikroplastik im kleinen (50 – 500 µm) und sehr kleinen (1 – 50 µm) Größenbereich gefunden. Ca. 80 % aller identifizierten Partikel gehörten dem kleinsten untersuchten Größenbereich von 5-20 µm an.

    • In PET-Mehrwegflaschen fand man  118 ± 88 Mikroplastikpartikel/L (MPP/L).
    • In PET-Einwegflaschen wurden lediglich 14 ± 14 MPP/L gefunden.
    • Und in Getränkekartons wurden sogar nur 11 ± 8 MPP/L gefunden.

    Hier scheinen also die Einwegflasche und der Getränkekarton deutlich vorteilhafter zu sein.

    Erkenntnislage heute

    Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die menschliche oder tierische Gesundheit durch Mikroplastik gefährdet wird. Mikroplastik kann Giftstoffe absorbieren und im Körper abgeben, auch wenn es selber wieder ausgeschieden wird. Mikroplastik in Lebensmitteln ist im Vergleich zur Kontamination beim Essen selbst durch die Luft deutlich kleiner. Einweg-PET-Flaschen sind weniger mit Mikroplastik verunreinigt als Mehrwegflaschen. Kunststoffverpackungen bringen auch immer Mikroplastik in die Umwelt und ins Lebensmittel ein. Plastik in der Umwelt summiert sich Jahr für Jahr auf und kann dadurch zur Zeitbombe werden. Die Kontamination der Luft durch Verkehr und bei der Abfallentsorgung muss vorrangig bei der Bekämpfung von Mikroplastik in den Fokus rücken.

    Quellen:

    https://www.cvua-mel.de/index.php/aktuell/138-untersuchung-von-mikroplastik-in-lebensmitteln-und-kosmetika

    http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0043135417309272

    http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0043135417309272

    https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikationen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf

    von Karsten Schröder

  • These der Woche 3: Trotz Gesetzgebung, Verpackungen zu vermeiden, bevor man wiederverwendet oder recycelt, werden seit Jahrzehnten immer mehr Verpackungen produziert

    These der Woche 3: Trotz Gesetzgebung, Verpackungen zu vermeiden, bevor man wiederverwendet oder recycelt, werden seit Jahrzehnten immer mehr Verpackungen produziert

    Warum ist es eigentlich so, dass zumindest in Deutschland seit den 1990er Jahren immer mehr Verpackungen produziert und verwendet werden? Hierzu zunächst einige Fakten in Form einer Grafik. Zunächst schauen wir uns einmal das Abfallaufkommen in Deutschland an:

    Hier wird schnell deutlich, dass Post-Consumer – auch Verpackungen stetig gestiegen sind. Hingegen hat das produzierende Gewerbe seine Abfälle nahezu konstant halten können – trotz steigernder Produktionsmengen.

    Sieht man sich nun den Verpackungsverbrauch in Deutschland dazu an, sieht man auch, woher der Zuwachs stammt.

    Das bestätigt auch diese Grafik – auch von: https://www.umweltbundesamt.de/

    Das zeigt doch eindeutig, dass die gesetzlich vorgegebene Vermeidungsstrategie bei annähernd stagnierenden Bevölkerungszahlen nicht gegriffen hat. Was läuft da falsch? Es gab bisher keinerlei kommerziellen Druck, Kunststoffverpackungen zu vermeiden – im Gegenteil. Viele Kunststoffverpackungen haben weniger nachhaltige Systeme wie Mehrweg-Glasverpackungen, Dosen etc. verdrängt. Aus gutem Grund natürlich. Aber damit lässt sich das massive Wachstum allein nicht begründen. Auch werden immer wieder der demografische Wandel und die damit einhergehenden geringeren Verpackungsgrößen ins Feld geführt. Aber verschweigen wollen wir auch nicht, dass alle mehr an kleineren Verpackungen verdienen als an größeren.

    Insbesondere sind das:

    • Die Produzenten der zu verpackenden Güter – insbesondere Lebensmittel
    • Der Handel durch größere Margen
    • Der Packmittelhersteller durch mehr Verpackungen
    • Der Rohstoffhersteller durch mehr Masse, da kleinere Verpackungen ein ungünstigeres Verhältnis von verpacktem Volumen zu umhüllender Verpackungen und somit mehr Menge bedeuten
    • Der Entsorger, der ebenfalls mehr entsorgen kann und Entgelte sich auch danach richten
    • Der Recycler, der mehr zu recyceln hat etc.

    Sinnvoll erscheint bei dieser Aufreihung, wenn man denn wirklich weniger Kunststoff produzieren wollte, höherwertige Verpackungen zu entwickeln, die entweder Produkte noch länger schützen, um dadurch den Materialeinsatz zu rechtfertigen. Oder man muss rigoros umdenken in lokale Vertriebsstrukturen, manuelle Mehrwegsysteme des Konsumenten (die er selber reinigt, handhabt und wieder befüllt). Da stellt sich aber schnell die Frage des volkswirtschaftlichen und ökologischen Nutzens. Da diese Gegensätze sich nur schwer wissenschaftlich in allgemeine Leitsätze fassen lassen, werden Industrie und Handel erst einmal so weiter machen wie bisher und Bemühungen verstärken, den Wertstoff Plastik in ihre eigenen Kreisläufen zu führen. Aber ohne öffentlichen Druck und rechtliche Vorgaben wird es noch lange dauern, bis völlig neue Strukturen etabliert sind. Erste Initiativen wie das Engagement beim Recycling von Rohstoffherstellern wie Borealis oder dem Kauf des Entsorgers Tönsmeier bestätigen diese Einschätzung.

    Und wer da sagt – alles egal – warum verbrennen wir nicht fleißig unsere Abfälle, dem sei dieses Video von Spiegel online empfohlen. Auch in dem Video wird deutlich, wie komplex die Fragestellung mit Kunststoffen und unserem “way of life” wirklich ist.

  • Profol setzt auf Nachhaltigkeit und gewinnt den Deutschen Verpackungspreis 2018

    Profol setzt auf Nachhaltigkeit und gewinnt den Deutschen Verpackungspreis 2018

    Auch Monomaterial-Beutel sind Thema im Rahmen der Standbeutelkonferenz: Der Spezialanbieter von Cast-Polypropylen-Folien Profol Kunststoffe GmbH bewarb sich erstmals um den Deutschen Verpackungspreis und konnte sich mit seinem innovativen CPPouch in der Kategorie “Nachhaltigkeit” innerhalb der Konkurrenz behaupten. Die Jury ehrt die ausgezeichneten Eigenschaften des Profol-Pouches, der anders als herkömmliche Weichverpackungen zu 100 % recycelbar ist.

    CPPouch stellt im Bereich der flexiblen Verpackungen die nachhaltige, weil energiesparende und zu 100% recycelbare Alternative zum laminierten Pouch aus PET/PE dar. Auf Laminieren und einen Kleber kann in der Herstellung komplett verzichtet werden. Zudem überzeugen die Durchstoßfestigkeit und die hohe Siegelnahtfestigkeit. CPPouch ist lösungsmittelfrei und verhält sich lebensmittelneutral. Für den Kunden bedeutet diese Neuentwicklung eine Erleichterung bei der Mülltrennung, denn die marktüblichen PET/PE Kombinationen erschweren bisher ein Recyceln des Pouch. Die Folien mit brillanter Farbwirkung stehen in weiß, transparent oder farbig zur Verfügung.

    Die Jury ehrt die ausgezeichneten Eigenschaften des Profol-Pouches, der anders als herkömmliche Weichverpackungen zu 100 % recycelbar ist.

    „Mit dem Gewinn dieses renommierten Preises können wir ein Ausrufezeichen hinter unsere Forschungen zum Thema „nachhaltiges Verpacken“ setzen und präsentieren auf der Fachpack mit dem frisch ausgezeichneten, marktreifen CPPouch eine ökologisch unbedenkliche und wettbewerbsfähige Alternative zum laminierten Pouch aus PET/PE“, freut sich Philipp Schieferdecker, Geschäftsführer Profol Kunststoffe.

     

  • Was bedeutet das neue Verpackungsgesetz eigentlich konkret?

    Was bedeutet das neue Verpackungsgesetz eigentlich konkret?

    Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Spätestens an diesem Tag müssen sich alle Händler und Hersteller noch mehr um das Recycling und die Entsorgung ihrer Verpackungen kümmern. Alle Händler und Hersteller, die ihre Produkte gewerbsmäßig erstmals an den privaten Endverbraucher verkaufen und die Verpackungen dort typischerweise als Abfall anfallen, sind deshalb gesetzmäßig verpflichtet, sich vor dem 01.01.2019 bei der zentralen Stelle Verpackungsregister online mit ihren Stammdaten und den Marken zu registrieren. Wie das funktioniert, wird hier leicht erklärt.

     

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