Autor: Karsten Schröder

  • Age-Explorer – verstehen, wie man sich im Alter fühlt

    in der April Ausgabe Nr. 14/2014 berichtet das Magazin FOCUS unter dem Titel “Der Blau-Macher” über einen Anzug, mit dessen Hilfe junge Leute die Auswirkungen von Alkohol erleben können. Unser Institut hat diesen Anzug für den Automobilhersteller FORD entwickelt Basis des Projekts ist das
    20jährige Know-how des Meyer-Hentschel Instituts in der Entwicklung und im professionellen Einsatz von Simulationsanzügen. Besonders bekannt sind unsere Altersanzüge Age Explorer® und AgeMan®. Diese Anzüge werden u.a. eingesetzt zum Test und zur Entwicklung von Produkten und Verpackungen.
    Sie können den Age Explorer live erleben in unserem Innoform Seminar: Der Age-Explorer

  • Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011- Teil 2

    Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011- Teil 2

    Im ersten Teil dieser Reihe von INNOLETTERN haben wir aufgeführt, welche Belege erforderlich sind, um eine Konformitätserklärung gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zu erstellen. Im zweiten Teil dieser Reihe, in der die erforderlichen Maßnahmen und Prüfungen für die Erstellung von Konformitätserklärungen Schritt für Schritt erklärt werden berichten wir, wie die gesammelten Daten auszuwerten sind.

    1 Auswertung der Daten

    Auf Basis der Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität aller Inhaltsstoffe der Materialien und Gegenstände für den Lebensmittelkontakt und der vorgesehenen Verwendung (Anwendung) kann die Konformität eines Bedarfsgenstandes beurteilt werden und, falls erforderlich, offene Punkte der Konformitätsarbeit abgeleitet werden.

    2 Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität aller Rezepturbestandteile

    2.1 Prüfung auf Aktualität:

    Beziehen sich die genannten Vorschriften auf die aktuelle Gesetzgebung inkl. aller Anpassungen?

    • Sind alle Vorschriften genannt, die für diesen Rohstoff / Bedarfsgegenstand relevantsind?
    • Sind Stoffe gelistet, die migrieren können?
    • Wenn ja, gelten für diese Stoffe Begrenzungen?
    • Sind nicht bewertete Stoffen enthalten?
    • Wird für nicht bewertete Stoffe bestätigt, dass diese hinter einer funktionellen Barriere (FB) eingesetzt werden?
    • Sind nicht bewertete Stoffe nachweislich nicht „mutagen“, „karzinogen“ oder „reproduktionstoxisch“ und weisen keine bewusst erzeugte Nanostruktur auf?
    • Wird die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt?
    • Wenn ja, für welche Anwendung?
    • Sind Inhaltstoffe vorhanden, deren Verwendung in Lebensmitteln einer Beschränkung unterliegt („dual use additives“)
    • Welche Art von Prüfungen sind durchgeführt worden?

     

    2.3 Ablaufplan zur Dokumentenprüfung:

     

    3 Vorgesehene Verwendung (Anwendung)

    Lebensmittel sind eine sehr komplexe Matrix. Daher kann es schwierig sein, migrierende Stoffe aus Kunststoffen im Lebensmittel selbst zu analysieren. In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wurden daher Prüfmedien festgelegt, die den Übergang von Stoffen aus dem Kunststoffmaterial in das Lebensmittel simulieren (= Simulanzien). Zur Erzielung vergleichbarer Ergebnisse wurden die Testbedingungen (Dauer und Temperatur) ebenfalls standardisiert. Aus der Anwendung lassen sich somit Simulanzien und Prüfbedingungen ableiten, die den ungünstigsten vorhersehbaren Verwendungsbedingungen des Materials oder Gegenstands aus Kunststoff entsprechen.

    3.1 Füllgut (= Lebensmittel)

    Die Lebensmittelsimulanzien werden entsprechend der vorgesehenen Verwendung ausgewählt:

     

    Lebensmittelsimulanz Lebensmittel
    A (Ethanol 10 Vol.-%) wässrige (hydrophile) Lebensmittel
    B (Essigsäure 3 Gew.-%) saure Lebensmittel (pH < 4,5)
    C (Ethanol 20 Vol.-%) alkoholische Lebensmittel (≤ 20%) und Lebensmittel mit
    erheblichem Gehalt an organischen Inhaltsstoffen
    D1 (Ethanol 50 Vol.-%) Öl-in-Wasser-Emulsionen und alkoholische Lebensmittel
    (> 20%)
    D2 (Pflanzliches Öl) fettige (lipophile) Lebensmittel
    E (Poly(2,6-diphenyl-p-phenylenoxid),
    Partikelgröße 60-80 Mesh,
    Porengröße 200 nm)
    trockene Lebensmittel

     

    Eine spezifische Auswahl der Simulanzien erfolgt nach Tabelle 2 des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, in der Lebensmittel(gruppen) den einzusetzenden Simulanzien gegenübergestellt sind:

     

    Abbildung 1: Auszug aus Tabelle 2

    Sind die Materialien und Gegenstände für den Kontakt mit mehreren Arten von Lebensmittel bestimmt, so gilt folgende Zuordnung für die Prüfung der Gesamtmigration:

    Lebensmittelsimulanz Alle Arten Alle Arten
    außer sauer
    wässrig,
    alkoholhaltig,
    Milcherzeugnisse
    wässrig,
    sauer,
    alkoholhaltig,
    Milcherzeugnisse
    wässrig,
    alkoholhaltig
    (<20 %)
    wässrig,
    sauer,
    alkoholhaltig
    (<20 %)
    A (Ethanol 10 Vol.-%) x x
    B (Essigsäure 3 Gew.-%) x x x
    C (Ethanol 20 Vol.-%) x x
    D1 (Ethanol 50 Vol.-%) x
    D2 (Pflanzliches Öl) x x x

     

    3.2 Kontaktbedingungen

    Auch hier bestimmt der vorgesehene Anwendungszweck die Auswahl der Prüfparameter. Dabei sind die ungünstigsten vorhersehbaren Verwendungsbedingungen hinsichtlich Kontaktdauer und  Kontakttemperatur zwischen Lebensmittel und Bedarfsgegenstand wie z.B. Abfülltemperatur, Wärmebehandlung, Lagertemperatur, Haltbarkeit / Lagerzeit, Zubereitung in der Verpackung etc. zu berücksichtigen. Für die Prüfung der Gesamtmigration und der spezifischen Migration gelten unterschiedliche Prüfbedingungen.

    Prüfbedingungen Gesamtmigration

    Die Prüfbedingungen sind der Tabelle 1 und 2 des Kapitels 2 des Anhangs V zu entnehmen. Ist das Material oder der Gegenstand für eine Anwendung im Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt, bei der es/er nacheinander einer Kombination von mindestens zwei Kontaktdauern und -temperaturen ausgesetzt ist, so wird das Probeexemplar bei der Migrationsprüfung nacheinander allen für die Probe geltenden ungünstigsten vorhersehbaren Bedingungen unter Verwendung derselben Portion des Lebensmittelsimulanz unterworfen. Bei einer Kontaktdauer von mehr als 30 Tagen gelten besondere Bedingungen, die berechnet werden können oder der nachfolgenden Liste entnommen werden können:

    Prüfung
    Nummer
    Prüfbedingungen Vorgesehene Lebensmittelkontaktbedingungen
    OM 1 10 d bei 20 °C Jeglicher Lebensmittelkontakt unter Tiefkühlungs- und Kühlungsbedingungen
    OM 2 10 d bei 40 °C Jegliche Langzeitlagerung bei Raumtemperatur oder darunter,
    einschließlich Erhitzung auf 70 °C bis zu 2 Stunden lang
    oder Erhitzung auf 100 °C bis zu 15 Minuten lang.
    OM 5 2 h bei 100 °C oder bei
    Rückfluss oder alternativ
    1 h bei 121 °C
    Hochtemperaturanwendungen bis zu 121 °C. Unter die Prüfung
    OM 5 fallen auch die für OM 1, OM 2, OM 3 und OM 4
    beschriebenen Lebensmittelkontaktbedingungen. Sie stellt
    die ungünstigsten Bedingungen für alle Lebensmittelsimulanzien
    in Berührung mit Polyolefinen dar.

     

    4 Zusammenfassung der Konformitätsarbeit

    Liegen alle erforderlichen Bestätigungen vor, so ist die Konformitätsarbeit abgeschlossen und eine eigene Konformitätserklärung kann erstellt werden. Falls Informationen fehlen, kann aus den ermittelten Daten ein Maßnahmenplan erstellt werden, der sowohl fehlende Bestätigungen der Zulieferer als auch offene Prüfungen enthält.

    Abbildung 2: Beispiel eines Maßnahmenplan aus einem Innoform-Konformitätsstatus

     

    Beispiel

    Wir bei Innoform haben dafür ein festgelegtes Verfahren in unserer EDV programmiert, mit dessen Hilfe wir die Konformitätsarbeit strukturiert und systematisiert haben. Dieser Prozess ist so sicher, dass wir Ihnen den größten Teil der Konformitätsarbeit abnehmen können und möchten.

    Und das funktioniert so:

    1. Sie schicken uns ihren Materialaufbau, Informationen zur Anwendung des Bedarfsgegenstandes, die vorliegenden Konformitätserklärungen aller Inhaltsstoffe und sofern
      bekannt, die Ansprechpartner Ihrer Lieferanten.
    2. Wir werten die Daten aus, fragen, falls gewünscht, die fehlenden Informationen bei Ihren Lieferanten an und erstellen Ihnen einen Maßnahmenplan.
    3. Für alle Stoffe mit Begrenzung erhalten Sie eine Information, ob der Grenzwert eingehalten wird und wenn ja, auf welcher Basis.
      Abbildung 3: Beispiel einer Übersicht aller Stoffe mit Beschränkungen aus einem Innoform- Konformitätsstatus

       

    4. Bei Bedarf erhalten Sie ein Angebot für die erforderlichen Analysen.
    5. Sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, unterstützen wir Sie gern bei der Erstellung Ihrer Konformitätserklärung oder erstellen ein Konformitätsgutachten.

    Interesse? Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot!

    Der nächste Inno-Letter wird sich mit der Überprüfung der Stoffe mit Begrenzungen beschäftigen.
    Testservice:
    Im Testservice Inno-Letter veröffentlichen wir News rund um Prüfungen für Folienverpackungen insbesondere die, die wir selber anbieten: http://www.innoformtestservice.de/tpages/benefit/qualitycontrol.php

    Heike Schwertke
    +49 441 9498614
    Heike.Schwertke@innoform.de

  • Wärmekammer für Zug-/Druckversuche erfreut sich wachsender Beliebtheit

    Wärmekammer für Zug-/Druckversuche erfreut sich wachsender Beliebtheit

    Folienprüfungen in der Wärme-/Kältekammer sind noch immer keine leichte Aufgabe und weit entfernt von einer Routineprüfung. “Aber warum ist das so?”, haben sich die Experten des Innoform Testservice gefragt und eine entsprechende Vorrichtung installiert. Seit der Investition von rund 40.000 € in Oldenburg steht die Zug-Druck-Prüfmaschine kaum noch still. Die Gründe dafür sind, dass gerade Verpackungsmaterialien aus Folie in den unterschiedlichsten Umgebungsbedingungen „funktionieren“ müssen. Um Schäden zu vermeiden, oder schlimmer Schäden zu analysieren und zu verstehen, werden hier Kälte und Wärme nach Normverfahren simuliert und dann an der Folie die üblichen Versuche wie Zugversuch, Durchstichversuch etc. durchgeführt. Sollten Sie also Folien einsetzen oder herstellen, die bei extremen Klimata eingesetzt werden, prüfen Sie diese doch einmal bei genau diesen Bedingungen hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften. Was da alles geht, finden Sie hier: http://www.innoform-testservice.de/tpages/checkmethod/methods.php?group=10

    Übrigens kann man in dieser Wärmekammer auch Schrumpfkräfte etc. bestimmen.

  • Neuer Rechner für die Abschätzung beschleunigter Lagerung online verfügbar

    Neuer Rechner für die Abschätzung beschleunigter Lagerung online verfügbar

    Neben dem mittlerweile beliebten Permeationsrechner zur Abschätzung der Barrierewirkung üblicher Verbundfolien auf der Innoform Web-Site, gibt es nun einen zweiten, nützlichen Rechner zur Abschätzung der beschleunigten Alterung, wie es die Fachleute nennen.

    Was ist das? Eine beschleunigte Alterung für Folienverpackungen mit Füllgut ist ein Standardtest, um die Verträglichkeit der Verpackung mit dem Füllgut, aber auch beispielsweise die Gewichtsverluste von verpackten Füllgütern (z.B. Feuchttüchern) zu prüfen. Damit man aber bei lange haltbaren Füllgütern nicht so lange warten und testen muss, empfiehlt sich oft eine beschleunigte Prüfung bei erhöhter Temperatur. Dazu macht man sich den Grundsatz zu Nutze, dass u.a. chemisch-physikalische Prozesse bei einer Temperaturerhöhung von 10 Grad rund doppelt so schnell ablaufen.

    Um diese Beschleunigung bei den drei Variablen

    – Lagertemperatur,
    – zu simulierende Dauer
    – Versuchstemperatur

    auszurechnen, haben wir diesen Rechner hier online gestellt.

  • Wir müssen mehr standardisieren

    Flexible Verpackungen spielen in der Lebensmittelindustrie inzwischen eine wichtige Rolle. Kunden aus Lebensmittelindustrie, Handel und Verpackungsherstellung formulieren ihre Anforderungen an die Zulieferer, die immer mehr auch von gesetzlichen Vorgaben oder großen Trends wie Nachhaltigkeit bestimmt sind. Im Kern geht es dabei um den Zielkonflikt von Individualisierung der Verpackung unter Marketing-Gesichtspunkten und Standardisierung unter Wirtschaftlichkeitsaspekten. Karsten Schröder, Geschäftsführer der Innoform GmbH, hat dazu im Gespräch mit wrapped eine klare Position.

    wrapped: Wie sehen Sie die Zukunft der flexiblen Verpackung – individualisiert oder standardisiert?

    Schröder: Schwierige Frage, persönlich würde ich mehr Standardisierung wünschen und halte sie auch für sinnvoll und möglich. Andererseits sehen wir in vielen Teilen der Wirtschaft, dass sich – aufgrund unterschiedlicher Interessenslagen – nicht nur „das Beste oder Sinnvolle“ durchsetzt. So wird in vielen Branchen mit hohem Aufwand an der Standardisierung gearbeitet. Die Automobilindustrie mit ihrem Plattformkonzept ist nur ein Beispiel, wie konsequent dies letztendlich durchgezogen wird, steht wieder auf einem anderen Blatt, wenn man individuelle Kundenwünsche beim Auto betrachtet. Standardisieren ist auf jeden Fall sinnvoll. Man kann durch Bündelungseffekte und Reduktion von Kompatibilitäts- und Abstimmungsproblemen Kosten und Komplexität senken. Aber auch in unserer Branche überlagern sich mehrere Aspekte. Zum einen schiebt der Preisdruck alle Entwickler in die Standardsierungs- ecke. Viele Packmittelhersteller versuchen Standards zu positionieren oder gar zu setzen. Im Wurst- und Käseverpackungsbereich,  z.B. beim Modified Atmosphere Packaging (MAP) als Tiefziehverpackung, ist dies in Teilbereichen bei den „Unterfolien“ durch regionale oligopole Strukturen gelungen. Dennoch kann man auch dort nicht von dem Standard sprechen. Nicht einmal die Materialklasse ist einheitlich – mal wird hier Polypropylen (PP) und mal Polyethylenterephtalat (PET) verwendet. Also selbst in dem Markt, den wir manchmal als standardisiert wahrnehmen, gibt es große Unterschiede – nicht nur im Detail der Folienstrukturen, sondern auch im Material und natürlich in Form und Farbe.Dann drückt natürlich der Handel auf ständiges Absatzwachstum  möglichst weniger Produkte. Das bedeutet, dass der gleiche Joghurtbecher  für alle Marken schon wegen der Unterscheidbarkeit  von Premium- und Low-Cost-Varianten nicht funktioniert. Form und  Farbe sind unter Marketing-Gesichtspunkten heute zu wenig für  eine Unterscheidung der Marke am Point of Purchase (POP). So  werden Materialien, Größen und Formen freudig variiert und als  Innovationen verkauft. Dennoch bin ich ein Verfechter der Standardisierung,  um effizienter zu werden und den geforderten Nachhaltigkeitszielen  von Handelsketten – und vielleicht auch bald von Regierungen  und der Gesellschaft – im Ganzen gerecht werden zu  können. Wohin die Reise geht, kann ich aber auch noch nicht mit  Bestimmtheit sagen. 

    wrapped: Welches sind die Treiber für dieses „Pendeln zwischen zwei Tendenzen“?

    Schröder: Hier müssen verschiedene Trends unterschieden werden. Ein wichtiges Thema ist die Nachhaltigkeit. Hier treibt uns die Angst  oder die Angstmacherei der Medien vor der Umweltkatastrophe.  Dies hat nun die Verpackungsindustrie zu Nachhaltigkeitsüberlegungen  ermuntert. Der Handel sieht sich hier in der „Pull-Position“ und  versucht nun, die gesamte Lieferkette – oder wie ich lieber sage  „Lieferwolke“ – zu ordnen und zu „standardisieren“. Das Problem ist jedoch derzeit, dass man in dieser Wolke vor lauter Nebel nicht recht  sieht, wo es hingehen soll und bei Nachhaltigkeit erst einmal an  Energiesparen und Biopolymere denkt. Die Letztgenannten taugen  aber noch nicht wirklich für den Handel im großen Stil. Und eigentlich  müsste man den Handel fragen, warum nicht? Wie bei vielen Klimathemen kommen wir auch hier nur in kleinsten Fortschritten voran  und immer in die gleiche, pekuniär getriebene Richtung.
    Betrachtet man nun den Trend zu aktiven und intelligenten Verpackungen,  so scheint das Thema langsam an Fahrt aufzunehmen.  Denn hier werden Fantasien geschürt, dass wir bald „automatisierter“  einkaufen. Verpackungen melden, wenn ihr Inhalt gegessen werden sollte und wann Nachschub gebraucht wird. Für Marketiers  ist besonders spannend, dass Display-Kartons und Verpackungen  bald individuelle Kundengespräche führen könnten – das sind sicherlich auch vom Handel und den Marken getriebene Entwicklungen.  Ob ich als Konsument das dann gut finde, hängt davon ab, was  trendy wird und wie ich mich dann damit fühle. Ein Selbstgänger  wird das nach meiner Einschätzung aber nicht werden. 

    wrapped: Nun entstehen ja viele individuelle Verpackungen unter  Marketing-Gesichtspunkten. Braucht man wirklich so viele „Sonderlösungen“?

    Schröder: Vor der Konvergenz kommt bekanntlich die Divergenz.  Das ist so richtig wie falsch, da wir uns ja spätestens seit Einstein im ständigen Fluss bewegen sollen. Das soll ausdrücken, dass es  immer wieder Konvergenzphasen gibt, wie wir sie z.B. auch bei den  Tragetaschen gesehen haben. Erst gab es ganz viele verschiedene  Sorten, Anbieter und Rezepturen zur Herstellung, dann nur noch  wenige standardisierte Taschen und nun bald gar keine mehr oder nur noch „Bio-Mehrweg-Taschen“.  Bei den MAP-Verpackungen weiß ich z.B. gar nicht recht, in welcher  Phase wir uns befinden. Ich denke auch hier werden Sorten-und  Formvielfalt wohl noch zunehmen können, da ja keine wie der andere wahrgenommen werden will. Dagegen drückt aber Kostendruck,  der durch die komplexen Fertigungsanlagen noch befeuert  wird. Da kann man nicht dauernd umstellen – noch nicht.  Die Lebensmittelindustrie glaubt anscheinend an die Vorteile der Divergenz, ich halte das gesamtwirtschaftlich gesehen für den falschen  Weg.

    wrapped: Welche Auswirkung hat eine hohe Verpackungsindividualisierung  hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit?

    Schröder: Nicht standardisierte Verpackungen im Hinblick auf Material,  Form, Design und Logistik sind i.d.R. teuer und müssen von  einem hochpreisigen Produkt amortisiert werden. Ein schönes Beispiel  ist die Kaffeekapsel. Schreckten wir noch in den Filter-Kaffee-Hochpreiszeiten vor Pfundpreisen bei „Röstkaffee gemahlen“ von  8 € zurück und tranken Tee, kaufen wir heute Kaffee in Kapseln, der  das Zigfache kostet. Diese Produkte werden heute erfolgreich verkauft,  d.h. es gibt wirtschaftlich erfolgreiche Modelle. Unter Nachhaltigkeitsaspekten sieht das schon anders aus. Zwar  gibt es Werbe-Experten, die behaupten, dass die in Kapseln verpackten  Pulver nachhaltiger seien als die gemahlene Alternative im  Beutel. Einerseits wird pro Tasse wohl wesentlich weniger Kaffee verbraucht, aber dafür anderseits wahnsinnig viel Müll produziert. Das kann ich mir einfach nicht schön rechnen. Und wenn wir weniger  Kaffee brauchen, leiden ja auch die Kaffeebauern darunter und  diesen Faden kann man unter verschiedenen Aspekten weiterspinnen.  Leider wird auch der Begriff „Nachhaltigkeit“ in unserer Branche nicht standardisiert verwendet.

    wrapped: In welchem Dilemma steckt der Packmittelproduzent?

    Schröder: Lassen sie mich dies nochmal an einem Beispiel verdeutlichen. Wenn der Packmittelproduzent 1 ein gutes Produkt liefert und auch noch einen „coolen“ Preis bietet, wird es schwer für den  Packmittellieferant 2, den Abnehmer von seinem alternativen Produkt  zu überzeugen. Doch was lernt jeder BWL-Student dafür/dagegen? Man muss eine Alternative anbieten. Leider gibt es gar nicht  so viele Alternativen zu einem optimalen Produkt. Es hat noch niemand etwas besseres als das Rad in den Markt gebracht. Das  hat nicht einmal der Transrapid geschafft, der ja schwebt und keine  Räder braucht. Also wird Zusatznutzen dran geheftet (z.B. Alu-  Felgen) – ob man den braucht oder nicht. Dies ist sicherlich im  übertragenen Sinne ein Dilemma der Packmittelproduzenten.  Das andere Dilemma ist die Mittelstandsprägung der Packmittelindustrie,  zu der sich jetzt durch Fusionen Großunternehmen gesellen,  die eine Marktbeherrschung anstreben. Da entstehen gerade  mächtige Pole im Markt. Das kann bei den „bedrängten“ mittelständischen  Unternehmen zur Diversifizierung ihrer Produkte führen,  um aus der Vergleichbarkeit auszubrechen. Nachhaltigkeit hin oder  her – jeder will und muss überleben.

    wrapped: Wie wirkt sich unser Thema am Point-of-Sale aus?

    Schröder: Die Anforderungen an die Verpackungen am POS sind  enorm gestiegen. Wir alle kennen die gigantischen Zahlen von gescheiterten  Neueinführungen von Lebensmitteln in den Handel. Oft  scheitert es auch an der Verpackung, z.B. an ihrer Unauffälligkeit. Noch schlimmer trifft den Handel natürlich die Skandalisierungswelle, die auch Verpackungen betreffen kann und unaufhörlich gegen  die Einzelhändler anrollt. Hier will niemand mehr Risiken eingehen oder Verantwortung für riskante Neueinführungen übernehmen.

    wrapped: Wie wird diesem Problem entgegnet?

    Schröder: Weitreichend, denn hier geht heute oft der Packmittelhersteller  oder Anlagenlieferant in Vorleistung. Er launcht im Namen  des Handels die neuen Verpackungen gemeinsam mit dem Markenartikler. Aber es geht noch weiter. Es ist ja heute keine Seltenheit mehr, dass ein Packmittelproduzent sogar die Abpackmaschine finanziert, auf der dann sein Packmittel abgepackt wird, damit der  Markenartikler ein Teil seines Risikos schon einmal los wird und im  Packmittelpreis und in Vertragslaufzeiten verstecken kann. Mit Unternehmertum  des Markenartiklers hat das nicht mehr viel zu tun.

    wrapped: Hat dieses Streben nach Risikoverteilung bzw. Minimierung  auch Grenzen?

    Schröder: Auf jeden Fall, denn hier kommen wir wieder zu einer  Wolke. Wenn die Lieferantenwolke mit unsicheren Informationen  immer größere Risiken, die ebenfalls diffus gehalten werden, tragen  muss, um Packmittel zu verkaufen, so erscheint mir das wenig tragfähig für die Zukunft. Die Bankenkrise beruht auf ähnlichem  Risiko-Versteckspiel. Allerdings will ich gleich hinterherschicken,  dass der Vergleich sehr hinkt, es geht eher um das Prinzip. Undurchschaubare  Konstellationen haben schon zu oft zu Krisen geführt – das wünsche ich unserer Industrie, die bisher ja größtenteils  von massiven Krisen verschont geblieben ist, nicht. Ich wünsche  mir, dass das im Kern so bleibt und wir uns langsam weiter entwickeln, aber deshalb muss man über die Risiken reden.

    wrapped: Welchen Einfluss hat der Handel auf die Verpackungsentwicklung?

    Schröder: Dem Handel kommt natürlich eine besondere und prinzipiell auch führende Rolle zu. Denn er muss dem Kunden für Produkte Geld abnehmen und dafür die Garantie leisten. Bei Verpackungen  zögert er noch und versucht zunächst die Produktqualität von  Lebensmitteln im Griff zu behalten oder in den selbigen zu bekommen – wie manche behaupten. IFS und BRC-Standard sind hier die  Stichworte. Doch auch diese Normungsversuche (Standardisierung)  der Qualität hängen letztlich an dem Willen und Können der  Lieferanten. Oder noch besser gesagt, der Lieferantenwolke – wer  auch immer die beherrschen will und wird. Der Handel muss aber  handeln – schon aus Selbsterhaltungsgründen. Er wird sich das  Thema Verpackung immer stärker vornehmen und nicht nur Schadstoffe  analysieren lassen, wie wir es bei Innoform auch schon viel  tun. Sondern er wird mehr und mehr aus der Lieferwolke informierte  Partner machen müssen, die voll ins Bild gesetzt werden, wie bei  großen Open-Innovation-Projekten, z.B. bei Procter & Gamble oder  BMW, um wieder die Autobauer als Bild zu nutzen.  Mitmachen anstelle von nur zuliefern ist da sicherlich ein guter Vergleich.  Heute wird gerade bei Lebensmittelverpackungen nach wie  vor zu wenig und zu lückenhaft kommuniziert und informiert in der  Lieferwolke – manche sagen sogar, es wird durchgängig „gemauert“.  Ist dieses Thema erledigt, wird natürlich auch im Handel das Thema „Effizienz durch Standardisierung“ oder „Verkauf durch marketinggerechte  Individualisierung der Verpackung“ mehr in den Blickpunkt  rücken. Mein Votum für mehr Standardisierung gilt auch hier.

     

     

     

     

  • Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen – so geht es (Teil 1)

    Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen – so geht es (Teil 1)

    Welchen Inhalt eine Konformitätserklärung haben muss, kann man dem Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entnehmen. Welche Angaben im Detail erforderlich sind und auf welcher Grundlage diese erfolgen müssen, ist leider nicht so einfach aus den Vorschriften abzuleiten. Dies ist der erste Teil einer Reihe von INNO-LETTERN, in der die erforderlichen Maßnahmen und Prüfungen für die Erstellung von Konformitätserklärungen Schritt für Schritt erklärt werden. Mehr:


    1            Konformitätsarbeit

     

    Basis für die Erstellung einer Konformitätserklärung ist die Konformitätsarbeit. Wenn man sich einen Baum vorstellt, so ist die Konformitätsarbeit die Wurzel, ohne die der Baum nicht existieren kann. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Belegen, mit denen der Ersteller der Erklärung nachweisen kann, dass sein Produkt den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht.

    Für den fertigen Bedarfsgegenstand muss die Konformitätsarbeit in allen Punkten abgeschlossen sein. Dafür werden die Informationen zur Konformität aller verwendeter Rohstoffe zusammengeführt. Für Produkte einer frühen Herstellungsstufe wird in der Regel ein großer Teil der Konformitätsarbeit delegiert. Dies ist aber nur möglich, wenn konkrete Maßnahmen, z.B. welche Stoffe zu überprüfen sind, weitergegeben werden. Für alle nicht delegierten Aspekte, die relevant für die Beurteilung der lebensmittelrechtlichen Konformität des Produktes sind, trägt der Lieferant die Verantwortung.

    Der Käufer eines Produktes kann nur die Verantwortung für die Maßnahmen übernehmen, die an ihn delegiert worden sind.

     

    1.1         Welche Belege sind erforderlich?

    Grundlage für die Konformitätsarbeit ist die Zusammensetzung des zu beurteilenden Bedarfsgegenstandes (Materialaufbau), die Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität und die vorgesehene Anwendung. Aus diesen Daten lassen sich die erforderlichen Prüfungen, Berechnungen oder sonstige Maßnahmen ableiten, die die Konformität des Bedarfsgegenstandes belegen.

     

    Der Materialaufbau sollte nicht nur alle Kunststoffschichten enthalten, sondern auch Klebestoffe, Haftvermittler, Druckfarben etc. Für jede Komponente muss ein Dokument zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität vorliegen. Diese Dokumente sind unter verschiedenen Begriffen im Umlauf, wie z.B. Konformitätserklärung, Unbedenklichkeitserklärung, Unbedenklichkeitsnachweis, Zertifikat, Hinweis zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen usw.

     

    Die Beschreibung der Anwendung sollte z.B. folgende Punkte abdecken:

    • Verwendung (Verpackungsmaterial, Maschinenteil, …)
    • Füllgut (Art, pH-Wert, vorgesehen für Säuglinge und Kleinkinder?)
    • Abfülltemperatur
    • Wärmebehandlung (Temperatur und Dauer)
    • Lagertemperatur
    • Haltbarkeit / Lagerzeit
    • Zubereitung in der Verpackung
    • Oberfläche / Volumen-Verhältnis

     

    Durch folgende Belege kann aufgezeigt werden, dass der Bedarfsgegenstand den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht:

    • Ergebnisse von Prüfungen (z.B. Migrationsprüfungen)
    • Ergebnisse von Berechnungen, einschließlich Modellberechnungen
    • sonstige Analysen (z.B. Sensorik, Farblässigkeit)
    • Unbedenklichkeitsnachweise
    • wissenschaftliche Belege oder Begründungen

     

    1.2         Wer muss die Belege zusammenstellen?

    Der Hersteller oder Importeure der Rohstoffe, Zwischenprodukte oder Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen können, verwendet werden, müssen auf jeder Stufe der Herstellung entsprechende Belege bereitstellen.

     

    1.3          Wer bekommt die Belege?

    Diese Unterlagen werden in der Regel nicht an Kunden gegeben. Oftmals enthalten sie vertrauliche Angaben, wie z.B. Rezepturen, Bezeichnungen von Rohstoffen und deren Lieferanten, die als Firmen Know-how nicht nach außen gegeben werden. Die Belege sind auf Anfrage den nationalen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen von IFS-Audits können diese Belege ebenfalls überprüft werden.

     

    1.4         Wie oft müssen die Belege überarbeitet werden

    Bleiben die Rezepturen bzw. Formulierungen sowie die Verarbeitungsbedingungen im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems konstant und ändert sich nichts an den rechtlichen Bewertungsgrundlagen, ist keine Überarbeitung notwendig.

     

    Um sicher zu stellen, dass die Angaben vom Zulieferer aktuell sind, empfehlen wir in regelmäßigen Abständen überarbeitete Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität anzufordern und zu überprüfen. Gegebenenfalls ist auch der Abschluss einer Vereinbarung mit den Lieferanten möglich, dass diese automatisch über Änderungen informieren.

     

    Beispiel

    Wir bei Innoform haben dafür ein festgelegtes Verfahren in unserer EDV programmiert, mit dessen Hilfe wir die Konformitätsarbeit strukturiert und systematisiert haben. Dieser Prozess ist so sicher, dass wir Ihnen den größten Teil der Konformitätsarbeit abnehmen können und möchten.

    Und das funktioniert so:

    1)    Sie schicken uns ihren Materialaufbau, Informationen zur Anwendung des Bedarfsgegenstandes, die vorliegenden Konformitätserklärungen aller Inhaltsstoffe und sofern bekannt, die Ansprechpartner ihrer Lieferanten.

    2)    Wir werten die Daten aus, fragen, falls gewünscht, die fehlenden Informationen bei ihren Lieferanten an und erstellen Ihnen einen Maßnahmenplan:

     

    Abbildung 1: Beispiel eines Maßnahmenplan aus einem Innoform-Konformitätsstatus

     

    3)    Bei Bedarf erhalten Sie ein Angebot für die erforderlichen Analysen

    4)    Sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung ihrer Konformitätserklärung oder erstellen ein Konformitätsgutachten

    Interesse? Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot!

     

    Der nächste INNOLETTER wird sich mit der Auswertung der Daten beschäftigen.

     

    Testservice:

    Im Testservice Inno-Letter veröffentlichen wir News rund um Prüfungen für Folienverpackungen insbesondere die, die wir selber anbieten: http://www.innoform-testservice.de/tpages/benefit/qualitycontrol.php

     

  • Inno-Meeting 2014 Impressionen

    Inno-Meeting 2014 Impressionen

    Impressionen 12. Inno-Meeting 2014 Das ausgebuchte Inno-Meeting war auch 2014 wieder ein gelungener Saisonauftakt der Flexpacker, ihrer Kunden und Zulieferer. Auf unserem Youtube Kanal können Sie diverse Interviews und Impressionen von Livemitschnitten sehen. Viel Freude beim Stöbern. http://www.innoform-coaching.de/pages/download/video.php

  • Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Am 03.03.2014 ist die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 geändert worden:
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:062:0013:0015:DE:PDF

    In erster Linie wurde die Unionsliste im Anhang 1 überarbeitet. Folgende Stoffe wurden neu aufgenommen oder die Eintragungen verändert:

    • FCM 872: 2-Phenyl-3,3-bis(4-hydroxyphenyl) phthalimidin (CAS 0006607-41-6)
    • FCM 988: 1,3-Bis(isocyanatomethyl)benzol (CAS 0003634-83-1)
    • FCM 340:  Dicyandiamid (CAS 0000461-58-5)
    • FCM 421: 1,3-Benzoldimethanamin (CAS 0001477-55-0)

    Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer sollten Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden und der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen, noch bis zum 24. März 2015 in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie sollten bis zum Abbau der Bestände in Verkehr bleiben dürfen.

     

  • Union Guidelines on Regulation (EU) No 10/2011 – Allgemeine Aspekte der Kunststoffverordnung

    “Union Guidelines on Regulation (EU) No 10/2011 on plastic materials and articles intended to come into contact with food” wurde am 21.02.2014 in englischer Sprache veröffentlicht:
    http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/foodcontact/docs/10-2011_plastic_guidance_en.pdf

    Dieser Leitfaden enthält allgemeine Aspekte der Kunststoffverordnung. Er enthält insbesondere:

    • Erklärungen zum Anwendungsbereich der Kunststoffverordnung,
    • Definitionen relevanter Begriffe im Zusammenhang mit Lebensmittelkontaktmaterialien und Artikeln,
    • Erläuterungen zu Substanzen, die in der EU-Liste enthalten sind,
    • Ausnahmen für Stoffe, die nicht in der Unions-Liste enthalten sind
    • Informationen zu Additiven und Hilfsstoffen bei der Herstellung von Kunststoffen (PPA = polymer production aids),
    • Erklärungen, warum Substanzen von der Aufnahme in die Unionsliste ausgenommen sind
    • Angaben zu den geltenden Bestimmungen der Union für Stoffe, die von der Aufnahme in die Unionsliste ausgenommen sind
    • Status von Bioziden in Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien und Artikel,
    • Erläuterungen zu Dual-Use-Additiven und einer indikativen Liste der Dual-Use-Additive,
    • Erklärungen zu den Übergangsbestimmungen

    Detaillierte Informationen zu „Compliance-Tests“ werden in einem separaten Leitfaden für die Migrationsprüfung veröffentlicht.

     

  • Wussten Sie schon: Weltweit werden 150 Mrd. Standbeutel/Jahr in den Verkehr gebracht

    Wussten Sie schon: Weltweit werden 150 Mrd. Standbeutel/Jahr in den Verkehr gebracht

    In der neuen, erstmalig weltweiten Studie von Schönwald Consulting wird ausgewiesen, dass Standbeutel mit rund 150 Mrd. Stück pro Jahr produziert werden. Damit liegen die Standbeutel an Position 3 der verglichenen Verpackungen nach der PET-Flasche und der Getränke-Kartonverpackung. Mehr Informationen finden Sie u.a. unter: http://verpacken-aktuell.de/artikel/2014/2/20/marktuntersuchung-standbodenbeutel/