Worum geht es?
Die EU‑Verordnung 2022/1616 regelt, wie Kunststoffe recycelt werden dürfen, wenn sie später wieder mit Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen.
Sie soll sicherstellen, dass Rezyklate keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Für die flexible Verpackungsindustrie (Folien, Beutel, Verbunde) hat diese Verordnung sehr konkrete Folgen.
1. Der wichtigste Punkt vorweg
Nicht jedes Recyclingmaterial darf für Lebensmittelverpackungen verwendet werden.
Entscheidend ist nicht, ob ein Material „recycelt“ ist, sondern:
- wie es recycelt wurde
- welches Verfahren genutzt wurde
- woher das Abfallmaterial stammt
2. Was ist aktuell erlaubt – und was nicht?
✅ Erlaubt (Stand April 2026)
1. Mechanisches PET‑Recycling
- Gilt nur für PET
- Das Recyclingverfahren muss:
- von der EFSA geprüft
- und EU‑weit registriert sein
- Funktioniert vor allem gut bei:
- Flaschen
- einfachen PET‑Folien (Monomaterial)
Für PET‑basierte flexible Verpackungen ist das somit grundsätzlich nutzbar, wenn sie sortenrein sind.
2. Recycling aus geschlossenen und kontrollierten Kreisläufen
- Material stammt aus definierten, überwachten Systemen
- Beispiele:
- Produktionsreste
- Rücknahmesysteme
- B2B‑Kreisläufe
- Vorteil:
- kaum Fremdstoffe
- geringes Kontaminationsrisiko
Diese Quellen sind sehr interessant für Folienhersteller, aber organisatorisch anspruchsvoll.
❌ Nicht erlaubt (für Lebensmittelkontakt) bzw. Anmeldung als “neue Technologie” erforderlich
- Mechanisch recycelte PE‑ oder PP‑Folien aus Haushaltsabfällen
- Multilayer‑Rezyklate aus offenen Sammelsystemen
- Rezyklate ohne nachgewiesene Dekontaminationsleistung
Diese Materialien dürfen nicht für Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden. Nach Anmeldung bei der Behörde als “neue Technologie” ist eine Verwendung mit Einhaltung einiger Vorgaben unter Beobachtung erlaubt.
3. Warum trifft das flexible Verpackungen besonders?
Flexible Verpackungen haben drei strukturelle Nachteile:
- Viele Materialkombinationen
Verbunde lassen sich schwer eindeutig bewerten - Hohe Oberfläche
mehr Kontakt zu möglichen Verunreinigungen - Offene Stoffströme
Herkunft und frühere Nutzung oft unbekannt
Die Verordnung geht davon aus:
Wenn man nicht genau weiß, was vorher im Kunststoff war und wie er aufgebaut ist, darf man ihn nicht einfach wieder für Lebensmittel einsetzen.
4. Chemisches Recycling – die Hoffnung, aber noch keine Lösung
Chemisches Recycling wird in der Verordnung erwähnt, ist aber:
- noch nicht allgemein zugelassen
- nur als „neue Technologie“ unter Beobachtung erlaubt
Für flexible Verpackungen ist gerade das chemische Recycling strategisch wichtig, aber es gibt noch keine allgemeine regulatorische Freigabe.
5. Was bedeutet das konkret für die Branche?
- ✅ PET gewinnt weiter an Bedeutung
- ✅ Design for Recycling wird Pflicht, nicht Kür
- ❌ PE/PP‑PCR für Food bleibt stark eingeschränkt
Unternehmen müssen künftig beantworten können:
- Woher kommt das Rezyklat?
- Welches Verfahren wurde genutzt?
- Ist der Prozess zugelassen und registriert?
6. Strategische Konsequenzen für Hersteller flexibler Verpackungen
Die Verordnung lenkt die Branche klar in Richtung:
- weniger Materialien
- einfachere Strukturen
- kontrollierte Kreisläufe
- frühe Abstimmung zwischen Design, Recycling und Regulierung
Recyclingfähigkeit wird zur Zulassungsfrage, nicht nur zur Nachhaltigkeitsaussage.
Fazit
Die EU‑Verordnung 2022/1616 ist kein Recycling‑Verbot, aber eine klare Marktselektion:
Nur Rezyklate aus nachweislich sicheren Verfahren dürfen in Lebensmittel‑Flexpack eingesetzt werden.

