Autor: Karsten Schröder

  • Plastikmüll im Meer – Marine Litering

    Plastikmüll im Meer – Marine Litering

    Sowohl Kunststoff- als auch Packmittelproduzenten müssen sich zunehmend einer massiven Kritik stellen: Marine Litering. Warum ist das auch ein Thema für Europa und sogar für Deutschland? Meiner Meinung nach sollten wir als Packmittelindustrie offensiver mit diesem Thema umgehen. Argumente wie: “… Das sind doch Themen der Entwicklungsländer…”, in die wir nicht liefern, sind nicht nur falsch, sondern auch gefährlich für unser aller Image. Sogar das öffentlich rechtliche Fernsehen nimmt sich immer häufiger des Themas Plastik im Meer an, wie z. B. der ZDF-Beitrag oder die Tagesschau.

    Dieses Thema ist nun nicht wirklich neu. Doch subjektiv scheint es immer „heißer“ zu werden. Erfreulich ist, dass die IK (Industrievereinigung Kunststoffverpackungen) http://www.kunststoffverpackungen.de/marine_litter_5263.html?langfront=de hierzu schon seit einigen Jahren aktiv ist. Aber die private und auch die geschäftliche Öffentlichkeit scheint manchmal nur wenige, objektive Informationen erhalten zu können – das sollten wir alle gemeinsam anpacken.

  • Hohe Freisetzung von Aluminiumionen in unbeschichteteten Aluminiummenüschalen

    Hohe Freisetzung von Aluminiumionen in unbeschichteteten Aluminiummenüschalen

    Schon ein zweistündiges Warmhalten von Lebensmitteln in unbeschichteten Alumuniummenüschalen setzt hohe Mengen an Aluminiumionen frei: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR) hat die Prüflebensmittel Sauerkrautsaft, Appfelmus (verdünnt) und passierte Tomaten den Bedingungen des Cook & Chill-Verfahrens mit den Prozessschritten Heißabfüllung, Schnellabkühlen, Kühllagern und Wiedererhitzen sowie der sich anschließenden Warmhaltephase ausgesetzt und den Übergang von Aluminiumionen analysiert.

    Die orientierenden Ergebnisse zeigen trotz der begrenzten Zahl der untersuchten Proben, dass bereits ein zweistündiges Warmhalten von Lebensmitteln in unbeschichteten Aluminiummenüschalen wesentlich zur Erhöhung der Gesamtexposition der Verbraucher gegenüber Aluminium beitragen kann.

    Auf Grundlage von Marktanalysen und Ernährungsstudien in Europa gibt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Gesamtexpositionen gegenüber Aluminium aus Lebensmitteln für (60 kg schwere) Erwachsene mit 0,2 bis 1,5 mg/kg Körpergewicht pro Woche und für Kinder und Jugendliche
    (97.5tes Perzentil) mit 0,7 bis 2,3 mg/kg Körpergewicht pro Woche an (EFSA, 2008).

    Nach einer Abschätzung der EFSA aus dem Jahr 2008 wird die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (tolerable weekly intake, TWI) von 1 Milligramm (mg) Aluminium je Kilogramm Körpergewicht wahrscheinlich bei einem Teil der Bevölkerung allein über Lebensmittel ausgeschöpft.

    Die vom BfR gemessenen Aluminiumübergänge aus den unbeschichteten Aluminiummenüschalen liegen teilweise um ein Vielfaches über diesem Freisetzungsgrenzwert: Empfindliche Verbrauchergruppen wie Kleinkinder oder Senioren verzehren unter Umständen täglich Speisen, die mit dem Cook & Chill-Verfahren zubereitet werden.
    Die Gesamtexposition gegenüber Aluminium sollte daher verringert werden. Zur Begrenzung der Aluminiumaufnahme aus metallischen Materialien für den Lebensmittelkontakt hat ein Expertenkomitee des Europarates auf der Basis des technisch Machbaren einen Freisetzungsgrenzwert von 5 mg Aluminium pro Kilogramm Lebensmittel festgelegt.

    Die vollständige Stellungnahme des BfR vom 29. Mai 2017 finden Sie hier.

  • Material Health Certification: 1. Druckfarbenlösung für Verpackungen in Gold zertifiziert

    Material Health Certification: 1. Druckfarbenlösung für Verpackungen in Gold zertifiziert

    Albin Kälin von EPEA Switzerland  überreichte im Rahmen der Cradle-to-Cradle® Experten Gespräche am 16. Mai 2017 im Palais Eschenbach Herrn Reinhard Schneider von Werner & Mertz und Herrn Dr. Jörg-Peter Langhammer von Siegwerk Druckfarben für die neuen ökologischen Druckfarben die Material Health Certification in GOLD.

    Werner & Mertz ist ein kompetenter Botschafter für Ökoeffektivität. Das Unternehmen produziert mit Rücksicht auf Ressourcenerhaltung und seine ökologische Verantwortung. Werner & Mertz hat sich dem so genannten Cradle-to-Cradle®-Prinzip selbst verpflichtet. Dieses Prinzip sieht die Rückführung aller Bestandteile eines Produktes in geschlossene technische oder biologische Kreisläufe vor und setzt die Kreislauffähigkeit der einzelnen Bestandteile einer Verpackung voraus.

    Epea_SwitzerlandMit dem Cradle-to-Cradle®-Druckfarbenprojekt hat Werner & Mertz gemeinsam mit dem Druckfarbenhersteller Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA und der EPEA Switzerland (Environmental Protection Encouragement Agency) die Entwicklung nachhaltiger UV-Druckfarben angestoßen.

    Ziel der Zusammenarbeit war die Entwicklung eines Druckfarbensystems bzw. Lackes, das nach dem GOLD-Status der Material Health Certification (MHC) bewertet werden kann. Eines der häufigsten Probleme bisheriger Druckfarben besteht darin, dass viele der üblicherweise verwendeten Pigmente nicht den Anforderungen der EPEA entsprechen. Daher war eines der Hauptziele der Initiative, Pigmente einzusetzen, die sicher für biologische Kreisläufe sind. Dafür musste der ursprüngliche Farbwert leicht verschoben werden.

    SiegwerkSiegwerk und EPEA Internationale Umweltforschung GmbH haben gemeinsam alle Komponenten des Druckfarbensystems bzw. Lackes bis ins letzte Detail geprüft und abgestimmt. Offene toxikologische Fragen wurden erfolgreich geklärt. Das neu entwickelte Druckfarbensystem ist ein sogenanntes Low-Migration-System und somit für kosmetische Artikel und Lebensmittel geeignet. Für die endgültige Farbwiedergabe ist nicht nur das Pigment entscheidend, sondern auch das Druckfarbensystem und der Untergrund, auf den es aufgedruckt wird. Diese alternative Pigmentierung ist für das menschliche Auge allerdings nicht wahrnehmbar.

     

     

     

     

     

     

     

  • Neuer Entwurf der Mineralölverordnung

    Neuer Entwurf der Mineralölverordnung

    Am 07.03.2017 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen neuen Entwurf zur Mineralölverordnung veröffentlicht.

    In Zukunft soll es nur eine Begrenzung für MOAH (C16-C35) für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton geben, die unter Verwendung von Altpapier hergestellt werden.  Danach dürfen keine aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe auf Lebensmittel mit einer Nachweisgrenze von 0,5 mg/kg Lebensmittel übergehen.

    Den neuen Entwurf finden Sie hier.

  • Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Veröffentlichung der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 am 28.04.2017

    Für die VERORDNUNG (EU) Nr. 10/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ist am 28.04.2017 die
    7. Änderungsverordnung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 19. Mai 2017 mit einer Übergangsfrist bis zum 19.05.2018 in Kraft.

    Folgende Änderungen sind enthalten:

    • Stoffliste wurde ergänzt bzw. angepasst
    • Der Hinweis zur Konformitätsprüfung mit einer Restgehaltsbestimmung wurde bei einigen Stoffen herausgenommen, da nun Methoden für die Bestimmung der spezifischen Migration vorliegen
    • Nickel wurde als Metall in den Anhang II mit einem Grenzwert von 0,02 mg/kg Lebensmittel aufgenommen (Übergangsfrist bis 19.05.2019)
    • Im Anhang III (Lebensmittelsimulanzien) wurde eine Tabelle ergänzt, aus der deutlicher abgeleitet werden kann, welche Simulanzkombinationen für verschiedene Lebensmittelkombinationen repräsentativ sind
    • Im Anhang IV (Konformitätserklärung) wurde ergänzt, dass beim Oberflächen-/Volumenverhältnis das höchste Verhältnis der mit Lebensmittel in Berührung kommenden Fläche zum Volumen, anhand dessen die Konformität festgestellt wurde, oder gleichwertige Informationen angegeben werden

     

  • Karsten Schröder fordert mehr Innovation von der Verpackungsindustrie hin zur Kreislaufwirtschaft

    Karsten Schröder fordert mehr Innovation von der Verpackungsindustrie hin zur Kreislaufwirtschaft

    Am 5. und 6. Mai 2017 referierte Karsten Schröder in deutscher und englischer Vortragssprache zum Thema “Trends in der Flexpackindustrie”. Er arbeitete bei dem individuell gestalteten Impuls-Vortrag für Taghleef Industries insbesondere den bevorstehenden Trend der Kreislaufwirtschaft heraus.

    Zentrale Themen waren der Lebensmittelverderb (Save Food Engagement), die Ressourcenknappheit und die globale Erderwärmung, die als Treiber für ein Umdenken immer wieder genannt werden.

    Die EU und auch Deutschland mit seinem bevorstehendem Verpackungsgesetz verdoppeln nahezu die geforderten Recycling-Quoten. Das Besondere dabei: Es soll wesentlich weniger verbrannt und wesentlich mehr stofflich verwertet (rezykliert) werden.

    Internationale Zuhörer, die teilweise spontan am Messestand für 20 Minuten Station machten, teilten größIMG_1592tenteils die Forderungen nach einer Kreislaufwirtschaft. Anschließende Diskussionen brachten interessante Aktivitäten zu Tage. So berichtete ein Senegalese, dass er 2500 Mitarbeiter beschäftigte, die Müll (vorzugsweise Verpackungsmüll) sammelten, den er dann rentabel rezykliert – auch eine Art von Kreislaufwirtschaft! Mehr Infos unter www.inno-impuls.com

    inno_impuls_logo

  • Besserer Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt

    Besserer Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt

    »Unsere zunehmend digitalisierte Lebenswelt bietet viele Chancen für die Verbraucher. Doch wir müssen ebenso die Risiken in den Blick nehmen. Für uns steht der Konsumentenschutz im Mittelpunkt. Die Digitalisierung des Alltags ist deshalb auch ein wichtiges Kernthema der diesjährigen Konferenz in Sachsen«, erklärte die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch. Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) inne.

    Auf dem Treffen der Verbraucherschutzminister der Länder vom 26. bis 28. April 2017 in Dresden standen wichtige Themen zum digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz auf der Tagesordnung. Ziel der Konferenz soll es sein, ausgleichend zu wirken und dem eigenverantwortlich handelnden und informierten Verbraucher den notwendigen Rechtsrahmen zur Seite zu stellen. Zur Sicherheit bei Lebensmittelverpackungen fasste die Konferenz wichtige Beschlüsse, auf die der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hinweist.

    Außerdem wurden folgende Punkte auf der Konferenz thematisiert:
    – Automatisiertes Fahren
    – Musterfeststellungsklage
    – Mogelpackungen
    – Verbraucherinformation für die ältere Generation
    – Mobile Gesundheitsinformationen
    – Sichere Bezahloptionen
    – Restschuldversicherungen
    – Private Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen
    – Geoblocking
    – Herkunftskennzeichnung von Fleisch

    Den kompletten Bericht finden Sie hier.

  • Weniger ist mehr – auch bei Verpackungen

    Weniger ist mehr – auch bei Verpackungen

    Wir aus der Packmittel-Branche glauben immer noch, dass Verpackungen mehr positive als negative Effekte haben. Das stimmt auch in vielerlei Hinsicht. So verbrauchen Verpackungen wesentlich weniger Ressourcen als sie durch Produktschutz bewahren. Das muss doch gut sein – ja, aber es geht immer noch besser …

    Wie wäre es, wenn wir noch weniger Ressourcen mit Verpackungen verbrauchen würden, ohne ganz auf Verpackungen zu verzichten, die uns das Leben doch so sehr vereinfachen und verlängern können?

    Möglichkeiten gibt es viele. Eine davon möchte ich heute kurz vorstellen – bzw. nicht ich, sondern der Erfinder Rafael Kugel von Ratiodrink selbst:

    Verpackung vermeiden mit RatioDrink in 60 Sekunden https://youtu.be/eFp1ciH_aMw via @YouTube

    Ich kann mir viele solcher Ideen vorstellen, mit denen Lebensmittelindustrie und Packmittelindustrie zusammen neue Lösungen erdenken. Auch das verstehe ich unter Kreislaufdenken.

    • Abpacken von maschinell, im Laden geschnittenen Produkten wie Käse und Wurst, die dann minimal, individuell und maschinell direkt im Geschäft verpackt werden.
    • Direkte Lieferung vom Hersteller an den Konsumenten im Abo-System. Vorteil: Keine aufwendige Bedruckung nötig, da der Kunde eh abonniert hat und das Marktgeschrei der Verpackung im Supermarkt gespart werden kann. Auch könnte man Menge und Gestaltung an Kundengruppen anpassen (Großfamilie, Single etc.) und auf einer Anlage maschinell, optimal und minimal verpacken.
    • Persönlich gestaltete Verpackungen, die bedingt wieder verwendet werden können, z. B. die Butterdose, die in Bedruckung ans eigene Geschirr angepasst werden kann und als Primär-Verkaufsverpackung einmal bezogen wird. Danach wird nachgefüllt.

    Neue Geschäfts- und Produktionsideen sowie Geschäfts- und Produktionsprozesse mit Verpackungen zu erdenken, ist doch eine ideale, noch nicht von vielen Start-ups belegte Nische, die es zu besetzen gilt. Ideal für studentische Projekte, finde ich.

    Was denken Sie darüber? Welche Ideen möchten Sie teilen?

    Sie wissen ja: Geteiltes Wissen ist das Einzige, was sich vermehrt.

    Karsten Schröder

     

  • Innoform hilft, sicher zu surfen und sicher zu verpacken

    Innoform hilft, sicher zu surfen und sicher zu verpacken

    Innoform stellt nun seine Internetseiten über eine noch sichere Verbindung bereit. Insbesondere für den Login und Auftragsbereich folgen wir damit vielen Kundenforderungen. Ab sofort ist die Verbindung zu www.innoform.de und www.innoform-testservice.de sowie www.innoform-coaching.de verschlüsselt und damit deutlich sicherer erreichbar als früher.

  • Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Übersicht Lebensmittel-Kennzeichnung

    Lebensmittel sind nach guter Herstellungspraxis herzustellen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt auf seiner Internetpräsenz eine Übersicht zu Anforderungen und nationalen sowie europäischen rechtlichen Regelungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände.

    Berücksichtigt werden auch einige materialspezifische Vorschriften auf europäischer Ebene für Lebensmittelbedarfsgegenstände

    Für die Umsetzung und Anwendung einzelner EU-Regelungen wurden Leitlinien entwickelt. Zusammen mit den betreffenden Rechtsvorschriften sind diese auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

    EU-Zulassungen

    Für EU-Zulassungen ist eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich. Die Stellungnahmen basieren auf einer umfassenden Risikobewertung durch die EFSA. EU-Zulassungsverfahren existieren für folgende Lebensmittelbedarfsgegenstände:

    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff
    • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus regenerierter Zellulose
    • Recyclingverfahren für recycelte Kunststoffe für Lebensmittelbedarfsgegenstände und
    • aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

    Informationen zu den Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BVL verfügbar.

    Andere für Lebensmittelbedarfsgegenstände relevante Regelungen

    Es gibt noch nicht für alle Materialien, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, spezifische europäische Rechtsvorschriften. Für diese nicht-harmonisierten Bereiche können aber teilweise andere Regelungen herangezogen werden.

    Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Empfehlungen für bisher nicht spezifisch geregelte Lebensmittelbedarfsgegenstände erarbeitet. Diese Empfehlungen sind zwar keine Rechtsnormen, stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik in Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit dar: BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt (ehemals „Kunststoffempfehlungen“)

    Geplante nationale rechtliche Regelungen

    Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen und Gesundheitsgefahren von Mineralölen  zu schützen, ist Anfang März 2017 der Entwurf für eine so genannte Mineralöl-Verordnung an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.

    Der Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Deutsch)/Entwurf der notifizierten Fassung der Druckfarbenverordnung (Englisch) sieht u. a. eine Positivliste der Stoffe vor, die bei einer Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen.

    Europarat

    Der Europarat befasst sich u. a. mit den Lebensmittelbedarfsgegenständen, die von Seiten der Europäischen Kommission bisher nicht spezifisch geregelt worden sind. Im EDQM werden daher entsprechende Resolutionen und Technische Leitlinien zu einzelnen Materialtypen, beispielsweise Gummi, Kork oder Metalle und Legierungen, erarbeitet: Resolutionen und Technische Leitlinien des Europarats.

    Ansprechpartner bei Fragen zur Rechtskonformität

    Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände in Deutschland in den Verkehr bringen, müssen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen einhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darf keine Rechtsauskünfte in Einzelfällen erteilen.

    Unternehmen können sich an folgende Institutionen wenden, um sich über die Auslegung und Anwendung rechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu informieren:

    • der für die Branche zuständigen Interessenverband (bei Mitgliedschaft)
    • Lebensmittelsachverständige, etwa um die Übereinstimmung eines Produkts mit den zu beachtenden Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Anschriften von Sachverständigen finden Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer unter www.dihk.de/ihk-finder.
      Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis (www.svv.ihk.de) enthält Angaben zu den Sachverständigen, die von Industrie- und Handelskammern, von Landwirtschaftskammern oder von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt wurden.
    • die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde: Zuständig ist die Behörde am Standort des Unternehmens/Importeurs in Deutschland. Die Anschriften der jeweiligen Behörden können Sie bei den Ministerien der Länder erfragen. Die entsprechenden Internetseiten erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit