Kategorie: Barrierefolien

Die Sperrwirkung einer Folie ist eine der wichtigsten Eigenschaften bei Verpackungen. Wir prüfen nicht nur auf Dichtigkeit insgesamt, sondern auch hinsichtlich spezieller Gase wie Sauerstoff, Wasserdampf oder auch CO2, N2 oder Luft.

  • Plastikmüll im Meer – Marine Litering

    Plastikmüll im Meer – Marine Litering

    Sowohl Kunststoff- als auch Packmittelproduzenten müssen sich zunehmend einer massiven Kritik stellen: Marine Litering. Warum ist das auch ein Thema für Europa und sogar für Deutschland? Meiner Meinung nach sollten wir als Packmittelindustrie offensiver mit diesem Thema umgehen. Argumente wie: “… Das sind doch Themen der Entwicklungsländer…”, in die wir nicht liefern, sind nicht nur falsch, sondern auch gefährlich für unser aller Image. Sogar das öffentlich rechtliche Fernsehen nimmt sich immer häufiger des Themas Plastik im Meer an, wie z. B. der ZDF-Beitrag oder die Tagesschau.

    Dieses Thema ist nun nicht wirklich neu. Doch subjektiv scheint es immer „heißer“ zu werden. Erfreulich ist, dass die IK (Industrievereinigung Kunststoffverpackungen) http://www.kunststoffverpackungen.de/marine_litter_5263.html?langfront=de hierzu schon seit einigen Jahren aktiv ist. Aber die private und auch die geschäftliche Öffentlichkeit scheint manchmal nur wenige, objektive Informationen erhalten zu können – das sollten wir alle gemeinsam anpacken.

  • Hohe Freisetzung von Aluminiumionen in unbeschichteteten Aluminiummenüschalen

    Hohe Freisetzung von Aluminiumionen in unbeschichteteten Aluminiummenüschalen

    Schon ein zweistündiges Warmhalten von Lebensmitteln in unbeschichteten Alumuniummenüschalen setzt hohe Mengen an Aluminiumionen frei: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR) hat die Prüflebensmittel Sauerkrautsaft, Appfelmus (verdünnt) und passierte Tomaten den Bedingungen des Cook & Chill-Verfahrens mit den Prozessschritten Heißabfüllung, Schnellabkühlen, Kühllagern und Wiedererhitzen sowie der sich anschließenden Warmhaltephase ausgesetzt und den Übergang von Aluminiumionen analysiert.

    Die orientierenden Ergebnisse zeigen trotz der begrenzten Zahl der untersuchten Proben, dass bereits ein zweistündiges Warmhalten von Lebensmitteln in unbeschichteten Aluminiummenüschalen wesentlich zur Erhöhung der Gesamtexposition der Verbraucher gegenüber Aluminium beitragen kann.

    Auf Grundlage von Marktanalysen und Ernährungsstudien in Europa gibt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Gesamtexpositionen gegenüber Aluminium aus Lebensmitteln für (60 kg schwere) Erwachsene mit 0,2 bis 1,5 mg/kg Körpergewicht pro Woche und für Kinder und Jugendliche
    (97.5tes Perzentil) mit 0,7 bis 2,3 mg/kg Körpergewicht pro Woche an (EFSA, 2008).

    Nach einer Abschätzung der EFSA aus dem Jahr 2008 wird die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (tolerable weekly intake, TWI) von 1 Milligramm (mg) Aluminium je Kilogramm Körpergewicht wahrscheinlich bei einem Teil der Bevölkerung allein über Lebensmittel ausgeschöpft.

    Die vom BfR gemessenen Aluminiumübergänge aus den unbeschichteten Aluminiummenüschalen liegen teilweise um ein Vielfaches über diesem Freisetzungsgrenzwert: Empfindliche Verbrauchergruppen wie Kleinkinder oder Senioren verzehren unter Umständen täglich Speisen, die mit dem Cook & Chill-Verfahren zubereitet werden.
    Die Gesamtexposition gegenüber Aluminium sollte daher verringert werden. Zur Begrenzung der Aluminiumaufnahme aus metallischen Materialien für den Lebensmittelkontakt hat ein Expertenkomitee des Europarates auf der Basis des technisch Machbaren einen Freisetzungsgrenzwert von 5 mg Aluminium pro Kilogramm Lebensmittel festgelegt.

    Die vollständige Stellungnahme des BfR vom 29. Mai 2017 finden Sie hier.

  • Neuer Entwurf der Mineralölverordnung

    Neuer Entwurf der Mineralölverordnung

    Am 07.03.2017 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen neuen Entwurf zur Mineralölverordnung veröffentlicht.

    In Zukunft soll es nur eine Begrenzung für MOAH (C16-C35) für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton geben, die unter Verwendung von Altpapier hergestellt werden.  Danach dürfen keine aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe auf Lebensmittel mit einer Nachweisgrenze von 0,5 mg/kg Lebensmittel übergehen.

    Den neuen Entwurf finden Sie hier.

  • Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Für die VERORDNUNG (EU) Nr. 10/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ist am 28.04.2017 die
    7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 19. Mai 2017 mit einer Übergangsfrist bis zum 19.05.2018 in Kraft.

    Folgende Änderungen sind enthalten:

    • Stoffliste wurde ergänzt bzw. angepasst
    • Der Hinweis zur Konformitätsprüfung mit einer Restgehaltsbestimmung wurde bei einigen Stoffen herausgenommen, da nun Methoden für die Bestimmung der spezifischen Migration vorliegen
    • Nickel wurde als Metall in den Anhang II mit einem Grenzwert von 0,02 mg/kg Lebensmittel aufgenommen (Übergangsfrist bis 19.05.2019)
    • Im Anhang III (Lebensmittelsimulanzien) wurde eine Tabelle ergänzt, aus der deutlicher abgeleitet werden kann, welche Simulanzkombinationen für verschiedene Lebensmittelkombinationen repräsentativ sind
    • Im Anhang IV (Konformitätserklärung) wurde ergänzt, dass beim Oberflächen-/Volumenverhältnis das höchste Verhältnis der mit Lebensmittel in Berührung kommenden Fläche zum Volumen, anhand dessen die Konformität festgestellt wurde, oder gleichwertige Informationen angegeben werden

     

  • Karsten Schröder fordert mehr Innovation von der Verpackungsindustrie hin zur Kreislaufwirtschaft

    Karsten Schröder fordert mehr Innovation von der Verpackungsindustrie hin zur Kreislaufwirtschaft

    Am 5. und 6. Mai 2017 referierte Karsten Schröder in deutscher und englischer Vortragssprache zum Thema “Trends in der Flexpackindustrie”. Er arbeitete bei dem individuell gestalteten Impuls-Vortrag für Taghleef Industries insbesondere den bevorstehenden Trend der Kreislaufwirtschaft heraus.

    Zentrale Themen waren der Lebensmittelverderb (Save Food Engagement), die Ressourcenknappheit und die globale Erderwärmung, die als Treiber für ein Umdenken immer wieder genannt werden.

    Die EU und auch Deutschland mit seinem bevorstehendem Verpackungsgesetz verdoppeln nahezu die geforderten Recycling-Quoten. Das Besondere dabei: Es soll wesentlich weniger verbrannt und wesentlich mehr stofflich verwertet (rezykliert) werden.

    Internationale Zuhörer, die teilweise spontan am Messestand für 20 Minuten Station machten, teilten größIMG_1592tenteils die Forderungen nach einer Kreislaufwirtschaft. Anschließende Diskussionen brachten interessante Aktivitäten zu Tage. So berichtete ein Senegalese, dass er 2500 Mitarbeiter beschäftigte, die Müll (vorzugsweise Verpackungsmüll) sammelten, den er dann rentabel rezykliert – auch eine Art von Kreislaufwirtschaft! Mehr Infos unter www.inno-impuls.com

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  • Andreas Grabitz empfiehlt harmonisierte europäische Regelungen

    Andreas Grabitz empfiehlt harmonisierte europäische Regelungen

    Herr Dr. Andreas Grabitz studierte an den Universitäten Tübingen und Würzburg Chemie. Im Fachbereich Umweltchemie promovierte er an der Universität Lüneburg über die Bestimmung des Pestizideintrages in ackernahen Buchenwäldern.

    Seit dem 01.01.2005 ist er bei der Eurofins AG angestellt. Von 2005 – 2007 war er Larborleiter im Bereich der Produktanalytik, von 2008-2009 Kundenbetreuer und Projektleiter im Bereich Lebensmittelverpackungen. Aktuell kümmert er sich bei Eurofins jetzt um den Vertrieb und das Marketing von Lebensmittelverpackungen. Am liebsten beschäftigt er sich mit der industriekompatiblen Konformitätsarbeit und der Identifizierung minimal notwendiger Analysenumfänge und daraus resultierenden Einsparpotenzialen.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?

    Eurofins berät Verpackungshersteller und Anwender bezüglich der gesetzlichen Anforderungen an alle Arten von Lebensmittelverpackungen.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?

    Aufgrund der immer stärkeren internationalen Vernetzung der Märkte halte ich harmonisierte europäische Regelungen für sehr sinnvoll. Sicher sind diese sehr träge und werden nur langsam an aktuelle Entwicklungen angepasst, geben dem Anwender aber die Sicherheit, dass Materialien europaweit einheitlich bewertet und demnach auch vermarktet werden können.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?

    Der Bereich der Druckfarben ist sicher der, der in der Vergangenheit am meisten Diskussionen hervorgerufen hat. Eine Regelung in diesem Bereich wird auch von der Industrie als vordringlich angesehen.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?

    Ich denke, die größte Herausforderung ist seit längerer Zeit und leider immer noch aktuell die Kommunikation in der Lieferkette. Immer wieder hören wir von Herstellern und Anwendern, dass Materialien von Anwendern Bedingungen ausgesetzt sind, die dem Verpackungshersteller nie bekannt waren. Zu hohe Temperaturen beim Befüllen oder bei der Pasteurisierung/Sterilisierung sind nur zwei Beispiele, die zu großen Schwierigkeiten führen können, die vermeidbar wären, wenn Rohstofflieferanten, Hersteller, Verarbeiter und Anwender von Verpackungen besser miteinander kommunizieren würden.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?

    Grenzwerte, wie spezifische Migrationslimits, sind wichtige und zum Teil auch international anerkannte Hilfsmittel, um Sicherheit von Materialien zu gewährleisten. Der Preis für dieses „einfache“ Konzept der spezifischen Migrationslimits ist aber, dass viele vereinfachende Annahmen, wie z. B. eine standardisierte (i. d. R. viel zu hohe) Annahme einer täglichen Aufnahmemenge oder die üblicherweise angenommenen standardisierten Oberflächen-/Volumenverhältnisse, bei der Konformitätsprüfung zum Teil deutlich von den realen Bedingungen abweichen.

    Sie referieren über “Die deutsche Druckfarbenverordnung” und ihr Ende. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?

    Druckfarben und deren Inhaltsstoffe waren in der Vergangenheit Ursache für eine ganze Reihe von Skandalen, die teilweise auch in die Tagespresse Eingang gefunden haben. Die Hersteller von Druckfarben haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die Rezepturen von Druckfarben so zu gestalten, dass die Migration minimiert wird. Durch das AUS der deutschen Druckfarbenverordnung wird häufig der Eindruck erweckt, Druckfarben stünden nun wieder völlig im leeren Raum. Mit Hilfe dieses Vortrages möchte ich darstellen, dass dem absolut nicht so ist.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihrem beruflichen Aufgaben?

    Neben meinem Familienleben, das mit drei Kindern im Alter von 6, 10 und 12 Jahren noch durchaus fordernd ist, entspanne ich mich gern bei Gartenarbeit und bin begeisterter, aktiver Chorsänger.

     

  • Herr Dr. Ralph Derra zu Regelungen bei Gesetzesvorgaben – weniger Pauschalanforderungen bitte

    Herr Dr. Ralph Derra zu Regelungen bei Gesetzesvorgaben – weniger Pauschalanforderungen bitte

    Herr Dr. Ralph Derra promovierte in Chemie an der Universität Würzburg bei Prof. Helmchen. Nach Arbeitseinsätzen bei ISEGA GmbH in Berlin und einer Papier- und Zellstoff-Fabrik in Deir-Ez-Zor, Syrien, übernahm er die Laborleitung der ISEGA GmbH, Aschaffenburg und ist dort seit 1986 Geschäftsführer.

    Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verpackungsmaterialien, Boden und Luftanalytik betreut er den Zertifizierungsbereich von Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln. Neben der Analytik und Bewertung von Lebensmittelverpackungen sind Umweltauswirkungen, wie Recycling und Kompostierung, Arbeitsschwerpunkte.

    In der neuen Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS vertritt er die Gesellschaft Deutscher Chemiker GDCh in den Bereichen Chemie und gesundheitlichem Verbraucherschutz.

    Dr. Derra ist Obmann der analytischen DIN-Gruppen für Papier sowie für den Lebensmittelkontakt von Kunststoffen und vertritt in dieser Funktion auch die deutsche Normung in den europäischen Gremien bei CEN. Seit 2015 ist er Chairman des CEN/TC 172 Pulp, Paper and Board.

    Wie sind Sie beruflich mit gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Verpackungen befasst?
    Mein Institut ist im Schwerpunkt mit der Prüfung und Zertifizierung von Materialien für den Kontakt mit Lebensmitteln tätig.

    Welche Vorgaben halten Sie für besonders wertvoll und warum?
    Ich selbst halte die klassischen deutschen Empfehlungen anstelle von Gesetzen für hilfreicher. Das liegt vielleicht auch an der Mentalität der Deutschen. Empfehlungen können schneller an eine Problemstellung angepasst werden.

    Welcher Bereich sollte dringend vom Gesetzgeber aus Ihrer Sicht geregelt werden?
    Die Gesetzesvorhaben sollten schneller umgesetzt werden. Gesetzesentwürfe sind im Markt nicht sehr hilfreich, da sie von der Abnehmerseite schon eingefordert werden, obwohl sie die Produzentenseite noch gar nicht erfüllen muss und es noch gar keine geeigneten Maßnahmen gibt.

    Wo sehen Sie momentan für Packmittelhersteller besonderen Handlungsbedarf?
    In der Entwicklung einer guten Kommunikation mit den Abnehmern, was sie wirklich benötigen. Es gibt mittlerweile zu viele pauschale Anforderungen an Lebensmittelverpackungen, die eigentliche keinen nennenswerten Beitrag zur Lebensmittelsicherheit bringen.

    Wie schätzen Sie grundsätzlich die Bedeutung von Grenzwerten, z. B. für spezifische Migrationslimits (SML), ein?
    SML-Anforderungen sind für ein Prüflabor natürlich ein Wirtschaftsfaktor. Leider wird oft übersehen, dass sie teilweile historisch sind und nur wenig Bezug zu heutigen Materialqualitäten haben. Eine einfache Überschreitung eines SML-Wertes heißt noch lange nicht, dass der Verbraucher deswegen geschädigt wird. Man sollte dann mit den Instrumenten des Risikomanagements arbeiten.

    Sie referieren über NIAS in Papier. Was bewegt Sie besonders in diesem Zusammenhang?
    In den letzten Jahren werden Problemlösungen mit der Lebensmittelverpackung weniger von der wissenschaftlichen Seite, sondern mehr von der Skandalseite – wie entgehe ich einer Veröffentlichung – betrieben.

    Wofür begeistern Sie sich neben Ihren beruflichen Aufgaben?
    Da ich noch Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren habe, kann ich mich außerhalb der Firmentätigkeit tatsächlich noch am Familienleben begeistern. Ich versuche, mich jetzt aber auch mit Golf in Richtung einer altersgerechteren Tätigkeit zu bewegen.

  • Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Lebensmittel sind nach guter Herstellungspraxis herzustellen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt auf seiner Internetpräsenz eine Übersicht zu Anforderungen und nationalen sowie europäischen rechtlichen Regelungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände.

    Berücksichtigt werden auch einige materialspezifische Vorschriften auf europäischer Ebene für Lebensmittelbedarfsgegenstände

    Für die Umsetzung und Anwendung einzelner EU-Regelungen wurden Leitlinien entwickelt. Zusammen mit den betreffenden Rechtsvorschriften sind diese auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

    EU-Zulassungen

    Für EU-Zulassungen ist eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich. Die Stellungnahmen basieren auf einer umfassenden Risikobewertung durch die EFSA. EU-Zulassungsverfahren existieren für folgende Lebensmittelbedarfsgegenstände:

    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff
    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus regenerierter Zellulose
    • Recyclingverfahren für recycelte Kunststoffe für Lebensmittelbedarfsgegenstände und
    • aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

    Informationen zu den Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BVL verfügbar.

    Andere für Lebensmittelbedarfsgegenstände relevante Regelungen

    Es gibt noch nicht für alle Materialien, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, spezifische europäische Rechtsvorschriften. Für diese nicht-harmonisierten Bereiche können aber teilweise andere Regelungen herangezogen werden.

    Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Empfehlungen für bisher nicht spezifisch geregelte Lebensmittelbedarfsgegenstände erarbeitet. Diese Empfehlungen sind zwar keine Rechtsnormen, stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik in Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit dar: BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt (ehemals „Kunststoffempfehlungen“)

    Geplante nationale rechtliche Regelungen

    Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen und Gesundheitsgefahren von Mineralölen  zu schützen, ist Anfang März 2017 der Entwurf für eine so genannte Mineralöl-Verordnung an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.

    Der Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Deutsch)/Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Englisch) sieht u. a. eine Positivliste der Stoffe vor, die bei einer Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen.

    Europarat

    Der Europarat befasst sich u. a. mit den Lebensmittelbedarfsgegenständen, die von Seiten der Europäischen Kommission bisher nicht spezifisch geregelt worden sind. Im EDQM werden daher entsprechende Resolutionen und Technische Leitlinien zu einzelnen Materialtypen, beispielsweise Gummi, Kork oder Metalle und Legierungen, erarbeitet: Resolutionen und Technische Leitlinien des Europarats.

    Ansprechpartner bei Fragen zur Rechtskonformität

    Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände in Deutschland in den Verkehr bringen, müssen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen einhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darf keine Rechtsauskünfte in Einzelfällen erteilen.

    Unternehmen können sich an folgende Institutionen wenden, um sich über die Auslegung und Anwendung rechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu informieren:

    • der für die Branche zuständigen Interessenverband (bei Mitgliedschaft)
    • Lebensmittelsachverständige, etwa um die Übereinstimmung eines Produkts mit den zu beachtenden Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Anschriften von Sachverständigen finden Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer unter www.dihk.de/ihk-finder.
      Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (www.svv.ihk.de) enthält Angaben zu den Sachverständigen, die von Industrie- und Handelskammern, von Landwirtschaftskammern oder von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt wurden.
    • die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde: Zuständig ist die Behörde am Standort des Unternehmens/Importeurs in Deutschland. Die Anschriften der jeweiligen Behörden können Sie bei den Ministerien der Länder erfragen. Die entsprechenden Internetseiten erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

     

  • Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Versicherungsschutz und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person

    Wer haftet eigentlich bei Fehlern in der der Konformitätsarbeit  und inwieweit sind Haftungsrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert? Mit diesem Thema hat sich Herr Dr. Martin Wesch in diesem Blogeintrag beschäftigt.

    Welche Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit typischerweise von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt UND ausgeschlossen werden und wie die sachkundige Person sich wenigstens teilweise gegen die Inanspruchnahme finanzieller Schäden absichern kann, darum geht es in dem weiterführenden Fachartikel Versicherung und Haftungsprivileg der Sachkundigen Person von Dr. Martin Wesch, Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht.

    Dem allgemeinen Irrglauben, dass die Versicherer sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihrer Haftung freizeichnen können, steht geltendes Recht (Artikel und Link Änderungen des Haftungsrechts) entgegen.

    Dr. Martin Wesch, Kanzlei WESCH & BUCHENROT, Stuttgart referiert auf der Tagung Lebensmittelrecht und Verpackungen in Europa (D, A, CH) – Konformität sicherstellen am 20./21. Juni in Osnabrück darüber, welches Haftungsrisiko Mitarbeiter, Führungspersonal und Geschäftsführung selbst tragen.

  • Herr Dr. Karlheinz Hausmann zu umwelt- und umfeldgerechten Kunststoffverpackungen

    Herr Dr. Karlheinz Hausmann zu umwelt- und umfeldgerechten Kunststoffverpackungen

    Karlheinz Hausmann studierte Werkstoffwissenschaften an der Universtät Erlangen-Nürnberg und der ETH Lausanne. 1987 begann er seine Karriere bei DuPont de Nemours Intl SA in Genf, wo er auf verschiedenen Gebieten in der Polymerentwicklung tätig war und verschiedene Funktionen ausfüllte: Technischer Kundendienst, technische Marktentwicklung, Polymer- und Compoundentwicklung in den Bereichen der Ethylene, Copolymere, Fluoropolymere und technischen Polymere für die Anwendungsbereiche Verpackung, Autoinnenbereich und W&C.

    Besonders gut kennt er sich mit Anwendungen für flexible Lebensmittelverpackungen (Extrusionsbeschichtung, Blasfilm, Foliendesign) und mit erneuerbaren, nachhaltigen und kompostierbaren Materialien und Materiallösungen für die Verpackungsindustrie aus. So ist es auch nicht verwunderlich, dass er auf der Tagung über “Nachhaltige Verpackungen – Lightweighting und Recyclierbarkeit” referiert.

    Seine Lieblingsthemen sind die Ionomere (Surlyn®), Polymermodifikation und Biopolymere.

    Die Tagungsüberschrift: “Umwelt- und umfeldgerechte Kunststoffverpackungen” beschreibt den Spannungsbogen zwischen Marketing-, Konsumenten- und Umweltanforderungen. Wie sehen Sie insgesamt, abgesehen von Ihrem Vortragsthema, die Rolle der Verpackung im gesellschaftlichen Umfeld? Verpacken wir richtig?

    Das kommt drauf an, von welcher Seite Sie es betrachten- auf der einen Seite soll Verpackung schützen, auf der anderen Seite soll Verpackung gar nicht da sein, da sie als Störfaktor angesehen wird, der die Umwelt verschmutzt. Also arbeiten wir daran, die Verpackungsstoffe zu verringern, aber gleichzeitig den Produktschutz beizubehalten. Dies kann zu komplizierteren Strukturen führen, welche deswegen als schlecht recyclierbar eingeschätzt werden, aber in Wirklichkeit genauso gut recyclierbar sind wie ihre dickeren Vorgänger – sie müssen halt nur gesammelt und recycliert werden … dann stellt sich die Frage weniger.

    Der Punkt ist doch, den Verpackungsaufwand zu minimieren und den Produktschutz zu maximieren.

    Mit Ihrem Thema “Nachhaltige Verpackungen – Lightweighting und Recyclierbarkeit” leisten Sie einen inhaltlich sehr gut passenden Beitrag. Was genau werden Ihre Kernaussagen sein?

    Minimierung des Verpackungsaufwandes bei gleichzeitiger Maximierung des Produktschutzes. Recyclierbarkeit ist gegeben und kann durch Kompatibilisatoren optimiert werden, solange der Abfall gesammelt wird.

    An Beispielen wie dem Virtuous Circle in Südafrika kann das aufgezeigt werden. Auf diese Weise erhält der Recyclierprozess sowohl einen sozialen, wirtschaftlichen als auch umweltorientierten Gesichtspunkt. Mehrschichtfolienabfälle aus der Lebensmittelverpackung werden von Schulkindern gesammelt und kommen dann in Form von Schulbänken oder Häusern wieder in dieselben Communities zurück

    Ein weiterer Gesichtspunkt ist das Design zur Recyclierbarkeit. Man sollte bestimmte Komponenten in flexiblen Kunstoffverpackungen minimieren oder vermeiden, um eine gute Recyclierbarkeit zu erzielen, so z. B. Papier, Aluminium oder vernetzte Laminierungsklebstoffe.

    Sie als Rohstofflieferant setzen auf weniger Material. Wie passt das mit Ihren kommerziellen Absatzstrategien zusammen?

    Wir wollen mit Spezialprodukten die Wertschöpfung, zu welcher diese Produkte beitragen, betonen und zur Nachhaltigkeit der jeweiligen Verpackungskonzepte beisteuern, gemäss dem Motto „weniger ist mehr“.

    Medien und auch die öffentliche Meinung tendieren in jüngerer Vergangenheit eher zu Negativ-Darstellungen von Verpackungen insgesamt. Neben Umweltrisiken werden auch immer wieder Gesundheitsrisiken bemängelt. Wie schätzen Sie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis von Verpackungen allgemein und von Kunststoffverpackungen insbesondere ein?

    Ohne Verpackungen könnte man Produkte nicht sicher von A nach B transportieren. Vielen Menschen würden sichere und auch hoch qualitative Lebensmittel vorenthalten. Wollte man alle Kunststoffverpackungen durch Metall, Papier etc. ersetzen, wären der Verpackungaufwand und die Umweltbelastung viel grösser. Nur die flexible Kunststoffverpackung erlaubt es, das Produkt mit einem minimalen Kunstoffmaterialverbrauch zu schützen. Deswegen wird sie auch wahrscheinlich nicht gern gesammelt. Und hier muss das Umdenken ansetzen. Wenn sie gesammelt wird, kann die Recyclierung kostengünstiger sein und neue Märkte erschlossen werden.

    Hinsichtlich Gesundheitsrisiken … das ist wohl mit allen Verpackungsarten verbunden, mit recyclierten Kartons wohl noch mehr als mit reinen Kunststoffen. Auch recyclierte Metalle können mit Verunreinigungen behaftet sein. Da hilft nur Kontrolle.

    Folienverpackungen werden als Minimalverpackung bezeichnet. Doch in einem Punkt sind sich viele einig – das Recycling ist schwierig und belastet die Ökobilanz der Folie. Wie schätzen Sie diesen Nachteil im Vergleich zu Mehrweg- oder Pfandsystemen ein, wie es uns die Flaschenindustrie vormacht?

    Alle Ökobilanzen, die ich gesehen habe, sind eigentlich vorteilhaft für Mehrschichtverpackungen, vor allem, wenn man den erzielten Nutzen, also die Vermeidung von Lebensmittelabfällen, mit einbezieht – aber das wird von vielen Leuten ignoriert. Man kann die Ökobilanzen von Verpackung und Lebensmitteln eigentlich nicht trennen – sie müssen als Ganzes gesehen werden. Der Co2 Footprint der Verpackung ist eigenlich klein gegenüber dem Co2 Footprint des Lebenmittels, das geschützt wird und dessen Verderb vermieden wird.

    Auch der Umstand, dass ich mit einer dünnen Folienverpackung 90% des Materials einer dickeren Verpackung ersetzen kann, ist wichtig zu verstehen. Es ist schon mal schwierig, eine Recyclierungsrate von 90 % zu erreichen … und 10 % ist eigentlich nur der Abfall der dünneren Verpackung, welche ich max. produziere … recycliere ich diese dann, erhalte ich eine sehr positive Ökobilanz.

    Achten Sie auf eine optimale Verpackung, wenn Sie privat einkaufen? Wählen Sie Produkte bewusst oder unbewusst nach der Verpackung und nicht nur nach dem Inhalt aus? Und wie wichtig stufen Sie als Verbraucher und Fachmann das Image eines Packmittels im Vergleich zu alternativen Packmitteln ein?

    Ja, bei Fleisch achte ich darauf, Vakuumverpackungen zu kaufen, da diese weniger Material verbrauchen und besser schützen. Auch erachte ich „Mogelverpackungen“ als weniger sinnvoll und versuche das Verhältnis Produktgewicht/Verpackungsgewicht zu maximieren.

    Ja, das Image eines Packmittels ist wichtig – ich versuche, Packungen aus Karton oder solche, die Papier zusammen mit dünnen Kunststoffolien enthalten, zu vermeiden (sehr schlechte Ökobilanz, Kontamination mit Mineralölen, Störung der Recyclierung, wenn mit Kunststoffen verbunden etc.)

    Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Was begeistert Sie außerhalb Ihres Berufes?

    Reisen und das Kennenlernen fremder Kulturen.

     

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